Protocol of the Session on December 17, 2013

Einerseits stehen den Kommunen als Abrechnungsbeträge über das Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2013 und 2014 Mittel zu. Deshalb werden wir insgesamt 156 Millionen Euro der FAG-Rücklage zuführen. Darüber hinaus möchten wir, wie es die CDU/FDP-Koalition bereits in den Jahren 2010 und 2011 getan haben, die Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zusätzlich unterstützen. Ich darf daran erinnern: Mit der NovemberSteuerschätzung 2010 haben wir für die Kommunen ein Investitionspaket in Höhe von 142 Millionen Euro geschnürt. Weitere 38 Millionen Euro wurden im Ergebnis der Maisteuerschätzung 2012 für ein Investitionsprogramm zur Verfügung gestellt.

Auch in diesem Jahr möchten wir im Ergebnis der sehr positiven November-Steuerschätzung die Kommunen an den erfreulichen Einnahmenentwicklungen beteiligen. Aus diesem Grund liegt Ihnen der Gesetzentwurf über die Gewährung einer Investitionspauschale für die infrastrukturelle Grundversorgung an die kreisfreien Städte und Landkreise im Jahr 2014 vor.

Um die Voraussetzungen für Investitionen der kreisfreien Städte und der Landkreise zu verbessern, sollen diese eine Investitionspauschale in Höhe von 20 Millionen Euro erhalten. Davon sollen Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen der infrastrukturellen Grundversorgung, also kreisbezogene Aufgaben, gefördert werden.

Besonders wichtig ist für die Kommunen in diesem Zusammenhang, dass die Mittel auch zum Ersatz von

Eigenmitteln zur Erlangung von Fördermitteln für Investitionen in die infrastrukturelle Grundversorgung für kreisbezogene Aufgaben im Jahr 2014 verwendet werden können.

Meine Damen und Herren! Unabhängig von der Unterstützung der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte durch den Freistaat Sachsen möchte ich auf einen Aspekt gesondert eingehen. Ein Blick in die Ergebnisse der Novemberschätzung zeigt, dass sich die Steuereinnahmen der Kommunen sehr positiv entwickeln. Mit 2,69 Milliarden Euro werden die Steuereinnahmen der Gemeinden in diesem Jahr die Steuereinnahmen des vergangenen Jahres um etwa 100 Millionen Euro übersteigen.

Diese Entwicklung, meine Damen und Herren, lässt vermuten, dass im Jahr 2013 die Steuerdeckungsquote der Kommunen erneut ansteigen wird. Seit dem Jahr 2003 ist die Steuerdeckungsquote von 18,3 % kontinuierlich, mit Ausnahme des Jahres 2008, auf 27,1 % im vergangenen Jahr angestiegen. Auch diese Zahlen zeigen, dass die Kommunen in der Erzielung eigener Steuereinnahmen eine positive Entwicklung verzeichnen können.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, dass wir dieser guten Tradition treu bleiben, und hoffe auf Zustimmung zum Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Gewährung einer Investitionspauschale an die kreisfreien Städte und Landkreise für das Jahr 2014.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Nun die Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Junge, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nächste Woche ist Weihnachten – Zeit der Ruhe und Besinnung, Zeit für die Familie. Besonders die Kinder warten voller Ungeduld auf den Weihnachtsmann und die vielen Geschenke. Ja, die Weihnachtszeit ist auch Geschenkezeit.

Alle Jahre wieder gibt es im November die Steuerschätzung, und wieder musste der Finanzminister, Prof. Dr. Unland, feststellen, dass 2013 rund 340 Millionen Euro mehr an Steuern eingenommen wurden. Auch für das Jahr 2014 fällt das neue Schätzergebnis um mehr als 250 Millionen Euro besser als bisher aus.

Damit erzielt der Freistaat Sachsen im laufenden Haushaltsjahr 2013/2014 fast 600 Millionen Euro mehr an Steuereinnahmen. Davon sollen jetzt die Landkreise und kreisfreien Städte 20 Millionen Euro als Investitionspauschale für die infrastrukturelle Grundversorgung erhalten. Oh, wie großzügig! Die zehn Landkreise und kreisfreien Städte werden jetzt mit 3,3 % an den Steuermehreinnahmen beteiligt.

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Das ist doch Käse!)

Der Rest erfolgt dann später in der Verrechnung zum FAG 2015/2016. Die Städte und Gemeinden erhalten aber keine zusätzlichen Steuergeschenke.

Mit 512 Millionen Euro Überschuss schloss der Freistaat Sachsen das Haushaltsjahr 2012 ab. 343 Millionen Euro werden extra in den Garantiefonds gesteckt, Geld, das für die Abfinanzierung der Landesbank Sachsen zurückgelegt wird und für wichtige Investitionen in Bildung, Gesundheit und bei den Kommunen fehlt.

Meine Fraktion DIE LINKE hat schon im Jahr 2012 eine zusätzliche Investitionspauschale für die Kommunen in Höhe von 51 Millionen Euro gefordert – Geld, das dringend für kommunale Investitionen benötigt wird und dessen Finanzierung vollständig gesichert war.

Sie, meine Damen und Herren der CDU/FDP-Koalition, haben damals das Gesetz zur Verdoppelung der Investitionspauschale für die kreisfreien Städte und Landkreise im Jahr 2012 abgelehnt. Zwei Jahre später sollen jetzt 20 Millionen Euro den Investitionsbedarf für die infrastrukturelle Grundversorgung der Landkreise und kreisfreien Städte decken. Sind Sie wirklich der Auffassung, dass diese Investitionspauschale angemessen ist?

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Zusätzlich zu allem anderen!)

Eine Vielzahl von Kommunen hat aufgrund rückläufiger Schlüsselzuweisungen und größerer Soziallasten kaum Geld für Investitionen zur Verfügung. Sie können auch nicht die zusätzlichen Fördermittel abrufen, weil ihnen die notwendigen Eigenanteile fehlen.

(Jens Michel, CDU: Haben Sie es nicht gelesen?)

Ich sage zum wiederholten Male, das Land Sachsen spart sich auf Kosten der Kommunen gesund.

(Ui, ui, ui, ui, ui! von der FDP)

Mittlerweile befinden sich mehr als 2 Milliarden Euro – ich wiederhole: mehr als 2 Milliarden Euro – in den verschiedenen Rücklagen des sächsischen Finanzministers. Diese Rücklagenansammlungen gehen hauptsächlich zulasten der kommunalen Ebene, denn dieser steht mindestens ein Drittel dieser Steuereinahmen zu.

(Jens Michel, CDU: Auch falsch!)

Der Sächsische Landtag steht vor der dringenden Aufgabe, die FAG-Systematik grundlegend zu überdenken und den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Aufgrund des Investitionsstaus und mangelnder Investitionskraft der sächsischen Kommunen halten wir es für immer noch notwendig, die kommunale Investitionspauschale wesentlich zu erhöhen.

Die Kommunen brauchen eine solide und aufgabengerechte Finanzausstattung. Das Land Sachsen hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen, ohne für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.

Aktuelles Beispiel: Spitzengespräch Ende November 2013 zur Finanzierung der Kosten für Asylbewerber mit den kommunalen Spitzenverbänden. Die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern

steigen permanent. Die Stadt Leipzig hat im Jahr 2013 eine Landesförderung in Höhe von rund 5,1 Millionen Euro erhalten. Die Gesamtausgaben betragen aber 10,7 Millionen Euro. Also, die Hauptlast für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern trägt die Stadt Leipzig. Für 2014 wird mit einem weiteren Anstieg insbesondere der Unterbringungskosten von 4,5 auf 8,5 Millionen Euro gerechnet.

Ähnlich sieht es in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen aus. Der ausgehandelte Kompromiss zwischen den Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände und dem sächsischen Finanzminister zur Finanzierung der Kosten für Asylbewerber ist aus unserer Sicht dringend notwendig, aber viel zu gering. Die Investitionspauschale in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro lindert ein wenig die angespannte Finanzsituation der Landkreise und kreisfreien Städte und ist eigentlich für das Thema Asylunterkunft zu verwenden, zumindest Ergebnis des Spitzengesprächs.

Der gewaltige Investitionsstau der Kommunen bleibt jedoch weiter bestehen. Das trifft insbesondere auf die kreisangehörigen Gemeinden zu, die weder 2013 noch im Folgejahr zusätzliche Haushaltsmittel erhalten.

Obwohl die Investitionspauschale nur einen ganz geringen Teil der Probleme abdeckt, wird die Fraktion DIE LINKE dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, weil wir es für notwendig halten, dass den Kommunen überhaupt Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Junge. – Nun für die SPD-Fraktion Herr Abg. Pecher. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es sehr einfach machen. Wir sind etwas anderer Meinung und werden dem Gesetz nicht zustimmen; wir werden uns der Stimme enthalten. Ich habe das auch schon im Ausschuss begründet.

Natürlich, Herr Patt, ist es zu wenig, das ist vollkommen klar. 20 Millionen Euro aufs Land verteilt sind uns schlichtweg zu wenig.

Außerdem gibt es noch ein Problem, das wir im Ausschuss angesprochen haben. Es ist falsch, was Sie sagen: dass die Mittel einfach übertragen werden können, denn das gilt nur für angefangene Projekte. Das heißt, diejenigen, die sehr angespannt sind in der Abarbeitung von Flutschäden – permanente Überlastung der Bauämter etc., insbesondere auf der Kreisebene, auch bei den kreisfreien Städten –, haben das Problem, dass das Geld 2015 verfällt, wenn sie nicht in der Lage sind, die Projekte rechtzeitig anzufangen. Das ist Fakt und das ist ein Grund für uns, dass wir dem nicht zustimmen können.

Der Finanzierungssaldo der sächsischen Kommunen beträgt 2012 minus 117 Millionen Euro. Deshalb, muss ich deutlich sagen, sind 20 Millionen Euro einfach lächerlich.

Insbesondere in Richtung der Kreisebene machen Sie Folgendes: Sie geben einem chronisch Unterernährten keine Nahrung, mit der Sie ihn aufpäppeln würden; Sie geben ihm Geld für Werkzeuge, damit er weiterarbeiten kann, und das ist auf Dauer keine Lösung.

Deswegen lehnen wir das Gesetz ab.

(Beifall bei der SPD)

Das war für die SPDFraktion Herr Abg. Pecher. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Hermenau; bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ja, es ist zu wenig – und trotzdem sollte man dem zustimmen, denn dieser Tropfen auf den heißen Stein wird dringend bei der kommunalen Ebene gebraucht. Es ist in gewisser Weise eine Notmaßnahme, und das auch noch nach Kassenlage; ich will es erklären.

Wir haben hier eine Staatsregierung, die eine solide Finanzpolitik oft wie eine Monstranz vor sich herträgt und das meiner Meinung nach auch zulasten der kommunalen Ebene betreibt, die eine chronische Unterfinanzierung hat.

Die Begründung für diese Maßnahme gibt auch her, warum das so ist. Wofür wird denn diese Investitionspauschale gewährt? Sie wird gewährt für Maßnahmen der sogenannten infrastrukturellen Grundversorgung. Wir reden nicht von irgendwelchen Extras, wir reden von der Grundversorgung: Kindergärten, Schulen, Brand- und Katastrophenschutz, Umweltschutz, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft, Straßenbau, Krankenhäuser – das, was den Alltag der Menschen ausmacht. Das sind die absoluten „Brot-und-Butter-Investitionen“; das sind keine Extras, keine Besonderheiten. Sie tun das, was notwendigerweise getan werden muss.

Dazu muss ich sagen: Die hart arbeitenden Menschen hier im Land fragen sich langsam – so nehme ich es jedenfalls wahr –, warum es nötig ist, dass ihnen das Geld, das vorhanden ist, verwehrt wird – wenn auch vielleicht nicht in voller Höhe. Ich würde niemals mehr als die Hälfte von Mehreinnahmen für etwas ausgeben; darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Die Vorsorge muss sein, die halte ich für richtig. Aber ob sie in der Höhe noch zu halten ist in der politischen Argumentation, wenn die Bürger in der Grundversorgung Defizite haben – diese Frage steht und sie wird sich in den nächsten Jahren verschärfen; davon bin ich überzeugt.

Diese chronische Unterfinanzierung kann man auch daran erkennen, dass es genau dieses Gießkannenprinzip ist. Es schlägt sich auch darin nieder, dass die Geldverteilung absolut gleichförmig und ohne jeden regionalen Schwerpunkt erfolgt. Es werden auch keine Härten gemildert in

irgendwelchen Regionen, sondern man erkennt auch daran wieder: Es geht um die Grundausstattung.

Es gab vor einiger Zeit eine Anhebung der Beteiligungsquote der kommunalen Ebene um 30 Millionen Euro, also um etwa ein Prozent. Wenn man sich aber zu Gemüte führt, was bei der Grundversorgung eigentlich alles gebraucht wird, dann war das eine homöopathische Dosis.

Wenn man im aktuellen Jahresbericht 2013 vom Landesrechnungshof noch einmal zur Kenntnis nimmt, dass die sächsischen Kommunen erstmals – erstmals seit neun Jahren! – ein negatives Gesamtergebnis verzeichnen und die bereinigten Ausgaben die bereinigten Einnahmen im vergangenen Jahr um 117 Millionen Euro überstiegen haben, dann merken wir, dass das zu wenig ist, dass die 20 Millionen Euro nicht ausreichen. Für mich ist das – dieses seit langer Zeit erstmalige negative Finanzierungssaldo – ein Weckruf.