Protocol of the Session on March 13, 2014

Wir beschäftigen uns heute aufgrund Ihres Antrages mit der Qualifizierung im Bereich der Palliativpflege. Ich frage mich, warum Sie Angebote zur Befähigung und Unterstützung von Angehörigen überhaupt nicht erwähnen. Solche Angebote hält in Sachsen zum Beispiel die Palliativ-Akademie in Dresden vor. Die Unterstützung dieser Angebote durch die Staatsregierung ist allerdings nicht erwähnenswert. Die Begleitung von pflegenden

Angehörigen haben wir hier immer wieder angemahnt. Nach dem Auslaufen des Bundesmodellprojektes hat die Staatsregierung das Programm nicht weitergeführt, und ich wünsche mir einfach mehr als nur Lippenbekenntnisse.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Unser Antrag mit der Anhörung stammte von 2012, der Antrag zur Charta aus 2013. Wir wollten, dass wir gemeinsam der Charta beitreten. Wenn Sie wirklich etwas tun wollen, dann sollten Sie auf der Grundlage dieser beiden Diskussionen die Hospizkonzeption in Sachsen fortschreiben. Sachsen hat immer noch regional eine sehr unterschiedlich ausgeprägte Struktur der hospizlichen und palliativmedizinischen Versorgung. Das wäre eine fundierte Debatte, die wir hier gerne führen können. Das schlage ich Ihnen auch vor, falls Sie wieder einmal auf der Suche sind, noch einen Antrag finden zu müssen. Diesen Antrag in seinem Anliegen unterstützen können wir wohl. Aber aufgrund des nicht fundierten Zusammenhangs empfehle ich Enthaltung.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Die NPDFraktion. Herr Dr. Müller, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Irgendwie kann ich diese Erregtheit meiner Vorrednerin verstehen. Eigentlich wollte ich zu diesem Thema fast gar nicht sprechen.

(Christian Piwarz, CDU: Sie können sich auch wieder setzen, Herr Dr. Müller!)

Dieser Antrag kommt von Ihrer Fraktion, Kollege Piwarz. Er ist dieses Themas unwürdig. Er hat bestenfalls die Qualität einer Kleinen Anfrage. Versöhnlich haben mich dann eher die Reden Ihrer zwei Koalitionsredner, Frau Jonas und Herr Wehner, gestimmt.

Doch der Antrag ist des Papiers nicht wert, auf dem er geschrieben wurde. Seitens der NPD-Fraktion geht natürlich auch der Dank an alle Pflegekräfte und die Kollegen, die die schwere, emotional belastende Aufgabe der Palliativversorgung wahrnehmen. Ich möchte Sie einmal in die Lage versetzen, sich in eine solche Person hineinzudenken.

Sie haben nie den Erfolg der Heilung, Sie dürfen aber auch nicht in der täglichen Arbeit abstumpfen, und Sie möchten stets die Empathie den Patienten und den Angehörigen gegenüber aufbringen. Das ist eine Aufgabe, vor der ich eine absolute Hochachtung habe.

Ich habe eine Forderung, weil in dem Antrag nichts darüber steht, was als Forderung wahrgenommen werden könnte. Palliativmedizin gehört doch in jedes Regelleistungskrankenhaus vor Ort. Wie schwer das praktisch ist, Frau Staatsministerin, habe ich gesehen, als es um die Palliativbetten in unserer Sächsischen Schweiz in Sebnitz ging. Es war ein langes Hin und Her, und am Ende wurden die Betten erst dann genehmigt, nachdem die statio

nären und die niedergelassenen Kollegen, zu denen ich selbst gehöre, mit den Patienten zusammen eine lange Liste mit Unterschriften gesammelt hatten, die den entsprechenden Gremien vorgelegt wurde. Erst dann wurde uns endlich dieser kleine Rahmen von wenigen Betten genehmigt, sodass man auch im Regelleistungskrankenhaus Sebnitz eine ordentliche und angemessene Palliativversorgung durchführen kann. Das sollte man einfach einmal mitnehmen, dass dies ein Einzelfall bleibt, denn auch dies ist der Würde dieses Themas nicht angemessen.

Die NPD-Fraktion wird dem Antrag als solchem zustimmen. Es ist unschädlich, wenn man Informationen bekommt. Inhalt ist aber etwas anderes.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Wird von den Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Nein. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Palliativpflege gehört zu den Themen, die wir persönlich, aber auch gesellschaftlich immer noch zu häufig in die Tabu-Ecke schieben. Aber wir kennen den Kreislauf unseres Lebens. Umso wichtiger ist es, bei diesem Thema immer wieder den Mantel des Schweigens abzulegen, um den Mantel der Linderung um die Schwerstkranken zu legen und unserer ethischen Verantwortung gerecht zu werden.

Diese ethische Verantwortung muss sich auch in den Rahmenbedingungen widerspiegeln. Dazu einige Fakten. Im sächsischen Krankenhausplan sind aktuell 29 Palliativstationen mit insgesamt 224 Betten ausgewiesen. Das sind fünf Stationen bzw. 36 Betten mehr als noch 2012/2013. Das sind strenge Kriterien, auch zu Recht.

Wir haben im Freistaat Sachsen acht Hospize, davon ein Kinderhospiz. Was dort geleistet wird, kann man nicht hoch genug einschätzen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Alle diese Einrichtungen werden von uns auch finanziell gefördert. Aber Palliativpflege verbessern ist mehr als das reine Vorhalten von Einrichtungen und Stationen, denn hinter all diesen Zahlen und Fakten stehen Menschen, die dankbar sind, diesen Weg nicht allein gehen zu müssen, oder kleine Menschen, wo sich der Lebenskreislauf zu früh schließt, viel zu früh, wie wir gerade wieder im Februar beim bundesweiten Kinder-Hospiztag in der Frauenkirche gehört und auch erlebt haben, wo unser Ministerpräsident die Schirmherrschaft übernommen hat.

Deshalb geht es bei der Palliativpflege vor allem um die Therapien, die Schmerzen beherrschbar zu machen und andere Krankheiten verhindern zu helfen, auch immer im sozialen Kontext. So ist Palliativpflege mehr als die reine Verlängerung der Lebenszeit. Besonders die Wünsche,

Ziele und das Befinden der Patienten, der Schwerstkranken, stehen im Mittelpunkt. Dabei darf man nie die Angehörigen allein lassen.

Diese Lebensqualität steht und fällt mit den Menschen, die sich um Patienten kümmern, vor allen Dingen stationär und auch ambulant: Palliativmediziner und Pflegekräfte und viele ehrenamtliche Helfer. Ihnen gehört an dieser Stelle unser Respekt, Anerkennung und Dank.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, der FDP, den GRÜNEN, der NPD und der Staatsregierung)

Was sie für diese besonderen Herausforderungen brauchen, ist auch eine besondere Ausbildung, wie in diesem Antrag explizit angefragt, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der bundesgesetzlich geregelten

Ausbildung in der Altenpflege und in der Krankenpflege, Lernbilder zu den Themen Leben und Tod und Begleitung sterbender Menschen. Diese Vorgaben hat der Freistaat Sachsen konsequent in seinen Lehrplänen umgesetzt. Sie können und dürfen jedoch allein nicht als ausreichend angesehen werden.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag deshalb auch festgeschrieben, dass die Pflegeausbildung reformiert werden muss. Dafür ist ein neues Pflegeberufegesetz geplant, das auch die Palliativpflege beachten wird. Gerade vor knapp drei Wochen bin ich persönlich bei dem Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Herrn Staatssekretär Laumann, mit Frau Staatssekretärin Fischer vor Ort in Berlin gewesen, weil uns dieses Thema an-, aber auch umtreibt.

Der Freistaat Sachsen hat bereits seit dem Jahr 2007 mit dem Weiterbildungsgesetz für Gesundheitsfachberufe und der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe

eine Weiterbildung Palliativ- und Hospizpflege geschaffen. Diese Weiterbildung umfasst 640 Stunden theoretischen und praktischen Unterrichts sowie eine praktische Weiterbildung von 80 Stunden. Sie schließt mit einem staatlich anerkannten Weiterbildungsabschluss ab. Auch die Teilnahme an dieser Weiterbildung unterstützt der Freistaat finanziell mit einer Förderrichtlinie.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch in der Palliativpflege gilt mehr denn je der Grundsatz: ambulant vor stationär; denn das wünschen sich die Patienten, das wünschen sich die Schwerstkranken. So gibt es in Sachsen inzwischen auch 16 spezialisierte ambulante Palliativversorgungsteams, die den Patienten ein würdevolles Leben in ihrer vertrauten Umgebung ermöglichen und damit auch die zahlreichen ambulanten Hospizdienste und ehrenamtlich Tätigen unterstützen und entlasten.

Im Freistaat Sachsen haben wir im Bereich der Palliativpflege ein qualitativ hochwertiges Netz an Versorgungsangeboten. Alle Angebote – und da betone ich alle – gilt es stets zu überprüfen, zu optimieren und zu infiltrieren, wie zum Beispiel in die geriatrische Pflege hinein, um auch neue Wege zu beschreiten. Denn letzten Endes ist es

wichtig, Lebensqualität und die Würde bis zum letzten Atemzug eines jeden Menschen zu ermöglichen – in Respekt und Anerkennung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir kommen nun zum Schlusswort; Herr Wehner, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns vereint der Dank, auch wenn emotional diskutiert wird. Ich finde das, Frau Herrmann und Frau Neukirch, gar nicht so schlecht bei dem Thema. Ich möchte aber zumindest drei Dinge richtigstellen. Frau Lauterbach fragte, wie die Palliativmedizin in zehn Jahren aussehen soll, und wir würden das nicht beantworten. Unsere Herangehensweise ist ja gerade so, dass wir uns erst einmal den Istzustand holen und dann die Fragen beantworten. Wir wollen natürlich genauso wissen, wie es in fünf und zehn Jahren weitergeht.

Zweitens die Altersgruppen: Ich will hier betonen – und die Ministerin hat es auch betont –, dass uns alle Alters

gruppen wichtig sind. Ich dachte eigentlich, dass ich darauf schon eingegangen sei.

Drittens: Es wurde moniert, dass zu wenige Betten gerade in der Sächsischen Schweiz zur Verfügung stehen. Dazu muss ich ausdrücklich sagen: Neben Sebnitz hat auch das Krankenhaus in Pirna zusätzliche Betten bekommen. Von daher sage ich: Es gibt eine funktionierende Palliativpflege in Sachsen, und darauf sollten wir dann auch aufbauen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Wir können nun zur Abstimmung kommen. Ich stelle die Drucksache 5/13307 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Gegenstimmen und einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dem Antrag mit Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Schaffung barrierefreien Wohnraums durch

Um- und Neubau bedarfsgerecht fördern

Drucksache 5/13743, Antrag der Fraktion DIE LINKE,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Auch hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion DIE LINKE. Danach folgen CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile der Fraktion DIE LINKE das Wort; Herr Abg. Stange, bitte.