Im Übrigen ist mir als Rechtsanwalt das Agieren der Dresdner Gerichte im Fall der Funkzellenabfrage nun wirklich bekannt. Ich halte es tatsächlich für einen Skandal, dass die Gerichte Anwälten noch nicht einmal Akteneinsicht in die Anordnungen der Funkzellenabfrage gewähren. Ich nenne das eine bewusste rechtsstaatliche Vorenthaltung von Justizgewährleistungsrechten. Wir werden sehen, wie das Bundesverfassungsgericht das sehen wird, dem dieser Sachverhalt jetzt zur Entscheidung vorgelegt worden ist.
Ich meine auch, dass sich das Amtsgericht Dresden keinen Gefallen tut, wenn es bezüglich meiner Fraktion einen Urteilsspruch in einer die Öffentlichkeit wesentlich interessierenden Frage – erst, wohlgemerkt, anonymisiert – wochenlang hinhält und dann mit fadenscheinigen Gründen die Übermittlung des Urteils ablehnt. Noch eines: Sie betonen, dass die Staatsanwaltschaft gegen rechts und links gleichermaßen vorgehe. Dann finde ich es aber verwunderlich, dass bis zum heutigen Tage nach meiner Kenntnis kein einziger Prozess gegen die Neonazis stattgefunden hat, die das Wohnprojekt „Praxis“ und die Polizeistation in Dresden-Plauen angegriffen haben.
Wieso nur? Es könnten Ermittlungsschwierigkeiten sein – oder aber liegt es an einer anderen Prioritätensetzung?
Herr Staatsminister, es ist doch die Wahrheit, dass die Staatsschutzabteilung bei Herrn Scheer in Dresden nicht erst anlässlich der Verfahren gegen kriminelle Vereinigungen der Neonazis, wie etwa gegen „Sturm 34“, aufgestockt wurde, sondern erst, als es im Oktober 2011 darum ging, die friedlichen Platzbesetzer des 19. Februar 2011 zu kriminalisieren.
Schließlich gestatte ich mir eine Anmerkung in eigener Sache. Was soll ich eigentlich von einer Staatsanwaltschaft halten, die im Januar 2013 meine Immunität aufheben lässt und bis heute nicht Anklage gegen mich erhoben hat? Geht es hier auch nur um eine Bestrafung durch Einleitung von Ermittlungsverfahren, die dann nicht zu Ende geführt werden, ja, gar nicht zu Ende geführt werden sollen?
Sehr geehrter Herr Staatsminister! Wir GRÜNE werden Sie natürlich unterstützen, wenn Sie sich gegen anlasslose Überwachung gegen Unverdächtige wenden. Das ist selbstverständlich. Allerdings hätten Sie auch in der Handygate-Affäre deutlichere Worte finden müssen.
Ja, wir wissen, Sie haben einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, vergaßen aber zu erwähnen, dass unsere grüne Bundestagsfraktion ebenfalls einen Entwurf eingebracht hat, allerdings einen besseren. Sie vergaßen auch zu erwähnen, dass der sächsische Entwurf von Ihnen, von den schwarz-gelben Ländern, nicht unterstützt wurde. Ich gebe aber gerne zu und sage Ihnen: Wir haben hier noch eine gemeinsame Aufgabe.
Ihre Bundesratsinitiative entbindet die Staatsregierung nicht von der Verantwortung, vor Ort eine verfassungsgemäße Praxis der Funkzellenabfrage durch die Strafverfolgungsbehörden sicherzustellen. Wir wissen, dass weder die Handreichung an die Polizei noch die nachträgliche quartalsmäßige Mitteilung der Funkzellenabfrage an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten dazu geführt haben, dass die Funkzellenabfrage nicht standardmäßig auch bei Versammlungen einer hohen Anzahl von Betroffenen durchgeführt wird, die keinerlei Anlass gegeben haben, ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft zu geraten. Wir wissen, dass selbst am 13. Februar 2013 wieder eine Funkzellenabfrage in Dresden stattgefunden hat. Es wurden wieder 137 000 Verkehrsdatensätze erhoben und 236 Anschlussinhaber ermittelt. Auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 5/11361, erklären Sie mir aber, dass die Anzahl der unbeteiligten Dritten noch nicht festgestellt werden könne, weil man erst am Ende der Ermittlungen wisse, wer von den 236 Anschlussinhabern unbeteiligt gewesen sei. Darum geht es aber gar nicht. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass diese 137 000 Verkehrsdaten sich offensichtlich wieder in massenhafter Weise gegen Unverdächtige gerichtet haben. Es geht nicht darum, ob die, bei denen die Bestandsdaten festgestellt worden sind, hier möglicherweise als Unverdächtige betroffen waren.
Ich kann in Ihrer Rede wenigstens Spurenelemente von Kritik am Vorgehen der NSA an PRISM und an TEMPORA erkennen. Sie haben recht, Herr Staatsminister, wenn Sie ausführen, dass die Datenschutzgrundverordnung, die auf EU-Ebene verhandelt wird, deutlich nachgebessert werden muss, um Grund- und Bürgerrechte zu wahren. Warum nennen Sie aber nicht auch die Datenschutzrichtlinie, die für den Bereich der Polizei und Justiz gilt? Ich frage Sie: Wissen Sie denn eigentlich nicht, dass davon die Geheimdienste gar nicht erfasst werden? Dazu müssten wir erst eine EU-Zuständigkeit für die nationale Sicherheit, wie es auf EU-Ebene heißt, begründen. Ich meine, hier wären Sie als Europaminister und Justizminister glaubwürdiger, wenn Sie sich hierzu sachkundiger geäußert hätten.
Bis zum Jahr 2025 sollen nach dem Willen der Koalition 1 125 Stellen in der Justiz wegfallen. 61,5 % der in der sächsischen Justiz tätigen Richter und Staatsanwälte gehen bis 2030 in den Ruhestand. Die Zahl der Amtsgerichte ist in Sachsen von 40 im Jahr 1992 auf 25 im Jahr 2013 gesunken. Sie, Herr Martens, haben die Abschaffung des Landgerichtes Bautzen entgegen verfassungsrechtliche Bedenken und, ich sage es auch, entgegen den wirklich ernst zu nehmenden Interessen des sorbischen Volkes zu verantworten.
Ich denke, das ist kein Ruhmesblatt Ihrer Arbeit. Jede Diskussion um die Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften hat sich an verfassungsrechtlichen Vorgaben zu orientieren. Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt die staatliche Pflicht zur Justizgewährung. Jeder hat Anspruch auf ein gerechtes, zügiges und öffentliches Verfahren.
In Sachsen wartet man immer noch – wir fragen das regelmäßig ab – durchschnittlich ein Jahr und vier Monate auf ein erstinstanzliches Verwaltungsgerichtsurteil. Beim OVG sind es sogar 20,5 Monate. Damit belegt Sachsen im Bundesländervergleich immer noch einen hinteren Rang. Gerade dieser Gerichtszweig muss aber leistungsfähig sein und eine zügige Überprüfung von Behördenentscheidungen ermöglichen.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die derzeit 72 Verwaltungsrichter in Sachsen im Jahr 2012 mehr Verfahren erledigt haben, als eingegangen sind. Ob dies aber der Beginn einer neuen Entwicklung und von dem Interesse getragen ist, die Leistungsfähigkeit gerade dieses Gerichtszweiges zu stärken, muss sich erst noch zeigen. Wir haben daran unsere Zweifel.
Seit Jahren fordern wir als Fraktion GRÜNE Gegenmaßnahmen, um der Überlastung der Gerichte abzuhelfen und die Altersstruktur zu verbessern. Sie haben sich bisher verweigert, mittel- und langfristig Personalentwicklungskonzepte vorzulegen und Einstellungskorridore zu schaffen, und Sie verlagern damit diese offensichtlichen Probleme auf Ihren Nachfolger. Ich möchte Ihnen ja nicht geradezu wünschen, dass Sie nach 2014 in diesem Amt verbleiben. Dann fallen Ihnen Ihre Versäumnisse wirklich voll auf die Füße.
Sie haben jetzt nach unserem langen Drängen endlich auch einmal ein paar Worte zur Frage der Altersstruktur der sächsischen Richterschaft gefunden. Sie führen laut Redemanuskript aus: „Schließlich müssen wir uns schon“ – schon! – „bei Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts darüber Gedanken machen, wie wir die Stellenpläne der Gerichte und Staatsanwaltschaften so ändern, dass über die wenigen Altersabgänge der kommenden Jahre hinaus Nachwuchs im höheren Dienst eingestellt werden kann.“
Herr Dr. Martens, ich kann Ihnen dazu nur herzlich einen guten Morgen wünschen! Genau das fordern wir seit vier Jahren regelmäßig in den Haushaltsdebatten und in Kleinen Anfragen und Anträgen. Allerdings ist auch diese Aussage von Ihnen derart nebulös, dass eine sachliche, fachliche Auseinandersetzung damit gar nicht möglich ist.
Meine Damen und Herren! Ich komme jetzt leider nicht mehr dazu, Ihre rechtspolitische Bilanz zu kritisieren. Als Fazit bleibt mir nur noch zu sagen: Außer ein paar Krümeln auf der Habenseite, die Sie hier vorlegen, haben Sie an rechtsstaatsliberaler Politik hier nichts Durchschlagendes vorgelegt. Das ist zu wenig, wenn man sich – wie die FDP – weiterhin immer noch, ich denke auch fälschlich, als Bürgerrechtspartei bezeichnet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Justizminister, Ihre heutige Regierungserklärung mit Ihrer apodiktischen „Alles-ist-gut“
Botschaft hätte auch vor 30 Jahren aus den Schreibstuben des SED-Politbüros kommen können. Es gehören – ich erkenne das ausdrücklich an – schon gewisse Fähigkeiten dazu, wirklich vollkommen jenseits von Realität und Lebenswirklichkeit ein himmlisches Elysium zu beschreiben, wo in Wahrheit ein irdisches Jammertal vor Ihnen liegt.
Diese Fähigkeit zur Komplettverdrehung, Ausblendung und Schönfärberei braucht es aber offenbar, um in dieser Koalition Minister zu sein. Doch ob man sich solcher Gaben rühmen sollte, ist eine andere Frage.
Für die NPD-Fraktion ist Ihr heutiger Auftritt nichts anderes als ein völlig uninspirierter Wahlkampfklamauk, der wenige Tage vor der Bundestagswahl wenigstens 5 % der Wähler erfolgreich täuschen soll, um Ihre Partei ein weiteres Mal in den Bundestag zu hieven. Denn wenn Sie wirklich ernst meinen würden, was Sie heute gesagt haben, dann müsste ich mir ob Ihres Realitätsverlustes Sorgen machen. Obwohl Ihre Rede in ihrer schon kunstfertig zu nennenden Wahrheitsausblendung eigentlich für sich selbst spricht, möchte ich Sie, Herr Dr. Martens, mit nur einigen wenigen Argumenten wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen.
Wenn man einmal versucht, Ihre Worte ernst zu nehmen, dann sehen Sie also in der sächsischen Justiz einen Garant für einen modernen Rechtsstaat. Das wirft als Erstes die Frage auf, was Sie unter Rechtsstaat und Modernität verstehen. Denn erst wenn das geklärt ist, lässt sich beurteilen, ob die sächsische Justiz vielleicht sogar tatsächlich ein Garant für Ihre Vorstellung ist; und siehe da: Ihr Leitbild ist ja bekanntlich das eines immer weiter verschlankenden und ausgedünnten, ja im Grunde gar nicht mehr existenten Staates.
Wenn Sie diesen Weg der Modernisierung auch auf den Rechtsstaat übertragen wollen, wenn modern sein für Sie bedeutet, Recht und Gesetz immer weiter zurückzudrängen, auszuhöhlen, in den Hintergrund zu drängen und alles dem Selbstlauf zu überlassen, dann sind Sie und Ihre Koalition tatsächlich ein Garant für einen modernen Rechtsstaat. Denn erst wenn die Durchsetzung von Gerechtigkeit bedeutungslos geworden ist und man unter Recht die Kraft des Faktischen versteht oder echte Rechtsprechung von den Menschen nicht mehr bezahlt werden kann, können sich Ihre Ideen von Freihandelsextremismus, Wucher- und Steuerschlupflöchern so richtig entfalten. Aber dann regieren Faustrecht und Straßenjustiz, und dann haben wir möglicherweise das, was sich hier einige heimlich wünschen. Vertreter der „Keine Macht für niemand“-Fraktion“ sind hier im Saal schon ausreichend vertreten.
Wir Nationaldemokraten nennen das allerdings nicht mehr Rechtsstaat, sondern Anarchie. Wir streben nach preußischen Idealen von Recht und Ordnung, die Deutschland vor rund 150 Jahren einmal einen immensen Schub in der Staatsentwicklung gebracht haben. Und Sie? – Sie haben den Freistaat Sachsen bereits auf den Weg in Richtung Anarchie gebracht. Mit geradezu brachialer Gewalt betreiben Sie systematisch Kahlschlag in Rechtsprechung und Verwaltung, und wo vormals geordnete Rechtsanwendung betrieben wurde, sitzen heute völlig überforderte – weil auch viel zu wenige und mit zu vielen Rechtsbereichen befasste – Richter und Verwaltungsbeamte vor immer höheren Aktenbergen, muss der Recht suchende Bürger immer länger und immer kostspieliger auf sein Recht warten – wenn er es denn überhaupt jemals bekommt – und ist allgemein die Akzeptanz von Recht und Gesetz in der Bevölkerung an einem absoluten Tiefpunkt angekommen.
Mit einem sogenannten Standortkonzept sparen Sie Verwaltung und Rechtsprechung zu Tode. Mit dem Abbau der Polizei sorgen Sie dafür, dass in- und ausländische Fachkräfte mit Spezialisierung auf Einbruch und Diebstahl immer erfolgreicher in Sachsen agieren können. Dafür, Herr Dr. Martens, sind Sie und Ihr Kollege Ulbig aus dem Innenressort Garanten. Das ist der moderne Rechtsstaat, den Sie schaffen. Einen Rechtsstaat, der ohnehin längst zum Spielball der AchtundsechzigerGeneration mutiert ist. Denn unendliche Beispiele, insbesondere aus den niedrigen Instanzen, dort, wo die Richter für ihre Karriere auf das Wohlwollen der herrschenden Politik angewiesen sind, belegen die Willfährigkeit einer
Während kriminelle Schläger aus den Reihen der Antifa mit Samthandschuhen angefasst werden, ja, man sich bisweilen gezielt ihrer bedient, werden Menschen allein für ihre unliebsamen Weltanschauungen mit drakonischen Strafen belegt, werden Parteien wie die NPD immer wieder jenseits von Recht und Gesetz diskriminiert, schikaniert und ihrer Grundrechte beraubt und werden Urteile, die die NPD oder andere nationale Organisationen zumindest in den höheren und höchsten Instanzen erstreiten, einfach ignoriert und die Umsetzung mit Billigung oder gar Organisation faktischer Probleme, wie Straßenblockaden bei genehmigten Demonstrationen, verhindert.
Wenn Sie an den 13. Februar in Dresden denken: Erst beging die Stadt Dresden Rechtsbruch, indem sie eine rechtmäßige Versammlung zu Unrecht untersagte. Dann wurde sie von den Verwaltungsgerichten mehrmals regelrecht vorgeführt und die Versammlung gerichtlich zugelassen. Am Ende war es die Polizei, die durch glatte Einsatzverweigerung dafür sorgte, dass – wohlgemerkt – eine Trauerveranstaltung im Gedenken an die Zerstörung Dresdens verhindert wurde und sich stattdessen ein linksextremer Mob in Dresden austoben konnte.
Noch ein letztes Beispiel, um zu zeigen, wie kläglich dieser sogenannte Rechtsstaat längst in die Knie gegangen ist: Ihnen allen ist bekannt, dass jedes Jahr mehr als drei Viertel der im Freistaat Sachsen gestellten Asylanträge nach Recht und Gesetz zurückgewiesen werden. Das bedeutet, mehr als drei von vier Antragstellern erfüllen von vornherein nicht die Voraussetzungen, in der deutschen Sozialhängematte Platz nehmen zu dürfen. Dennoch sorgen Verfahrensdauern von etlichen Jahren dafür, dass nicht nur Millionen Steuermittel unberechtigt vergeudet, sondern auch Fakten geschaffen werden, die die Wirtschaftsflüchtlinge de facto unabschiebbar machen.
Das, meine Damen und Herren, ist aber die faktische Kraft des Normativen und damit die Unterminierung einer Rechts- und Verwaltungsordnung, deren sich Herr Dr. Martens rühmt. Da kann es auch nicht verwundern, dass sich die Zahl der Asylanträge allein im letzten Jahr fast verdoppelt hat. Ich kann die Wirtschaftsflüchtlinge gut verstehen. Warum sollten sie sich nicht durch das verfehlte deutsche Asylrecht und eine überforderte Judikative ihr Glück in der Bundesrepublik suchen, wo ihnen hier eine Rundum-Alimentierung winkt?
Nicht verstehen kann ich die Herrschenden, die diesem Missbrauch keinen Riegel vorschieben. Oder verdient Ihre Klientel gleich doppelt, nämlich an Krieg und Leid in den Herkunftsländern sowie in den gut alimentierten Posten der Asyllobby hierzulande?
Wenn uns heute Herr Dr. Martens seine Sicht der Welt erklärt hat, dann ist das zwar ein üblicher, aber erschreckend unüberschaubarer Versuch, sich im Wahlkampf noch einmal ordentlich selbst auf die Schulter zu klopfen und mit breiter Brust darüber hinwegzutäuschen, dass die FDP kurz davor ist, aus dem Deutschen Bundestag herauszufliegen, meine Damen und Herren. Wer Herrn Dr. Martens aber wirklich zugehört hat, der fällt auf eine solche Selbstbeweihräucherung im Dienste des Wahlherdentriebes nicht mehr herein.
Die CDU-Fraktion hat noch Redezeit. – Das wird nicht mehr gewünscht. Die SPD-Fraktion? – Das ist auch nicht der Fall. Herr Minister, Sie möchten auch nicht noch einmal sprechen? – Die Fachregierungserklärung ist beendet.
Ich rufe dazu den Entschließungsantrag auf in der Drucksache 5/12731, ein Entschließungsantrag der Koalition, und bitte jetzt um Einbringung. – Herr Abg. Biesok, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entschließungsantrag hat im ersten feststellenden Teil die wesentlichen Elemente der Regierungserklärung aufgenommen. Die weiteren Teile beschäftigen sich mit den noch anstehenden Aufgaben und den zukünftigen Herausforderungen für den Freistaat Sachsen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir sind der Auffassung, dass der Entschließungsantrag zumindest im Abschnitt I zu einigen Punkten nicht die wesentlichen Aufgaben der Justiz in der Wertung, in der Feststellung enthält, wie sie selbst der Herr Staatsminister vorgenommen hat und wie es zum Beispiel auch Kollege Schiemann sagte. Wir haben erhebliche Bedenken, dass es zutreffend ist, dass der Freistaat Sachsen über einen funktionierenden Justizvollzug als neben der Polizei wichtigen Garant für die innere Sicherheit verfügt. Es ist nicht die Aufgabe des Justizvollzuges, die innere Sicherheit zu etablieren.
Herr Schiemann hat sehr richtig und zutreffend gesagt: Die erste Aufgabe der Rechtsprechung, der Justiz, ist die Gewährung von Recht für Recht suchende Bürger, ist eine dienende Funktion für Recht suchende Bürger, für Unternehmen. Das zum Beispiel finden wir hier nicht. Wir haben durchaus auch Bedenken, dass in der Aufzählung Fragen fehlen, die für die notwendige Orientierung wesentlich sind.
Deshalb bitten wir um punktweise Abstimmung dieses Entschließungsantrages und schließen uns dann auf jeden Fall Punkt II und Punkt III an.