Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich lasse über die Drucksache 5/13391 abstimmen. Wer zustimmen möchte, zeigt das jetzt an. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier ist bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür der Drucksache nicht entsprochen worden.
Ich rufe zur Abstimmung über die Drucksache 5/13392 auf, ebenfalls ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Tischendorf.
Es geht hier um die Jahressonderzahlungen. Auch das habe ich in meinem Redebeitrag erwähnt. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass das Verwaltungsgericht Halle per Beschluss die Klage einer Beamtin der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland zur gestrichenen Sonderzahlung jetzt an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet hat.
Sie werden sich vielleicht an meinen Redebeitrag erinnern, der Sie so sprachlos gemacht hat. Es gibt eine 70seitige Begründung des Gerichtes in Halle dazu. Ich lese daraus nur einen Satz vor, den ich ganz gut finde: „Der Gesetzgeber darf die Beamtenbesoldung von einer allgemein positiven Entwicklung nur dann ausnehmen, wenn dies durch spezifische, im Beamtenverhältnis wurzelnde Gründe gerechtfertigt ist. Den Beamten dürfen dagegen keine Sonderopfer zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte auferlegt werden.“ -SONDERZUSTELLUNG weit die Begründung des Gerichts an das Bundesverfassungsgericht.
Erinnern Sie sich, was Sie in das Haushaltsbegleitgesetz 2010 geschrieben haben? Genau das war die Begründung. Heute haben Sie noch die Gelegenheit, einige Klagen, die kommen werden, zu verhindern, indem Sie unserer Jahressonderzahlung wieder zustimmen.
Danke, Herr Präsident. Ich möchte kurz auf meine Rede zu diesem Thema verweisen, ansonsten zu dem Änderungsantrag sprechen. Sie wollen eine Dynamisierung der Leistungselemente. Teilweise werden sie noch ruhegehaltsfähig. Was aber aus meiner Sicht völlig unstimmig ist, ist Folgendes. Ich gehe einmal auf die Ruhegehaltsfähigkeit ein. Die Versorgung bezieht sich auf das letzte Amt. Wie passt das dann zusammen, wenn Sie noch Anwärterbezüge mit hineinnehmen? Das ist alles in sich nicht schlüssig, abgesehen davon, wenn wir all die Leistungselemente noch mit dynamisieren und ruhegehaltsfähig machen. Das ist auch eine Kostenfrage, die nicht zu tragen ist.
Ich möchte noch etwas Rechtliches dazu sagen, damit das nicht so im Protokoll stehen bleibt. Mit dem Beschluss, den wir heute fassen, bildet sich das Parlament einen eigenständigen Willen, wie die Besoldung der Beamten im Freistaat Sachsen aussieht. Diesen Beschluss treffen wir zu einem Zeitpunkt, wo wir eine Haushaltssituation haben, wie sie hier schon mehrfach diskutiert wurde.
Es ist eine bewusste Entscheidung, dass wir bestimmte Verschiebungen vorgenommen haben. Christian Hartmann hat die Höherstufung der Polizeibeamten angesprochen, ich habe die Hebungen beim Justizvollzugsdienst angesprochen, wir haben über Lehrer gesprochen. Es ist ein neues Gesamtkonzept, in dem wir die Besoldung einheitlich neu geregelt haben. Deshalb ist es jetzt verfehlt, hier eine Regelung, die noch bei einem anderen Gesetz gewesen ist, wieder anzuwenden.
Ich lasse über die Drucksache 5/13392 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist der Drucksache 5/13392 nicht zugestimmt.
Ich rufe zur Abstimmung über den Änderungsantrag der LINKEN in der Drucksache 5/13393 auf. Frau Falken, bitte.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde Ihnen gerne eine Erklärung über die Eingruppierung der Lehrkräfte geben, aber das lasse ich jetzt weg, weil ich das ja ausführlich in meinem Redebeitrag schon gemacht habe. Auch Frau Stange hat es nochmals dargestellt. Ich möchte Sie aber bezüglich dieses Paragrafen noch auf etwas hinweisen.
Es geht um die Tarifverhandlungen auf Bundesebene. Herr Prof. Unland hat klar zugesagt, dass er sich dafür
einsetzen wird, dass auf Bundesebene eine Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte im nächsten Jahr zu realisieren ist. Dafür gibt es schon zahlreiche vereinbarte Termine, die im Ergebnis natürlich erst nach der Landtagswahl liegen werden. Sie geben ihm natürlich mit in die Hand, dass er immer sagen kann, ich habe ja in Sachsen ein Gesetz, und der Gesetzgeber hat in Sachsen festgeschrieben, dass das jetzt so ist, dass das Eingangsamt an Mittelschulen so aussieht. Deshalb ist es für mich in den Verhandlungen auf Bundesebene ganz schwierig, hier etwas anderes festzulegen. Frau Stange hat es ja auch schon erwähnt. Wir sehen da große Probleme. Natürlich geht Tarifrecht über Gesetzesrecht, keine Frage. Aber trotzdem geben Sie ihm in der Argumentation ein ziemlich großes Pfund, und das halten wir für sehr falsch.
Wir haben bei dem gesamten dienstrechtlichen Besoldungsgesetz noch einen Monat gewartet, um die Vereinbarung der Tarifpartner abzuwarten. Wir haben das auch eins zu eins umgesetzt. Ich weiß, dass alle Verhandlungsteilnehmer Federn lassen mussten und dass es gerade bei der GEW andere Erwartungen gab, was den Tarifvertrag auf Freistellungsebene angeht, haben Sie gesagt. Es ist die Aufgabe des Finanzministers, auf Bundesebene eine entsprechende Regelung zu finden. Wir wollen den neuen Vereinbarungen nicht vorgreifen, sondern beiden Verhandlungspartnern, also der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite, freie Hand lassen. Deswegen haben wir den entsprechenden Vorschlag gemacht. – Vielen Dank.
Ich stelle die Drucksache 5/13393 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist dem Änderungsantrag in der Drucksache 5/13393 nicht zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Zunächst möchte ich Ihnen vorschlagen, dass wir über die Teile des Gesetzentwurfes abstimmen. Möchte jemand widersprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Überschrift zugestimmt worden.
Ich lasse über die Inhaltsübersicht abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der
Wir kommen zu Teil 1, Beamtenrecht, Artikel 1 Sächsisches Beamtengesetz. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Teil 1 mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zu Teil 2, Besoldungsrecht, Artikel 2 Sächsisches Besoldungsgesetz. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Teil 2 mehrheitlich zugestimmt worden.
Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Teil 3 mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zu Teil 4, Anpassungen im Bereich des Staatsministeriums des Innern: Artikel 4 Änderung des Gesetzes über den kommunalen Versorgungsverband Sachsen, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Disziplinargesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutzrettungsdienst und Katastrophenschutz, Artikel 7 Änderung des Sächsischen Kreisgebietsneugliederungsgesetzes, Artikel 8 Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Artikel 9
Änderung des Sächsischen Sicherheitspachtgesetzes, Artikel 10 Änderung des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, Artikel 11 Änderung des Kommunalwahlgesetzes – hier ist die Streichung des Artikels vom Ausschuss empfohlen worden –, Artikel 12 Änderung des Sächsischen Architektengesetzes und Artikel 13 Änderung des Sächsischen Belegungsrechtsgesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Teil 4 mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zu Teil 5, Anpassungen im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen, mit Artikel 14 Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes, Artikel 15 Änderung des Sächsischen Umzugskostengesetzes,
Artikel 16, Änderung des Versorgungsrücklagengesetzes und Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Teil 5 mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zu Teil 6, Anpassungen im Bereich des Staatsministeriums der Justiz und für Europa, mit Artikel 18 Änderung des Abgeordnetengesetzes, Artikel 19 Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen,
Artikel 20 Änderung des Sächsischen Ministergesetzes, Artikel 21 Änderung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes, Artikel 22 Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes, Artikel 23 Änderung des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes, Artikel 24 Änderung des Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes – hier ist die Streichung vom Ausschuss empfohlen – und Artikel 25 Änderung des Sächsischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Teil 6 mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zum Teil 7 – Anpassungen im Bereich des Staatsministeriums für Kultus – mit Artikel 26 Änderung des Befähigungsanerkennungsgesetzes Lehrer. Wer
stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Danke sehr. Bei zahlreichen Enthaltungen und Stimmen dagegen wurde Teil 7 mehrheitlich angenommen.
Teil 8 – Anpassungen im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst – mit Artikel 27 Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes, Artikel 28 Änderung des Universitätsklinikagesetzes. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Danke sehr. Bei zahlreichen Enthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Teil 8 mehrheitlich entsprochen worden.
Wir kommen zu Teil 9 – Anpassungen im Bereich des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz – mit Artikel 29 Änderung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Danke sehr. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde Teil 9 mehrheitlich angenommen.
Teil 10 – Umsetzung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und weitere besoldungsrechtliche
Änderungen – mit Artikel 30 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Danke sehr. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist Teil 10 dennoch mehrheitlich angenommen worden.
Wir kommen zu Teil 11 – Schlussvorschriften – mit Artikel 31 Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Danke sehr. Auch hier gibt es Enthaltungen und zahlreiche Stimmen dagegen. Teil 11 ist dennoch mehrheitlich angenommen worden.
Ich lasse über den Anhang abstimmen. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Danke sehr. Auch hier gibt es Enthaltungen, zahlreiche Stimmen dagegen, aber die erforderliche Mehrheit an Dafür-Stimmen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Schlussabstimmung gemäß § 47 der Geschäftsordnung. Ich stelle
den Entwurf „Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz) “, Drucksache 5/12230, Gesetzentwurf der Staatsregierung und Ergänzung zum Gesetzentwurf in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, zeigt das jetzt an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Wer enthält sich? – Danke sehr. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, wird dem so entsprochen. – Ich stelle keinen Widerspruch fest. Damit werden wir so verfahren, meine Damen und Herren.
Der Tagesordnungspunkt ist aber noch nicht beendet. Uns liegt noch ein Entschließungsantrag als Drucksache 5/13395 vor. Es handelt sich um einen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE; Herr Tischendorf, bitte.
Danke, Herr Präsident. In dem Entschließungsantrag finden Sie auf drei Seiten in 14 Punkten unsere Vorstellung von modernem Dienstrecht für Beamtinnen und Beamte. Ich habe festgestellt, dass Sie für keine Argumente aufgeschlossen sind. Hier finden Sie alles noch einmal wieder.