In der Demokratie braucht man für alles Mehrheiten, und ich gebe offen zu, in diesem Punkt habe ich keine Mehrheit gefunden.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Diskussion hat trotzdem gezeigt, dass sie sinnvoll war – auch wenn man sich in einzelnen Punkten strittig ist, gerade in dem Punkt, bei dem wir um die Gleichbehandlung der Bürger in Regionen gebeten haben; das ist natürlich eine schwierige Sache.
Ich möchte trotzdem noch auf zwei, drei Punkte eingehen, die angesprochen wurden, was Fahrzeuge, hundertprozentige Finanzierung und Ähnliches betrifft. Frau Windisch, es ging um die Fahrzeuge, die im Katastrophenschutz im Einsatz waren. Selbst diese werden nicht berücksichtigt; um solche Fälle geht es.
Herr Hauschild, wir haben das nicht gesagt mit den Pflichtverbänden, auch nicht in unserem Antrag. Von Pflichtverbänden hat Herr Kupfer gerade gesprochen – ich kann die Intention sogar ein Stück weit verstehen. Aber noch einmal: Die Kommunen machen das nicht, weil sie die Priorität nicht erkannt haben. Sie haben unterschiedliche Interessenlagen, das ist schon richtig. Wir könnten es entschärfen, indem eine finanzielle Ausstattung, eine Grundausstattung dafür gegeben wird. Das kann man doch berechnen nach Gewässern II. Ordnung.
Nehmen wir doch einmal die Stadt Grimma. Die Stadt Grimma hat Gewässer I. Ordnung, die vom Hochwasser betroffen waren, und acht Tage später waren Gewässer II. Ordnung vom Hochwasser betroffen. Die können es nicht allein handeln, auch nicht mit 75 %, weil alle
Fördertöpfe, die wir in Sachsen haben, im Förderansatz heruntergegangen sind. Wo sollen denn das die Kommunen noch hernehmen?
Das ist für mich an der Realität vorbeigegangen, und deswegen haben wir gefordert, dass dort ein Topf geschaffen werden muss, um einen Anreiz für die Kommunen zu schaffen.
Eine Zuweisung im FAG reicht nicht aus, das wissen Sie. Der ist für den Normalfall geregelt und nicht für den Hochwasserschutz.
Insofern ist der Antrag mehr als aktuell – das haben wir jetzt auch gesehen. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn die LINKEN einen Änderungsantrag oder einen Ergänzungsantrag gestellt hätten; das können wir vielleicht in Zukunft noch gemeinsam machen, da sind wir gern dabei.
Somit rufe ich den Antrag, Drucksache 5/13114, auf und beginne mit Punkt I. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist Punkt I mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wer gibt Punkt II die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür wurde Punkt II dennoch mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe Punkt III zur Abstimmung auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und einer Anzahl von Stimmen dafür ist dieser Punkt dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wer gibt Punkt IV die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür dennoch mit Mehrheit abgelehnt.
Wer gibt Punkt V die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen und Stimmen dafür; dennoch abgelehnt.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion. Danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Polizeiliche Bekämpfungskonzeptionen zur grenzüberschreitenden
Kriminalität müssen ständig evaluiert und fortgeschrieben werden, um den objektiven Gegebenheiten bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität Rechnung zu tragen.“
Das sind nicht meine Worte, sondern das ist ein Zitat aus dem Beschluss des CDU-Landesparteitages vom 9. November 2013.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich betrachte es als eine gewisse Form von Wertschätzung unserer Arbeit, wenn Sie Anträge der GRÜNEN aus dem Landtag nun
Das hat sicherlich auch etwas mit der Situation zu tun. Offensichtlich haben wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit unserem bereits im Juni 2013 eingereichten Antrag den Finger in die Wunde gelegt.
Ja, in letzter Zeit wird immer klarer, wie notwendig eine Evaluation der Auswirkungen des Stellenabbaus bei der Polizei auf die Sicherheitslage in unserem Land ist. Seit Anfang dieses Jahres werden die ersten wesentlichen Teile der Polizeistrukturreform in Sachsen umgesetzt – eine Struktur, die nicht ohne Grund den Titel „Polizeikonzept 2020“ trägt.
Sieben Jahre liegen bei der Reform noch vor Sachsen. Dabei sind die Auswirkungen schon jetzt deutlich zu spüren. Aber nach wie vor halten Sie von der CDU und von der FDP an den Kennzahlen für den Stellenabbau bei der Landespolizei fest. Sie begründen das – wie die Regierung – mit der Polizeidichte, also mit der Zahl von Polizistinnen und Polizisten pro Einwohnerin bzw. Ein
wohner. Aber bereits 1999 und – wiederholt – 2008 hat die Innenministerkonferenz das bundesweit zu einer untauglichen Größe erklärt und hinzugefügt, Polizeiarbeit, zumal in Flächenländern, unterliege auch einem Flächenfaktor. Merklich sind in der Folge Ihres Stellenabbaus vor allem der Rückzug der Polizei aus der Fläche und eine Abnahme der polizeilichen Präsenz. Brauchen Sie noch Beispiele? Bitte:
Beim Überfall auf die Hamburger Schüler in Bad Schandau im September 2012 brauchte die Polizei fast eine halbe Stunde, um – bei Gefahr für Leib und Leben! – am Tatort einzutreffen. Das nächstgelegene Polizeirevier war weit entfernt. Der Polizeiposten in Bad Schandau ist nachts nicht besetzt.
Gewerkschaftsvertreter der Polizei haben in der letzten Woche Zahlen zum Einsatz von Blitzern und von Geschwindigkeitsmessungen in Sachsen veröffentlicht. Das Ergebnis: eine drastische Reduzierung der Einsatzzeiten für Geschwindigkeitsmessungen in den letzten vier Jahren – um satte 46 %. Das ist offenbar eine Folge der massiven Stellenkürzungen bei der Verkehrspolizei und auch wieder eine Gefahr für den grenznahen Raum mit seinen besonders langen Strecken und der Gefahr von Raserei.
Hinzu kommen die nackten Zahlen des Stellenabbaus bei der Landespolizei. Zudem hat nicht nur die sächsische Polizei, sondern auch die Bundespolizei massiv Stellen abgebaut – seit 2008 über 1 000 Stellen in Sachsen, insbesondere im grenznahen Raum. Der Rückzug der Polizei aus der Fläche hat vor allem dort massive Auswirkungen. „Im grenznahen Raum“ heißt für uns in Sachsen: auf fast einem Drittel der Landesfläche.
Die Notwendigkeit einer fundierten Analyse der Sicherheitslage scheint mittlerweile auch die CDU verinnerlicht zu haben, wenn man dem Beschluss des Landesparteitages Glauben schenkt. Aber die Regierung hat im Juli 2013 in der Stellungnahme zu dem Antrag unserer Fraktion in der Drucksache 5/12175 erklärt, dass sie das jetzt nicht für notwendig halte. Die ursprünglich für 2013 angedachte Evaluation will die Regierung auf 2015 verschieben. Hat der Innenminister etwa die Partei gewechselt?
Oder soll die Wahl abgewartet werden? Ein Schelm, wer Arges dabei denkt! Oder spielen Sie wieder das altbewährte Spiel: Die CDU als Partei erzählt etwas anderes als die Regierung und versucht, die Bürgerinnen und Bürger so lange in Zuständigkeits- und Verantwortungskonfusion einzunebeln, bis diese den Überblick verloren haben? Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, das funktioniert nicht.
Der Handlungsbedarf ist da. Wir brauchen jetzt genau die Evaluation, die das Innenministerium noch im Jahr 2009 für notwendig hielt. Wir brauchen sie auch deshalb jetzt, damit der neugewählte Landtag mit dem Haushalt ab 2015 entscheiden kann, ob er den Stellenabbau fortsetzt oder sich davon verabschiedet.
Ich zitiere erneut, diesmal aus dem Bericht des Staatsministeriums des Innern zur Überprüfung der Stellenausstattung der Polizei im Hinblick auf den Wegfall der Schengen-Grenzen, Drucksache 5/860: „Ungeachtet dieser Maßnahmen muss sich die Personalausstattung der Polizei auch künftig an der Sicherheitslage orientieren. Deshalb“ – so das Innenministerium damals – „sollen spätestens im Jahr 2013 die Auswirkungen des Stellenabbaus auf die Sicherheitslage im Freistaat Sachsen evaluiert werden.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen in Sachsen eine Evaluation der Sicherheitslage, insbesondere des sogenannten 15-Punkte-Programms der Sächsischen Staatsregierung als Ausgleichsmaßnahme zur Kompensation des Wegfalls der Schengen-Grenzen hinsichtlich der polizeilichen Präsenz im grenznahen Raum, hinsichtlich der Streifentätigkeit und hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten.