Es ist ein Kredit für die Garantien. Ehrlich gesagt, haben Sie noch einmal richtiges Schweineglück gehabt, dass Sie im letzten Jahr Steuermehreinnahmen in Höhe von 511 Millionen Euro, außerhalb aller gesetzlichen Regelungen, in diesen Fonds hineinpumpen konnten. Das ist der wirkliche Grund, warum Sie uns hier so lange zappeln lassen, ebenso versuchen, es hinauszuzögern, und am Ende nicht gegen die politisch Verantwortlichen, sondern gegen Baden-Württemberg klagen. Sie klagen, damit Sie nicht so schnell zahlen müssen. Sie führen Klagen gegen das Land Baden-Württemberg, damit Sie vom PWCVergleich in Höhe von 40 Millionen Euro nichts abführen müssen. Beide Klagen haben Sie verloren. Sie sind von der panischen Angst getrieben, vor dem Wahlkampftermin in die Kreditierung des Fonds hineinzugeraten. Sie nehmen in Kauf, dass das Verhältnis mit BadenWürttemberg mehr als zerrüttet ist. Es ist von einer Eiszeit die Rede. Meine Damen und Herren! Das kann meines Erachtens keine verantwortliche Politik sein. Insofern kann man mindestens diese Frage stellen.
Sie haben eine solche Angst davor. Trotzdem können Sie zwei Fragen beantworten. Herr Patt hatte wenigstens diesen Mut. Wie viel wird für den Freistaat Sachsen fällig? Wann werden Sie in den Kredit einspringen müssen?
Frau Präsidentin, gestatten Sie mir am Ende ein Zitat. Es geht um die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Ergebnis der Verhandlungen. Georg Milbradt, das große Finanzgenie, hat damals Folgendes zu Protokoll gegeben: „Die Konsequenzen sind die Ausfälle, die aus den 2,75 Milliarden Euro Bürgschaft resultieren können. Das ist der Totalausfall. Ich bitte aber davon auszugehen, dass das nicht der realistische Fall ist.“
Meine Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Gehen Sie in sich. Es geht um Ihre Verantwortung.
Frau Präsidentin, ich möchte kurzintervenieren. Herr Kollege Scheel, wie viel und wann etwas fällig wird, kann ich im Gegensatz zu Ihnen nicht beantworten. Wir verfügen über keine hellseherischen Fähigkeiten. Wir können nicht in die Zukunft schauen. Das ist auch gut so.
Ich möchte Ihnen aber eigentlich Folgendes sagen: Sie haben soeben persönliche Vorwürfe in den Raum gestellt und gesagt, dass einige Leute mindestens grob fahrlässig, also auf Deutsch vorsätzlich, gehandelt hätten. Diese Entscheidung obliegt nicht Ihnen. Diese obliegt in unserem Rechtsstaat der Justiz. Sie sollten sich möglicherweise bei Ihrem Kollegen Bartl einmal über den Sinn oder Unsinn der Unschuldsvermutung informieren.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich nehme erst einmal zur Kenntnis, dass Sie die Unschuldsvermutung vonseiten des Kabinetts im Voraus gegeben haben. Sie haben gesagt, dass Sie die Verwaltungsräte nicht verfolgen wollen. Es war eine bewusste Entscheidung der Staatsregierung, dass sie keine Verfolgung der Verwaltungsräte und damit der Entscheidungsträger im Fall der Sachsen LB vornehmen möchten.
Soweit ich weiß – Sie müssten es auch besser wissen –, gibt es natürlich, das gehört bereits zur Verantwortung der Regierung, Szenarienrechnungen innerhalb des Finanzministeriums. Natürlich wird der Staatsminister der Finanzen den Best-, Worst- und Realfall durchrechnen lassen, wie sich die Zahlungsströme entwickeln werden. Wenn er dies nicht tun würde, würde ich ihn fragen, ob er seiner Verantwortung überhaupt gerecht wird. Es gibt auf jeden Fall im Finanzministerium Berechnungen. Er möchte uns dazu nichts sagen. Das ist mir klar. Wenn ich sein Schweigen und sein Handeln zusammennehme, komme ich zu folgendem Schluss: Er hält es geheim, weil er die Frage der Ausfälle, den Zeitpunkt, wann sie uns treffen werden und in den Kredit einspringen müssen, nicht preisgeben möchte. Dabei bleibe ich. Vielleicht kann er uns heute eines Besseren belehren.
Wenn von den Fraktionen das Wort nicht weiter gewünscht ist, frage ich die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Herr Minister, Sie haben nun das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor etwa fünf Jahren hat der Freistaat eine Zweckgesellschaft zur Verwaltung der Portfolios der Sachsen LB gegründet. Die einreichende Fraktion DIE LINKE hat diesen Jahrestag zum Anlass einer Aktuellen Stunde genommen. Ich bin gern bereit, Ihnen eine Zwischenbilanz der vergangenen fünf Jahre sowie einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung zu geben.
Der Haushalts- und Finanzausschuss wird regelmäßig über die internen Details der Verwaltung des Portfolios unterrichtet. Die Öffentlichkeit wird zu jedem Quartalsende über den Stand der Garantieziehung informiert.
Ich bitte Sie, haben Sie insoweit Verständnis dafür, dass ich auf die Redebeiträge in den Plenardebatten ab August 2007 verweise. Über den Verkauf der Sachsen LB wurde in der Vergangenheit bereits umfassend in den Landtagsdebatten diskutiert. Über einen möglichen Gesamtschaden, Herr Scheel, zu spekulieren, ist nicht meine Sache. Das wissen Sie. Die Höhe der Inanspruchnahme der Garantie steht erst abschließend fest, wenn unter die Höchstbetragsgarantie 2019 ein Strich gezogen werden kann.
Wie gesagt, an Spekulationen beteilige ich mich nicht. Lassen Sie mich nun auf einzelne Aspekte eingehen: Erstens Höchstbetragsgarantie. Im Jahr 2007 geriet die Sachsen LB in wirtschaftliche Schwierigkeiten und wurde daraufhin durch die Landesbank Baden-Württemberg übernommen. In diesem Zusammenhang gab der Freistaat Sachsen eine Höchstbetragsgarantie in Höhe von 2,75 Milliarden Euro zur Absicherung von Zahlungsausfällen aus den Portfolien der Sachsen LB ab.
Rückblickend war die Bereitstellung einer Höchstbetragsgarantie durch den Freistaat Sachsen die richtige Entscheidung, und zwar aus folgenden Gründen: Zum Zeitpunkt der Garantieabgabe war unklar, ob, wann und in welcher Höhe der Freistaat für Ausfälle in Anspruch genommen wird. Als Alternative zu einer Garantie hätte der Freistaat theoretisch eine Eigenkapitalhilfe leisten können, wie es viele Bundesländer getan haben. Damit wäre allerdings eine Zahlungsverpflichtung von 2,75 Milliarden Euro sofort haushaltswirksam geworden. In der Konsequenz hätte der Freistaat 2,75 Milliarden Euro über haushaltsbelastende Kredite finanzieren müssen.
Ich habe jetzt nur die Alternativen ausgeführt. – Diese haushaltsbelastenden Kredite hätten dann für andere Zwecke nicht mehr zur Verfügung gestanden. Der Freistaat hätte dann bereits zusätzlich seit mehr als fünf
Die gewählte Alternative, dass die Garantie erst mit ihrer Inanspruchnahme haushaltswirksam werden soll, berücksichtigte damals die Unsicherheit, in welchem Umfang der Freistaat Sachsen für Ausfälle einstehen muss. Dieses Verfahren schont so weit wie möglich den sächsischen Haushalt. Gestaltungsspielräume für die Politik bleiben deshalb bestehen. Dies wäre bei einer Eigenkapitalhilfe nicht der Fall gewesen; denn eine Eigenkapitalhilfe wäre sofort kassenwirksam geworden.
Ich habe das einmal rein theoretisch durchgerechnet. Rein theoretisch hätte der Freistaat damit – wenn man einmal einen Zinssatz von durchschnittlich 4 % über die letzten Jahre angesetzt hätte – insgesamt inzwischen 568 Millionen Euro an Zinsen seit 2007 bis heute aufwenden müssen.
In der Gesamtschau war und ist die damalige Entscheidung für die alleinige Herausgabe einer Höchstbetragsgarantie richtig gewesen. Durch die zeitliche Streckung der Garantieinanspruchnahme minimierte sich die Gesamtbelastung des Freistaates.
Zweitens Garantiefonds. Ende 2010 wurde eine weitere wichtige Entscheidung getroffen. Der Freistaat wurde immer stärker aus der Garantie in Anspruch genommen; bis heute steigend. Die damit verbundenen Haushaltsbelastungen wurden größer und machten angesichts der schwankenden Verlustprognosen eine vorausschauende Haushaltsplanung immer schwieriger.
Es musste also eine Lösung gefunden werden, den Haushalt planungssicher zu gestalten und dabei gleichzeitig größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Dies haben wir mit der Einrichtung des Sächsischen Garantiefonds Ende 2010 erreicht. Durch ihn werden nunmehr die Garantiezahlung vom normalen Haushaltsvollzug getrennt, die Zahlungsströme strukturiert und die Belastung für den Freistaat langfristig planbar. Auf diese Weise wird der Haushalt vor kurzfristigen und unerwartet eintretenden Einflüssen wie beispielsweise Gerichtsurteile durch die Höchstbetragsgarantie geschützt.
Gleichzeitig wurde größtmögliche Transparenz geschaffen, indem der Landtag über umfangreiche Informationsrechte verfügt. Der Garantiefonds schirmt damit den Haushalt wirksam ab. Die notwendigen Garantiezahlungen erfolgen aus dem Fonds und haben keine Auswirkungen auf den laufenden Haushaltsvollzug. Für zukünftige Zahlungen ist und – ich betone – wird zudem Vorsorge getroffen.
Drittens Ausblick. Es kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden, ob die Garantie des Freistaates über 2,75 Milliarden Euro bis zur Bereinigungsaktion im Jahr 2018/2019 vollständig gezogen wird. Eine genaue Prognose der künftig eintretenden Verluste im Sealink-Portfolio ist aus folgenden Gründen schwierig: Die Wechselkursentwicklung ist nicht vorhersehbar. Aktuell verändert sich das Portfoliovolumen von Seeling zum Beispiel bei einer
Veränderung des US-Dollars gegenüber dem Euro von lediglich einem Cent um circa 37,5 Millionen Euro. Zudem ist die Erholung der Wirtschaft in den Vereinigten Staaten und in Großbritannien unsicher. Schließlich: Der Fortbestand der US-Kreditversicherer, sogenannter
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal ganz deutlich darauf hinweisen: Die mögliche Inanspruchnahme aus der Garantie des Freistaates ist auf 2,75 Milliarden Euro begrenzt. Das jetzt gewählte Verfahren ist transparent und schont mit der zeitlich gestreckten Inanspruchnahme den Haushalt. Der Garantiefonds schirmt zudem den Haushaltsvollzug ab. Natürlich kann man das alles kritisieren, aber zur Panikmache gibt es keinen Anlass.
Kommen wir zum vierten Punkt, zu den Klagen. Im Zusammenhang mit der zivilrechtlichen Aufarbeitung der Folgen der Krise der Sachsen LB möchte ich darauf hinweisen, dass diese nicht mehr am Anfang stehen. Gegen die ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und ehemaligen Vorstandsmitglieder wurden im Jahr 2010 zivilrechtliche Klagen erhoben. Ebenfalls im Jahr 2010 wurden gegen zwei weitere ehemalige Vorstandsmitglieder Schiedsverfahren eingeleitet. Seit 2011 klagt der Freistaat auch gegen die D&O-Grundversicherer und hat die erste Instanz gewonnen.
Über die Frage, ob es zweckmäßig ist, Mitglieder des Kreditausschusses und des Verwaltungsrates zivilrechtlich zu verklagen, haben wir bereits im Januar 2011 in diesem Hohen Hause ausführlich debattiert. Der Landtag hat im Anschluss an die Debatte eine Klageerhebung abgelehnt. Neue Tatsachen sind seitdem nicht bekannt geworden.
Zur strafrechtlichen Aufarbeitung des Sachsen-LBKomplexes verweise ich auf die öffentlichen Bekanntmachungen der Staatsanwaltschaft Leipzig. Wie diesen zu entnehmen ist, hat die Staatsanwaltschaft am 20. August 2011, am 27. Februar 2013 und am 31. Mai 2013 gegen einen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, gegen ehemalige Vorstandsmitglieder und gegen ehemalige leitende Angestellte der Sachsen LB insgesamt drei Anklagen erhoben.
Bezüglich der ehemaligen Mitglieder der Aufsichtsgremien möchte ich auf meine Antwort auf die Kleine Anfrage vom 7. Mai 2013 verweisen. Ich zitiere: „Gegen die ehemaligen Mitglieder der Aufsichtsgremien der vormaligen Sachsen LB wurden nach eingehender Prüfung“ – das ist jetzt meine Ergänzung: durch die Staatsanwaltschaft Leipzig – „mangels zureichender Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten keine Ermittlungsverfahren eingeleitet.“
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, jetzt haben Sie ja eher eine trockene Art, die wir auch sehr schätzen. Sie haben sich aber heute mit ein paar Spekulationen hier eingebracht, die ich dann doch nicht so kommentarlos stehen lassen möchte. Ich will nur noch einmal daran erinnern: Als wir 2007 gestartet sind, hat Kollege Tillich, damals Staatsminister der Finanzen – ich kann Ihnen das Zitat dann auch nicht ersparen –, gesagt: „Nunmehr allerdings hat uns die baden-württembergische Seite mit Forderungen konfrontiert, demnach soll der Freistaat Sachsen alle derzeit erkennbaren Marktrisiken durch eine Landesbürgschaft allein abdecken. Es geht also um die Abschirmung von Risiken, damit Verluste überhaupt nicht erst entstehen. Das ist unser Thema.“
Ja, das wäre gern unser Thema geworden. Nur ist dummerweise mit der Abschirmung diese Verlustvermeidung nicht eingetreten. Wenn wir uns jetzt – ich war ja von Anfang an dabei, Sie noch nicht, deswegen will ich das nachsehen – erinnern: Der Grund, warum wir damals den Notverkauf machen sollten, war, dass meines Erachtens das Barclays uns einen Kredit in Höhe von 250 Millionen Euro fällig gestellt hat. Der wäre dann auch sofort fällig geworden, weil sie einen Fonds nicht weiter bedienen wollten. Das war der Grund, warum die BaFin gesagt hat: Entweder ihr müsst nachschießen oder wir werden aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen.
Die Frage stand also nicht – auch wenn Sie das jetzt hier als Spekulation so hinstellen –, ob 2,75 Milliarden Euro sofort als Eigenkapital in die Bank gesteckt werden sollen. In der ersten Phase ging es um 250 Millionen Euro, die abgedeckt werden sollten, und zwar in Anbetracht der Tatsache, dass diese Landesbank noch
680 Millionen Euro Eigenkapital hatte. Ich darf daran erinnern, dass wir keine zwei Jahre vorher noch 300 Millionen Euro in die Bank hineingeschoben haben. Insofern ist das eine Spekulation, und am Ende betrifft das auch die Ableitung aus eventuellen Zinszahlungen von Krediten, die man hätte aufnehmen müssen. Das ist mehr als abenteuerlich und eigentlich nicht Ihre Art. Deswegen wundere ich mich gerade sehr, Herr Staatsminister der Finanzen.