Protocol of the Session on October 17, 2013

Auf der einen Seite gibt es die gesicherte Finanzierung beispielsweise durch das Kulturraumgesetz und die Dachverbandsfinanzierung. Die Kulturstiftungsmittel sind erhöht worden. Die Mittel der Musikschulen sind übrigens in diesem Haushalt auf 5 Millionen Euro erhöht worden. Wir haben GTA-Angebote. Auch dafür sind die Mittel in diesem Haushalt erhöht worden.

Auf der anderen Seite ist natürlich wichtig – Frau Klepsch, Sie haben es selbst angesprochen –: Im Bereich der kulturellen Bildung hat sich in den letzten Jahren so viel entwickelt, dass es immer wieder Impulse für Modellprojekte gibt. Selbstverständlich ist das wichtig und es ist Aufgabe des Freistaates, das anzuregen. Deshalb gibt es die Förderrichtlinie so, wie sie ist.

(Beifall des Abg. Prof. Dr. Günther Schneider, CDU)

Es möchte sich hier niemand mit Projekten der kulturellen Bildung schmücken. Sie haben selbst angesprochen, dass es eine Vielzahl von Projekten der kulturellen Bildung gibt. Sie finden weiß Gott ohne Beteiligung von Ministern oder Abgeordneten statt, sondern sie finden vor Ort statt. Dass wir an diesem Thema dranbleiben – darauf möchte ich nochmals verweisen –, zeigt unser sehr umfangreicher Entschließungsantrag, der die verschiedenen Themen anspricht.

Ich denke, dass wir insgesamt auf einer guten Basis aufbauen, und das sollte an dieser Stelle auch einmal anerkannt werden.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Mir liegen aus den Fraktionen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht dennoch jemand das Wort zu ergreifen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Bitte, Frau Staatsministerin Kurth. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kulturelle Bildung ist wesentlicher Bestandteil einer guten und umfassenden allgemeinen Bildung. Kulturelle Bildung wie mathematisch

naturwissenschaftliche Bildung gehören dazu. Kulturelle Bildung wiederum ist der Grundstock einer erfolgreichen Zukunftssicherung für jeden Einzelnen persönlich und damit auch für unser Land.

Jedem muss deshalb die Teilnahme an Kultur möglich sein. Dieses Recht, meine Damen und Herren, genießt in

Sachsen Verfassungsrang. Kulturpflege, zu der gerade auch die kulturelle Bildung gehört, ist dabei eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und der Landkreise.

Doch wer nimmt an Kultur teil? Die Ergebnisse des Berichtes „Bildung in Deutschland 2012“ des Bundesbildungsministeriums bezeugen ein breites Interesse der Bevölkerung in allen Lebensphasen an kultureller Bildung und dass die künstlerischen Interessen der Eltern neben den sozialen Faktoren die musisch-ästhetische Betätigung von Kindern beeinflussen.

Hier sehe ich eine zentrale Aufgabe unserer Bildungseinrichtungen, nämlich für unsere Kinder und Jugendlichen chancengerechte Angebote zu entwickeln und damit Teilhabe zu ermöglichen. Dabei gilt es stets im Hinterkopf zu behalten: Wenn Heranwachsende durch ihre Erfahrungen in künstlerischen Projekten mehr Selbstvertrauen gewinnen, führt dies in allen Lernbereichen zur Verbesserung.

Das bestätigen wir in Sachsen tagtäglich in unseren Schulen. Kinder, die mit Begeisterung lernen und ihre Stärken kennen, sind in Lernprozessen kooperativer und interessierter. Dies und andere Erkenntnisse und Ergebnisse lassen sich in den Antworten auf die Große Anfrage nachlesen. Ich möchte mich deshalb auf drei Punkte konzentrieren, die mit der Beantwortung der Großen Anfrage zusammenhängen.

Erstens. Erstmals stellt die Staatsregierung eine ressortübergreifende Begriffsbestimmung der kulturellen Bildung zur Verfügung. Ich zitiere: „Kulturelle Bildung meint die aktive Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur, unterstützt Menschen in ihrer Persönlichkeitsbildung und stärkt deren soziale, kommunikative und kreative Fähigkeiten.“

Die Sächsische Staatsregierung orientiert sich damit an den Aussagen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“. Ich zitiere: „Die Einbettung kultureller Bildung in die allgemeine Bildung und die Stärkung kultureller Bildung im Allgemeinen sind von grundlegender Bedeutung für die Entwicklungsfähigkeit unserer Gesellschaft. Kulturvermittlung ist ein Schlüssel zur Gesellschaftsentwicklung.“ Meine Damen und Herren, damit wird die Bedeutung der kulturellen Bildung für die persönliche und für die Entwicklung unserer gesamten Gesellschaft deutlich.

Zweitens. Datenbasis für einen größeren Teil der Antworten sind die Ergebnisse des Berichtes „Bildung in Deutschland 2012“. Dabei wurde festgestellt, dass musisch-kulturelle Aktivitäten in allen sozialen Gruppen weit stärker zu beobachten sind als der Besuch kultureller Veranstaltungen und dass non-formale Einrichtungen für künstlerisch-ästhetische Erfahrungen einen hohen Stellenwert haben.

Für Bildungsprozesse bedeutet dies, dass Angebote kultureller Bildung handlungsorientiert, lebensweltlich und partizipativ sein müssen, um in unserer heterogenen Gesellschaft angenommen zu werden und Bestand zu

haben. Dabei geht die Staatsregierung davon aus, dass kulturelle Bildung sowohl aktive Rezeption und gemeinsame Reflexion als auch kreative Produktion umfassen sollte.

Zudem müssen die Kooperationsfelder zwischen formaler und non-formaler Bildung noch stärker als bisher in den Fokus gerückt werden. In vielen Ganztagsangeboten an den 1 223 sächsischen Schulen – ich betone: an 1 223 sächsischen Schulen, an 96,7 % – ist dies seit einigen Jahren gelebter Alltag. Es gilt, die Angebote der kulturellen Bildung auch weiterhin in Quantität und Qualität zu erhalten.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Torsten Herbst, FDP)

Frau Fiedler hat es bereits erwähnt. Die Voraussetzungen, Quantität und Qualität an 96,7 % der sächsischen Schulen zu erhalten, sind besser denn je. Der vorherige Doppelhaushalt wies jährliche Mittel von 20,7 Millionen Euro für Ganztagsangebote aus. In diesem Doppelhaushalt stehen jährlich 22,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Schulen nutzen es intensiv für kulturelle und andere Angebote, und zwar sehr eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst in allen Regionen Sachsens.

Kulturelle Bildung ist zudem nach dem Sächsischen Bildungsplan integraler Bestandteil des ganzheitlich orientierten Bildungstages in unseren sächsischen Kindertageseinrichtungen, und in den allgemein- und berufsbildenden Schulen wird musisch-künstlerische Bildung als Aufgabe der gesamten Schule verstanden.

Sie tritt im Unterricht aller Fächer – ausdrücklich in den Fächern Kunst und Musik –, im Wahlpflichtbereich der Oberschulen, in den Profilen, im Wahlbereich der Gymnasien, im fächerverbindenden Unterricht sowie in fakultativen Angeboten in Erscheinung. Davon kann ich mich bei vielen Schulbesuchen überzeugen und kenne es aus meiner Schulleitertätigkeit ebenfalls sehr genau.

Drittens: Die Aussagen zur Strategie, die Sie in Kapitel 9 finden, ermöglichen eine stringente Planung künftigen Handelns ebenso wie ein zielorientiertes Vorgehen der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Kulturelle Kinder- und Jugendbildung“ zwischen Sozialministerium und Wissenschafts- und Kunstministerium, die unter Federführung meines Hauses seit 2008 kooperieren.

Ich werde noch ein Beispiel der erfolgreichen Arbeit dieser IMAG benennen können. Dabei wird deutlich, dass kulturelle Bildung eine Querschnittsaufgabe ist, die der Kooperation und Abstimmung bedarf. Ich verweise hier schlaglichtartig auf einige strategische Ansätze, um einmal die Bandbreite der Herausforderungen zu skizzieren: die Gewährleistung umfassender Teilhabe an kultureller Bildung durch unterschiedliche Förderansätze sowie die Betonung der Bedeutung und Nachhaltigkeit kultureller Bildung, die Sicherung des kulturellen Erbes, die Vernetzung in Form von Bündnissen zwischen Partnern aus dem kulturellen Sektor, dem Bildungswesen und dem sozialen Sektor, die Qualifizierung der Akteure oder auch

die Öffnung von Kitas und Schulen für kulturelle Bildungsangebote.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sachsen verfolgt bei der kulturellen Bildung grundsätzlich einen dezentralen, einen auf Eigenverantwortung setzenden Ansatz. Das heißt: Träger konkreter Maßnahmen sind die freien Träger, die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sowie die Schulen. Die primäre finanzielle Verantwortung für Maßnahmen der freien Träger und die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft liegt bei den Kommunen. Der Freistaat trägt zur Mitfinanzierung von Maßnahmen der kulturellen Bildung grundsätzlich nur mittelbar bei. So werden beispielsweise über die Finanzierung der Kulturräume Maßnahmen von regionaler Bedeutung unterstützt.

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe werden Projekte der kulturellen Bildung als weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe finanziert. Der Freistaat unterstützt die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch eine pauschale Förderung. Über den konkreten Einsatz der Mittel bestimmen die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte selbst. Die Schulen entscheiden im Rahmen des Ganztagsangebots eigenverantwortlich über den Ausbau von Ganztagsangeboten und somit auch über den Einsatz von Mitteln für die kulturelle Bildung. Das tun sie sehr verantwortungsbewusst.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Grundlage für die Förderung ist die Erstellung einer pädagogischen Gesamtkonzeption, die auf der Basis des Schulprogramms erarbeitet wird. Ich garantiere Ihnen eine Ausgewogenheit zwischen kultureller Bildung und allen anderen Bereichen an unseren Schulen.

Meine Damen und Herren, um all diese Aufgaben zu bewältigen, braucht es Kooperationen und Netzwerke vor Ort; auch das haben wir schon vielfach heute hier gehört. Unterstützung gibt es – Frau Fiedler hat es bereits umfänglich erwähnt – in den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur und in den meisten Kulturräumen, die über das Land verteilt sind. Der überregionale Erfahrungsaustausch dieser Netzwerkstellen wird insbesondere durch die von SMK, SMWK und SMS moderierten Ansprechpartnertreffen sichergestellt.

Zwischen den Ressorts übernimmt die Interministerielle Arbeitsgruppe die Organisation, die Vorbereitung und die Durchführung der Ansprechpartnertreffen sowie anlassbezogen die Bearbeitung weiterer Themen der kulturellen Bildung.

Ein ganz konkretes Beispiel, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen hier benennen: Mein Haus wird zusammen mit dem SMWK eine Landesarbeitsgemeinschaft „Schule, Theater, Vermittlung in Sachsen“ gründen. Diese Arbeitsgemeinschaft hat die Aufgabe, zusammen mit dem Sächsischen Bühnenverein und dem Landesamateurtheaterverband Kooperationsmodelle zu entwickeln. Wir möchten – das werden wir sicherlich auch schaffen – ab

2014 das Sächsische Schultheatertreffen reaktivieren, so wie es in Chemnitz alljährlich schon gang und gäbe ist.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Sehr geehrte Abgeordnete! Kreativität und Einfallsreichtum, gestützt durch kulturelle Bildung, beflügeln Wissenschaft, Forschung, Technik und Gesellschaft. Deshalb ist das kreative Potenzial der Menschen eine wichtige Ressource zur Lösung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und globaler Probleme. Deshalb ist kulturelle Bildung ein so wichtiger Baustein einer guten und umfassenden allgemeinen Bildung, die wir als Grundstock einer erfolgreichen Zukunftssicherung bei uns im Land brauchen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Meine Damen und Herren, zur Drucksache 5/11356 liegen Ihnen drei Entschließungsanträge vor, die wir in der Reihenfolge des Eingangs beraten und beschließen. Zunächst kommen wir zur Drucksache 5/12935, ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD. Er ist noch nicht eingebracht. Es besteht jetzt dazu die Gelegenheit. Frau Dr. Stange, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Frau Kurth, ganz herzlichen Dank, Sie hätten Ihre Rede ganz kurz machen und sagen können: Wir führen jetzt die Schultheatertage wieder ein, und dann wären wir schon glücklich gewesen, denn vieles andere waren Allgemeinplätze gewesen, die man in der Enquete-Kommission nachlesen kann; so ist es auch in der Großen Anfrage dargestellt, die man im – Sie haben es zitiert – Bericht „Bildung in Deutschland 2012“ nachlesen kann, was also nichts mit Sachsen zu tun hatte.

(Zuruf von der CDU: Freuen Sie sich doch mal!)

Unser Antrag hat konkret etwas mit Sachsen zu tun, und ich wundere mich übrigens, warum die Koalition einen Entschließungsantrag eingebracht hat, wenn alles so paletti ist, wie Sie es dargestellt haben.

(Christian Piwarz, CDU: Mein Gott! Was ist denn da los mit den Sozialdemokraten?)

Zu unserem Entschließungsantrag: Es ist eben nicht so toll in unseren Schulen, wenn es um die kulturästhetische Bildung geht. Nicht umsonst hat nämlich der Kultursenat darauf hingewiesen, dass bei den Unterrichtsfächern auf die Lehrerversorgung geachtet werden muss, dass sie gesichert werden muss – vor allen Dingen in den nächsten Jahren. Wir haben gerade in diesem Bereich eine Reihe von Lehrkräften eingesetzt, die keine abgeschlossene Lehramtsausbildung haben, was zwar nicht das

Schlimmste ist, jedoch würden wir es in den MINTFächern so nicht zulassen.

Es gab eine Kürzung in den Ganztagsangeboten in Größenordnungen, Frau Ministerin. Von 30 Millionen sind sie 2010 kurzerhand auf 20 Millionen gekürzt worden, um sie

dann wieder auf sage und schreibe 22,5 Millionen anzuheben. Wir haben eine Kürzung der Ganztagsangebote, und es gibt viele Schulen – das werden Sie sicherlich mitbekommen haben –, die jetzt durch die neue Richtlinie deutlich weniger Mittel zur Verfügung haben. Das sind gerade die Schulen, die in der Vergangenheit im Bereich der kulturellen Ganztagsangebote sehr aktiv gewesen sind. Deshalb wollen wir unbedingt, dass das abgesichert wird.

Ich möchte einen zweiten Punkt erwähnen – ich nenne nicht alle Punkte aus unserer Entschließung –, und zwar ist das die mobile Erreichbarkeit von Kultureinrichtungen, Angeboten der kulturellen Bildung, vor allen Dingen im ländlichen Raum. Wir schlagen hier deshalb die Einführung einer Schülercard vor – das ist kein neues Instrument, das gibt es bereits in anderen Bundesländern –, um Kultureinrichtungen auch jenseits des reinen Schülerverkehrs erreichen zu können; ich habe vorhin ein Beispiel dazu genannt. Das ist ein großes Problem in den nächsten Jahren: die Erreichbarkeit aus dem ländlichen Raum zu sichern.

Ich möchte auch auf den Punkt der Vernetzungsstelle zwischen Bildungsagenturen und Kulturräumen zu sprechen kommen. Der Kultursenat hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es nicht reicht, dass diese Vernetzungsstelle vonseiten der Kulturräume eingerichtet wird, sondern auch die Bildungsagenturen müssen Personal dazu bereitstellen, die diese Aufgabe nicht „on top" erledigen, sondern tatsächlich als eine Schwerpunktaufgabe in ihrem Aufgabenfeld erledigen, was die Vernetzung zwischen Bildungsagenturen und Kulturräumen anbelangt.

Ein weiterer Punkt, der uns sehr wichtig ist, –