Protocol of the Session on March 10, 2010

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Brangs! Da sich das Interesse an der Debatte in dieser späten Stunde sehr in Grenzen hält, lohnt sich der rhetorische Schlagabtausch wahrscheinlich nicht so richtig.

(Christian Piwarz, CDU: Trotzdem machen!)

Wir könnten sicher ein gutes Programm für die wenigen Zuhörer hier bieten,

(Christian Piwarz, CDU: Ich bitte darum!)

doch den Aufwand sollten wir beschränken, ansonsten könnte man sich über den doch etwas reißerischen Titel, den die SPD gewählt hat, nämlich „Chaos in der Arbeitsmarktpolitik bei der SGB-II-Neuordnung“, schon einmal trefflich unterhalten und sicherlich die Frage stellen, woher denn das Chaos kommt. Wenn wir das Verursacherprinzip anwenden, dann trifft es ja doch irgendwie etwas die SPD wieder. Deswegen möchte ich doch Kollegen Brangs empfehlen, wenn er wieder einmal einen Antrag textet, zumindest eine Schlagzeile, dann vielleicht mit etwas Mäßigung heranzugehen, weil dieser Antrag auch ein Spiegel der SPD ist.

Aber unabhängig von der etwas dramatischen Aufmachung dieses Antrages geht es in der heutigen Debatte um das Ergebnis des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Dezember 2007. Gestatten Sie mir dazu eine grundsätzliche Bemerkung. Ich denke sogar, dass wir uns darin einigermaßen einig sind. Insgesamt handelt es sich um eine eher verfassungstheoretische Debatte, die, wenn wir ehrlich sind, keinem Arbeitsuchenden real etwas bringt und die dazu auch keinen Beitrag leistet, neue Jobs, neue Berufsverhältnisse in unserem Land zu finden.

Wir müssen besser werden, wenn es darum geht, Menschen zu helfen, wieder einen Job, eine Arbeit zu finden. Sie zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu holen muss das oberste Ziel aller Maßnahmen sein. Wir dürfen dabei die Betroffenen auch in der aktuellen Debatte nicht unnötig verunsichern, sondern wir müssen endlich eine Hilfe organisieren, die am Ende auf dem Arbeitsmarkt auch Wirkung zeigt.

(Beifall bei der FDP)

Die Frage, um die es sich in der Debatte dreht, ist, wie man es am besten macht. Da gibt es auf der einen Seite natürlich die ARGEn und auf der anderen Seite die Verfechter des Modells der Optionskommunen. Ich glaube, dass die Frage, was besser ist, gar nicht so leicht zu beantworten ist. Die Antwort wird wahrscheinlich lauten, dass es darauf ankommt. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob ich Arbeitsvermittlungsmaßnahmen in einer Großstadt vornehme, in der es ganz andere soziale Probleme gibt und einen ganz anderen Druck auf den Arbeitsmarkt, als es zum Beispiel im ländlichen Raum der Fall ist.

Es besteht natürlich auch ein Unterschied, ob ich eine Region wie Bayern oder Baden-Württemberg mit vielleicht 3 % Arbeitslosigkeit betrachte oder ich mich um Sachsen mit 13 % oder mehr Arbeitslosigkeit kümmere. Wir brauchen für jede einzelne Region, für jede Kommune die treffsicherste Lösung, um zügig möglichst viele Menschen wieder in Lohn und Brot zu bringen. Wir brauchen maßgeschneiderte Lösungen, die für jede einzelne Region die jeweils richtige ist. Darum geht es uns und um nichts anderes.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Ich will auch nicht verschweigen – Kollege Kind hat vorhin schon ein wenig darauf abgehoben, und er wird sich darin jetzt auch wiederfinden –, dass wir als FDP natürlich einen Favoriten haben; denn nach unserer Meinung sollte die Arbeitsvermittlung möglichst oft dezentral, möglichst nah und möglichst kommunal organisiert werden, da die Kommunen am besten wissen, wie sich ihr Arbeitsmarkt vor Ort entwickelt. Sie wissen am besten, welche Unternehmen im Moment vielleicht gerade eine Krise durchmachen. Sie erkennen auch am schnellsten, wo sich eventuell in ihrer Gegend neue Potenziale auftun.

Deshalb ist die FDP auch für eine weitgehende Kommunalisierung der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Arbeitsvermittlung. Die Versicherungsleistung bleibt nach unseren Vorstellungen bei der Bundesagentur, und die Bundesagentur schafft einen Rahmen für die bundesweite Vermittlung, die natürlich nach wie vor sehr wichtig ist.

Für den Rest aber glauben wir, dass die Kommunen die bessere Zuständigkeit hätten. Dafür müssten wir ihnen mehr Verantwortung geben und auch die Mittel zuweisen. Ich denke, dass die rund 54 Milliarden Euro, die den Haushalt der Bundesarbeitsagentur im Moment ausmachen – davon übrigens allein 7,7 Milliarden Euro für Personalkosten –, und dass die Kraft von ungefähr 130 000 Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit zunehmend besser vor Ort für die Arbeitsvermittlung in den Kommunen aufgehoben wären, meine Damen und Herren.

Die Zeit zur Neuregelung drängt, das wissen wir alle gemeinsam. CDU und FDP sind bereit, über neue, verfassungskonforme Lösungen nachzudenken.

Die Vorschläge zumindest von CDU und FDP auf Bundesebene liegen dazu auf dem Tisch. Aber klar ist auch, dass eine Verfassungsänderung, eine Änderung unseres Grundgesetzes, ohne die Stimmen der SPD natürlich niemals möglich sein wird. Deswegen bitte ich Sie herzlich, liebe Kollegen von den Sozialdemokraten, an einer künftigen Lösung, an einem Konsens mitzuarbeiten. Ich bitte Sie, sich der Verantwortung zu stellen und vielleicht lieber tatsächlich konstruktiv mitzuarbeiten, anstatt nur Ängste zu schüren, wie Sie es durch diesen Antrag ein wenig tun.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Zastrow, und bitte nun Herrn Jennerjahn von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht nur eine theoretische Debatte, die wir hier führen. Es gibt ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2007, das feststellt, dass das gegenwärtige Modell nicht verfassungskonform ist. Insofern weiß auch die Bundesregierung seit dem Jahr 2007, dass sie im Fall der Arbeitsgemeinschaften von Bund und Kommunen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende tätig werden muss. Union und SPD haben sich über die Reform der Jobcenter im vergangenen Jahr zerstritten und die notwendige Neuordnung nicht angepackt. Bislang hat sich auch die schwarz-gelbe Bundesregierung in dieser Frage nicht allzu sehr mit Ruhm bekleckert.

Wir GRÜNEN sind dabei der Auffassung, dass das Prinzip der Leistung aus einer Hand auf jeden Fall erhalten bleiben muss. Wir sind nicht bereit, den Weg in die sozialpolitische Steinzeit der getrennten Trägerschaft mitzugehen. Vor diesem Hintergrund bin ich erfreut, dass sich mittlerweile in der Debatte Stück für Stück die Vernunft durchzusetzen scheint. Deswegen möchte ich noch einmal den Werdegang, warum wir heute überhaupt über dieses Thema sprechen, rekapitulieren.

Ausgangspunkt ist eigentlich: Wir könnten schon eine Regelung haben. Die Bundestagsfraktion der CDU hat das Thema Neuordnung der ARGEn im letzten Jahr dem Wahlkampf geopfert. Ein bereits von CDU und SPD gemeinsam erarbeiteter Kompromiss zur Grundgesetzänderung wurde kurzerhand vom Tisch gefegt. Im Anschluss daran gab es einen Vorschlag der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, die ein untaugliches Kooperationsmodell mit getrennten Trägerschaften vorgeschlagen hat, das absehbar zu viel Verwaltungsaufwand durch Doppelstrukturen in der Antragstellung geführt und sicherlich in der Folge ein Vielfaches an Rechtsstreitigkeiten nach sich gezogen hätte.

Zu guter Letzt gibt es eine Kehrtwende der Union durch den Vorstoß des hessischen Ministerpräsidenten, Roland Koch, die Leistungsgewährung aus einer Hand dann doch durch eine Verfassungsänderung abzusichern. Herr Krauß von der CDU ist darauf eingegangen. Dieser Vorstoß von Herrn Koch mündete am 7. Februar 2010 in eine Unionseinigung zwischen der Bundesregierung, den Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder und den Spitzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und mittlerweile gibt es – darauf ist Herr Brangs eingegangen – eine interfraktionelle Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die eine grundlegende Verständigung über eine Grundgesetzänderung herbeiführen soll, in die auch der Freistaat involviert ist.

Vor diesem Hintergrund könnte man jetzt argumentieren, dass sich der Antrag der SPD damit erledigt hat. Aber –

auch wenn ich den Sinneswandel der CDU an dieser Stelle begrüße –, sie hat sich in der Vergangenheit doch als wenig verlässlicher Partner in dieser Auseinandersetzung gezeigt. Insofern hält meine Fraktion nach wie vor ein deutliches Signal und einen Arbeitsauftrag des Sächsischen Landtages an die Staatsregierung für geboten.

Meine Fraktion wird deshalb dem Antrag der SPD zustimmen, allerdings auch einen Änderungsantrag einbringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Jennerjahn. – Es spricht nun Herr Schimmer von der Fraktion der NPD.

(Arne Schimmer, NPD: Nur zum Änderungsantrag!)

Nur zum Änderungsantrag, okay.

Meine Damen und Herren, damit ist die erste Runde abgeschlossen. Gibt es weitere Wortmeldungen? – SPD? – CDU? – Das kann ich nicht feststellen. Dann frage ich die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Frau Staatsministerin Clauß, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren von der SPD, Sie fordern, dass sich die Staatsregierung für die Beibehaltung des Grundsatzes Leistungsgewährung aus einer Hand einsetzt. Dem stimme ich voll und ganz zu.

(Stefan Brangs, SPD: Sehr schön!)

Jeder einzelne Betroffene, der mit Arbeitslosigkeit zu kämpfen hat, muss eine Stelle haben, die sich um seine Belange kümmert – gleichgültig, ob es um die Kosten der Unterkunft oder um die Vermittlung der Arbeit geht. In der jetzigen Form können die ARGEn nur mit einer Grundgesetzänderung erhalten werden. Sie haben in der Debatte bereits darauf hingewiesen. Es gibt gute Gründe für, aber auch gute Gründe gegen eine solche Grundgesetzänderung. Dagegen spricht der hohe Wert unseres Grundgesetzes. Wir können nicht jedes Mal, wenn das Bundesverfassungsgericht etwas kritisiert, das Grundgesetz ändern. Denken Sie nur an das jüngste Urteil zum Datenschutz – da wäre schon wieder Handlungsbedarf.

Für die Grundgesetzänderung allerdings spräche, dass die ARGEn wie gewohnt weiterarbeiten könnten, und das wäre für die Betroffenen das Einfachste.

Wir müssen also sehr genau überlegen, was zu tun ist. Folgendes ist derzeit in der Diskussion: Die Trägerschaft für die Grundsicherung für die Arbeitsuchenden könnte künftig entweder durch BA und Kommune freiwillig gemeinsam oder auch allein durch die kommunalen Träger, also die Optionskommunen, wahrgenommen werden. Aber, ganz wichtig: alles verfassungsrechtlich abgesichert.

Für uns in Sachsen ist der Erhalt der Optionskommunen besonders wichtig. Im Interesse der kommunalen Ebene brauchen wir für die Zukunft klare Regelungen – zum einen, wie viele Optionskommunen es geben wird und bis wann sich die Kommunen entschieden haben müssen, wann sie auch Optionskommune werden wollen. Hier gibt es noch bundesweiten Abstimmungsbedarf vor allem mit den anderen Ländern.

Was die Ausgestaltung der ARGEn anbelangt, so müssen wir erst einmal abwarten, welche Vorschläge das BMAS vorlegt. Zurzeit spricht man dort über ein sogenanntes optimiertes Jobcenter.

Grundsätzlich kann ich sagen: Wir setzen uns intensiv dafür ein, dass die Optionskommunen erhalten bleiben, gegebenenfalls weitere geschaffen werden und dass, in welchem Modell auch immer, unsere Kommunen mitsprechen können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Meine Damen und Herren, ich frage noch einmal in die Runde: Wird das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen. Wird das Schlusswort gewünscht, Herr Brangs?

(Stefan Brangs, SPD: Ich verzichte auf das Schlusswort!)

Sie verzichten. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Meine Damen und Herren, Ihnen liegen zwei Änderungsanträge zu dem Antrag der Fraktion der SPD, Chaos in der Arbeitsmarktpolitik bei der SGB II Neuordnung verhindern, vor. Zuerst Drucksache 5/1655, die Fraktion der NPD; Herr Schimmer, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD, der vorgibt, das drohende Chaos in der Arbeitsmarktpolitik verhindern zu wollen, ist ein klassisches Lehrbeispiel für ein politisches Rückzugsgefecht. Denn warum sollte nun ausgerechnet die Partei, die maßgeblich bereits für das in der Vergangenheit realisierte Chaos in der Arbeitsmarktpolitik verantwortlich war, uns in der Zukunft vor ebendiesem bewahren können? Tatsächlich war es von Anfang an vorhersehbar, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Mischverwaltung aus kommunal Bediensteten und Angestellten der Bundesagentur für Arbeit feststellen würde.

Führen wir uns noch einmal die Gründe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. Dezember 2007 vor Augen: In der Mischverwaltung der Arbeitsgemeinschaften ist nach den Worten der Karlsruher Richter nicht gewährleistet, dass der jeweilige Verwaltungsträger, wie von der Verfassung vorgesehen, eigenständige und unabhängige Entscheidungen über die Hartz-IV-Vergabe treffen kann. Außerdem können die Bürger nicht mehr

eindeutig erkennen, wer für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben verantwortlich ist. Zitat aus dem Urteil vom Dezember 2007: „Das Grundgesetz schließt, von begrenzten Ausnahmen abgesehen, auch sogenannte Mischverwaltung aus.“

Mindestens genauso schwer wie die rechtlichen Gründe wiegen die arbeitsmarktpolitischen Bedenken, die in der vorangegangenen Anhörung der Experten vor dem Bundesverfassungsgericht zum Tragen kamen. Diese entsprechen leider hundertprozentig den Erfahrungen, die in Sachsen wie in ganz Deutschland die von Hartz IV Betroffenen machen mussten. Demnach leiden die ARGEn unter erheblichen Reibungsverlusten, was auch eine Folge der Doppelzuständigkeit ist. Die Aufteilung ist somit sachfremd und systemwidrig.

Eine Intention hingegen erkannten die Richter in Karlsruhe ausdrücklich an, nämlich das Bemühen, die Betreuung der SGB-II-Bezieher in eine Hand zu geben; einen Ansprechpartner mit der notwendigen Kompetenz zu schaffen. Die Frage ist doch nur: In welche Hand und mit welcher Kompetenz? Da hilft uns diese Herumeierei, mit der die SPD als Haupturheberin ihre Verantwortung für das Scheitern dieser neoliberalen Hartz-Zumutung vergessen machen will, auch nicht weiter.

Für die NPD-Fraktion, meine Damen und Herren, steht fest, dass eine verantwortungsbewusste nationale Arbeitsmarktpolitik nicht die Aufgabe hat, arbeitslose Deutsche aus ihrer Heimat herauszureißen und auf einen landesweiten, bundesweiten oder gar einen sogenannten globalen Arbeitsmarkt und in eine ungewisse Zukunft, fernab der Heimat, zu schicken. Vielmehr sieht die NPD als soziale Heimatpartei Deutschlands ihre Aufgabe darin, unseren Landsleuten hier im eigenen Land und in der eigenen Heimat eine Perspektive zu geben.