Protocol of the Session on November 28, 2013

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen in Sachsen eine Evaluation der Sicherheitslage, insbesondere des sogenannten 15-Punkte-Programms der Sächsischen Staatsregierung als Ausgleichsmaßnahme zur Kompensation des Wegfalls der Schengen-Grenzen hinsichtlich der polizeilichen Präsenz im grenznahen Raum, hinsichtlich der Streifentätigkeit und hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten.

Wir brauchen auch eine Evaluation der Schwerpunktkontrollen des Güterkraftverkehrs. Wenn es schon eine deutliche Reduktion der Geschwindigkeitskontrollen wegen Personalmangels gibt, wie sieht es dann eigentlich mit den Kontrollen des Schwerverkehrs und des Güterverkehrs in Sachsen aus? Vermutlich ebenso schwierig, wenn bis 2025 insgesamt 46 % der Stellen bei den Verkehrspolizeiinspektionen und den Autobahnpolizeirevieren abgebaut werden sollen.

Wie steht es um die generelle Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Landespolizei Sachsen? Gemeinsame Streifentätigkeit war hier bereits im Jahr 2009 angekündigt worden und wurde uns im Rahmen der Unterzeichnung einer Kooperation für mehr Sicherheit und vertiefte Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Landespolizei im Mai dieses Jahres nochmals als Innovation verkauft. Das spricht nicht dafür, dass gemeinsame Streifenfahrten bereits regelmäßig umgesetzt werden.

Wie gestaltet sich denn die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Zoll in Sachsen? Wie sieht es mit gemeinsamen Kontrollen auf Sachsens Straßen aus? Auch hier: dringender Evaluationsbedarf!

Sie sehen: Es gibt viele Fragen, die beantwortet werden müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben mit der Einbringung des Antrags in das Plenum gewartet und wollten dem Innenminister die Chance geben, selbstständig den ursprünglich für dieses Jahr angekündigten Bericht vorzulegen. Es gibt bisher keinen, und es ist auch keiner absehbar.

Deshalb ist es jetzt Aufgabe des Landtages, der Staatsregierung Druck zu machen. Wir schlagen Ihnen nun in unserem Änderungsantrag den 31. März 2015 als neues Datum für den Evaluationsbericht vor – rechtzeitig vor der Wahl und rechtzeitig vor der Abstimmung über den neuen Stellenplan und den Haushalt.

Wir bitten Sie herzlich um Zustimmung. Eine Mehrheit müsste es ja geben; denn der CDU dürfte es nach ihrem

Parteitagsbeschluss zur Polizei nicht schwerfallen, uns jetzt zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Nächster Redner ist Herr Hartmann, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Debatten entwickeln jetzt eine gewisse Tradition. Die Rollen sind verteilt und wir lernen von Stück zu Stück, uns besser zu repräsentieren.

Frau Jähnigen, ich denke, es war ein Versprecher, Sie meinten 2014 und nicht 2015.

(Zuruf der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Das ist noch einmal klarzustellen, aber Sie haben es auch so gemeint.

Zu dem Antrag. Die richtige Zielsetzung dieses Antrages wird wohl das Geheimnis der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bleiben, weil er sich im Beschlusspunkt 1 durchaus mit der Frage der Evaluierung der Polizeistärke auseinandersetzt, aber andererseits im Beschlusspunkt 2 sich mehr auf die Frage des Fahndungseinsatz- und Koordinierungsverfahrens im grenznahen Raum auf die Schengen-Grenze bezieht und sich in den Ausführungen nicht ganz die Kausalität des Evaluierungsprozesses aus dem 15-Punkte-Programm und dem Stellenabbau der Polizei erschließt. Ich versuche, mich trotzdem dem Antrag zu nähern.

Frau Jähnigen, einige Punkte zur Aufgabenwahrnehmung der Polizei, und dann sind wir vielleicht auch bei einem der Themen, warum die Situation nicht so einfach bzw. so schwarz und weiß ist, wie Sie sie gern darstellen wollen. Ich beziehe mich als Erstes auf Ihre Aussage, dass die Polizei jetzt signifikant weniger Geschwindigkeitskontrollen durchführt. Sie verweisen da insbesondere auf die Frage der Personalreduktion. Die Geschwindigkeitskontrollen sind als Erstes Aufgabe der Orts- und Kreispolizeibehörden und weniger des Polizeivollzugsdienstes. Der Polizeivollzugsdienst nimmt Aufgaben in Gefährdungsschwerpunkten wahr, ansonsten obliegt diese Aufgabe den Orts- und Kreispolizeibehörden.

Dann sind wir bei einem der Punkte, die etwas mit der Sicherheitsarchitektur in Sachsen zu tun haben: Wie bewerten wir die Polizeistärke im Verhältnis zu anderen Bundesländern? Wie beurteilen wir das im Gesamtkonzept der Sicherheitsarchitektur? Frau Jähnigen, ich teile völlig Ihre Auffassung, dass das Stärkeverhältnis der Polizei zum Einwohnerschlüssel ein untaugliches Mittel ist, um abschließend zu beurteilen, welche Anzahl an Polizeikräften ich benötige. Aber er ist ein durchaus sinnvolles Mittel, um zu beurteilen, wie groß die Polizeipräsenz im Verhältnis zu anderen Bundesländern ist. Wenn ich das in Ansatz mit der Aufgabenwahrnehmung bringe, ist es durchaus legitim zu hinterfragen, wie viel

Polizei andere Länder der Bundesrepublik Deutschland für die Aufgabenwahrnehmung einsetzen, um daraus zu beurteilen, welche Polizeistärke für Sachsen Relevanz hat. Dann kann man Faktoren wie Fläche und Außengrenzen hinzuziehen. Nun gilt das auch für andere Bundesländer, zum Beispiel Brandenburg. In anderen Bundesländern wie Hessen gibt es keine Außengrenzen, aber Schwerpunkte wie den Großraum Frankfurt oder den Flughafen. Das heißt, je nach Bundesland finden Sie andere Argumente, warum eine besondere Belastung eintritt.

Festzustellen bleibt, dass wir auch mit einem Aufschlag eine höhere Polizeidichte haben als die Flächenländer West. Was wir in der Aufgabenbeurteilung in der Vergangenheit auch aus meiner Sicht zu wenig beleuchtet haben, ist die gesamte Sicherheitsarchitektur des Freistaates und damit verbunden die Frage, welchen Aufgabenteil die Kreis- und Ortspolizeibehörden wahrnehmen. Vielleicht ist das eine der zentralen Antworten, wenn Sie zum Beispiel in einem bayerischen oder baden-württembergischen Landkreis vergleichen, wie die Aufgabenwahrnehmung zwischen Polizei und Orts- und Kreispolizeibehörden organisiert ist und was an Aufgaben wahrgenommen wird.

In Sachsen haben wir das an einem Einzelbeispiel im Ansatz. Die Landeshauptstadt Dresden, die über eine eigene Ortspolizeibehörde in der Aufgabenwahrnehmung verfügt – und ich spreche ausdrücklich nicht von Politessen –, ist ein Novum in Sachsen. Auch die Frage privater Sicherheitskooperationen und Vernetzungsfunktionen

spielt eine Rolle. Das ergibt dann ein gesamtes Sicherheitsarchitekturpaket.

Nun zur Evaluierung. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bedürfen einer Evaluierung der Polizei in den nächsten Jahren. Wir sind in einem Prozess der Anpassung: Stellenabbau in den vergangenen Jahren, Strukturveränderungen in den vergangenen zwei Jahren. Wir halten es für sinnvoll, 2015 die Evaluierung der Polizei vorzunehmen, insbesondere mit dem Schwerpunkt der einzelnen Fachbereiche, aber auch unter Berücksichtigung der Aufgabenwahrnehmung, die Orts- und Kreispolizeibehörden und Behörden des Bundes obliegt.

Da bin ich bei zwei Themen der Bundespolizei, die Sie angesprochen haben. Erstens. Die Bundespolizei hat signifikant ihr Personal abgebaut, und das ist eine Riesenkatastrophe für Sachsen. Ich halte es auch für eine große Herausforderung. Gleichwohl muss man sagen, die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei hat sich geändert. Es ist ja nicht nur der Name Bundesgrenzschutz in Bundespolizei geändert worden, sondern spätestens mit der Veränderung des Schengen-Raums und der Aufgabendefinition hat auch die Bundespolizei eine andere Aufgabe erhalten. Das führt zwangsläufig dazu, dass der Kräfteansatz der Bundespolizei sich auf diese neue Struktur anzupassen hat. Ich möchte einmal deutlich sagen: Wenn wir uns anschauen, wie viele Kräfte der Bundespolizei wir im Freistaat noch im Ansatz haben, dann ist das durchaus eine akzeptable Größe unter Be

rücksichtigung der aufgabenkritischen Betrachtung des Einsatzbereiches der Bundespolizei.

Zweitens haben Sie die Schwerlast- und Güterverkehrskontrolle angesprochen. Dabei verweise ich als Erstes auf die Zuständigkeit des Bundesamtes für Güterverkehr, dem die Schwerlastkontrollen obliegen. Dafür ist nicht die sächsische Polizei zuständig. Das ist eine unterstützende Aufgabe und nicht deren originäre.

Im Beschlusspunkt 2 bedarf das keiner Evaluierung, sondern eines weiteren Umsetzungsverfahrens. Ich möchte an der Stelle ausdrücklich dem sächsischen Staatsminister des Innern für sein Engagement danken. Es ist nicht nur der Hofer Dialog, der stattgefunden hat, wobei Sie wahrscheinlich fragen, was es hilft, wenn man sich mit bayerischen, tschechischen und sächsischen Innenministern zusammensetzt –, sondern das ist ein ganz intensiver Arbeitsprozess gewesen, nicht nur des sächsischen Staatsministers des Innern, sondern auch der Abteilung III.

Wir können heute konstatieren, dass die Zusammenarbeit zwischen den sächsischen, polnischen und tschechischen Sicherheitsbehörden sich signifikant verbessert hat. Wir haben mittlerweile gemeinsame Einsatzgruppen und -bereiche und grenzüberschreitend tut sich eine ganze Menge. Das ist auch eine Schlüsselposition bei der Schaffung einer vernünftigen Zusammenarbeit im grenznahen Raum.

Ansonsten, Frau Jähnigen, bleibt es dabei, dass dieser Prozess konsequent weiter umzusetzen ist. Wir brauchen die Verstetigung und einen Dialog. Das werden Sie merken, wenn Sie die Diskussion vor Ort erleben – nicht nur die Handlungsarbeit der Polizei, sondern es ist auch die Frage, wie die Justiz im zweiten Schritt handelt. Das nehme ich mit aus den Diskussionen, die ich erlebt habe. Es ist durchaus schwierig, wenn Polizeibeamte im grenznahen Raum Zugriffe durchführen, die Täter festgestellt werden und wir es dann erleben, dass sie relativ schnell wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Das liegt nicht nur an zu geringer Personalstärke bei der Justiz, sondern der Bewertung des Umgangs mit Tätern. Ich werde mich jetzt aber nicht in die Diskussion hineinbegeben, die Unabhängigkeit der Justiz zum Thema der Debatte zu machen.

Im Übrigen, Frau Jähnigen, bedurfte es nicht eines Aufspringens der GRÜNEN, die dann so tun, als ob sie der Impulsgeber gewesen sind. Wir sind von ganz allein auf die Erkenntnisse gekommen und setzen uns damit auseinander, wie wir mehr Sicherheit im Freistaat Sachsen erreichen, insbesondere im grenznahen Raum im Umgang mit grenzübergreifender Kriminalität oder dem signifikant zunehmenden Problem des Drogenhandels, und wie wir die Zusammenarbeit optimieren. Damit beschäftigen wir uns. Die Evaluierung der Polizei 2015 ist sinnvoll und zielgerichtet, wo doch – und das bitte ich bei Ihren Überlegungen zu berücksichtigen – der Diskussions- und Evaluierungsprozess nicht 2015 beginnt, sondern jetzt schon seinen Anfang nimmt und 2015 zum Ergebnis geführt wird.

Wir sind der Staatsregierung ausgesprochen dankbar für ihr Engagement. Wir unterstützen das flankierend, motivieren entsprechend, die Themen weiter aufzugreifen. Insoweit bedarf es Ihres Antrages nicht, den wir deshalb folgerichtig ablehnen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Nächster Redner für die Fraktion DIE LINKE ist Herr Gebhardt.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man dem Kollegen Hartmann jetzt so gelauscht hat, kommt man zu dem Eindruck, dass alles in Ordnung zu sein scheint. Das Einzige, was wir noch klären müssen, ist, dass wir in einen besseren Dialog mit den Kommunen kommen müssen, damit sie ihre kommunalen Polizeibehörden etwas stärken. Man kann es auch umgedreht sagen: Sie sollen ein bisschen mehr Personal zur Verfügung stellen, denn wir haben das ja eigentlich selbst abgebaut.

Ich glaube, das kann tatsächlich nicht das Ziel sein. Und da komme ich zurück zu dem, was uns jetzt eigentlich vorgelegen hat, also auf die Antwort der Staatsregierung. Wenn man sich die vom Minister unterschriebene Antwort auf den Antrag der GRÜNEN durchliest, dann bleibt einem doch die Sprache weg. Und, Herr Minister, ich habe sogar das Gefühl gehabt, Sie haben eigentlich gar nicht gelesen, was Sie da unterschrieben haben. Sie können das gar nicht unterschrieben haben.

Ich lese Ihnen ein Zitat vor: „Im Zuge der Umsetzung des ab dem Jahr 2009 eingeschlagenen Kurses der Sächsischen Staatsregierung, die Staatsmodernisierung konsequent fortzusetzen und die gesamte Landesverwaltung einer umfassenden Aufgaben-, Ausgaben- und Strukturkritik zu unterziehen, wurde die sächsische Polizei im Rahmen des Projektes ‚Polizei Sachsen 2020‘ hinsichtlich der ihr zugewiesenen Aufgaben, ihrer Arbeitsweise und Ihrer Organisation untersucht.“ So weit Ihr Zitat.

Es enthält zwei schwerwiegende Fehler, Herr Minister. Erstens haben Sie bei der sächsischen Polizei keine umfassende Aufgaben- und Strukturkritik vorgenommen. Das haben wir schon mehrfach hier im Sächsischen Landtag festgestellt. Sonst wäre sie auch nicht in einer solchen desaströsen Situation. Stattdessen hat Ihr Kollege Unland, also der Finanzminister, eine Ausgabenkritik vorgenommen. Das ist zwar nur ein einziger anderer Buchstabe mehr, aber statt einer Aufgabenkritik wurde ausschließlich eine Ausgabenkritik vorgenommen, und die haben nicht Sie zu verantworten, sondern der Finanzminister.

Es mag ja sein, dass diese Ersatzvornahme notwendig gewesen ist, aber bei der Polizei ist sie schlecht angekommen. Ich kann mich also des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Ausgabenkritik der Maßstab all Ihres Handelns gewesen ist. Dass Sie dieses unsägliche Projekt trotzdem heute nicht mehr „Reform“ nennen, ist für mich

zumindest ein kleiner Fortschritt, auch wenn es nur ein sprachlicher Fortschritt ist.

Lege ich die von Ihnen unterzeichnete Antwort neben die Aussagen der mir bekannten Polizistinnen und Polizisten, dann drängt sich bei mir wirklich die Schlussfolgerung auf, dass Sie tatsächlich in irgendeiner Parallelwelt leben. „Sachsen ist spitze!“ verkünden die Kolleginnen und Kollegen der Koalition und der Staatsregierung regelmäßig. Ja, das stimmt. Ja, wir sind auch spitze bei der Zunahme der Zahl der Straftaten. Von 2011 bis 2012 stieg sie um 6,3 %. Bei den angezeigten Delikten belegt Sachsen Platz 1 in Deutschland. Eine Gratulation verbietet sich.

Es ist eine Tatsache, dass täglich 2 500 Polizistinnen und Polizisten krankgeschrieben sind. Ich will das wiederholen: 2 500 Polizeibeamte sind täglich krankgeschrieben. Das ist übrigens genau so viel, wie die Personalstärke eines gesamten Polizeipräsidiums ausmacht. Jetzt verstehe ich auch, warum Sie die Zahl der Polizeipräsidien nicht von sieben auf drei, sondern nur von sieben auf fünf reduziert haben. Sie haben das deshalb getan, damit Sie immer eines in Reserve halten können.

Zweitens ist es eine Tatsache, dass der Krankenstand und der Anteil derer, die nur bedingt dienstfähig sind, in demselben Maße steigen, wie Sie in unverantwortlicher Weise das Personal abbauen. Schaut man sich die Statistik an, stellt man fest, dass die Zahl der Krankentage von 22,5 im Jahr 2005 auf 30,4 Tage im Jahr 2012 gestiegen ist. Es ist eine Tatsache, dass die von Ihnen immer wieder propagierten Bürgerpolizistinnen und -polizisten mittlerweile tatsächlich in den Revieren Dienst machen und nicht vor Ort bei den Menschen auf der Straße sind.

Nicht nur die Menschen leiden, sondern auch die Technik. Es ist eine Tatsache, dass das Problem des Digitalfunks nach wie vor nicht gelöst ist. Durch Netzüberlastung und fehlende Funkmasten in der Sächsischen Schweiz ist eine flächendeckende Nutzung auch hier 2014 immer noch nicht sichergestellt. Und es ist eine Tatsache, dass Sie weiterhin der Bereitschaftspolizei, an deren Struktur Sie derzeit wiederum herumbasteln – anders kann man das gar nicht nennen –, artfremde Aufgaben übertragen. Sie versuchen, Polizeieinheiten der Bereitschaftspolizei von Chemnitz nach Leipzig zu versetzen und anschließend wieder an der Grenze einzusetzen. Wie absurd! Sie wollen also eine Lückenauffüllung der Bereitschaftspolizei für die fehlenden Personalstrukturen.

Herr Hartmann, ich muss Sie noch einmal korrigieren: Offenbar ist in Sachsen nicht der Staatsminister des Innern für die innere Sicherheit zuständig und wahrscheinlich auch nicht Sie, sondern, wenn ich die mediale Aufmerksamkeit in den letzten Monaten richtig verfolgt habe, dann ist es der Bundestagsabgeordnete und Generalsekretär der CDU Kretschmer, denn der hat nämlich vor Kurzem verkündet, wie die Strategie der Staatregierung im Bereich der inneren Sicherheit aussieht, und er war es wohl auch, der diesen 10-Punkte-Plan auf dem Parteitag eingebracht hat. Das war weder der Innenminis

ter noch Sie, sondern der Generalsekretär. Na ja, ich muss mir dann schon meine Gedanken machen.

(Beifall bei den LINKEN)

Bei uns ist es üblich, dass Fachleute die Anträge einbringen und nicht der Generalsekretär.

(Zurufe von der CDU)

Herr Piwarz, Sie müssen sich hier vorn hinsetzen, dann verstehe ich Sie.