Protocol of the Session on November 28, 2013

2. Welcher genaue Anteil (bitte Prozentsatz oder ver- gleichsweise vereinbarte anderweitige Bestimmung) des jeweiligen Vermögens der ehemaligen Vorstände ist nach dem Vergleich an den Freistaat zu zahlen?

Zu Frage 1: Nach dem seinerzeit von der Sachsen LB geschlossenen Vertrag standen aus der D&O-Grundversicherung für Anspruchsabwehr und Deckung der Schadenersatzansprüche 25 Millionen Euro zur Verfügung. Die D&O-Grundversicherung zahlt fast 21 Millionen Euro an den Freistaat. Unter Einbeziehung der geleisteten Abwehrdeckung war bei Weiterführung der Verfahren kein besseres wirtschaftliches Ergebnis zu erwarten. Daher hat die anwaltliche Vertretung des Freistaates Sachsen den Abschluss des Vergleiches dringend empfohlen.

Im Übrigen hat sich im Laufe der Zeit das Unterliegensrisiko vergrößert. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Umstand zu, dass zwischenzeitlich auch gegen die vier hier betroffenen ehemaligen Vorstände Anklage

wegen Untreue (§ 266 StGB) erhoben worden ist (vgl. Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 18. März 2013). Damit ist das Risiko, dass der Versicherer wegen Vorsatzes oder vorvertraglicher Kenntnis

deckungsschädlicher Umstände nicht leisten muss, erheblich gestiegen.

Das erstinstanzliche Urteil liefert kein Indiz für den Ausgang des Verfahrens. Das Oberlandesgericht ist hieran bei seiner Entscheidung nicht gebunden. Insbesondere hätte die im vorläufigen Deckungsschutzverfahren erhobene Feststellungsklage zur Begründung einer Zahlungspflicht im weiteren Verlauf des Verfahrens auf eine Leistungsklage umgestellt werden müssen, was zu weitergehenden Prüfungen des Gerichts geführt hätte.

Zu Frage 2: Wegen der möglichen Beeinträchtigung von Rechten Dritter wird die Frage in einer nicht öffentlichen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beantwortet.

Sicherheitslage in Hoyerswerda/Opfer- und Zeugenschutz für die am 17.10.2013 bedrohten Personen aus Hoyerswerda (Frage Nr. 7)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche dauerhaften Maßnahmen aus Konsequenzen des Vorfalls am 17.10.2012 in Hoyerswerda, nach dem zwei bedrohte Personen die Stadt verlassen mussten, haben welche Sicherheitsbehörden seither angeordnet (um Auflistung der Maßnahmen, der zuständigen Behörden und des Zeitpunktes wird gebeten)?

2. Welche konkreten Hilfen bzw. Maßnahmen des Opfer- bzw. Zeugenschutzes sind den beiden am 17.10.2012 geschädigten Personen im Vorfeld des dazu stattfindenden Strafverfahrens und in Hinblick auf ihre durch die Straftaten verschlechterte Situation (Wegzug, Verlust der Arbeit) von welchen Behörden angeboten worden (gegebenen- falls Auflistung erbeten)?

Antwort zu Frage 1: Die folgenden Maßnahmen wurden im Sinne der Fragestellung angeordnet bzw. umgesetzt:

Im November 2012 bereitete der Landespräventionsrat aus Anlass des Vorfalles die Durchführung eines öffentlichen Forums gemeinsam mit der Stadtverwaltung Hoyerswerda vor. Zielgruppen waren unter anderem regionale und kommunale Verantwortungsträger, Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Initiativen und Träger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jugendeinrichtungen und Schulen, Schülerinnen und Schüler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kirchen/Glaubensgemeinschaften sowie Medienvertreter.

Die öffentliche Veranstaltung fand am 28. November 2012 im Neuen Rathaus Hoyerswerda statt. Neben Herrn Landespolizeipräsident Kann nahmen auch Vertreter des Landeskriminalamtes Sachsen, des Landesamtes für Verfassungsschutz, der örtlichen Polizeidirektion, der

Staatsanwaltschaft Görlitz, Vertreter der Stadt Hoyerswerda und des Landkreises Bautzen sowie zivilgesellschaftliche Träger teil. Die Veranstaltung hatte eine über die Stadtgrenzen hinausgehende positive Resonanz.

Ziel der Veranstaltung war es unter anderem, den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden, der Kommunal- und Landkreisverwaltung sowie den regional tätigen Trägern zu verbessern. Am 4. Juli 2013 kam es zu einer Folgeveranstaltung (Lokales Aktionsforum gegen Rechtsextremismus und Neonazismus, für Demokratie, Toleranz und Vielfalt in Hoyerswerda), wiederum unter Beteiligung der oben genannten Institutionen.

Die zunehmende Vernetzung und Mobilität sowie veränderte Strategien der rechtsextremen Szene erfordern die Flexibilisierung und Weiterentwicklung tragfähiger

Bekämpfungskonzepte. Ganz wesentlich erscheint dabei eine qualifizierte Betrachtung regionaler Entwicklungen und Besonderheiten. Dies ist nur mit einem breiten Dialog zwischen allen beteiligten Akteuren vor Ort möglich.

Im Weiteren wurden im Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion Görlitz auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse ablauforganisatorische Veränderungen

veranlasst, sodass bei vergleichbaren Lagen Einsatzkräfte zeitnäher eingesetzt werden und deutlich flexibler agieren können. Regelmäßig kommen Kräfte der Mobilen Einsatz- und Fahndungseinheit (MEFG) im Stadtgebiet Hoyerswerda zum Einsatz. Ziel sind die Verhinderung von Straftaten durch Aufklärungsmaßnahmen, Personenkontrollen und das direkte Ansprechen rechter Personen und Gruppen in Hoyerswerda.

Das Polizeirevier Hoyerswerda setzt regelmäßig in der Zeit von 14 Uhr bis 22 Uhr einen zusätzlichen Funk

streifenwagen zur Erhöhung der polizeilichen Präsenz ein. Mit gleichem Ziel wird seit dem 1. Dezember 2012 in Hoyerswerda ein zusätzlicher Bürgerpolizist eingesetzt.

Antwort zu Frage 2: Der Leiter der Polizeidirektion Görlitz besuchte die Geschädigten am 15. November 2012 an ihrem damaligen Aufenthaltsort. Dort wurden sie im Rahmen der Opferhilfe sozialpädagogisch betreut. Weitere Kontakte wurden mit ihrem damaligen Betreuer vereinbart. Unabhängig davon wurde den Geschädigten, auch in diesem Gespräch, die weitere Unterstützung durch die Polizei angeboten. Die Geschädigten haben dieses Angebot bislang weder aufgegriffen noch haben sie in diesem Zusammenhang mit der Polizei Kontakt aufgenommen.

Den als Nebenkläger auftretenden Geschädigten wurde unter Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein Rechtsanwalt beigeordnet. Der beigeordnete Rechtsanwalt erhielt umfassende Akteneinsicht. Der neue Wohn- und Aufenthaltsort der beiden Geschädigten ist dem Nebenklägervertreter bekannt.

Wir haben damit unsere Tagesordnung für heute abgearbeitet. Die nächste Sitzung wird am 17. Dezember 2013 um 10 Uhr sein.

Ich wünsche Ihnen allen einen schönen 1. Advent und schließe damit die Sitzung.