Protocol of the Session on October 16, 2013

Ich bin mir sicher, dass das Innenministerium dies sachgerecht tun wird.

Sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN, da Sie lachen: Weil wir in einem Rechtsstaat leben, hat dann – egal, wie die Entscheidung des Ministeriums ausfällt – der Unterlegene die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Deswegen leben wir in einer Demokratie. Die Entscheidung der Gerichte ist zu akzeptieren, wie auch bei der Waldschlößchenbrücke; da haben Sie es nicht getan. Aber das ist genau das Wesen eines Rechtsstaats, und darüber sollten Sie von den GRÜNEN einmal nachdenken.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich nun zu der allgemeinen energiepolitischen Debatte kommen. Ja, wir als Staatsregierung im Freistaat Sachsen bekennen uns klar zu unserer heimischen Braunkohle. Die Braunkohle ist ein wichtiges Rückgrat der Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch gerade im Freistaat Sachsen. Ich freue mich, dass sich Herr Jurk in seinen Worten auch so ausdrücklich namens der SPD-Fraktion zur sächsischen Braunkohle bekannt hat.

Ja, wir reden über Klimapolitik und über Erderwärmung. Aber leider – zum Entsetzen des Weltklimarates und der rot-grünen Klimahysteriker – gibt es seit 15 Jahren keine Erderwärmung.

(Zuruf von der FDP: Na, so was!)

Auch das muss man einmal zur Kenntnis nehmen. Wir sollten uns an den Fakten orientieren; eine Erderwärmung in den nächsten 15 Jahren kann ich nicht erkennen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Wo ist der Umweltminister?)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben gestern die neue EEG-Umlage erfahren, die ab nächstem Jahr gilt: 6,24 Cent. Das zeigt, wie falsch die bisherige Energiepolitik in Deutschland ist. Ich bin ganz klar der Auffassung, dass Strom und Wärme keine Luxusgüter werden dürfen. Hier werden wir als Freistaat Sachsen weiterhin aktiv sein. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Arbeitsplätze in Sachsen, in Deutschland erhalten bleiben, auch im Bereich der Industrie. Das ist die Politik des Freistaates Sachsen, und davon werden wir uns – die

CDU und die FDP – auch nicht abbringen lassen, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Sie müssen uns bitte auch erklären, wenn Sie nur auf erneuerbare Energien setzen, wo denn bitte die Energie herkommen soll, wenn die Sonne nicht scheint und wenn der Wind nicht weht.

(Zuruf von den LINKEN: Ja!)

Herr Gebhardt, Sie haben in der Debatte auf das Thema Speicher hingewiesen. Aber im Gegensatz zu Ihnen reden wir nicht nur darüber, sondern wir handeln.

(Zuruf von den LINKEN: Na, dann machen Sie doch mal!)

Die Staatsregierung hat in der energiepolitischen Debatte über den Bundesrat der Bundesregierung ein Forschungsprogramm für Energiespeicher abgetrotzt. Es war die Staatsregierung des Freistaats Sachsen, die der Bundesregierung ein Marktanreizprogramm für dezentrale Energiespeicher abgetrotzt hat. Es war auch die Staatsregierung – getragen von CDU und FDP –, die ein eigenes Speicherförderprogramm auf den Weg gebracht hat – Anträge können seit 1. Oktober gestellt werden –, um einen Zuschuss für dezentrale Energiespeicher zu erhalten, und zwar genau dann, wenn man dezentral einen hohen Anteil für Eigenverbrauch, für Eigennutzung bereitstellt. So kann man zum Beispiel, wenn man sich darauf beschränkt, dass man maximal 40 % der Leistung einer entsprechenden Fotovoltaikanlage in das Netz einspeist, 50 % Zuschuss zu diesem dezentralen Energiespeicher erhalten – das gibt es nur im Freistaat Sachsen

(Zuruf von den LINKEN: Das ist doch schön!)

Wenn man sich dafür entscheidet, dass man überhaupt nicht von den „Segnungen“ des EEG profitieren möchte, sondern einen Speicher tatsächlich für den Eigenverbrauch in den Keller stellt oder unter das Dach, dann bekommt man im Freistaat Sachsen dafür seit 1. Oktober 75 % Zuschüsse zu den Kosten für diesen dezentralen Speicher.

Sie sehen also: Wir haben erkannt, dass der Schlüssel in der Debatte im Bereich der Speicherung liegt. Deswegen haben wir als Freistaat Sachsen auch Aktivitäten ergriffen. Deswegen sind wir der Auffassung, dass das Energie- und Klimaprogramm und die energiepolitische Schwerpunktsetzung, wie wir sie in der Staatsregierung – getragen von CDU und FDP – formuliert haben, auch sachgerecht sind. Wenn man in der bundespolitischen Debatte auf uns gehört und rechtzeitig Aktivitäten ergriffen hätte, dann würde die EEG-Umlage zum 01.01.2014 auch nicht steigen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Frau Abg. Pinka, Sie möchten gern noch die zur Verfügung stehende Redezeit von zwei Minuten nutzen. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon ein wenig erstaunt darüber, dass der Wirtschaftsminister hier zu diesem Thema spricht, denn ich hätte schon gern eine Positionierung des Innenministers oder – zumindest bezüglich der Auswirkungen auf unsere Umwelt – die Position unseres Umweltministers gehört.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Nun hat es eben der Wirtschaftsminister hier abgehandelt.

Ich will nur einmal als Außenstehende bezüglich der Betrachtung des Planungsprozesses festhalten: Man hat festgestellt, dass da Gutachten, Gegengutachten usw. gegeneinander abgewogen wurden. Ich habe sie auch gelesen und habe dann auch die Position von Vattenfall und der Strategischen Umweltplanung usw. gelesen. Dabei ist mir aufgefallen: Im Gegensatz zum brandenburgischen Umweltministerium zum Beispiel gibt es keine Betrachtungen in Sachsen, wie die Beeinflussung von Trinkwasserschutzzonen behandelt worden ist, wie wir zukünftig in unseren sächsischen Trinkwasserfassungen das Trinkwasser gewinnen wollen. Es gibt widersprüchliche Aussagen zur Grundwasserabsenkung, zur Beeinflussung von Einrichtungen, Dörfern usw. Jedoch gibt es keine Aussagen zum nachbergbaulichen Grundwasseranstieg – wir hatten zum Beispiel die Diskussion der Beeinflussung der Verockerung, Versauerung der Spree. All dies ist nicht Gegenstand dieser Unterlagen. Deshalb kann der Innenminister eigentlich nichts weiter tun, als entweder diese Unterlagen von Vattenfall nachzuverhandeln oder einfach diese Positionen, die im Planungsverband erlangt worden sind, abzulehnen.

Deshalb bin ich davon überzeugt, dass wir genau zum richtigen Zeitpunkt – heute – mit dieser Diskussion angefangen haben, denn der Innenminister hat nur einen

gewissen zeitlichen Spielraum, in dem er agieren kann: Das ist der Winter dieses Jahres. Bis dahin muss er sich eine Position erarbeitet haben; er wird keine sinnvolle Unterlage in diesem, vom Planungsverband zur Verfügung gestellten Gutachten finden. Er muss diesen Braunkohleplan versagen.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Frau Abg. Dr. Pinka für die Fraktion DIE LINKE. Die 2. Aktuelle Debatte ist abgeschlossen, meine Damen und Herren, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren, bevor ich Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Sitzung aufrufe, komme ich zurück auf den Tagesordnungspunkt 9 der 83. Sitzung. Nachdem ich, wie dort von mir angekündigt, die Niederschrift dieser Sitzung geprüft habe, erteile ich Ihnen, Herr Abg. Apfel, für Ihren Zwischenruf, mit welchem Sie den Sächsischen Ausländerbeauftragten, Herrn Prof. Dr. Martin Gillo, als „widerlichen Ausländerlobbyisten“ bezeichnet haben, gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung nachträglich einen Ordnungsruf,

(Holger Apfel, NPD: Stimmt doch aber!)

und für diese Bemerkung erhalten Sie jetzt noch einen weiteren Ordnungsruf.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung – Jürgen Gansel, NPD: Ich nehme auch noch einen!)

Herr Gansel, das gilt dann für Sie gleichermaßen. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, die Debatten im Haus respektvoll zu betreiben.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Sicherung der verfassungsrechtlichen

Vorgabe zur Größe des Sächsischen Landtags –

Sächsisches Landtagsgrößensicherungsgesetz (SächsLtGSG)

Drucksache 5/11105, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 5/12855, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Wir kommen zur Aussprache in der ersten Runde. Zunächst erhält für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Jähnigen das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bekanntlich flackert in Sachsen in regelmäßigem Abstand – auch zu den Wahlen

die Debatte um eine Verkleinerung des Landtags auf – häufig von sehr unterschiedlichen Kräften befeuert. Wir GRÜNE haben uns bisher daran nicht beteiligt, weil wir es nicht für geboten erachten, die gesetzliche Größe des Landtags von 120 Abgeordneten zu verkleinern.

Die Kontrolldefizite in diesem Land sind groß genug. Wir finden es aber falsch, dass sich der Landtag selbst durch die Automatik des Wahlrechts und die Veränderung der Gesellschaft durch die Wahl vergrößert und auch regelmäßig größer wird. Wir wollen Sorge dafür tragen, dass künftig im Sächsischen Landtag regelmäßig nicht mehr Abgeordnete sind, als die Verfassung vorsieht.

Wir meinen, es ist verfassungsrechtlich geboten, unser Wahlrecht so anzupassen, um einer strukturellen Überschreitung dieser Regelsitzzahl entgegenzuwirken. Momentan ist der Landtag um 10 % – 10 Abgeordnete – durch Überhangs- und Ausgleichsmandate größer als seine gesetzliche Stärke. 2008 waren es nur 3,3 %, und niemand kann ausschließen, dass es noch mehr werden. Überhangmandate, die dann ausgeglichen werden müssen, entstehen, wenn größere Parteien das Gewinnen nahezu aller Direktwahlkreise nicht mit einem adäquaten Zweitstimmenergebnis untermauern können.

Unser Parteiensystem – auch in Sachsen – ist in jüngerer Zeit wesentlich beweglicher geworden. Wir haben es bei den Ergebnissen der Bundestagswahl auch hier in Sachsen wieder gesehen. Die Vielfalt in unserem Parteiensystem wird durch differenziertere Ergebnisse bei der Verhältniswahl, die Entstehung von Überhangmandaten in dieser Struktur befördert. Dieser Entwicklung, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir entgegensteuern, und zwar jetzt. Sonst wird der Landtag dauerhaft unter der Maßgabe unserer Verfassung aufgebläht.

Deshalb schlagen wir vor, die Anzahl der Wahlkreise, in denen direkt gewählt wird, auf künftig 48 zu reduzieren. Die Gesamtzahl der Abgeordneten wollen wir aber – anders als im ähnlichen Vorschlag der Wahlkreiskommission – unverändert lassen. 40 % der Abgeordneten würden dann direkt gewählt, 60 % über Listen. Dann käme es in Sachsen nur noch dann zu Überhangmandaten, wenn eine Partei nahezu alle Direktmandate erringt, dabei aber sehr deutlich von der absoluten Mehrheit entfernt ist. Das halten wir in naher Zeit nicht für wahrscheinlich.