Protocol of the Session on March 10, 2010

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 30. Oktober 2009 ist in der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen worden. Nach Ratifizierung durch die Landesparlamente wird er am 01.04.2010, also in wenigen Wochen, in Kraft treten. Uns obliegt es heute, mit dem Gesetz zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Ratifizierung hier im Hause vorzunehmen. Der Staatsvertrag setzt wesentliche Teile der EU-Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht um. – Drei Eckpunkte:

Erstens. Es geht insbesondere um Regelungen zur Werbung über Schleichwerbung und Produktplatzierung.

Zweitens. Es geht um Regelungen über die Einführung von Werbung und Teleshopping. Insoweit werden diese Regelungen für den privaten Rundfunk gelockert.

Drittens. Bei Kindersendungen soll allgemein und nach wie vor eine Unterbrechung durch Werbung unzulässig bleiben. Schließlich kann man noch hinzufügen, dass daneben erstmals Vorgaben für die Produktplatzierung in Kraft treten. Produktplatzierung oder auch Produktbeistellung bleibt grundsätzlich verboten. Sowohl für den privaten als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es allerdings einige klar markierte, konturierte Ausnahmeregelungen.

Nach den einschlägigen Regelungen des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Produktplatzierung gegen Entgelt bei Eigenproduktionen unzulässig. Sie ist möglich bei solchen Filmen, die sich beispielsweise die ARD oder auch das ZDF einkaufen, die mit ihnen, also den Rundfunkanstalten öffentlich-rechtlicher Natur, nicht verbunden sind. Bei

Privatsendern wird die Produktplatzierung in Filmen, Serien, Sportsendungen und sogenannten leichten Unterhaltungssendungen nach bestimmten Regeln möglich sein. Unter anderem muss am Beginn und am Ende der jeweiligen Sendung darauf hingewiesen werden.

Wir hatten hier im Plenarsaal vor einigen Wochen eine entsprechende Anhörung. Im Ergebnis dieser Anhörung darf man sagen, dass sich diesbezüglich eine Praxis der sogenannten Produktbeistellung, ein Vollzug noch zu entwickeln haben wird.

Meine Damen und Herren! Wir begrüßen die Regelungen des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Nach den Regelungen besteht ein deutlich gestärkter Schutz der Fernsehzuschauer vor Schleichwerbung, vor allem auch im Bereich der nicht gekennzeichneten Produktplatzierungen. Für mehr Transparenz und im Interesse des Verbraucherschutzes werden Produktplatzierungen und -beistellungen in Rundfunksendungen einer Regelung unterzogen und damit aus einer bisher rechtlichen Grauzone herausgeholt. Die zulässigen Voraussetzungen für diese Werbesendungen und Werbeformen werden künftig klar und unzweideutig geregelt und – ich meine, das ist das Entscheidende – auch eine Irreführung der Zuschauerinnen und Zuschauer damit unterbunden.

Meine Damen und Herren! Die Neuregelungen im Rahmen des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages spannen damit gleichsam einen Bogen. Einerseits werden die Zuschauer im Rahmen des Möglichen vor versteckter Werbung geschützt und andererseits – das ist die andere Seite der Debatte – erhalten werbende Unternehmen und Filmproduzenten hier eine bislang fehlende, aber erforderliche Rechtssicherheit.

Im Ergebnis: Der Staatsvertrag enthält aus unserer Sicht einen vertretbaren Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen. Es geht zum einen um die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen für deutsche Produktionsfirmen. Diese Wettbewerbsnachteile werden beseitigt und insofern durch zusätzliche Finanzierungsquellen indirekt auch die Geldbeutel der Gebührenzahler geschont.

Auf der anderen Seite werden die Verbraucher geschützt, indem ein bisheriger Graubereich, wie gesagt, durch klare Regelungen beseitigt wird. Hinzufügen möchte ich, dass wir ausdrücklich begrüßen, dass die Produktplatzierung bzw. Produktbeistellung in Kindersendungen grundsätzlich untersagt bleibt.

Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Die CDUFraktion im Sächsischen Landtag bittet das Hohe Haus um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien zum Gesetz zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Fraktion DIE LINKE; Herr Abg. Neubert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf geregelt? Kurz zusammengefasst: Das eine ist die Fortsetzung analogterrestrischer Angebote im Hörfunk. Dazu nehmen wir eine Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes vor. Von unserer Seite gibt es Zustimmung dazu, dass es nicht 2009 abgeschaltet wurde. Wir haben im Ausschuss noch die Änderung vorgenommen, dass wir dies explizit auch auf die Mittelwelle ausdehnen.

Der zweite Punkt, der geregelt wird, ist, dass zusätzliche öffentlich-rechtliche Digitalhörfunkprogramme zugelassen sind. Diese Regelung steht unter Ländervorbehalt und wird uns in Zukunft noch beschäftigen.

Im dritten Punkt – das wird der Schwerpunkt meiner Ausführungen sein – geht es darum, Product Placement – Herr Prof. Schneider hat es dargestellt – aus einem Graubereich in eine Regelung zu bringen. Von unserer Seite gibt es daran Kritik, weil es im Grunde eine Legalisierung von Product Placement – und damit einer zusätzlichen Werbeform – ist. Ich möchte an dieser Stelle darauf verweisen, dass es sich um eine Empfehlung der EU handelt, weil häufig gesagt wird, wir müssten das in dieser oder jener Form in Länderrecht umsetzen. Es ist eine Empfehlung der EU, und Deutschland könnte sich auch anders verhalten.

Es gab in den vergangenen Jahren einige Problemfälle, die die öffentliche Diskussion von Schleichwerbung, Produktbeistellung etc. bestimmt haben und vor allem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diskutiert wurden, weil dort eine besonders hohe Verantwortung vorhanden ist.

Ich möchte einige Beispiele benennen. „Marienhof“ ist das Beispiel, das in dieser Diskussion mit sehr vielen Facetten auftreten kann. Dort wurde zum Beispiel laut Vertrag extra in der „Marienhof“-Sendung ein Büro von L’TUR eröffnet. Nun muss man sich nicht vorstellen, dass das einfach mit darin vorkam. Es wurde extra eröffnet, da es vertraglich so geregelt war, und es wurden vielfältig die Vorzüge von Billigreisen genau dieses Anbieters dargestellt.

Bei einem anderen Beispiel aus dem „Marienhof“ floss das Geld von der Arbeitsgemeinschaft „Textiler Bodenbelag“. Bei allen Beispielen, die ich Ihnen hier nenne, ist auch wirklich Geld geflossen, und hier sind Dialoge über die Qualität von Teppichböden eingeflossen. Oder die Initiative „Neue soziale Marktwirtschaft“, die verschiedene wirtschaftspolitische Themen im „Marienhof“ platziert hat. Wir wissen natürlich auch um die neoliberale Ausrichtung dieser Initiative und deren Problemstellung. Oder ich verweise darauf – was ich persönlich selbst in einem fiktiven Format für hoch problematisch halte –, dass in der ARD-Ärzteserie „In aller Freundschaft“ bestimmte Krankheitsbilder in das Drehbuch integriert und in dieser Serie explizit Medikamente und Wirkungsweisen herausgestellt wurden, und es ist eine Menge Geld von der Pharmaindustrie geflossen. Letztes Beispiel ist die Serie „Sabine!“ im ZDF, in der in jeder Folge Wein aus der Region Rheinland-Pfalz getrunken wurde und ebenfalls eine Bezahlung erfolgte. – Dies noch einmal als Hintergrund für den Diskussionsstand, wodurch vielleicht auch schon deutlich wird, mit welcher Problematik wir es hier zu tun haben, auch in Graubereichen.

Zur Unterscheidung kann man, etwas lax formuliert, sagen: Bei Schleichwerbung bezahlt das Autounternehmen dafür Geld, dass ein Auto durchs Bild fährt, ohne dass der Rezipient es weiß. Bei bezahltem Product Placement bezahlt ein Unternehmen dafür Geld, dass ein Auto durchs Bild fährt und der Rezipient darüber informiert wird. Bei unentgeltlicher Beistellung – was im Grunde genommen auch Product Placement ist – stellt der Produzent sein Auto kostenlos zur Verfügung, damit es durchs Bild fährt.

Das Problem ist: Die Unterscheidungen sind natürlich schwierig, vor allem für den Rezipienten; das dürfte Ihnen auch klar sein. Aber vor allem ist das Ziel des Produzenten immer das gleiche: Er will Werbung für sein Produkt machen und schauen, dass er über diese Form von Produktbeistellung Autos in diesen ganz konkreten Beispielen verkauft bekommt.

Schleichwerbung ist in dem Gesetzestext, über den wir heute abstimmen, tatsächlich verboten. Product Placement, also die entgeltliche Form, ist für Privatsender zulässig und für die öffentlich-rechtlichen Sender verboten. Product Placement unentgeltlich, also die unentgeltliche Beistellung, ist auch für öffentlich-rechtlichen Rundfunk zulässig; und ab einer bestimmten Höhe – das werden die Landesmedienanstalten noch auszuhandeln und zu bestimmen haben – unterliegt es dem richtigen Product Placement und selbstverständlich immer einer Kennzeichnungspflicht. Auch das muss zwischen den Landesmedienanstalten ausgehandelt werden. Das steht noch aus; dabei hat sich der Gesetzgeber zurückgehalten. Unentgeltliche Beistellung ist übrigens auch verboten – das liegt eigentlich auf der Hand – in Kindersendungen, Nachrichtendiensten, aber eben auch bei Ratgebersendungen. Man stelle sich – das Beispiel habe ich im fiktionalen Bereich bereits genannt – die Ratgebersendung im Ge

sundheitsbereich vor, in der die Pharmaindustrie die Dinge vorgeben würde.

Im Grunde ist Product Placement von der Formulierung her, wie ich es jetzt dargestellt habe, ein Zulassen von Werbung als neue Werbeform. Im Gesetz steht es andersherum. Deshalb ist es manchmal in der Diskussion etwas verwirrend. Im Gesetz steht nämlich in § 7: „Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung sowie entsprechende Praktiken sind unzulässig.“ Dann steht jedoch: „Soweit Ausnahmen zugelassen sind,“ – und diese sind vielfältig – „muss Produktplatzierung folgende Voraussetzungen erfüllen: Erstens. Die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit hinsichtlich Inhalt und Sendeplatz müssen unbeeinträchtigt bleiben.“

Das ist aus meiner Sicht vollkommen unrealistisch. Wenn man mehr Geld damit erzielen kann, dass mehr Auto im Bild ist, dann wird sich diese Trennung nur sehr schlecht durchsetzen können, und die Frage ist natürlich auch, wer das definieren und überprüfen will.

Zweites Kriterium für die Ausnahme: „Die Produktplatzierung darf nicht unmittelbar zu Kauf, Miete oder Pacht von Waren oder Dienstleistungen auffordern.“ Dazu muss ich sagen: Das ist weltfremd, denn genau das ist das Ziel von Product Placement. Ich blättere einmal ein paar Paragrafen zurück zu § 2, in dem Product Placement definiert wird als „gekennzeichnete Erwähnung oder Darstellung von Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen gegen Entgelt oder ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung“. Das Ziel der Absatzförderung ist also im Gesetzestext selbst verankert, bildet aber dann wiederum die Bedingung für eine Ausnahme. Da beißt sich das eine mit dem anderen ganz deutlich.

Die dritte Bedingung ist: „Das Produkt darf nicht zu stark herausgestellt werden.“ Da ist die Frage natürlich wieder: Wie definiert man das, und wie will man das überprüfen?

Der Gesetzentwurf, wie er vorliegt, hat das Problem, dass er Schleichwerbung und Produktplatzierung aus dem Graubereich heraus legalisiert. Dabei ist unklar – auch der CDU –, wohin der Weg führt. Im Moment ist es tatsächlich verschwindend gering, wie viel Geld in diesem Bereich eingenommen wird: derzeit zwischen einem und 3 % der Produktion; aber die Frage ist: Wie wird es sich in Zukunft entwickeln, und wird es möglicherweise exorbitant zunehmen und massiv in die redaktionelle Arbeit eingreifen? Die Trennlinien zwischen Werbung und redaktioneller Gestaltung werden einfach aufgeweicht. Auch da ist unklar, wohin es geht, und damit wird natürlich die unabhängige redaktionelle Arbeit gefährdet. Medien sind keine Ware, und vor allem dem audiovisuellen Bereich wird zumindest in vielen Studien eine besondere Medienwirkung nachgesagt, sodass dort eine besondere Sensibilität gefragt ist.

Positiv ist anzumerken: Man muss Product Placement jetzt kennzeichnen. Allerdings möchte ich fragen – vielleicht können wir in einem Jahr einmal darüber

diskutieren oder es Revue passieren lassen –: Wenn diese Formen alle gekennzeichnet werden, sowohl unentgeltliche als auch entgeltliche Produktbeistellungen, dann kann ich persönlich davon ausgehen, dass – außer den Ausnahmen, die hier beschrieben sind – der Button „PP“, Produktplatzierung – was im Moment ausgehandelt wird –, am Beginn und am Ende einer jeden Sendung bzw. Produktion steht.

An dieser Stelle kann ich nicht mehr von Transparenz und einem Nutzen für den Rezipienten sprechen, und genau das ist der Grund, warum wir es ablehnen: weil es kein Fortschritt für die Rezipienten ist, eine Ausweitung der Werbeform beinhaltet und eine Beeinträchtigung der Glaubwürdigkeit des Rundfunks in Gänze darstellt. Vor dem Hintergrund dieser drei Punkte wird DIE LINKE diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Die SPD-Fraktion, bitte; Herr Abg. Panter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt sicherlich spannendere Themen für eine erste Rede als den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das sehen offensichtlich auch einige Mitglieder dieses Hohen Hauses so.

Trotz allem haben wir nun schon einiges gehört, worum es in diesem Gesetzentwurf geht. Es geht um den schmalen Grat zwischen Product Placement und Schleichwerbung. Kollege Neubert hat einige Punkte angesprochen und einige Beispiele genannt. Er hat „Marienhof“ und „In aller Freundschaft“ erwähnt, also schon einen kleinen Rückblick gewagt. Er ist dann aber zu dem Schluss gekommen, dass im Prinzip nur ein Verbot von Product Placement per se die einzige Lösung sein kann. Dieser Meinung sind wir als SPD-Fraktion nicht. Das ist eine zu einfache Antwort. Insofern wundert es mich aber auch nicht, dass es aus der Fraktion DIE LINKE kommt. Nun gut.

Man muss noch etwas tiefer hineingehen, wenn man es sich anschauen will. Ein Verbot per se hat mindestens drei Probleme, die wir ganz klar sehen: Zum einen ist es so, dass es auch um den Einkauf von Produktionen geht. Wir sind als Land von Ländern umzingelt, in denen Product Placement gesetzlich geregelt ist. Wenn wir uns in Zukunft nur noch auf Eigenproduktionen konzentrieren wollen, das heißt quasi, „Sturm der Liebe“ in der Dauerschleife sehen wollen, dann ist das sicher nicht Sinn und Zweck einer solchen Regelung. Wir brauchen Fremdproduktionen. In einer immer globaler werdenden Medienwelt ist das absolut notwendig. Deshalb ist es sicher ein Punkt, der gegen ein Verbot per se spricht.

Es gibt neben dem Einkauf noch einen weiteren Punkt: die Produktion. Wie gesagt, Product Placement ist in unseren Nachbarländern gesetzlich geregelt. Der deut

schen Medienwirtschaft würden wir sicher keinen Gefallen tun, wenn wir schlicht und ergreifend Product Placement verbieten würden. Es soll auch hier produziert werden. Ich möchte nicht, dass man sich zum Beispiel in der Schweiz oder in Österreich ins Fäustchen lacht. Auch hier sollen Produktionen durchführbar sein; und wenn es eine Unterstützung durch Product Placement geben muss, dann ist es auch sinnvoll und notwendig.

Ein dritter Punkt ist sicher auch noch zu erwähnen: das Thema Rundfunkgebühren. Wir alle wollen, dass damit ökonomisch umgegangen wird. Wir wollen auch, dass damit kreativ umgegangen wird. Es soll aber nicht dazu führen, dass Kreativität kriminelle Blüten treibt. Deshalb brauchen wir dazu einen klaren Rahmen, eine klare gesetzliche Regelung. Diese gesetzliche Regelung versucht der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Insofern ist er aus unserer Sicht zustimmungsfähig.

Nun gibt es aber noch einen zweiten Punkt. Wir haben eben auch etwas über das Thema Digitalisierung von Hörfunk gehört. Dort verhält es sich so, dass alle analogen Hörfunkprogramme bis Ende 2014 abgeschaltet werden sollen. Dazu muss man kurz in die letzte Legislatur zurückblicken. Wir als SPD-Fraktion haben damals zugestimmt, dass man die Frist der Abschaltung von 2010 auf 2014 verlängert. Das war damals richtig. Der Ehrlichkeit halber muss man dazusagen, dass die FDP-Fraktion damals einen Antrag eingebracht hat, die Frist noch weiter nach hinten hinauszuschieben. Den Antrag haben wir damals aus Koalitionsdisziplin abgelehnt.

Nun ist es aber so, dass seit der letzten Legislatur Zeit vergangen ist. Nicht nur, dass wir nicht mehr in der Koalition sind, sondern in der Opposition. Es ist auch so, dass es immer noch keinen technischen Standard im Bereich des digitalen Hörfunks gibt. Da wird immer noch gestritten. Es ist immer noch vollkommen unklar. Deshalb greift es aus unserer Sicht zu kurz, jetzt weiterhin über einen Abschalttermin 2014 zu sprechen. Wir sind der Meinung, dass man an dieser Stelle doch besser noch etwas zuwarten sollte; denn was wir auch nicht wollen, ist, dass im Endeffekt Omas Küchenradio plötzlich von einem Tag auf den anderen nicht mehr „MDR 1 Radio Sachsen“ trällert, sondern nur noch Rauschen im Walde zu hören ist. Das kann sicherlich nicht Sinn und Zweck sein. So weit sind wir noch nicht.

Aber an diesem Punkt ist sicher auch die Staatskanzlei gefragt; denn hier muss auf Bundesebene mitorganisiert werden. Es muss Klarheit geschaffen werden, und ein technischer Standard muss her. Wenn dieser technische Standard da ist, können wir auch über eine Abschaltung von analogen Hörfunkprogrammen sprechen; das sage ich auch in Richtung der Koalitionsfraktionen. „Die, die im Irrtum verharren, das sind die Narren.“ Deshalb bitte ich Sie, auf jeden Fall tätig zu werden. Es ist absolut notwendig. Was wir als SPD-Fraktion an dieser Stelle fordern, ist ein Moratorium. Wir sind der Meinung, dass man den Abschalttermin hinausschieben muss, bis klare technische Standards gefunden sind.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Falk Neubert, Linksfraktion)

Abschließend sei noch gesagt, dass wir uns Extrawürste, auch was Deutschland als Land betrifft, nicht leisten können. Was wir an dieser Stelle wirklich brauchen, ist ein europäischer Standard. Diesen brauchen wir sowohl beim Product Placement als auch bei der Digitalisierung.

In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Die FDP-Fraktion, bitte; Herr Abg. Herbst.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Prof. Schneider hat gute Argumente ins Feld geführt. Ich möchte nicht alles wiederholen, deshalb gebe ich meine Rede zu Protokoll.