Seit Jahren fordert die SPD-Fraktion daher die Einrichtung von Wasser- und Bodenverbänden. Eine KleinKlein-Betrachtung des jeweiligen kommunalen Gewässerabschnitts bringt weder für die Gewässerunterhaltung noch für den Hochwasserschutz etwas. Das sehen auch die Kommunen. Aber die rechtlichen und die finanziellen Rahmenbedingungen für Wasser- und Bodenverbände haben diese bisher weitgehend verhindert.
In den Verhandlungen über den aktuellen Doppelhaushalt hat die SPD-Fraktion 10 Millionen Euro als Anschubfinanzierung gefordert. Wasser- und Bodenverbände müssen sich aber auch auf Dauer finanzieren. Es geht um die Beantwortung der Frage, wie die finanzielle Mitverantwortung des Freistaates durch eine Vor-Ort
Finanzierung ergänzt werden kann. Dazu gehören Mut, Ehrlichkeit und der Blick für eine solidarische gesellschaftliche Gesamtverantwortung. Aber das sind Kategorien, die im Wertesystem der CDU/FDP-Koalition keine Rolle spielen.
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat einen Formulierungsvorschlag unterbreitet, der eine Beitragserhebung sowohl nach dem Maß des Vorteils als auch nach der Fläche ermöglicht. Ich denke, dieser Vorschlag ist eine gute Basis, die Kommunen vor Ort zu unterstützen und ihnen gleichzeitig Wahlfreiheit zu belassen.
Meine Damen und Herren, kommen wir nun zu den wasserrechtlichen Vorkaufsrechten. Diese sind hier schon mehrfach genannt worden; aber da sie sehr wichtig sind, möchte auch ich aus unserer Sicht etwas dazu sagen. – In Umsetzung der Erkenntnisse aus dem August-Hochwasser 2002 wurden die Vorkaufsrechte gestärkt. Im Jahr 2010 erschien das der sächsischen CDU/FDP-Koalition – wahrscheinlich hauptsächlich der FDP – nicht mehr nötig. So wurde dieses wichtige Instrument zum Flächenerwerb trotz Intervention der kommunalen Ebene wieder abgeschafft. Und Sie wollen uns hier ernsthaft erzählen, dass
Meine Damen und Herren, kommen wir zum zweiten wichtigen Punkt: Abwasserbeseitigung. Statt in der Abwasserbeseitigung umweltpolitisch sinnvolle und für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbare Lösungen voranzutreiben, stellt die Staatsregierung einen starren Umstellungstermin für Kleinkläranlagen in den Mittelpunkt ihrer Politik. Das halten wir – aber nicht nur wir – für völlig unrealistisch; denn es geht nicht nur darum, dass allein aus Liefergründen diese Frist gar nicht zu halten ist. Immerhin müssen sachsenweit circa 80 000 Kleinkläranlagen umgestellt werden. Hinzu kommt, dass durch das Hochwasser viele bestehende Anlagen beschädigt wurden. Zudem gibt es nicht in jedem Fall ausgereifte Lösungen. Letzteres kann man zumindest daraus schließen, dass die Staatsregierung gerade erst beim BDZ eine Studie in Auftrag gegeben hat, die sich mit der Betriebs- und Leistungsfähigkeit vollbiologischer Kleinkläranlagen
Der eigentliche Grund, der eine Fristverlängerung zwingend notwendig macht, ist jedoch ein anderer: In Sachsen wurde und wird aufgrund der schlechten Finanzausstattung der Zweckverbände und falscher Anreize in der Förderpolitik die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt. Aber Abwasserbeseitigung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dies gilt auch für Gruppen- und Kleinkläranlagen, in Bezug auf Planung, Bau und Betrieb von grundstücksbezogenen Kleinkläranlagen und sonstigen dezentralen Anlagen. Erst im Mai dieses Jahres hat die Staatsregierung die Förderbedingungen etwas nachgebessert. Wenn diese Änderung nicht reine Symbolpolitik bleiben soll, dann muss den Bürgern und den Zweckverbänden Zeit gegeben werden. Unabhängig von einer Fristverlängerung muss es im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung auch Ausnahme- und Härtefallregelungen geben.
Meine Damen und Herren! Auf der Grundlage der Expertenanhörung vom März 2013 hat die SPD-Fraktion im Ausschuss einen Änderungsantrag vorgelegt. Wir halten es für zwingend notwendig, die Punkte Abwasserbeseitigung, Vorkaufsrechte, Gewässerunterhaltung und Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftbetreiber zu ändern.
Ebenso sprechen wir uns entschieden gegen eine pauschale Vorfestlegung der Schiffbarkeit von renaturierten Tagebauen aus. Dies sollte in Abstimmung mit den regionalen Akteuren erfolgen und auch erst dann, wenn die Renaturierung abgeschlossen ist.
Meine Damen und Herren! Abschließend noch ein Satz zum Hochwasserschutz: Die CDU/FDP-Koalition behauptet, dass das Wassergesetz die Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen 2002 und 2010 aufnehme. Dass nicht einmal das stimmt, zeigen die Abschaffung der
Meine Damen und Herren! Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wünscht dennoch ein Abgeordneter, das Wort zu nehmen? – Das ist nicht der Fall.
aber insbesondere dafür, dass wir an einem Punkt angelangt sind, der es uns ermöglicht, über das Wassergesetz im Sächsischen Landtag abzustimmen.
Meine Damen und Herren! Der Weg dahin war ein schwieriger gewesen; das gebe ich unumwunden zu. Der Grund war vor allem, dass wir vor einigen Wochen ein extremes Hochwasser hatten.
Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass sich die Abgeordneten – insbesondere die der Koalition – davon nicht haben beeinflussen lassen. Sie haben nicht nachgegeben und etwa gesagt: „Wir schieben das auf die lange Bank.“
Herr Dulig, ich will Ihnen zugutehalten, dass Sie bei den Diskussionen nicht dabei waren. Im Übrigen kann ich Ihnen einen Vorwurf nicht ersparen: Sie widersprechen sich. Zum einen fordern Sie, wir sollten für absiedlungswillige Bürger schnell Regelungen treffen. Auf der anderen Seite sollen wir nach Ihrer Auffassung das Wassergesetz nicht so schnell verabschieden. Das ist ein Widerspruch in sich.
(Martin Dulig, SPD: Das eine hat etwas mit dem Programm zu tun, das Sie jetzt umsetzen müssen, also vor allem mit dem Aufbauhilfefonds! Das andere hat etwas mit dem Wassergesetz zu tun! Den Unterschied sollten Sie schon kennen!)
Zum Wassergesetz: Es verfolgt drei Ziele: zum Ersten die Vereinheitlichung des deutschen Wasserrechts, zum Zweiten die Bewahrung besonderer sächsischer Regelun
Es ist uns gelungen, Landesregelungen, die sich aus unserer Sicht bewährt haben, im Wassergesetz fortzuschreiben. Das betrifft Regelungen zum Hochwasserschutz, zur Abwasserbeseitigung und zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung.
Wir haben Verwaltungsvereinfachungen im Sinne von Vollzugsverbesserungen erreicht. Diese sind in der Anhörung von den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich positiv bewertet worden.
Zusätzlich sollen durch Änderungsanträge der Koalition weitere Deregulierungen – Genehmigungsfiktionen,
aufgenommen. Das ist mir sehr wichtig, meine Damen und Herren. Deswegen streite ich auch dafür, dass wir dieses Wassergesetz eben nicht auf die lange Bank schieben, sondern sofort verabschieden.
Wir haben neu in das Wassergesetz aufgenommen, meine Damen und Herren – das ist in der Diskussion von den Oppositionsrednern eigentlich überhaupt nicht gewürdigt worden – die Kategorie „überschwemmungsgefährdete Gebiete“. Das ist einmalig in Deutschland. Das gibt es in keinem anderen Wassergesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Damit sind wir Vorreiter in Sachsen.
Wir haben neu aufgenommen, dass Gewässerbetten, wie sie nach einem Hochwasser entstanden sind, erhalten werden sollen. Auch das ist etwas Neues und Revolutionäres. Wir haben neu aufgenommen, dass Ufermauern, die durch das Hochwasser zerstört wurden, nach Möglichkeit nicht wieder aufgebaut werden sollen. Auch das ist eine Neuerung, die ich sonst in keinem Wassergesetz finde.
Herr Minister, halten Sie es für revolutionär, Dinge zu regeln, die vorher im Bundesrecht geregelt waren und nun aufgrund der Föderalreform im Landesrecht geregelt werden müssen?
Meine Damen und Herren! Wir haben in dieses Wassergesetz die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen aufgenommen.
Für diese Regelung brauchte ich das Hochwasser 2013 nicht, meine Damen und Herren. Wir haben ja in den vergangenen Jahren bei Baumaßnahmen gesehen, dass es immer wieder Verzögerungen gab. Wir haben viele Baumaßnahmen, die hätten fertig sein können und den Menschen geholfen und Eigentum und Leben geschützt hätten, wenn wir fertig gewesen wären.