Protocol of the Session on November 27, 2013

Fakt ist aber, dass die Gelder, mit denen der Garantiefonds gefüllt wird, erst einmal dem Landeshaushalt entzogen werden und somit für Investitionen im Freistaat für landespolitische Zwecke nicht mehr zur Verfügung stehen.

Fakt ist natürlich auch, dass der Freistaat Sachsen in seiner Entwicklung schon wesentlich weiter sein könnte, wenn man die 1,1 Milliarden Euro nicht dafür hätte verwenden müssen, selbst verschuldete Spekulationsverluste zu stopfen.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren, es ist doch ganz klar: Auch die NPD vertritt die Auffassung, dass nach solch einer Katastrophe selbstverständlich die Verantwortung geklärt werden muss. Aber wir Nationaldemokraten haben von Anfang an bei der Aufarbeitung dieses Sachsen-LBDebakels gesagt, dass wir natürlich auch Kritik an Personen üben, dass wir es aber vor allem für notwendig halten, Kritik an politischen Machtstrukturen und am Finanzsystem selbst zu üben.

Es darf doch nicht in Vergessenheit geraten, dass es der frühere Ministerpräsident Georg Milbradt in seiner damaligen Funktion als Finanzminister in einer Verwaltungsratssitzung im November 2001 war, der den verhängnisvollen Strategieschwenk der Sächsischen Landesbank – weg von einer Mittelstandsbank mit regionaler Ausrichtung hin zu einer Bank, die nur noch am internationalen Kapitalmarktgeschäft interessiert ist – durchgeboxt hat. Diese verhängnisvolle Politik wurde natürlich auch nach dem Ausscheiden von Georg Milbradt als Finanzminister von seinem Nachfolger Dr. Horst Metz ab dem April 2002 ohne jegliche Abstriche weitergeführt.

In einer Vorlage für eine Verwaltungsratssitzung aus der damaligen Zeit heißt es: „Die Sachsen LB wird sich aus wesentlichen Segmenten des Kreditgeschäftes zurückziehen. Betroffen sind das Firmenkundengeschäft mit nicht gerateten Adressen und das Immobiliengeschäft. Zweitens. Die Sachsen LB wird sich in den Kapitalmarktbereichen neu aufstellen, um eine Verstetigung der Erträge zu erreichen.“

Das beweist doch ganz klar, meine Damen und Herren, dass wir, wenn wir hier über Verantwortung sprechen, nicht verschweigen dürfen, dass es vor allem der unbedingte Wille und die mit krimineller Energie vorangetriebene Absicht der damaligen CDU-Landesregierung war, die Landesbank von praktisch allen landespolitischen

Aufgaben vollständig zu entkernen, um dann mit der juristischen Hülle dieser Landesbank in Dublin und anderswo Zockergeschäfte zu betreiben – einfach nur deswegen,

(Beifall bei der NPD)

weil man sich von diesen Zockergeschäften mehr Rendite erhofft hat, als man es je mit Kreditgeschäften mit dem sächsischen Mittelstand hätte verdienen können. Diese Vorgeschichte darf nach Auffassung der NPD-Fraktion unter keinen Umständen vergessen werden.

Deswegen sagen wir als NPD-Fraktion: Die politische Verantwortung für das Landesbank-Debakel ist wesentlich höher zu bewerten als die Verantwortung der unmittelbar handelnden Manager; denn wir dürfen nicht vergessen, dass die großen Linien bei der Zukunftsgestaltung der Landesbank immer nur von der Politik festgelegt wurden.

(Zuruf von der NPD: Genau! Die Manager haben das nur umgesetzt!)

Wir können uns auch genau daran erinnern, dass es vor zehn Jahren eine CDU-geführte Staatsregierung war, die den Entnationalisierungs- und Deregulierungskurs im Banken- und Finanzmarktbereich politisch voll unterstützte. Erinnern wir uns: Schon bei der neuen strategischen Ausrichtung der Sächsischen Landesbank im Jahr 2001 waren die von der EU-Kommission geforderte Abschaffung der Gewährträgerhaftung sowie die Abschaffung der Anstaltslast – –

Die Redezeit ist zu Ende.

Wir hatten aber eigentlich – –

Die Redezeit ist zu Ende. Letzter Satz noch von Ihnen!

In der zweiten Runde werde ich weiter auf das Versagen der CDU-geführten Staatsregierung eingehen.

Besten Dank!

(Beifall bei der NPD)

Nach den Ausführungen des Abg. Schimmer sind wir am Ende der ersten Rednerrunde angekommen und beginnen eine zweite.

Für die einbringende Fraktion DIE LINKE ergreift jetzt Herr Kollege Bartl das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Michel, unserem Land, das einen Jahreshaushalt mit einem Volumen von circa 15 Milliarden Euro hat, entsteht letzten Endes ein direkter Schaden von 2,75 Milliarden Euro; dort werden wir landen, das wissen wir doch alle gemeinsam. In den vergangenen drei Wochen gab es – in dem Versuch, wenigstens einen Teil davon wieder hereinzuholen – zwei

Verfahren, die der Jurist als „Bubenstück“ bezeichnen würde; darüber werden Juristen noch reden. Wenn angesichts all dessen behauptet wird, das sei nicht einmal eine Aktuelle Debatte in diesem Hause wert, dann muss man Wahrnehmungsstörungen haben oder ein Schönredner sein.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD, den GRÜNEN und der NPD)

Wenn hier erklärt wird, das Fiasko unserer Landesbank sei im Verhältnis zu dem Fiasko von Landesbanken anderer Länder immer noch gering, dann muss man ein Schönredner sein.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Ein Schlitzohr! Der Chef der Schlitzohren! – Dr. Volker Külow, DIE LINKE: Das ist noch freundlich formuliert!)

„Der Chef der Schlitzohren“ sagt Frau Hermenau. Ich mache mir diesen Zuruf der Frau Fraktionsvorsitzenden zu eigen.

Im März 2008 entschied das Kabinett nach Vorliegen des Berichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Klagen gegen Vorstände zu erheben bzw. festzustellen, gegen wen generell Schadensersatzansprüche geltend gemacht oder strafrechtliche Verfolgung angestrengt werden sollen.

Im Dezember 2010, nach knapp zweijähriger Prüfung, in die nach meinem Kenntnisstand in Spitzenzeiten bis zu 24 Entscheidungs-, Prüfungs- und Beratungsgremien einbezogen waren – dafür wurde eine Gesamthonorarsumme von über 30 Millionen Euro gelöhnt; manche Recherchen gehen von knapp 40 Millionen Euro aus –, erging die Entscheidung, dass gegen sechs – und nur gegen sechs, übrigens gegen den energischen Protest von mindestens zwei Oppositionsfraktionen in diesem Hohen Haus – Vorstände, quasi gegen die ausgemachten Sündenböcke, Klage erhoben werde.

Vor 19 Tagen, am 8. November, platzte die Bombe in der ersten Klagesache gegen die „Vorstände der ersten Generation“ – Fuchs, Weiss, Klumpp –, denn die Klage wurde als unbegründet abgewiesen, verbunden mit der Erklärung des Gerichts, es gebe zwar elementare Pflichtverletzungen aufseiten dieser Vorstände, aber der kausale Nachweis, dass sie für den Schaden verantwortlich seien, könne nicht geführt werden.

(Karl Nolle, SPD: Niemals!)

Es gibt also keinen Kausalitätsnachweis. Angesichts dessen frage ich mich: Was haben denn die Herrschaften, die 40 Millionen Euro für Beratungstätigkeit abgefasst haben, überhaupt geleistet?

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Tja!)

Das ist doch das Erste, das Elementare: Wenn ich jemanden beklage, muss ich sicher sein, den Nachweis der Pflichtverletzung und der Kausalität für den Schaden erbringen zu können.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: So sollte die Praxis aussehen!)

Das Gericht stellte weiter fest, die drei seien auch deshalb außerhalb dieser Verantwortung, weil Vorratsbeschlüsse vom 31. Mai 2005 deren Handeln bzw. die Kausalkette unterbrochen hätten. Aber wer fasste denn diese Vorratsbeschlüsse? Zum einen der Vorstand. Und wie sind sie wirksam geworden? Nur mit Genehmigung der Aufsichtsgremien der Bank, des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses. Deshalb konnte wohl nicht nur gegen die Vorstände geklagt werden.

Ich hätte gern gewusst, was das Gericht im ersten Urteil vom 8. November, auf das Sie überhaupt nicht eingegangen sind, noch zu der Frage ausgeführt hat, inwieweit das Handeln oder Unterlassen von Aufsichtsräten und dergleichen mehr kausal mitgewirkt habe. Dieses Urteil werden wir, die gemeinen Mitglieder dieses Hohen Hauses, leider nicht lesen können; denn Sie, Herr Finanzminister, haben nach allem, was ich weiß, gestern dem Haushaltsausschuss auf dessen Bitte, das Urteil zur Verfügung zu stellen, mitgeteilt, es werde nur eine in Teilen geschwärzte Fassung vorgelegt. Das Urteil insgesamt werde als „Verschlusssache – NfD“ eingestuft. In dieser Fassung darf ich es jetzt im Sekretariat des Finanzausschusses einsehen – als „Verschlusssache – NfD“!

(Heiterkeit bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Wer darf in diesem Lande ein Urteil, das von einem Zivilgericht im Namen des Volkes gesprochen wird, als „Geheim“ erklären?

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Das ist sächsische Justiz!)

Das kann doch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz nur das Gericht selbst tun!

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Ja!)

Wo leben wir denn?!

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Im Freistaat Sachsen!)

Dieses Urteil will ich sehen! Dieses Urteil müssen die Abgeordneten dieses Hauses herausfordern! Dieses Urteil muss die Bevölkerung kennen dürfen!

(Beifall bei den LINKEN, der SPD, den GRÜNEN und der NPD – Zuruf von der NPD: Die haben doch alle Dreck am Stecken!)

Just vor neun Tagen, am 18. November, hörten wir von der Konstellation mit diesem „Deal“. Dazu sage ich Ihnen: Das wussten Sie doch ganz genau. In dem Moment, in dem Sie sich auf den Deal einließen – –

Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Jawohl. Die letzten zwei Sätze noch.

Einen Satz bitte noch.

In dem Moment, in dem Sie sich auf den Deal einließen, war von vornherein völlig klar, dass Sie nie im Leben klar und vollstreckbar wissen würden, was Sie von den Vorständen, die jetzt gewissermaßen vergleichsgegenständlich waren – –