Protocol of the Session on November 28, 2013

Ich beginne – es wird Sie nicht überraschen – mit der Wasserentnahmeabgabe, die uns GRÜNEN sowohl umwelt- als auch wirtschaftspolitisch am Herzen liegt. Der Rechnungshof stellt fest, dass die 1992 festgelegten Abgabesätze für das Entnehmen, Zutagefördern und das Ableiten von Grundwasser im bundesdeutschen Vergleich im unteren Bereich liegen. Das führt dazu, dass die Wasserentnahme bei den Wasser nutzenden Unternehmen in Bezug auf die wertvolle Ressource Wasser zu geringe Vermeidungs- und Innovationsanreize schafft. Sehr richtig. Noch problematischer ist jedoch die Abgabefreiheit für die Braunkohleunternehmen. Diese halten nicht nur wir GRÜNE, sondern auch der Sächsische Rechnungshof für ungerechtfertigt. Sie stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber den Unternehmen dar, die Ton oder Festgesteine abbauen. – So führt der Rechnungshof aus.

Wir GRÜNEN können uns bei der Bewertung etwas mehr Freiheit als der politisch neutral berichtende Rechnungshof nehmen und das Kind beim Namen nennen. Das ist schlichtweg eine Subvention des Braunkohleabbaus. Für uns GRÜNE ist diese indirekte Subvention ein großes Ärgernis, weil es zu – leider politisch gewollten – Wettbewerbsverzerrungen führt, die mit dazu beitragen, die Energiewende auszubremsen. Wir fordern deshalb die Staatsregierung und auch uns als Parlament auf – also Sie in der Mehrheit – die Kritik des Rechnungshofes an der Abgabebefreiung der Braunkohleindustrie endlich ernst zu nehmen.

Es ist nicht immer von so hoher politischer Brisanz, aber immer von ernst zu nehmender Brisanz, was der Rechnungshof kritisiert. Manchmal entdeckt er ein Stümpern der Verwaltung, das einen staunen macht. Seit knapp zehn Jahren versäumt es die Regierung nun, ihr Beschaffungswesen effizient zu organisieren. War da nicht mal was mit

Staatsmodernisierung? Weil der Verwaltungsbedarf nicht zentral bestellt wird, kommt es jedes Jahr zu millionenschweren Mehrausgaben.

Woran auch immer die effiziente Organisation des Beschaffungswesens bislang scheiterte, es gibt offenbar keinen konkret Verantwortlichen, sondern eher eine kollektive Federführung des Wirtschaftsministeriums. Staatsmodernisierung? Das geht einfach nicht. Man kann nicht allen anderen den letzten Radiergummi aus den Händen winden, weil Effizienzrenditen einzuhalten sind, und selber eigene Effizienzrenditen ignorieren. Wir fordern die Staatskanzlei und die komplette Regierung auf, die im Januar von Wirtschaftsminister Morlok eingereichte Entscheidungsvorlage zum weiteren Vorgehen bei der elektronischen Beschaffung endlich zu bearbeiten und die Millionenverschwendung umgehend zu beenden.

Von Interesse ist der Jahresbericht auch im Band II, der Blicke auf die Wirtschaftsführung des Haushaltswesens der Kommunen, wie immer in guter Tiefe, bietet. Hier wird unter anderem deutlich, dass die Einführung der Doppik die sächsischen Gemeinden und Landkreise unverändert vor große Herausforderungen stellt. Vielerorts fehlen die Eröffnungsbilanzen schon seit mehreren Jahren. Das Fortschreiben bzw. Abschreiben des kommunalen Vermögens ist so natürlich schwierig, um es freundlich auszudrücken. Aber auch das konkrete Vorgehen bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz bietet zahlreiche Fallstricke, die teilweise auf komplizierte Vorschriften bei der Vermögensbewertung und der bilanziellen Ausweisung von Drittmitteln zurückzuführen sind. Natürlich unterstützt das Land die Kommunen bei der Umstellung der Doppik – aber tut es das genügend?

Oft genug fühlen sich Kommunen im Stich gelassen. So muss kommunale Finanzsoftware von der sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung zugelassen werden. So will es die Gemeindeordnung. Da dieser Zulassungsprozess äußerst schleppend verläuft, ist die Finanzsoftware zahlreicher Kommunen von den Rechtsaufsichtsbehörden nur geduldet. Diese unnötigen Unwägbarkeiten sind für die Kommunen kein Zustand.

Insgesamt läuft die Umstellung auf die Doppik kommunal also nur schleppend. Sie muss weiter vorangetrieben und durch den Freistaat unterstützt werden. Die Prüfungsergebnisse und Empfehlungen des Rechnungshofes sind da sicher hilfreich. Man muss aber auch sagen, die Kommunen sind da viel weiter als der Freistaat, der weder Vermögensbewertungen und Abschreibungen noch Folgekostenanalysen kennt, was uns mehrfach bitter auf die Füße gefallen ist. So kurz vor der Eröffnung des City-Tunnels muss man noch einmal auf die Mehrkosten bei Bau und Betrieb verweisen.

Die Kommunen sind auch bei einem anderen Thema immerhin viel weiter als der Freistaat: implizite Verschuldung. Lieber Kollege Patt, Sie haben recht, die Beamtenpension – die zukünftigen Lasten gehören dazu –, aber auch Nebenhaushalte sind implizite Verschuldung. Es ist doch ein Unding, dass wir seit 2009 über die sächsischen

Beteiligungen an den Unternehmen keinen Beteiligungsbericht bekommen haben, und dass, falls es ein Beteiligungs-Controlling gibt, dieses nicht für die Öffentlichkeit und das Parlament arbeitet und es dann per Einzelfallprüfung vom Rechnungshof festgestellt und vom Finanzausschuss vorangetrieben werden muss.

So, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir mit Nebenhaushalten nicht umgehen. Auch das gehört zur Schuldenbremse, auch wenn es nicht mit in die Verfassung hineingekommen ist. Darüber werden wir noch reden müssen.

Auch ich möchte natürlich dem Sächsischen Rechnungshof für seine Arbeit herzlich danken, aber ich möchte das mit dem Versprechen verbinden: Für uns heißt es nicht nur, Ergebnisse zur Kenntnis zu nehmen, für uns heißt es auch, Konsequenzen daraus zu ziehen in Parlament und Regierung, und das möchte ich Ihnen, Herr Prof. Binus, und der Öffentlichkeit hier herzlich versprechen.

(Beifall den GRÜNEN)

Für die NPD Herr Schimmer, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofes ist wie immer sehr verdienstvoll, und ich möchte dem Vertreter des Rechnungshofes den ausdrücklichen Dank der NPD-Fraktion aussprechen.

Unbestechlich weist der Rechnungshofbericht auf viele Fehlentwicklungen und Nachlässigkeiten in der Staatsverwaltung hin, bescheinigt aber gleichzeitig der Staatsregierung insgesamt eine ordentliche Haushalts- und Wirtschaftsführung. Letzteres will ich hier gar nicht infrage stellen, aber nur solange es sich auf die Verwaltung beschränkt. Sehr wohl will es die NPD-Fraktion aber infrage gestellt wissen, wenn es auch politisch gemeint ist oder auch nur so aufgefasst werden kann. Denn in einem Bundesland, das aus wirtschaftlichen Gründen seit 1990 870 000 Einwohner verloren hat – fast ein Fünftel der Bevölkerung –, davon 280 000 in den letzten zehn Jahren, kann man nach Auffassung der NPD-Fraktion auf keinen Fall von einer im Hinblick auf die langfristige Entwicklung des Landes guten Haushalts- und Wirtschaftsführung sprechen.

Daran ändert sich auch nichts durch den im Moment vorherrschenden anachronistischen, gespensterhaften

deutschen Export-Boom oder den zurzeit leicht positiven Wanderungssaldo für Gesamtsachsen; denn der weit überwiegende Teil des Freistaates ist nach wie vor Entleerungsgebiet, und dieser Zustand ist auf dem besten oder, besser gesagt, auf dem schlechtestem Wege, irreversibel zu werden.

Was nun nottut, meine Damen und Herren, ist eine langfristige Planung, die sich dieser Gefahr bewusst ist und alles in Ihrer Macht Stehende unternimmt, diese Gefahr abzuwenden. Dies fordert auch der Sächsische Rechnungshof, wenn er auf Seite 29 des I. Bandes feststellt:

„Der Sächsische Rechnungshof erwartet eine über die mittelfristige Finanzplanung hinausgehende strategische Planung.“ Das hat auch die NPD-Fraktion in den letzten Jahren gefordert. Weiter im Zitat: „Die vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen an das IFO-Institut in Auftrag gegebene Projektion der Einnahmen bis zum Jahr 2025 kann dabei nur ein Anfang sein. Langfristprognosen müssen fortgeschrieben und um die Ausgabenseite ergänzt werden.“

Die größte langfristige Bedrohung für den sächsischen Haushalt, meine Damen und Herren, kommt aber gerade von der demografischen Entwicklung, und zwar sowohl im Hinblick auf die Wirtschafts- und Steuerkraft als auch auf die Finanztransfers. Jede Politik, die dies ändern will, muss sich um die Reaktivierung des ländlichen Raums mit den Unter- und Mittelzentren und den dortigen Sozialstrukturen kümmern. Diese Ausrichtung muss sich nach Auffassung der NPD natürlich auch im Staatshaushalt widerspiegeln; denn es geht im wahrsten Sinne des Wortes um Daseinsvorsorge für Volk und Land. Man könnte etwas buchhalterisch auch von einer Art Vermögenssicherung im Rahmen des Staatshaushaltes sprechen; denn der in langer Zeit gewachsene Verbund zwischen Volk und Land ist nun einmal unser wichtigstes Vermögen und auch der wichtigste Vermögenswert des Staates.

Diesen Verbund gilt es lebendig zu halten und zu bewahren, gerade in einer Zeit, in der Entfernungen schrumpfen und moderne Kommunikationsmethoden uns erlauben, Wohnen und Arbeiten miteinander zu verbinden, die Entfremdung zwischen Familienleben und Arbeitswelt zu überwinden, und zwar nach Auffassung der NPD-Fraktion zum Nutzen beider Seiten.

Gleichzeitig sind natürlich gesunde Staatsfinanzen für das Funktionieren ökologischer und sozialer Strukturen unentbehrlich, aber nicht als Ersatz für die Grundlagen des Gemeinwesens, sondern als technisch-organisatorischer Rahmen für eine komplexe arbeitsteilige Gesellschaft. Diese soliden Staatsfinanzen – das muss man gerade auch der CDU in Sachsen ins Stammbuch schreiben – sind nun einmal kein Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck der Erhaltung von Volk und Land. Sonst passiert nämlich in der einen oder anderen Form das, was sich derzeit in Südeuropa abspielt. Um die Stabilität der Staatsfinanzen wiederzuerlangen, wird zum Beispiel so stark gespart, dass die heimische Wirtschaft verfällt und die jungen Menschen wegen der Implosion der nationalen Wirtschaft die Heimat verlassen und vielleicht sogar auswandern. Wenn dann das Land seiner demografischen Substanz beraubt ist, sind irgendwann auch einmal die eventuell vorübergehend wieder stabilisierten Staatsfinanzen nur eine leere Hülle ohne dauerhaften Bestand.

Die Staatsregierung sieht dies leider offensichtlich nicht so, sondern glaubt, dass die ohnehin schwächelnden Kommunen noch stärker unter Druck gesetzt werden müssen, zum Beispiel, indem sie zu immer neuen Sparmaßnahmen und zur Kürzung der kommunalen Haushalte

gedrängt werden, die langfristig nur auf Kosten der Substanz gehen können.

In Band II des Jahresberichtes 2012 heißt es hierzu unter dem Punkt „Finanzieller Handlungsspielraum der Kommunen“ auf Seite 19: „Der Rückgang des Haushaltsvolumens vollzog sich einnahme- wie ausgabeseitig insbesondere im Bereich der Kapitalrechnung, was im Wesentlichen dem Abschluss des Konjunkturpaketes II im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder zum Jahresende 2010 geschuldet ist. Vor allem die investiven Zuweisungen vom Land an die Kommunen fielen 2011 deutlich geringer aus als im Vorjahr. Folglich wurden die Sachinvestitionen der Kommunen, darunter die Baumaßnahmen, merklich reduziert.“

Dies hat zur Folge, dass beispielsweise die sächsischen Landkreise so rigoros sparen müssen, dass ein Landrat wie Michael Czupalla im Zusammenhang mit dem Kreishaushalt 2010 des Landkreises Nordsachsen es für notwendig hielt klarzustellen, dass jede weitere Einsparung den sozialen Frieden bedrohen würde. Sein Landkreis konnte zum Beispiel im Jahr 2008, dem ersten Jahr nach der Gebietsreform, deutlich weniger Geld ausgeben als die zwei Vorgängerkreise zusammen im Jahr zuvor – trotz der inzwischen eingetretenen Teuerung und des Inflationseffekts durch einen absurden Sparzwang, der wohl dazu dienen sollte, den Einsparungseffekt durch die Gebietsreform nachzuweisen.

Inzwischen ist die Finanzsituation in Nordsachsen wieder einmal und noch immer kritisch. Dazu schrieb vor einer Woche die „Torgauer Zeitung“ Folgendes: „Wir brauchen eine dauerhafte Aufstockung unserer Finanzmittel‘, sagt Nordsachsens oberster Haushaltswächter Kai Emanuel. 15 Millionen Euro Miese schiebe der Kreis vor sich her, und jedes Jahr kämen weiter Millionen dazu, wenn alles so bleibe wie bisher. Ende Oktober hat der nordsächsische Kämmerer deshalb eine Analyse angefertigt, deren Ergebnis einen Grundstein der Sächsischen Finanzpolitik ad absurdum führen könnte.“

Gemeint ist hier natürlich der kommunale Finanzausgleich, der auch im Rechnungshofbericht behandelt wird und an dem auch meine Fraktion, die NPD-Fraktion, immer sehr viel Kritik geübt hat, zuletzt im Zusammenhang mit den Beratungen des Doppelhaushalts 2013/2014.

Sachsen hat bekanntermaßen die niedrigste Pro-KopfVerschuldung unter den Bundesländern, fährt aber trotzdem die Staatsausgaben jedes Jahr um 1,1 % zurück. Angesichts des Auslaufens des Solidarpaktes im Jahr 2019, der ständigen negativen Diskussionen über den Länderfinanzausgleich und des Zurückfahrens auch der Förderung aus dem EU-Strukturfonds muss man sich doch die Frage stellen, ob angesichts der Situation im Freistaat mit den riesigen strukturellen Defiziten und der durchaus realen Gefahr, die erzwungenen Aufgaben vieler Gemeinden und Regionen – ein reines Verwaltungsdenken, wie es die CDU immer wieder pflegt, auch hier

im Landtag – der Situation überhaupt noch gerecht werden kann.

Brauchen wir nicht vielmehr – das ist die Auffassung der NPD-Fraktion – gewissermaßen zur Rettung des Flächenlandes Sachsen eine große konzertierte Aktion aus Infrastrukturmaßnahmen und Anreizen zur Dezentralisierung der Wirtschaft zugunsten der Entleerungsräume? Ein solches Programm müsste dann natürlich von einer durchgreifenden Verbesserung der kommunalen Finanzen begleitet werden, etwa durch eine deutliche Veränderung der sächsischen Finanzmassenaufteilung zugunsten der Kommunen – ich nenne hier das Stichwort Finanzausgleichsgesetz – und durch eine Initiative auf Bundesebene für eine Reform der bundesstaatlichen Finanzverfassung zugunsten der Kommunen in Deutschland. Umgekehrt denkt die NPD-Fraktion auch, dass es nur dann Sinn macht, für die Kommunen richtig viel Geld in die Hand zu nehmen, wenn damit auch ein echter Gestaltungsplan verbunden ist, der eine Aussicht bietet, die derzeitige Todesspirale zu beenden.

Meine Damen und Herren! Sachsen ist ein Flächenland, in dem 70 % der Bevölkerung in den zehn Landkreisen leben. Diese haben im vergangenen Jahr 2012 durch Abwanderung nur zwischen einem halben und einem ganzen Prozent der Erwerbstätigen verloren, aber einen etwa doppelt so hohen Prozentanteil an den 18- bis 35-jährigen Menschen. Allein die Oberlausitz verliert seit dem Jahr 2000 jedes Jahr 1 000 Jugendliche im Alter zwischen 18 und 20 Jahren. Der prozentuale Anteil der 50- bis unter 65-Jährigen an der erwerbsfähigen Bevölkerung nimmt dementsprechend in den Landkreisen stark zu, seit der Jahrtausendwende insgesamt um ein Drittel, etwa von 30 auf 40 %. Was das für die Zukunftsfähigkeit von Industrie und Gewerbe bedeutet, wissen wir aus einschlägigen Untersuchungen.

In den sächsischen Großstädten Dresden und Leipzig findet dagegen eine scheinbare und künstliche Aufblähung der Bevölkerungszahl statt, die nur darauf beruht, dass sich in den ländlichen Regionen Sachsens und Mitteldeutschlands mittlerweile eine regelrechte Abwanderungskultur breitgemacht hat, wie es unlängst Wissenschaftler des Leibniz-Instituts für Völkerkunde in Leipzig formulierten.

Meine Damen und Herren! Es ist vielleicht nicht nach jedermanns Geschmack, aber die NPD würde es in der Tat für sehr angebracht halten, wenn der Sächsische Rechnungshof kritische Modellrechnungen zu langfristigen Finanzierbarkeiten und Stabilität des Freistaates Sachsen durchführen würde, um damit auch einen Beitrag –

Bitte zum Ende kommen.

Mache ich! –, um damit auch einen Beitrag für eine Grundlage einer neuen Wirtschafts- und Finanzpolitik zu leisten.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Wünscht jetzt von den Fraktionen noch jemand, das Wort zu nehmen? – War das ein Ja? – Entschuldigung! Herr Krasselt, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich nur zu Band II des Jahresberichtes des Rechnungshofes sprechen: Kommunalfinanzen. Ich kann Ihnen auch versprechen, dass ich das relativ kurz halten werde.

Ich habe das Exemplar noch einmal mitgebracht. Wer noch nicht dazu gekommen sein sollte, es zu lesen – zumindest die gelben Seiten sind sehr interessant. Da haben Sie einen kompakten Überblick über die Einnahmen- und Ausgabensituation unserer Kommunen, Personal und Schuldenstände.

Der Sächsische Rechnungshof stellt zu Recht fest, dass im Jahr 2011 – denn darum dreht es sich heute – die Steuereinnahmen Rekordhöhe hatten. Das waren die höchsten seit Bestehen des Freistaates. Gleichzeitig sind aber auch die Ausgaben auf einen neuen Höchststand gestiegen. Das hängt einfach mit gestiegenen Personalkosten zusammen, mit höherem Sachaufwand – wir haben darüber gesprochen: Energiepreise –, und soziale Aufwendungen sind wieder gestiegen.

Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben – immer noch gibt es mehr Einnahmen als Ausgaben – ist dennoch kleiner geworden. Das heißt, die Situation wurde 2011 etwas schwieriger. Deshalb stellt der Sächsische Rechnungshof zu Recht fest, dass an Konsolidierungsmaßnahmen und interkommunaler Zusammenarbeit kein Weg vorbeiführt. Das kann ich nur ausdrücklich unterstützen.

Übrigens ist dem Bericht nicht zu entnehmen, dass die Staatsregierung irgendeiner Pflicht nicht nachgekommen wäre.

Die kommunale Verschuldung – das klingt jetzt eigenartig –, die Kreditschulden der Kommunen sind gesunken. Dennoch hat die Verschuldung zugenommen. Das hängt mit der Umstellung auf die Doppik zusammen, weil dort andere Schuldenbewertungen eingehen.

Nicht folgen konnten wird dem Ansinnen des Rechnungshofs, einen erweiterten Schuldenbegriff einzuführen. Wir glauben, insbesondere auch mit der Nachbesserung durch das Innenministerium, dass der Schuldenbegriff ausreichend definiert ist. Wir danken aber dem Rechnungshof ausdrücklich für die Diskussion, die wir in diesem Zusammenhang hatten.

Interessant ist auch die Personalentwicklung der Kommunen. Inzwischen ist deutlich weniger Personal in den Kernverwaltungen als in den ausgelagerten Betrieben. Das allein besagt noch nichts, sollte aber zumindest aufmerksam weiterverfolgt werden. Insbesondere weist der Rechnungshof darauf hin, dass eine ausgewogene Altersstruktur viel mehr ins Blickfeld genommen werden

muss und es nicht darum geht, das Personalproblem durch zusätzliche Beamtenstellen zu lösen, sondern die Aufgabenabgrenzung soll immer das Maß der Dinge sein, wann verbeamtet wird und wann nicht.

Zwei konkrete Beispiele will ich anführen: Der Unterhaltsvorschuss, den die Kreise und kreisfreien Städte zunächst als Auslage des Bundes herausgeben, aber bei der Wiedereinbringung zur Hälfte behalten können. Hier hat die Stadt Leipzig erheblichen Nachholbedarf. Sie nimmt nur etwa die Hälfte dessen wieder ein, was Chemnitz und Dresden schaffen. Hier ist es angezeigt, mit Chemnitz und Dresden in einen Wissensaustausch zu gehen; denn das sind strukturelle Dinge, die relativ einfach beseitigt werden können.

Für mich besonders erschreckend war: Ein Bürgermeister, also ein früherer Amtskollege von mir, fährt privat mit dem Dienstauto und nutzt das Telefon privat und zahlt in aller Großzügigkeit seiner Kommune dafür 20 Euro im Monat. Das war schon 1991 unhaltbar, 2013 ist es nicht mehr zu verstehen.