Meine Damen und Herren! Ich rufe auf die Drucksache 5/13208, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist der Änderungsantrag mehrheitlich nicht angenommen worden.
Es liegen zwei weitere Änderungsanträge vor. Sind diese schon eingebracht? – Dann Frau Jähnigen, bitte schön.
Der zweite Änderungsantrag gilt dem Thema der Fraktionen und der Fraktionsfinanzierung. Der Vertreter der FDP-Fraktion hat vorhin den vorliegenden Gesetzentwurf wegen der Stärkung der Minderheitenrechte und der Ausweitung der Fraktionsrechte gelobt. Das war zutreffend. Allein: Die Bildung der Fraktionen wird disponibel in den Hauptsatzungen geregelt. Was helfen den Menschen die Fraktionsrechte, wenn die Fraktionsbildung nicht in der Gemeindeordnung geregelt ist? Wir halten die Fraktionsbildung für ein zentrales und wichtiges Minderheitenrecht und deshalb gehört es für große und kleine Gemeinden und für Landkreise in das Gesetz.
Zweitens. Zurzeit, lieber Kollege Hartmann, ist die Finanzierung von Fraktionen für Landkreise verpflichtend. Sie weichen das auf – das wissen Sie auch. Das ist umso bedauerlicher, als sich Fraktionen auf Kreisebene in den letzten Jahren die Finanzierung erst erklagen mussten. Ich finde es schon bezeichnend, dass wir über eine solche Selbstverständlichkeit, dass in diesen neuen großen Kreisen Fraktionen eine gewisse Finanzierung für ihre Arbeitsfähigkeit bekommen, eine Geschäftsführung
Wir finden, Fraktionsfinanzierung muss auf Landkreisebene Pflicht sein. Auf Gemeindeebene haben Sie eine Finanzierung für Gemeinden ab 30 000 Einwohnern vorgeschlagen. Das sind in Sachsen gerade einmal 13 Gemeinden. Von denen haben einige schon eine Fraktionsfinanzierung. Wir sind der Auffassung: Wenn die neue Einheitsgemeinde eine Größe von 5 000 Einwohnern haben muss und dann auch einen hauptamtlichen Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin hat, dann braucht sie auch Fraktionen und eine Fraktionsfinanzierung. Das sollte dann auch im Gesetz geregelt werden, sonst ist das Minderheitenrecht nicht sehr viel wert. Machen Sie die Fraktionen, machen Sie die Fraktionsfinanzierung in den neuen großen Gemeinden zu einer Pflichtaufgabe. Das hilft der Demokratie.
Frau Jähnigen, wir sind mit Ihnen inhaltlich fast auf einer Linie. Ich habe das vorhin gesagt, Sie haben darauf Bezug genommen. Wir wollen die Fraktionen stärken. Aber wir sind der Meinung, dass das ausdrücklich nicht in das Gesetz gehört, sondern es ist Aufgabe der Kommunen, das zu regeln. Deswegen haben wir es so gemacht, wie wir es gemacht haben. Wir halten es für richtig, dass es in den Kommunen geklärt wird und nicht im Landtag.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Änderungsantrag. Vor diesem Hintergrund rufe ich auf Drucksache 5/13210, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist diesem Änderungsantrag mehrheitlich nicht zugestimmt worden.
Ich muss auch dazu noch etwas sagen. Worum es in dem Änderungsantrag geht, ist schon besprochen worden. Es ging um das Anhörungsrecht der Kammern.
Kollege Hartmann hat vorhin gesagt: Sie wollen damit verhindern, dass die Kommunen Wirtschaft zum Selbstzweck betreiben. Nun, Kollege Hartmann, das ist bereits jetzt auf kommunaler Ebene verboten – auf Landesebene sieht das anders aus. Wenn Sie jetzt in den Raum stellen, das geschähe, dann stellen Sie der sächsischen Rechtsaufsicht und dem Innenministerium ein schlechtes Zeugnis aus. Ich habe bewusst gefragt, welche Fälle bekannt sind, die man vorbeugend verhindern bzw. einschränken muss. Die Beispiele dafür waren rar. Es gab nämlich keine. Was die Kammern diesbezüglich evaluieren sollen, ist völlig offen geblieben. Hat denn Ihrer Meinung nach die Rechtsaufsicht versagt? Warum muss das auf Kammern ausgelagert werden, die von Unternehmen und nicht vom Staat finanziert werden? Brauchen wir eine parallele Rechtsaufsicht?
Ich finde diese Diskussion traurig. Kommen Sie zurück zu Ihren eigenen Prinzipien, die Sie selbst propagiert haben: Kommunale Selbstverwaltung, das heißt auch unternehmerische Freiheit und Flexibilität vor Entscheidungen, ohne ewig lange bürokratische Anhörungsverfah
Frau Jähnigen, ich habe zwei Anmerkungen. Erstens: Sie haben sich um Dialektik gemüht. Zweitens: Der Dank der kommunalen Familie hat uns schon ereilt. Es ist insofern so, dass dieser Gesetzentwurf sowohl vom SSG als auch vom Landkreistag durchaus Zustimmung erfahren hat.
Zum Thema selbst ist es relativ einfach. Wir unterstellen den Kommunen überhaupt nicht, dass sie an dieser Stelle falsch agieren. Dass wir ein fehlerhaftes Agieren der Rechtsaufsicht jetzt festgestellt hätten, das werden Sie bei uns sowieso nicht vermuten.
Zum Thema sage ich ganz deutlich: Ich weiß nicht, was daran falsch sein soll, wenn es um die Frage der Beurteilung einer wirtschaftlichen Betätigung der Kommune geht. Zu dieser Frage eines Entscheidungsprozesses – Frau Jähnigen, dafür waren Sie lange genug selbst Stadträtin – gibt es eine Vorlage der Verwaltung, die Ihnen dazu etwas empfiehlt. Sie sagt Ihnen dann: Stimmen Sie zu. Sie haben es einfach, Sie sind dann dagegen. Eine andere Mehrheit, die es sich schwerer macht, fragt: Wie beurteile ich es denn nun? Es ist durchaus förderlich, Kammerstellungnahmen – sowohl der Handwerkskammer als auch der Industrie- und Handelskammer – dabei zu haben, die das Ganze beurteilen und eine Entscheidungshilfe in diesem Prozess geben.
Noch ein ergänzendes Beispiel – diese Diskussion hatten wir gerade im Dresdner Stadtrat gehabt – zu der Frage: Geben wir für den Bau eines Gymnasiums eine Generalunternehmerauflassung heraus oder bauen wir in einzelnen Gewerken? Dazu gab es eine intensive Diskussion und man hatte die Stellungnahmen der Kammern. Also tun wir jetzt nicht so, als ob es etwas Böses wäre und die Entscheidungsrechte der Kommune beschränken würde. Es ist eine Beteiligungshilfe – ohne Vetorecht, ohne Durchschlagskraft. Es werden einfach die Argumente auf den Tisch gelegt.
Zum Schluss antworte ich Ihnen mit der Frage: Wovor fürchten Sie sich denn, wenn die Kammer eine Position zur Frage der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen vorgibt? Wir bleiben bei unserer Position.
Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Keiner der Änderungsanträge wurde angenommen. Ich rufe auf die einzelnen Artikel sowie die Überschrift des vorliegenden Gesetzentwurfes. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 1, Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen. Wer Artikel 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Stimmverhalten. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 2, Änderung der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen. Wer Artikel 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Wieder gleiches Stimmverhalten. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 3, Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit. Wer Artikel 3 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Wieder gleiches Stimmverhalten. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 4, Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Wer Artikel 4 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 5, Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes. Wer Artikel 5 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 5 a, Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes. Wer Artikel 5 a seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 5 a mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 5 b, Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen. Wer Artikel 5 b seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 5 b mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 6, Neubekanntmachung. Wer Artikel 6 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 6 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 7, Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer Artikel 7 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 7 mehrheitlich zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts, Drucksache 5/11912, Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Bei drei Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich kann keinen Widerspruch erkennen. Vielen Dank. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.