50 % des gesamten politischen Gestaltungsrahmens gehen quasi am Parlament vorbei. Schauen wir uns an, wie der Freistaat dasteht. Häufig wird das Szenario entwickelt, uns gehe es ganz schlecht. Im Übrigen hat der Rechnungshof ausgewiesen, dass wir diese Überschüsse seit 2006 haben und die berühmt-berüchtigten Abschläge haben zu keinem Zeitpunkt gegriffen, weil die Steuerschätzung schon Jahre vorher dokumentiert hat, was eingetreten ist. Man kann das exemplarisch am Haushaltsansatz von 2013 festmachen. Bereits die November
Steuerschätzung von 2011 hat 300 Millionen Euro Überschuss ermittelt und jetzt sind 424 Millionen Euro ausgewiesen. Abschläge träten also in dem Sinne gar nicht ein.
Nun schauen wir uns an, wie der Freistaat dasteht. Wir haben mit Abschluss 2011 17 Milliarden Euro Finanzvermögen, da ist das Anlagevermögen gar nicht mitgerechnet. Demgegenüber stehen 14 Milliarden Euro an Verpflichtungen. Das Thema implizite Schulden lasse ich mal beiseite und sage später noch etwas dazu. Das heißt, wir haben jetzt bereits einen Vermögensüberschuss von 3 Milliarden Euro. Wir werden 2020 keine Kapitalmarktschulden mehr bezahlen, weil bis 2020 die Eigenanlagen des Freistaates die Kapitalmarktschulden überschreiten. Wir können bereits ab 2020 aus den eingesparten Zinsen gegebenenfalls Pensionslasten finanzieren.
Zu den impliziten Schulden, die immer wie eine Monstranz vorangetragen werden, meine ich, meine Damen und Herren, dass es schier unmöglich ist, dass die jetzigen und zukünftigen Pensionäre des Freistaates Sachsen in einem Jahr kommen und sagen, wir wollen unsere Pensionsverpflichtungen für die nächsten 30 Jahre haben. Das ist Unfug. Deshalb ist die bilanzielle Ausweisung dessen auch keine Verschuldung des Freistaates im Sinne des Finanzmanagements.
Warum erzähle ich Ihnen das alles? Ich denke, wir haben mittlerweile ein Problem, wie wir als Haushaltsgesetzgeber damit umgehen; denn auch die weiteren Steuerschätzungen – im Übrigen auch das Ifo-Gutachten – weisen aus, wo die Entwicklung hingeht, nämlich dass Steuermehreinnahmen auftreten. Es kann doch nicht ernsthaft so sein, dass diese Mittel mit 50-prozentiger Gestaltungshoheit permanent am Parlament vorbeidiskutiert werden.
Das mache ich an einem Beispiel fest. In der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses ging es um 232 Millionen Euro im Fluthilfefonds. Sie haben vor, 70 Millionen Euro in einen Zukunftsfonds zu packen. Des Weiteren geht es um 20 Millionen Euro Infrastrukturpauschale, die FAG-Rücklage gar nicht gerechnet. Das bedeutet 500 Millionen Euro in einer Stunde ohne Parlamentsbeteiligung, ohne Öffentlichkeit. Das machen wir jetzt schon das dritte Jahr so. Wir wollen versuchen, diesen Zustand mit einem Nachtragshaushalt endlich einmal zu durchbrechen, damit man sich mit dem Thema wieder einmal beschäftigt. Das Geld in Rücklagen zu packen ist ja okay, das macht Bayern zum Beispiel auch, und dem Haushaltsgesetzgeber mit der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes oder gegebenenfalls eines Nachtragshaushaltes die Möglichkeit zu geben, in der Gesamtabwägung zu diskutieren, wie dieses Geld eingesetzt wird.
Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss jetzt beschlossen, 170 Millionen Euro für zwei Universitätskliniken auszugeben. Nun stellen Sie sich vor, in der Haushaltsaufstellung wäre die Forderung gekommen, diese 170 Millionen Euro sofort abzufinanzieren, dann hätten Sie sich in den Facharbeitskreisen im Gesamtkontext eines 16-Milliarden-Euro-Haushaltes zunächst erbittert
auseinandergesetzt, ob das notwendig ist und in dieser Eile und dem Umfang passieren soll. Dann hätten Sie abgewogen, ob wir bei den Lehrern, der Bildung, den Kitas, bei der Verkehrsinfrastruktur oder den Kommunalfinanzen nicht auch Prioritäten haben. Über diese 170 Millionen Euro hat ein Ausschuss entschieden! Ein Arbeitskreis! Der Finanzarbeitskreis hat darüber entschieden.
Ich denke, dass das auf Dauer kein haltbarer Zustand ist. Natürlich verbinden wir mit diesem Nachtragshaushalt auch die Ausfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft schon zum nächsten Schuljahr 2014/15. Hier hätten Sie genauso die Priorität setzen und aus Steuermehreinnahmen Mittel entnehmen können, weil Sie die Mittel mit Verfassungsurteil ab 2015/16 einstellen müssen.
Aber damit setzen Sie sich ja gar nicht auseinander. Sie bekommen wie von einem Monarchen serviert, was mit den Steuermehreinnahmen zu machen ist. Kein Mensch beschäftigt sich mehr damit. Sie nehmen das so hin. Es ist gut, dass das einmal thematisiert wird. Wir haben zum Beispiel in den Nachtragshaushalt die Schülerbeförderung geschrieben und es gibt mit Sicherheit noch viele andere Ansätze der Gesamtabwägung, die im Zuge eines Nachtragshaushaltes in Sachsen geklärt werden müssten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Der Titel des SPD-Antrages beginnt mit „Zukunft gestalten“, aber der Antrag war schon bei Antragstellung in einem wesentlichen Element Teil der Geschichte und überholt. Die SPDFraktion als Antragstellerin hat den Antrag am
6. Dezember eingebracht. Sie wendet sich in Punkt 2c des Antrages gegen die Übergangspraxis der Hochwasserhilfefinanzierung mit über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Diese Methode war bei der Finanzierung der ersten Hochwasserhilfen schnell und effektiv und im Haushalts- und Finanzausschuss auch unumstritten, aber in solchen Größenordnungen ist selbstverständlich nur eine Übergangspraxis möglich. Weil dem so ist, hat die Staatsregierung schon am 17. Oktober, also weit vor Antragstellung, den Gesetzentwurf zur Errichtung des Aufbauhilfefonds Sachsen 2013 in den Verfahrensgang eingebracht. Während der heutigen Sitzung, also vor drei Tagesordnungspunkten, haben wir das Gesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt genau das, wozu Sie die Regierung in Ihrem Antrag unter Punkt 2c auffordern möchten.
Es gibt dazu einen Parlamentsbeschluss, also nichts vorbei am Parlament, sondern alles mit dem Parlament.
Es ist schon lange erledigt, bevor Sie Ihren Antrag überhaupt eingebracht haben. Liebe Genossen von der SPD, wer Zukunft gestalten möchte, sollte ausgeschlafen haben.
Meine Damen und Herren, sehen wir uns den Antrag weiter an. Kommen wir zu Punkt 2b: der Schülerbeförderung. Wollen wir den Antrag einmal der Reihe nach abarbeiten, auch wenn mein Vorredner nicht viel zum Antrag gesagt hat. Träger der notwendigen Schülerbeförderung sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese regeln die Einzelheiten, insbesondere den Umfang, die Abgrenzung der notwendigen Beförderungskosten, die Höhe des Eigenanteils sowie die Kostenerstattungsverfahren letztendlich durch Satzung. Die Eigenanteile sind unterschiedlich geregelt und reichen von null Euro im Vogtlandkreis bis 250 Euro im Landkreis Meißen. Dafür sind in der Regel nicht nur die einfachen Hin- und Rückfahrten zur Schule enthalten, sondern alle Fahrten der Schüler. Dazu würde mich schon einmal interessieren, lieber Kollege Pecher, was die Antragsteller nun wollen. Im Antrag ist die Rede vom Ausbildungsverkehr. Wollen Sie etwa eine Leistungseinschränkung? Was möchten Sie?
Fakt ist Folgendes: An dieser Stelle müssen wir einmal erwähnen, dass wir die Regionalisierungsmittel des Bundes im Einzelplan 07 von 54 Millionen Euro auf 57 Millionen Euro aufgestockt haben. Mit dem Antrag greifen Sie in der Vorweihnachtszeit allgemeine Schlagworte und allgemeine Themen auf, für die wir in der Ausgestaltung der Satzung am Ende gar nicht zuständig sind. Richtigerweise müssten Sie, wenn Sie das möchten, ebenso Fachgesetze ändern. Was Sie hier machen – es tut mir leid –, sind stammtischpolitische Parolen in der Vorweihnachtszeit.
Wenn wir in der Reihe Ihrer vorweihnachtlichen Zukunftsversprechen weitergehen – Sie möchten die Zukunft gestalten –, dann müssen wir uns auch die Umsetzung und Forderung zur Umsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichts bezüglich freier Schulen ansehen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass dem Urteil Beachtung geschenkt wird. Ich möchte hierzu einmal Folgendes klarstellen: Das Gericht hat ausdrücklich nicht erklärt, dass alle angefochtenen Normen nichtig sind. Der Gesetzgeber hat Zeit zur Nachbesserung bis zum 31. Dezember 2015. Das bedeutet aber nicht, dass wir uns so lange Zeit nehmen möchten. Sie wissen, dass die CDUFraktion schon immer an der Seite der freien Schulen stand.
Die vorherige Debatte war gut und aufschlussreich. Jeder auf der linken Seite sollte sich einmal das Verhältnis zu freien Schulen genau ansehen.
(Antje Hermenau, GRÜNE: Ich habe einmal einen Gesetzentwurf dazu eingebracht, in der ersten Legislaturperiode. Vorsicht!)
Weil die CDU-Fraktion an der Seite der freien Schulen steht, hat es sofort im Nachgang zum Urteil eine Vielzahl von Gesprächen mit Verbänden und Trägern gegeben. Die Staatsregierung, das ist bekannt, wird gleich zu Beginn des neuen Jahres Gespräche aufnehmen.
Mich interessiert Folgendes: Was möchte die SPD bei diesem Thema? Es gibt viele Stellschrauben beim Thema freie Schulen. Was möchten Sie konkret? Wo und in welcher Höhe möchten Sie die vermeintlichen Steuermehreinnahmen verteilen? Dazu steht nichts, aber auch gar nichts in Ihrem Antrag. Ein Konzept ist auch nicht zu finden.
Nun sind wir bei dem ersten Punkt des Antrages angelangt. Dort fordern Sie die Einbuchung der Steuermehreinnahmen in Höhe von vermeintlichen 621 Millionen Euro im Jahr 2014. Eine Steuerschätzung bedeutet aber nicht, dass das Geld bereits vorhanden ist und eingebucht werden kann.
Die Steuermehreinnahmen für das Jahr 2014 müssen erst einmal erarbeitet werden und dann noch in die Staatskasse gelangen. Was Sie einbuchen möchten, ist eine Schätzung – eine Luftnummer.
Der Gipfel des Populismus an diesem Antrag ist aber die Hochrechnung der Steuerschätzung. Greifen wir uns einmal – das lassen Sie wegfallen – die Position des natürlichen Bevölkerungssaldos heraus. Leider ist die Sterberate im Freistaat größer als die Geburtenrate. Das wird auch nicht durch Zuzüge ausgeglichen. Somit haben wir einen negativen Bevölkerungssaldo, welcher sich auch in negativen Finanzströmen auswirkt. Man kann sich die Welt nicht schönrechnen, wie Sie möchten.
Der Freistaat rechnet seriös für das Jahr 2013 mit 376 Millionen Euro und für 2014 354 Millionen Euro Mehreinnahmen. Die Einnahmen für das Jahr 2013 erscheinen sicher. Die Einnahmen für das Jahr 2014 müssen wir erst einmal in der Kasse haben.
Sie möchten gern eine Zwischenfrage stellen, Herr Pecher? – Bitte. Es kann losgehen. Herr Michel hat bereits signalisiert, dass er bereit ist.
Herr Michel, wir möchten doch bei der Ehrlichkeit bleiben. Würden Sie mir zustimmen, dass die Steuermehreinnahmen der Haushalte 2011/2012 in Höhe von rund 2 Milliarden Euro – Abschläge hin oder her – eine Tatsache sind? Das sind die Iststände der Haushaltsabschlüsse. Würden Sie mir zustimmen, dass
zumindest die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass das Haushaltsjahr 2013, welches in 14 Tagen zu Ende ist, und die November-Steuerschätzung ein Plus von 424 Millionen Euro ausweist, in dieser Größe – Abschläge hin oder her – abschließen wird?
Für die vergangenen Jahre und den vergangenen Haushaltsplan habe ich es nicht genau im Kopf. Es könnte sich aber in dieser Größenordnung bewegen.
Für das Jahr 2013 – an dieser Stelle haben Sie mich unterbrochen, ich kann es noch einmal zitieren –, erscheinen die Einnahmen sicher. Ich habe dies in dem Moment vorgetragen, als Sie sich auf Ihre Fragestellung vorbereitet haben.
In setze in meinem Redebeitrag fort und möchte noch einmal die Gelegenheit nutzen, die parlamentarische Absicherung der Steuermehreinnahmen kurz darzulegen. Wir haben rund 380 Millionen Euro zu verteilen. Davon fließen nach § 11 Abs. 6 Haushaltsgesetz 90 Millionen Euro in die FAG-Rücklagen. Schließlich möchten die Kommunen ihre Steuermehreinnahmen erhalten. Außerdem haben wir soeben das Sondervermögen Aufbauhilfefonds diskutiert und beschlossen. Das entspricht Ihrem verträumten Antrag in Punkt 2c. Es gibt einen Zukunftssicherungsfonds. Das Gesetz befindet sich im Verfahrensgang. Es wird eine Anhörung stattfinden. Das ist aber kein Entziehen vor dem Parlament. Die sonstigen Mehrausgaben haben wir letztendlich mit dem Kapitel 15 10 für zusätzliche Investitionen im Haushaltsplan genau adressiert.
Meine Damen und Herren! Sie sehen, dass unsere Zahlen solide aufgestellt sind. Bei uns ist die Zukunft des Freistaates in guten Händen. Ihre Zukunftsgestaltung beginnt – zumindest bei diesem Antrag – mit einem veralteten Antrag. Sie führt über schöngerechnete Zahlen letztendlich zu unkonkreten Versprechen. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen.