Protocol of the Session on October 17, 2013

Vergleichen wir das einmal mit der Sachsen LB Dublin. Sie hat nichts anderes gemacht: Sie hat langfristig Geld verliehen und sich kurzfristig am Kapitalmarkt refinanziert. Das ist genau das gleiche Modell, was viele kommunale Stadtwerke machen. Als man sich nicht mehr kurzfristig günstig refinanzieren konnte, war die Bank pleite.

Meine Damen und Herren, wenn wir etwas aus der Sachsen-LB-Pleite lernen, dann, dass kommunale Stadtwerke nicht über spekulative Geschäfte das Geld verdienen sollten, was sie anschließend dem Staatssäckel abliefern müssen.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei den LINKEN)

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nicht die rechtlichen Voraussetzungen schaffen sollten, dass die Stadtwerke untereinander konkurrieren können, dass sie über ihre Stadtgrenzen hinausgehen können, um dort ein neues Geschäft zu machen.

Frau Jähnigen, ich teile nicht Ihre Auffassung, dass Stadtwerke nur dann stark sind, wenn sie überörtlich sind. Wenn die Stadtwerke zu klein sind, um wettbewerbsfähig zu sein, dann müssen sie sich zusammenschließen. Dann macht es keinen Sinn, wenn wir zwei kleine Stadtwerke haben, die versuchen, durch eine Überörtlichkeit groß zu werden, sondern dann muss man sie zusammenführen, damit sich mehrere Kommunen zusammenschließen und gemeinsam ein Stadtwerk betreiben. Sie ziehen die falschen Schlüsse.

Gern möchte ich noch etwas zur geplanten Anhörung der Kammern sagen. Wir Liberalen begrüßen diese Neurege

lung in der Gemeindeordnung ausdrücklich; denn wir sind der Ansicht, dass zukünftig in jedem Fall genauestens geprüft werden soll, ob ein Privater nicht überhaupt eine Aufgabe viel besser erfüllen kann als ein Kommunaler. Warum soll ein kommunales Unternehmen eine Aufgabe erfüllen, die ein Privater erfüllen kann, die er gut erfüllt, wo es gar keinen Bedarf für ein Einschreiten der öffentlichen Hand gibt. Das soll über die Kammern entsprechend evaluiert werden.

Ich halte es für einen sehr wertvollen Prozess, wenn die Kommunen erst einmal bei den Kammern – immerhin auch öffentlich-rechtliche Körperschaften – anfragen, ob ein Bedarf dafür da ist; denn so kann man auch einmal in einen Dialog eintreten, was überhaupt lokale privatwirtschaftliche Unternehmen können und wie man sie viel besser bei der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben einbeziehen kann. Wir schaffen damit kein bürokratisches Monster, sondern wir sprechen im Prinzip eine Selbstverständlichkeit aus, dass man erst einmal schaut: Was kann ein Unternehmen, bevor man eine kommunale Einrichtung aufmacht?

Aus diesen Gründen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Robert Clemen, CDU)

Abschließender Redner in der ersten Runde ist Herr Schimmer für die NPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag steht im engen Zusammenhang mit dem im Geschäftsgang befindlichen Gesetzentwurf von CDU und FDP zum Kommunalrecht. Ungeachtet des Gesetzentwurfes von CDU und FDP fordern die GRÜNEN nun eine Novelle der Gemeindeordnung seitens der Staatsregierung, wobei die NPDFraktion realistisch genug ist, sich auszumalen, dass die Vorlagen bestenfalls marginale Unterschiede aufweisen würden – ganz gleich, ob sie seitens der Staatsregierung oder seitens der GRÜNEN erarbeitet werden.

Dabei wird die potenziell bedeutsame Rolle kommunaler Unternehmen im Rahmen einer Energiewende seitens der NPD-Fraktion keineswegs infrage gestellt; denn schließlich war es die NPD-Fraktion, die schon im Mai 2007 ein Gesetz über die kommunale Energievorsorge ins Plenum einbrachte, indem die NPD-Fraktion eine konsequente Dezentralisierung der Energieerzeugung und eine Kommunalisierung der Energievorsorge festschreiben lassen wollte. Aber leider ist man bis heute nicht auf unsere Vorschläge, beispielsweise zur besseren Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungstechnologien, eingegangen.

Aber weiter im Antrag. Der Absatz unter II. über vorbildhaftes Verhalten fällt mit Ausnahme von 5. über die Vergabepolitik zur Förderung des Mittelstandes mehr unter die Rubrik Phrasen gutmenschlicher Allgemeinplätze und Beratungstourismus und enthält viel Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsphraseologie. Es wird in

der Begründung selbst auf diesbezügliche Angebote des Bundes hingewiesen und die NPD-Fraktion ist der Auffassung, dass die Staatsregierung wichtigere Arbeitsfelder zu bedienen hat.

Gegen das Auskunftsbegehren unter III. ist nichts einzuwenden. Es sollte lediglich um einen Bericht zum Verschuldungsstand der kommunalen Unternehmen in Sachsen ergänzt werden.

Im Wesentlichen, meine Damen und Herren, werden wir den Sachverhalt des Gemeindewirtschaftsrechts mit dem Gesetzentwurf intensiv zu diskutieren haben. Hier besteht für die Fraktionen die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen, die sich mit der Fragestellung auseinandersetzen, was wir unter dem Bereich der Daseinsvorsorge privilegiert behandeln wollen bzw. welcher Natur eventuelle Sonderregelungen in ausgesuchten Bereichen sein sollen. Im Prinzip sind die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände bereits hinreichend bekannt.

Nichtsdestotrotz stellen wir uns nicht gegen weitere Berichterstattungen, die im Antrag gefordert werden. Dadurch werden die Befassungen und der Gesetzgebungsprozess sicherlich nicht schlechter, aber richtig in die Bütt geht es nicht heute zum vorliegenden Berichtsantrag, sondern dann, wenn der Gesetzentwurf in den Ausschüssen bzw. im Plenum behandelt wird.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Für eine zweite Runde liegen mir keine Wortmeldungen vor. Ich frage trotzdem die Fraktionen, ob ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Ulbig, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin ganz froh, dass es mir nicht allein so gegangen ist, dass ich mir die Frage gestellt habe, warum und warum zu diesem Zeitpunkt der Antrag gestellt worden ist. Wir haben uns tatsächlich im Rahmen der Diskussion zu dem im Geschäftsgang befindlichen Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts zu diesem Thema schon intensiv ausgetauscht. Und Herr Tischendorf, es ist so, ob es nun von Ihnen so empfunden wird oder nicht: Zu dem Teil, zu dem die Staatsregierung angefragt war, konnte sie antworten, und zu dem Teil, der sich auf die Positionen der Koalition bezog, muss man die Koalition antworten lassen.

Deshalb wollte ich es mir einfach machen und sagen, die angesprochenen Themen gehören in der Diskussion dorthin, wo auch das Gesetz diskutiert, wo der Rahmen vorgegeben und die Kontrolltiefe und Ähnliches diskutiert wird. Das gehört alles da hinein.

Aufgrund der Diskussion sei mir gestattet, noch ein paar Sätze zu dem Thema Sinnhaftigkeit kommunaler Unternehmen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung

oder – wie es teilweise formuliert worden ist – Unsinn von kommunalen Betrieben zu sagen. Eines, meine Damen und Herren, ist mir hier doch ein wenig zu leicht gewesen, nämlich der Eindruck, dass die Betriebsform von kommunalen Unternehmen keine Daseinsberechtigung hätte, zumindest in dieser modernen Zeit, und dass man im Wesentlichen darauf verzichten könnte.

Ich will an dieser Stelle sagen, dass es nicht nur aus der Historie, wo es um das Thema Daseinsvorsorge ging, sondern auch aktuell gute Gründe gibt, dass Kommunen Betriebe haben. Ich nehme das Stichwort Wohnungsversorgungsbetriebe. Man kann sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung darüber unterhalten, ob man das ganz konkret in dem Fall, in dem man steht, für die Gemeinde haben will oder nicht. Man kann Wohnungsunternehmen verkaufen, aber auch aus der Perspektive der kommunalen Daseinsvorsorge für sich begründen, diese zu behalten und so einen Teil an Wohnungen für die Bürgerinnen und Bürger vorhalten.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Es gibt durchaus gute Gründe, dass man kommunale Betriebe hat, die ÖPNV-Dienstleistungen erbringen und dafür sorgen, dass die Menschen von A nach B kommen, und dass man das kommunal organisiert, meine Damen und Herren. Es gibt sehr gute Gründe, dass man kommunale Unternehmen auch in Form einer privaten Gesellschaft hat, die für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zuständig sind. Ich traue da – durchaus auch aus meiner eigenen Erfahrung – der kommunalen Ebene und den kommunalen Entscheidungsträgern eine ganze Menge an Sachkunde und Erfahrung zu.

Deshalb bitte ich an dieser Stelle – auch im Vorgriff auf die Diskussion, die wir gemeinsam zu führen haben, was die letzte Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts betrifft –, dass man in diesem Zusammenhang Rahmen, Regelungstiefe und Kontrolldichte intensiv miteinander diskutiert und weder das eine noch das andere für richtig erachtet: im Kern zu sagen, kommunale Unternehmen brauchen wir nicht, und auf der anderen Seite steht für mich das Extrem, nur kommunale Unternehmen könnten es richten. Da bin ich dabei, das kann auch nicht sein. Im angemessenen Rahmen haben kommunale Unternehmen durchaus ihre Berechtigung.

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Diskussion dort zu führen, wo sie hingehört: im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Für diesen Antrag sehe ich jetzt keine Notwendigkeit.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir kommen zum Schlusswort; Frau Jähnigen, bitte.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe für die GRÜNE-Fraktion zu Proto

koll: Uns hat noch keine Oppositionsresignation befallen. Wir werden weiter wichtige öffentliche Fragen in dieses Parlament tragen, auf dass wir darüber zu diskutieren haben. Es scheint aber schwerer zu sein, als GRÜNEAnträge zu kritisieren oder in Bausch und Bogen abzulehnen, wie diese Debatte wieder gezeigt hat.

Lieber Herr Kollege Biesok! Die großen Staatsmodernisierer! Sie haben in Ihrer ganzen Regierungszeit nichts hinbekommen, um die Unternehmen des Freistaates zu kontrollieren, aber die kommunalen Unternehmen müssen es jetzt büßen. Fragen Sie doch einmal Umwelt- und Wirtschaftsbürgermeister Hilbert aus Dresden, was er aus Sicht des Dresdner Energieversorgers davon hält. Da werden Sie aber etwas hören.

(Widerspruch des Abg. Carsten Biesok, FDP)

Der Freistaat hat hochsubventionierte Unternehmen, Bäder- und Kurbetrieb, Pferdezucht, Weinbau macht gerade Gewinn, aber öffentliche Aufgaben sind es auch nicht. Für die Kommunen gelten immerhin schon die Subsidiarität und die öffentliche Berichterstattung. Uns geht es heute um die Erfüllung öffentlicher Aufgaben und nicht um Spekulationsgeschäfte. Der Minister hat es gesagt. Danke für diesen Teil Ihres Statements. Spekulationsgeschäfte geschehen doch nur dann, Herr Biesok, wenn die Aufsicht und die Kontrolle nicht funktionieren. Das war in Sachsen in einigen kommunalen Fällen so. Das ist das Problem. Sollen jetzt die Kammern vielleicht eine fehlende Rechtsaufsicht ersetzen und die öffentlichen Aufgaben evaluieren? Ich war lange Mitglied einer berufsständischen Kammer, die hätte sich aber bedankt für diesen Auftrag, der gar nicht vorgesehen ist und von den Kammermitgliedern nicht finanziert wird. Unsere Rechtsaufsicht muss qualifiziert werden, und den gesetzlichen Auftrag hat sie schon.

Ich glaube allerdings, dass die Kontrolle der Rechnungsprüfungsämter auch für Tochter- und Enkelunternehmen die Waffen der Rechtsaufsicht schärfen kann, denn wir haben immer gesehen, dass es daran hapert, jedenfalls in den Debatten, an denen wir GRÜNEN teilgenommen haben, an denen zum Gemeinderecht natürlich bisher nicht.

Zur Frage der Haftung unmittelbar, was gemeindewirtschaftsrechtliche Fragen betrifft, also das Finanzielle, haben wir uns bewusst nicht geäußert und auch keinen

weiteren Formulierungsvorschlag zur Frage der Überörtlichkeit gemacht, weil wir meinen, dass wir diesen Diskurs ganz besonders mit den kommunalen Spitzenverbänden brauchen. Den sollten wir und auch die Koalition führen.

Nun zum Schluss. Liebe Sozialdemokraten, dass die Durchsetzung gesetzlicher Ziele und Aufgaben bei der CDU-Fraktion keine Selbstverständlichkeit ist, das müsstet ihr doch aus euren Regierungszeiten wissen – oder wollt ihr die Erfahrung noch einmal machen?

Frau Jähnigen, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Ich komme zum Schluss.

Wir sind für die Durchsetzung öffentlicher Ziele in öffentlichen Aufgaben. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu allen drei Punkten unseres Antrages.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Der Antragsteller hat punktweise Abstimmung beantragt.

Ich rufe Drucksache 5/12869, Punkt I auf. Wer Punkt I seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist mehrheitlich Punkt I nicht zugestimmt.

Ich rufe Punkt II auf. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, aber zahlreichen Dafür-Stimmen wurde Punkt II mehrheitlich nicht zugestimmt.

Ich rufe Punkt III auf. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist dem Punkt III mehrheitlich nicht zugestimmt.