Protocol of the Session on December 17, 2013

Aber es konnte auch Schlimmeres verhindert werden. Es gab die tätige Hilfe von Nachbarn, Freunden und gänzlich anderen, unbekannten Leuten, aber auch von den vielen Feuerwehren, die im Einsatz waren, und vom Technischen Hilfswerk. Aber nicht zuletzt die Umsetzung der Empfehlungen aus der ersten Kirchbach-Kommission hat vielerorts dazu beigetragen, Schlimmeres zu verhindern.

(Beifall bei der CDU)

Diese Aufzählung ließe sich an dieser Stelle weiter fortsetzen.

Doch zurück: Die Staatsregierung ist mittlerweile mit der Organisation und der Begleitung des Wiederaufbaus ein gutes Stück vorangekommen. Nun sieht der Gesetzentwurf die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Sachsen 2013“ vor. Das soll zunächst Anlass sein, die bisherigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flut ins Gedächtnis zu rufen; denn nur allzu schnell vergessen wir, was bislang geleistet wurde und welche Mittel bislang bereitgestellt worden sind.

So wurden Soforthilfen unmittelbar nach dem Hochwasser in Höhe von 85 Millionen Euro veranlasst. Davon gingen 30 Millionen Euro an die privaten Haushalte. Unternehmen bekamen 10 Millionen Euro. Für Schäden an Wohngebäuden schlugen 15 Millionen Euro zu Buche. Außerdem konnten – ebenfalls sehr wichtig! – Soforthilfen an die Kommunen in Höhe von 30 Millionen Euro ausgereicht werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss stimmte diesen Hilfen auch immer umgehend zu.

In der Staatskanzlei wurden ein Lenkungsstab und ein Wiederaufbaustab eingerichtet. Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle Herrn Staatssekretär Dr. Jäckel und seinen Mitarbeitern, die sowohl für die Betroffenen als auch für die Kommunen jederzeit ansprechbar waren und das auch noch sind.

(Beifall bei der CDU)

Die entsprechende Richtlinie des Landes „Hochwasserschäden 2013“ ermöglicht nun eine zügige und faire Regulierung der entstandenen Schäden. Wie in dem Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen durch Herrn Prof. Unland vom 24. September ausgewiesen, ist ein Gesamtschaden in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro in der Erstschadenserfassung angemeldet worden. Zu den Details der Schadensabwicklung hat der Staatsminister der Finanzen umfangreich im Haushalts- und Finanzausschuss schriftlich und mündlich Stellung bezogen.

Nun gilt es, die Schadensabwicklung rasch, aber auch rechtlich und verwaltungstechnisch sauber voranzubringen. Genau an diesem Punkt setzt das Ihnen vorliegende Gesetz an. Es ist vor allem zur technischen Abwicklung der Hilfen nötig. Dem Fonds fließen alle vom Freistaat

Sachsen gewährten Mittel zur Hochwasserschadensbeseitigung aus dem Bundeshaushalt, aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe“ und dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union zu. Gegenüber Bund und EU kann Sachsen somit sicherstellen, dass die Mittel getrennt vom sonstigen Haushalt verwaltet werden.

Ebenso bedeutsam ist der sächsische Landesanteil, der dem neuen Fonds zufließt. Er beträgt 232 Millionen Euro. Damit wird das gesamte durch den Freistaat zu leistende, zur Kofinanzierung notwendige Kapital jetzt schon sichergestellt. Dazu wird mein Kollege Mackenroth in der nächsten Runde noch weiter ausführen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Das war für die CDU-Fraktion im Tagesordnungspunkt 5 Herr Abg. Löffler. DIE LINKE ist an der Reihe. Herr Abg. Scheel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Das Thema lautet: Aufbauhilfefonds Sachsen 2013. In der Tat wurde Sachsen in den letzten Jahren leider durch mehrere Großschadensereignisse gebeutelt. Wir sind insofern leidgeprüft: 2002, 2006, 2010 und 2013. Solche Großschadensereignisse lehren einen erstens Demut vor der Natur, aber natürlich auch den Umgang damit. Wir haben hier ein Instrument vorliegen, das bewährt ist, ein Instrument, das wir schon für die Flut 2002 erfunden, aber zugegebenermaßen im Jahr 2010 erst ins Leben gesetzt haben. Dieses Instrument übernahmen jetzt auch der Bund und Thüringen, nämlich die Abbildung dieser Finanzströme außerhalb des eigentlichen Haushaltes.

Mein Vorredner hat gerade darauf hingewiesen, dass das Extremhochwasser im Juni dieses Jahres schnell, heftig und überraschend kam, aber gerade in Sachsen gut bewältigt werden konnte. Die entstandenen Schäden in Höhe von 1,9 Milliarden Euro müssen jetzt abgearbeitet werden. Die Schadensbilanz, die mir als erste Schlussbetrachtung vom 27. Juni 2013 vorliegt und dem Haushaltsausschuss auch so vorgelegt wurde, zeigt, dass gerade im Kommunalbereich, aber auch bei Privaten wiederum hohe Schadenssummen aufgelaufen sind. Sie dürfen damit nicht alleingelassen werden.

Da dieses Großschadensereignis ein Schadensereignis von überregionaler Bedeutung war, war es Verpflichtung und vielleicht auch durch die Bundestagswahl geschuldet, dass sich der Bund an der Finanzierung beteiligt hat. Bundesweit wurde ein Fonds in Höhe von 8 Milliarden Euro aufgelegt. 8 Milliarden Euro sind eine ganze Menge. Der Bund hat gesagt: Wir übernehmen die Hälfte davon, das heißt, 4 Milliarden Euro bleiben beim Bund. Die anderen 4 Milliarden Euro haben die Länder zu schultern.

Von diesen 8 Milliarden Euro hat der Bund 1,5 Milliarden Euro schon einmal für seinen eigenen Schaden abgezogen. Das habe ich Aufzeichnungen entnommen, ebenso

eine halbe Milliarde Euro Ersthilfe, die auch vom Bund kam. Wir können also ungefähr 2 Milliarden Euro abziehen. Es bleiben noch 6 Milliarden Euro, die den Ländern zur Verfügung stehen, um die Beseitigung der Schäden zu finanzieren. Davon bleiben dem Freistaat Sachsen 28,78 %. Über die anderen 3 Milliarden Euro wird in der Zukunft noch zu reden sein. Wie wird das Ganze finanziert?

Wir lassen uns wiederum auf einen Langläufer ein, meine Damen und Herren. Wie schon 2002 haben wir es hier mit einer Finanzierungslast zu tun, die uns in den nächsten vier Legislaturperioden beschäftigen wird, nämlich die nächsten 20 Jahre. Die Finanzierungsdauer läuft hier bis 2033.

Wenn wir noch einmal zurückschauen: Wir hatten gerade eine schöne Verfassungsdebatte. Wir haben uns über unsere Vorstellung verständigt, wie ein Kredit abzuzahlen ist, den man für solche Großschadensereignisse nehmen sollte. Die Maximalzeit dafür war acht Jahre. Hier haben wir es mit 20 Jahren zu tun. Man könnte jetzt spekulieren, welcher arme Schlucker in welchem Bundesland sozusagen nicht das nötige Kleingeld hatte oder die nötigen Millionen – man kann ja nicht von Kleingeld reden –, aber es ist ein Armutszeugnis für die Länder, dass sie gegenüber dem Bund eine solche Verpflichtung eingehen mussten, bis zum Jahr 2019 auf Umsatzsteueranteile zu verzichten, damit sie nicht erst bares Geld hineinlegen und darüber hinaus ab 2019 dem Bund jährlich über 200 Millionen Euro Stück für Stück in kleinen Summen zurückzahlen müssen. Der Bund geht im Moment in Vorleistung.

Für den Freistaat Sachsen wären das 10 Millionen Euro pro Jahr, insgesamt also etwas über 200 Millionen Euro. Diese nehmen wir und legen sie jetzt in diesen Fonds ein, sodass wir in Zukunft daraus keine Lasten mehr haben. Das kann man so und so sehen. Für uns als Linksfraktion war es wichtig, dass wir bei zukünftigen Haushalten keine Debatten mehr darüber haben, ob Geld zur Finanzierung der Schadenslasten aus diesem Hochwasser vorhanden sein wird, die Finanzierung also gesichert ist. Das heißt, auch niemand von Ihnen oder von uns – je nachdem, wer die Wahlen im nächsten Jahr gewinnt – kann sich herausreden und sagen, es mangelt an Geld, wenn es um die Frage der Hochwasserschutzmaßnahmen geht, wenn es um die Frage der Lastenabsicherung geht.

Also heißt es jetzt: Ärmel hochkrempeln, den Kopf einschalten und die Schäden dieses Hochwassers beseitigen, meine Damen und Herren. Wir haben das als Fraktion zum Anlass genommen, den Chef der Sächsischen Aufbaubank mit seinem Fluthilfebeauftragten zu uns einzuladen und uns schon einmal kundig zu machen.

Wir werden an dem Thema dranbleiben. Wir sind froh, dass der Sächsische Rechnungshof gegen diese Konstruktion keine Einwände hat. Wir haben auch im Haushaltsausschuss darauf hingewirkt und freuen uns, dass das Finanzministerium zugesagt hat, dass wir auch unterjährig über die Abarbeitung dieses Fluthilfeprogramms infor

miert werden, weil dadurch gesichert ist, dass die parlamentarische Mitberatung auch bei diesem Fonds erhalten bleibt und wir nicht erst viel später darüber Informationen bekommen.

Insofern können wir diesem Aufbauhilfegesetz 2013 zustimmen, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Herr Scheel. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abg. Pecher. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dank an unsere Feuerwehren für die Unterstützung bei der Gefahrenabwehr wurde, denke ich, hier hervorgehoben. Wir schließen uns dem gerne an. Wir möchten einen weiteren Dank loswerden, und zwar in Richtung der Solidarleistung der Bundesländer, die diesen nationalen Aufbaufonds möglich machen und Sachsen ermöglichen, daraus netto

1,7 Milliarden Euro für die Schadensbeseitigung zu nutzen.

Ich erinnere an die Diskussion, wie oft hier auf NRW gezeigt wird, das Schuldenmacherland, das allein über 800 Millionen Euro in diesen Fonds eingezahlt hat.

Damit komme ich dazu, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, und zwar geht es um ein Bild. Ich vergleiche Sachsen jetzt einmal mit einem Sozialhilfeempfänger, einem Hartz-IV-Empfänger oder einem Bürger mit der ergänzenden Hilfe zum Leben. Wir beantragen Zuschuss zur Reparatur einer Waschmaschine. Dann bezahlen wir bei Saturn cash. Wir lassen uns Geld geben und bezahlen bei Saturn cash – 232 Millionen Euro. Ich halte das für ein fatales Bild in Richtung der Länderfinanzausgleichsverhandlungen, in Richtung der Verhandlungen zu den Regionalisierungsmitteln 2015 und auch insgesamt in Richtung der Verteilkämpfe zwischen Bund und Ländern, wie das mit den Finanzierungen weitergeht.

Es treibt uns um, dass wir hier Geld auf einen Schlag einzahlen, obwohl wir dies in moderaten Raten von zehn oder elf Millionen Euro über zehn oder zwanzig Jahre abfinanzieren könnten und andere es müssen, weil sie es nicht haben, aber trotzdem diese Solidarleistung bringen wollen.

Des Weiteren treibt uns um: Nächstes Jahr im Juli/August werden wir den Entwurf der Haushaltsaufstellung bekommen. Wenn man über 232 Millionen Euro redet, finde ich, dass es gut wäre, wenn es im Zuge einer Gesamtabwägung unseres Staatshaushaltes gemacht würde, wo wir Geld einsetzen, wann wir Geld einsetzen, wofür und wie lange. Dort wäre normalerweise die Prioritätenerwägung. Ich komme zu einem späteren Tagesordnungspunkt darauf zurück.

Wir haben also unser Problem damit, dass dieser Fonds jetzt in einem sehr schnellen Verfahren geschaffen und dort sofort Geld in dieser Größenordnung hineingelegt

wird. Wir halten es nicht für gut. Parallel dazu gibt es natürlich Bedenken des Rechnungshofes. Er sagt zwar, gegen diese Art habe er nichts, aber man muss daran erinnern: Wir haben mittlerweile mehr als 20 Sondervermögen im Freistaat Sachsen. Wir schaffen wieder eines. Es wäre angezeigt gewesen, darüber nachzudenken, das Parlament als Budgetgesetzgeber in die Gesamtabschätzung einzubeziehen. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss schon viele außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ausgesprochen. Der Bewilligung von Mitteln zur Beseitigung der Flutschäden hätte das keinen Abbruch getan. Von daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Pecher. – Für die Fraktion der FDP spricht Abg. Herr Prof. Dr. Schmalfuß. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Flutkatastrophe in diesem Sommer hat Sachsen hart getroffen. Doch der Freistaat Sachsen hat von Beginn des Starkregens an seine Handlungsfähigkeit bewiesen.

Ich möchte die Einbringung des Gesetzentwurfes nutzen, um kurz darzulegen, mit welcher Konsequenz der Freistaat Sachsen der Herausforderung des Hochwassers entgegengetreten ist.

Der Aufbauhilfefonds Sachsen 2013 steht nicht allein. Er ist ein weiterer, wenn auch der größte finanzielle Baustein in einer umfassenden Vorsorge- und Wiederaufbaustrategie.

Seit der Flutkatastrophe im Jahr 2002 hat ein tiefgreifender Wandel in den Strukturen stattgefunden. Während des Hochwassers reagierte der Freistaat Sachsen mit einem intelligenten Management der Talsperren, um mehr Staufläche für das Wasser zu schaffen.

Auf die Gefahren des ansteigenden Wassers konnte regional mit unterschiedlichen und neuen Methoden reagiert werden. Beispielsweise fanden mobile Elemente wie Spundwände Einsatz. Die Meldewege des Hochwassernachrichtendienstes wurden gestrafft. Die Datenbasis der Wettervorhersagen wurde verbessert. Das Pegelnetz wurde ertüchtigt. Der Kirchbach-Bericht gibt darüber beredt Auskunft.

Meine Damen und Herren! Direkt nach dem Hochwasser reagierte der Freistaat Sachsen auf die unmittelbaren Härten mit der Zahlung von Soforthilfen. Insgesamt standen 85 Millionen Euro zur Schadensbeseitigung zur Verfügung. Davon flossen 30 Millionen Euro als Handgeld. Mit 25 Millionen Euro konnte Firmen und Betrieben und Besitzern und Eigentümern von beschädigten Gebäuden schnell geholfen werden. Weitere 30 Millionen Euro flossen an die Kommunen.

Der Wiederaufbaustab unter Staatssekretär Herrn Jaeckel verhandelte mit dem Bund, sicherte die finanzielle Förderung des Wiederaufbaus und koordinierte die Maßnahmen.

Mit dem Wiederaufbaubegleitgesetz liegt ein Gesetzentwurf vor, der die komplexen Verfahren beim Hochwasserschutz weiter vereinfacht. Im neuen Wassergesetz wurde dazu bereits ein umfangreicher Katalog an Verfahrensverkürzungen vorgelegt, an den nun angeknüpft werden kann.

Flankiert wird der gesamte Hochwasserschutzkomplex durch die finanzielle Unterstützung des Wiederaufbaus durch den nationalen Aufbauhilfefonds. Im Juli 2013 errichtete der Bund den nationalen Fonds „Aufbauhilfe“. Das Fondsvolumen in Höhe von 8 Milliarden Euro schultern der Bund und die Länder solidarisch. Der Anteil der Länder wird im Laufe von 20 Jahren zurückzuzahlen sein. Für Sachsen beträgt der Anteil 202 Millionen Euro. Weitere 30 Millionen Euro sind für gegebenenfalls nicht erstattungsfähige Ausgaben vorgesehen. Das betrifft beispielsweise Personal- oder Verwaltungsausgaben.

Nachdem den Menschen mit den Soforthilfen vorerst geholfen werden konnte, muss sich der Freistaat Sachsen nun der Aufgabe stellen, den langfristigen Wiederaufbau zu gewährleisten. Die Gesamtschäden belaufen sich nach den derzeitigen Schätzungen auf circa 1,9 Milliarden Euro. Sie umfassen Schäden Dritter, die im Rahmen der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 abgedeckt werden.

Über die vorgenannte Richtlinie wurde hier im Plenum wiederholt gesprochen. Sie ermöglicht eine weitgehende und umfassende Schadensregulierung. Die Fördersätze entsprechen der bundesrechtlichen Regelung. Private und Vereine sowie Unternehmen werden in der Regel mit 80 %, Träger kommunaler Infrastruktur in der Regel mit 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Damit ermöglicht der Freistaat Sachsen die Rekonstruktion von Staatsstraßen, Hochwasserschutzeinrichtungen und Landesgebäuden.

Die Aufbauhilfe für Unternehmen dient der Entsorgungs-, Wohnungs- und Landwirtschaft, aber auch Genossenschaften und Stiftungen.