Sachsen braucht als Allererstes ein klares Bekenntnis. Wir wollen die Schulen stärken – vor allem die Schulen, in denen viele junge Menschen lernen, die von familiärer Armut oder sozialer Benachteiligung betroffen sind. Dafür brauchen wir Schulsozialarbeiterinnen und
Zweitens. Wir brauchen, wenn wir Bildungschancen für alle wollen, Kontinuität. Das funktioniert nicht über Ihre Projektarbeit. Das funktioniert auch nicht, indem Schulsozialarbeiter fast flächendeckend immer nur befristet beschäftigt bzw. teilweise prekär beschäftigt werden.
Drittens. Wir brauchen eine ganzheitliche Strategie. Wir brauchen endlich, wie andere Bundesländer auch, ein Landesprogramm, in das wir das Bildungs- und Teilhabepaket integrieren können, um hier einen Erfolg zu erzielen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer allen Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft, gleiche Bildungschancen zuteilwerden lassen will, der darf ihnen diese Unterstützungssysteme nicht versagen. Sie brauchen manchmal die zweite und die dritte Chance. Auch eine dritte Chance hat Frau Ministerin heute Abend. Meinen Informationen zufolge treffen sich die Mitglieder der Arbeits- und Sozialministerkonferenz heute und morgen in Magdeburg. Auch dort wird das Thema Schulsozialar
beit auf der Tagesordnung stehen. Jetzt sagen Sie uns doch einmal: Wie wird sich denn heute die Sächsische Staatsregierung dazu positionieren?
Vielleicht kann dazu die Staatsregierung einmal Auskunft geben. Heute ist Ihre dritte Chance. Heute können Sie sich bekennen.
Vielleicht gibt es ja noch einen Hoffnungsschimmer. In diesem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Homann, herzlichen Dank für die Wiederholung Ihrer Rede, die wir schon im Juni im Plenarsaal gehört hatten, als es um die Fortführung der Schulsozialarbeit ging. Ich denke, Sie haben sich mit dem heutigen Antrag der LINKEN nicht so richtig auseinandergesetzt, und deshalb würde ich das gern für Sie nachholen.
Um es vorweg zu sagen: Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil sozialer Arbeit vor Ort. Aber – das muss auch gesagt werden – Schulsozialarbeit liegt in der Verantwortung der Landkreise und der kreisfreien Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, und es liegt auch in der Verantwortung der Schulträger, die entsprechend dem Auftrag in § 1 des Schulgesetzes dafür Sorge tragen müssen, dass die Vermittlung von Lerninhalten in dem entsprechenden Umfeld passieren kann.
Aber – das muss auch gesagt werden – die Schulsozialarbeit ist auch ein Kind, das in der Verantwortung vieler Väter liegt. Es ist schon gesagt worden: Aus verschiedenen Töpfen kann Schulsozialarbeit finanziert werden. Das ist einerseits aus der Jugendpauschale, andererseits aus den ESF-Töpfen, und – so war es 2011 festgelegt – es besteht auch die Möglichkeit, in den Jahren von 2011 bis 2013 aus Mitteln der KdU.
Damit möchte ich zum eigentlichen Antrag kommen, um das einmal deutlich zu trennen: Das eine ist Schulsozialarbeit, die auf einem ganz anderen Teller liegt. Das andere ist der Antrag, um den es hierbei geht, dass es sich bei dem Bildungs- und Teilhabepaket um kein Förderprojekt handelt, sondern um eine gesetzliche Leistung zur Deckung von Bildungs- und Teilhabebedarfen von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem II. Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem XII. Sozialgesetzbuch, sowie für Kinderzuschlag- und Wohngeldbezieher nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Das war eine Auflage aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Die Finanzierung von Schulsozial
arbeit ist also kein Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepaketes, da es sich um keine Leistung zur Deckung eines individuellen Finanzbedarfs – das sind nun einmal die Regelsätze und das Sozialgeld im Sozialgesetzbuch II. und XII – eines Kindes bzw. eines Jugendlichen handelt.
Die Ergänzung, die es gab, ist richtig dargestellt, nämlich dass in der Vereinbarung zwischen dem Bundestag und dem Bundesrat, damals den Verhandlungsführern, festgelegt wurde, das die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung vom Bund für die Jahre 2011 bis 2013 auf insgesamt 1,681 Milliarden Euro bezifferte, die Aussage in Nr. 3 der Gemeinsamen Erklärung von Bund und Ländern zu diesem Einigungskompromiss zum 12. Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des II. und XII. Sozialgesetzbuches am 22. Februar 2011 lautete – ich zitiere –: „400 Millionen Euro per anno werden vom Bund für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horten für 2011 bis 2013 zur Verfügung gestellt.“
Darin steht nichts von „verpflichtend“. Es heißt, dass diese Gelder dafür genutzt werden können, dafür genutzt werden sollen. Es handelt sich also um eine vom Vermittlungsausschuss genannte Rechengröße, die lediglich die vermutete Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 2,8 % wiedergibt. Das ist dort deutlich hervorgehoben worden. Es obliegt letztlich den Landkreisen und kreisfreien Städten, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung über die Verwendung der Mittel, die der Bund in Form der Bundesbeteiligungsquote erstattet, zu entscheiden. Das ist ein wesentlicher Punkt.
Wenn diese Vereinbarung nunmehr im Jahr 2013 ausläuft und jetzt dieser Antrag gestellt wird, dann finde ich es schon sehr befremdlich und, ich muss schon sagen, auch sehr dreist, in die Begründung hineinzuschreiben, dass die Landkreise und kreisfreien Städte diese Mittel zur Haushaltssanierung nutzen würden. Dem ist nicht so. Schauen Sie sich die Zahlen in den Landkreisen an und schauen Sie, wo die Kosten der Unterkunft und der Heizung in den Bedarfsgemeinschaften tatsächlich gestiegen sind. Schauen Sie sich an, wofür die Gelder verwandt werden.
Ich wehre mich gegen den Vorwurf, dass wir hier in Sachsen gesellschaftlich benachteiligte Kinder nicht entsprechend unterstützen würden.
Diesen Vorwurf wird die Staatsregierung hoffentlich dann noch weiter entkräften können; denn wenn wir einmal auf die Zahlen der bundesweiten Evaluation schauen, dann zeigt sich, dass 73 % aller berechtigten Kinder Leistungen in Anspruch genommen haben. Über 80 % der Berechtigten haben die Mittel des Schulbedarfs, die 100 Euro, genutzt und über 50 % nutzen die Unterstützung für Klassenfahrten.
In Sachsen wird es sicherlich noch etwas anders aussehen. Hier ist tatsächlich das Mittagessen ein wesentlicher Punkt. Aber diese unterschiedliche Verwendung der
Mittel liegt doch nicht allein in der Verantwortung des Staates, der Landkreise, sondern letzten Endes auch der Eltern. Wir haben mit Änderungen, die zum 1. August dieses Jahres in Kraft getreten sind, wesentliche Vereinfachungen geschaffen, dass die Anträge rückwirkend sind auf den Bewilligungszeitraum, dass die Mittel für den Freizeitbereich nicht nur für den Mitgliedsbeitrag im Verein genutzt werden können, sondern dass zum Beispiel auch andere Dinge, wie Fußballschuhe, mitfinanziert werden können, dass diese Summen angespart werden können. Es gibt klare Regelungen und Vereinfachungen. An den Stellen, die sich bisher immer als Gründe für die Nichtinanspruchnahme herauskristallisiert haben, ist
Nun war klar, dass diese Mittel für Schulsozialarbeit und das Mittagessen im Hort zeitlich befristet sind. Für Letzteres haben wir in Sachsen – meine ich so herausgelesen zu haben – eine rechtsverbindliche Möglichkeit der Umsetzung der Fortführung nach 2013 gefunden, indem diese Mustervereinbarung mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten, die auch mit dem Bundesministerium abgestimmt ist, die Möglichkeit gibt, dieses bewährte System, das wir in Sachsen haben, rechtssicher zu gestalten. Deshalb können wir bei diesem bewährten System, das wir hier für das Mittagessen in Horten, sprich: in Kindertageseinrichtungen, anbieten, bleiben. Wir müssen die Kinder nicht wieder zurück in die Schulen holen und dort das Mittagessen anbieten, so wie es vielerorts in anderen Bundesländern, in anderen Städten gehandhabt wird. Das ist aus diesem Antrag hier unter II., diesem zweiten Anstrich, schon herauszunehmen, weil bereits erledigt
Der Antrag läuft an dieser Stelle bereits ins Leere. Ich würde mir wünschen, dass wir weiterhin Mittel aus den Kosten der Unterkunft für diesen Bereich mitverwenden könnten. Nichtsdestotrotz müssen wir unsere Hausaufgaben vor Ort machen, das heißt dort, wo die Jugendhilfeplanungen beschlossen werden, wo die Gemeinderäte, die Stadträte über Mittel entscheiden, wo sie den Schwerpunkt in ihrer Arbeit setzen wollen, setzen müssen – inwiefern das in der Schulsozialarbeit liegen wird, ist vor Ort zu entscheiden.
Es wird nicht dieses Gesamtkonzept geben, so wie Sie, Herr Homann, es gerade gesagt haben, möglichst ein Gesamtversorgungskonzept der Schulsozialarbeit, wahrscheinlich nach SPD-Vorstellungen. Wir regeln das schon für alle gleichmäßig, unabhängig davon, ob das in Schleife, in Gablenz oder in Adorf passt.
Über die Situationen vor Ort hinwegzugehen, das ist nicht mein Ansatz oder unser Ansatz als FDP, sondern die besten Lösungen können vor Ort gefunden werden.
An die LINKEN gerichtet, um noch einmal zum Antrag zurückzukommen, unter Punkt 5: Es steht seit der Änderung des Sozialgesetzbuches in § 28 ganz deutlich drin, dass es eine Unterstützung für Schülerinnen und Schüler
ist. Es ist nicht für Hortkinder, sondern für die Zeit des Schulbesuches geregelt. Ich halte diese Regelung für geeignet; diese Möglichkeiten zu schaffen, wenn die Kinder außerhalb von Familien unterwegs sind.
Ansonsten müssen wir aufhören, Eltern grundsätzlich aus ihrer Verantwortung nehmen zu wollen. Sie haben die Verantwortung. Die, die sie nicht wahrnehmen, müssen wir dabei unterstützen. Aber in der Art und Weise, wie Sie es in Ihrem Antrag gesagt haben, wird es nicht gehen. Wir werden diesem Antrag daher nicht zustimmen.
Für die Fraktion der GRÜNEN Frau Jähnigen, bitte. – Vorher wünscht Herr Dr. Pellmann eine Kurzintervention, wie ich annehme; bitte sehr.
Danke schön, Frau Präsidentin! Ich will darauf aufmerksam machen, dass wir, insbesondere was einige städtische Ballungszentren betrifft, auch in Sachsen ganz offensichtlich immer wieder einem Irrtum der Staatsregierung aufgesessen sind: nämlich dass es – Frau Schütz hat es gerade wieder benannt – zu Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft gekommen sei und dass daraufhin dann auch Schulsozialarbeit finanziert werden könnte.
Wenn man das durchrechnet, dann stimmt das nicht. Die Kommunen setzen im Vergleich zu früheren Zeiträumen nach wie vor zu, insbesondere einige Großstädte wie vor allem Leipzig oder auch Dresden.
Dann stellen wir Folgendes fest – und zwar nicht zum ersten Mal; deswegen haben wir auch den Antrag gestellt –: Wir wollen – das ist nur recht und billig –, dass das Ministerium endlich wieder seiner Verantwortung gerecht wird. Wir erleben es an vielen Beispielen – eben auch bei der Schulsozialarbeit und den Dingen, die heute in Rede stehen –, dass dann immer auf die kommunale Selbstverwaltung gepocht wird. Ich bin ein Anhänger der kommunalen Selbstverwaltung, Frau Schütz, aber dann müssen die Kommunen auch die entsprechenden Mittel erhalten, damit sie ihrer kommunalen Selbstverwaltung gerecht werden können.
Ich füge hinzu: In diesem konkreten Fall kann es ja wohl nicht sein, dass immer wieder gesagt wird, die Kommunen können das regeln, die Kommunen sind dafür zuständig – ich könnte viele Beispiele nennen. Wenn das so weitergeht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann frage ich mich langsam: Wieso brauchen wir noch das Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz, wenn es sich ständig selbst seiner Verantwortung enthebt?
Insofern, meine ich, ist der Antrag durchaus sinnvoll, und Ihre Einlassungen, Frau Schütz, gingen in die verkehrte Richtung.