Protocol of the Session on March 12, 2014

Meine Damen und Herren, nun die NPD-Fraktion; Herr Abg. Dr. Müller.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was uns die Staatsregierung hier nach langer Vorlaufzeit vorgelegt hat, zeigt, wie weit sie sich von der realen Arbeit und den Problemen der Kommunen bereits entfernt hat. Alle Gesetzesänderungen, Regierungsexperimente der Landes- und der Bundesebene und alle Kunststücke, die Sozialgesetzgebung in Deutschland zu regeln und, wie Ihre Kanzlerin sinngemäß immer wieder sagt, „alternativlos“ an die Gegebenheiten der Globalisierung anzupassen, werden auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen. Die Kommunen müssen ausbaden, was Sie hier und Ihre Kollegen in Berlin fabrizieren. Die deutsche Sozialgesetzgebung ist durch eine überflüssige Bürokratie geprägt, die auf kommunaler Ebene unnötige Personalkosten verschlingt, die Verwaltung lähmt und sich immer weiter von den Menschen entfernt, für die sie eigentlich gedacht ist.

Dem Gedanken folgend, die Sozialgesetzgebung wieder an der Lebensrealität der Betroffenen zu orientieren, ist der zustimmungsfähige Änderungsantrag der LINKEN auch deshalb interessant, weil er Forderungen aus unserem Programm, nämlich „Heimat im Herzen und Zukunft im Blick“, aufgreift und den Kommunen endlich mehr Kompetenzen zugesteht und sie finanziell entsprechend ihrer Aufgabenstellung unterstützen will. Aber über unsere zahlreichen Ideen und Ansätze für den Freistaat werden wir morgen noch ausführlich diskutieren können.

Heute geht es darum, die derzeitigen Regelungen der Sozialgesetzgebung praktikabler zu machen. Es ist schon bezeichnend, wie umfassend selbst die Regierungsparteien bei diesem Gesetzentwurf nachbessern mussten, nachdem sie vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag und vom Sächsischen Landkreistag in die Spur geschickt wurden. Leider gehen sie dabei nicht weit genug und greifen nicht alle Vorschläge und Ratschläge der kommunalen Vertreter auf. Im Bereich der Mitgestaltungsrechte lassen sie die Chance zur stärkeren Einbindung der Kommunen vorüberziehen, und allein aus diesem Grund können und werden wir dem Änderungsantrag der Koalition und diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung in der jetzigen Form nicht zustimmen und werden uns, wie die GRÜNE-Fraktion, enthalten.

Wenn die Staatsregierung endlich die Bedürfnisse der Kommunen, beispielsweise bei den Kosten der Unterbringung oder der Heizung beim Finanzausgleich, begreift und umsetzt, dann würden wir einer Zustimmung näherkommen. In der jetzigen Form ist es im Sinne der Kommunen für uns nicht möglich. Unser Ideenpaket für Sachsen werden wir wie angekündigt morgen ausführlich vorstellen. Vielleicht schreiben Sie dann aufmerksam mit und setzen die eine oder andere gute Idee im Sinne unserer Bürger in den Städten und Gemeinden um.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD – Widerspruch des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Das soll es ja geben, Kollege Piwarz.

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen weitere Wortmeldungen? – Dies sehe ich nicht. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Bitte, Frau Staatsministerin Clauß, Sie haben jetzt Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Zielsetzung des Gesetzes ist die Ergänzung, Aktualisierung, Deregulierung und Anpassung landesrechtlicher Ausführungsbestimmungen an neue bundesrechtliche Regelungen. Neben redaktionellen Änderungen für den Bereich der sozialen Sicherung wurden insbesondere die folgenden inhaltlichen Änderungen vorgenommen:

Erstens: Es wird eine Rechtsverordnungsermächtigung zur Regelung von Einzelheiten zum Zielvereinbarungsprozess im Bereich des SGB II aufgenommen.

Zweitens: Die Satzungsermächtigungen nach § 22 a – ebenfalls SGB II – wird umgesetzt.

Drittens: Der § 19 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches wird an die Vorgaben der Absätze 5 und 8 des § 46 SGB II angepasst.

Viertens: Die Rechtsaufsicht über die Kommunen bleibt erhalten. Aber: Für die Aufgaben nach dem SGB II werden die rechtsaufsichtlichen Mittel und das rechtsaufsichtliche Verfahren vom SMI an das SMS übertragen.

Fünftens: Wir passen unser sächsisches Gesetz an die neuen Vorgaben des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes an.

Inzwischen gab es weiteres Bundesrecht, das gleichfalls in Landesrecht umgesetzt werden wird.

Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erfolgt die Umsetzung der Bundesauftragsverwaltung im Bereich des SGB XII. Nunmehr schafft dieses Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Mittelabfluss und Rechtssicherheit. Ich bitte Sie um Zustimmung.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Meine Damen und Herren. Wir kommen nun zur Abstimmungsrunde. Aufgerufen ist „Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches“, Drucksache 5/9812, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Drucksache 5/13799. Frau Neukirch, wünschen Sie als Berichterstatterin des Ausschusses noch einmal das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, es liegen Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen. Es

handelt sich um zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, zunächst die Drucksache 5/13990. Herr

Dr. Pellmann, Sie hatten angekündigt, dass Sie diesen Antrag einbringen. Bitte.

Herr Präsident! Ich will noch einmal deutlich darauf abstellen, dass wir uns bei diesem Änderungsantrag ausdrücklich gegen die Möglichkeit einer Pauschale/Pauschalierung der Kosten der Unterkunft in den Landkreisen und kreisfreien Städten wenden, auch deshalb, weil wir klar definiert haben wollen, was Angemessenheit der Kosten der Unterkunft bedeutet. Wenn man eine Pauschale festlegt, hätte das den Nachteil, wenn das nicht vorher definiert ist, dass dann jeweils nach Kassenlage jährlich eine Pauschale festgelegt würde und das dann möglicherweise auch nach der jeweiligen Haushaltssituation der Landkreise und kreisfreien Städte ginge. Wir wollen einen solchen weiteren unterschiedlichen Flickenteppich vermeiden. Deswegen dieser Änderungsantrag.

Vielen Dank, Herr Dr. Pellmann. – Meine Damen und Herren, wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wer der Drucksache 5/13990 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, zahlreichen Stimmen dafür ist dem Änderungsantrag, Drucksache 5/13990, nicht zugestimmt worden.

Nun der Änderungsantrag, Drucksache 5/13991. Herr Dr. Pellmann hat wieder die Gelegenheit, diesen einzubringen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier geht es um Gerechtigkeit bei der Zuweisung der Zuschüsse, die vom Bund vornehmlich an die Kommunen – also über das Land logischerweise – weitergereicht werden. Wir sind heute nicht zum ersten Mal kritisch mit dieser Sache befasst, weil in Sachsen diese Zuschüsse nicht nach dem jeweiligen Bedarf bzw. dem jeweiligen Aufwand bzw. der jeweiligen entstehenden Aufwendungen in den Kommunen weitergereicht werden, sondern hier gibt es eine Hilfskonstruktion, die die kreisfreien Städte von vornherein benachteiligt hat. Das, meinen wir, muss sich ändern. Ich hatte die Hoffnung, dass die kreisfreien Städte das endlich einmal vor dem Landesverfassungsgericht beklagen. Das ist bisher nicht erfolgt. Aber das heutige Gesetz gäbe erneut die Möglichkeit einer Klageerhebung – was ich beispielsweise meiner Heimatstadt Leipzig unbedingt empfehle –, um endlich Rechtssicherheit und Gerechtigkeit herzustellen.

Vielen Dank, Herr Dr. Pellmann. – Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wer der Drucksache 5/13991 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Herzlichen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Auch hier gab es

wieder Stimmenthaltungen und zahlreiche Stimmen dafür, dennoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich schlage Ihnen auch hier wieder vor, artikelweise abzustimmen. Möchte jemand widersprechen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Überschrift. Wer möchte zustimmen? – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist der Überschrift mehrheitlich entsprochen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 1. Wer seine Zustimmung geben möchte, hebt jetzt die Hand. – Danke. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Auch hier gibt es wieder zahlreiche Stimmenthaltungen und Gegenstimmen, und es wurde mit erforderlicher Mehrheit zugestimmt.

Die Abstimmung zu Artikel 2. Wer möchte zustimmen? – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Auch hier gibt es mehrere Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen, und es wurde mehrheitlich für Art. 2 abgestimmt.

Die Abstimmung zu Artikel 3. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Wer enthält sich? – Vielen Dank. Auch hier gibt es zahlreiche Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen, und es wurde mit erforderlicher Mehrheit zugestimmt.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Ich stelle den Entwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des

Sozialgesetzbuches“ auf Drucksache 5/9812, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, hebt jetzt die Hand. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Herzlichen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich entsprochen worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. – Herr Dr. Pellmann, Sie möchten eine Erklärung abgeben?

Eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten.

Bitte.

Herr Präsident! Ich habe diesem Gesetzentwurf nicht deshalb nicht zugestimmt, weil einige Dinge Bundesrecht in Landesrecht umsetzen – das ist mir sehr wohl bewusst –, sondern weil dieser Gesetzentwurf wesentliche Chancen zu einer wirklichen Regelung wichtiger, offener Probleme nicht genutzt hat. Ich bin der Auffassung – zumal auch unsere Änderungsanträge mehrheitlich abgelehnt wurden –, dass eine Enthaltung meinerseits – auch die der Fraktion – nicht ausgereicht hätte, um ein Signal unseres Verhaltens abzugeben.

Vielen Dank, Herr Dr. Pellmann. Die Erklärung hat der Sächsische Landtag zur Kenntnis genommen. Dieser Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 6

2. Lesung des Entwurfs

Wiederaufbaubegleitgesetz

Drucksache 5/12953, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/13727, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft

Ich erteile den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Wir beginnen mit der Fraktion CDU, anschließend DIE LINKE, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.

Für die Fraktion der CDU spricht Frau Abg. Windisch. Bitte, Frau Windisch, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erinnern Sie sich noch an die äußerst kontrovers geführte Debatte zur Novelle des Sächsischen Wassergesetzes am 11. Juli vergangenen Jahres hier in diesem Hause? Ich rufe ins Gedächtnis: Die Staatsregierung hatte dem Landtag Ende 2012 den Entwurf der Novelle vorgelegt. Zwischen Einbringung und

Verabschiedung kam das Hochwasser von Anfang Juni 2013.

Der Gesetzentwurf zum Wassergesetz enthielt neben der Anpassung an das Bundesrecht bereits zahlreiche Neuerungen hinsichtlich der Verbesserung des Hochwasserschutzes – Verfahrensbeschleunigungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Hochwasservorsorge und vieles mehr. Die vereinigte Opposition hat in der genannten abschließenden Gesetzesberatung unisono gezetert, dass man zu diesem Zeitpunkt kein Gesetz dieses Inhalts beschließen könne, dass man diverse Anträge, Anfragen und den Kirchbach-Bericht auswerten müsse, und was sonst alles noch manchmal regelrecht an den Haaren herbeigezogen wurde, um die Verabschiedung des Gesetzes im Juli zu verhindern. Ein weiteres Argument auf unsere Position, man könne zu einem späteren Zeitpunkt nach gründlicher

Auswertung des jüngsten Hochwassers bei Bedarf ein Artikelgesetz nachschieben, war, dass man dann binnen kurzer Zeit eine große Novelle der Novelle machen müsse.