Es ist angesprochen worden, dass die Sächsische Staatsregierung diese Problematik erkannt hat. Wir waren bundesweit die Ersten, die einen Gesetzentwurf, der eine deutliche Strafverschärfung vorsieht, in den Bundesrat eingebracht haben. Anders, als ich es teilweise in der Debatte gehört habe, haben wir nicht nur von den Betroffenen, sondern auch von den Interessenvertretern der Polizei viel Lob und Unterstützung für diese Initiative bekommen. Diese Initiative hat eine bundesweite Debatte ausgelöst und aus meiner Sicht derzeit schon zwei konkrete Ergebnisse:
Erstens gibt es einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember vergangenen Jahres, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, nun endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, und zweitens – darüber ist heute schon gesprochen worden – hat sich die Koalition in Berlin auf eine entsprechende gesetzliche Regelung verständigt.
Die Vorschläge von Herrn Innenminister de Maizière von Anfang dieser Woche unterstütze ich ausdrücklich. Er sieht vor, den Strafrahmen bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf fünf und in besonders schweren Fällen gar auf zehn Jahre anzuheben. Aus meiner Sicht hat das eine deutlich abschreckende Wirkung. Zugleich ist es ein klares Signal des Gesetzgebers, das wir dringend brauchen und auf das die betroffenen Polizistinnen und Polizisten sowie die Feuerwehrleute und Rettungskräfte seit Längerem warten.
An dieser Stelle möchte ich auf einige Dinge eingehen, die während der Debatte eine Rolle gespielt haben. Mehrfach ist die sogenannte KFN-Studie angesprochen worden und das – aus Ihrer Sicht – angeblich unmögliche Verhalten der Staatsregierung zu diesem Punkt. Dazu möchte ich ganz klar sagen: Die KFN-Studie wird von Herrn Pfeiffer verantwortet. Dieser Herr Pfeiffer ist schon einmal mit der „Töpfchen-Problematik“ national bekannt geworden.
Vielleicht haben Sie gestern bei dpa gelesen, dass neben Sachsen, Hamburg und der Bundesregierung auch Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen skeptisch sind und dass die Studie weiterhin auf ihren Start wartet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte meinen Polizistinnen und Polizisten nicht zumuten, dass wir ein weiteres Jahr über den Fragebogen reden, sondern ich möchte klare Zeichen setzen. Deshalb finde ich diese Debatte bemerkenswert. Die Kolleginnen und Kollegen warten nämlich auf ein klares Zeichen. Vor diesem Hintergrund wollen wir nicht länger reden, sondern wir fordern Handeln.
Bei der Beurteilung der politisch durchsetzungsfähigen Möglichkeiten möchte ich deshalb Folgendes auf den Weg bringen: Erstens. Der Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte im § 113 StGB soll deutlich erweitert werden. Zweitens. Das Strafmaß des Tatbestandes soll wesentlich erhöht werden.
Zu Erstens möchte ich als Beispiel einen Dresdner Fall schildern. Bei einer Verkehrskontrolle beugt sich ein Polizist in das kontrollierte Auto. In diesem Moment fuhr der Autofahrer plötzlich vor und zurück und schleifte den Beamten mehrere Meter hin und her. Der Fall ging bis zum Verfassungsgericht. Dort wurde aber entschieden, dass in diesem Fall das Auto eben nicht als Waffe im Sinne des bisherigen § 113 Abs. 2 StGB angesehen werden kann. Damit konnte er nur nach dem geringeren Grundstrafrahmen des § 113 Abs. 1 verurteilt werden. Das wollen wir ändern.
Ein anderes Beispiel, da es heute in der Debatte eine Rolle gespielt hat: Steinewerfer. Ich brauche hier nicht zu erklären, was diese Form der Gewalt für Leib und Leben für die Polizisten bedeutet. Aber Steine, Flaschen und Molotowcocktails fallen jedoch derzeit ebenfalls nach § 113 Abs. 2 nicht unter den Begriff des gefährlichen Werkzeuges. Deshalb müssen wir auch hier ansetzen.
Wir lassen deshalb nicht locker und behalten uns vor, erneut über den Bundesrat initiativ zu werden, wenn die Bundesregierung die Ankündigung, die wir jetzt vonseiten des Bundesinnenministers gehört haben, mit einer Gesetzesinitiative tätig zu werden, nicht unverzüglich auf den Weg bringt.
Meine Damen und Herren! Der 13. Februar ist mehrfach angesprochen worden. Vor uns steht damit einer der größten Polizeieinsätze in diesem Jahr. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Extremisten diesen Tag für ihre Zwecke missbrauchen. Im vergangenen Jahr haben wir erlebt, dass vonseiten der Demonstranten massive Gewalt gegen Polizeibeamte ausgeübt worden ist.
Ähnliche Szenarien – deshalb spreche ich es hier noch einmal an – werden in verschiedenen Internetforen bereits angekündigt. Es ist absolut inakzeptabel, wenn die Polizei schon im Vorfeld von bestimmten Ideologen als Hauptfeind identifiziert und mit einer entsprechenden Gewaltandrohung belegt wird.
Deshalb freue ich mich einerseits, was die Erklärung von Ihnen betrifft. Aber, Frau Bonk – darin schließe ich alle anderen, die Verantwortung für Demonstrationen tragen bzw. übernehmen, ein –, setzen Sie ein klares Zeichen für Dresden und für Sachsen! Distanzieren Sie sich ganz klar von der Gewalt und lassen Sie Ihren Worten Taten folgen!
Ich kann Ihnen nur sagen: Ich als sächsischer Innenminister werde am 13. Februar mit der weißen Rose diese Initiative von Frau Oberbürgermeisterin Orosz sichtbar unterstützen.
Vor diesem Hintergrund werde ich mir sehr genau anschauen, wie die Positionen, die heute vorgetragen worden sind, in die Tat umgesetzt werden; denn eines ist klar: Gegen Gewalt werden wir mit entschiedener Härte vorgehen. Es ist angesprochen worden, dass die Deeskalationsstrategien nicht immer ein geeignetes Mittel sind, wenn Demonstranten erklärt gewalttätig werden. Hier gilt das Prinzip: Gewalttäter können von uns null Toleranz erwarten.
Deshalb sage ich sehr deutlich – auch zu den Polizistinnen und Polizisten im Land –: Wir werden alles für eine Strafverschärfung tun, was in unserer Macht steht. Deshalb bedanke ich mich außerordentlich für diese Debatte. Ich erwarte bei den anstehenden Initiativen Ihre Unterstützung.
Herr Präsident! Nach § 55 Abs. 5 Satz 4 der Geschäftsordnung können die Debattenredner auf Wunsch das Wort ergreifen, wenn die Staatsregierung länger als zehn Minuten gesprochen hat. Meiner Meinung nach war das der Fall. Wenn Sie das bestätigen, würde ich gern noch einmal das Wort ergreifen.
Ja, der Herr Innenminister hat zwölf Minuten gesprochen. Es ist so, obwohl die Staatsregierung natürlich eine Gesamtredezeit von 20 Minuten hat. Aber ich habe mich gerade noch einmal in unserer Geschäftsordnung vergewissert. Sie können das Wort ergreifen und nach vorn kommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nach der Rede des Innenministers noch einmal ein Fazit der Aktuellen Debatte ziehen. Es hat mir insgesamt immer noch an der wirklich tiefgreifenden Analyse der Arbeitsbedingungen der Polizei gefehlt. Sie haben an einigen Punkten unsere Beobachtungen, sehr geschätzter Herr Innenminister, bestätigt, dass nämlich das Problem die Streifengänge sind. Das ist dann natürlich auch ein Problem der Personalbesetzung und natürlich ein Problem der umfassenden Schulung der Polizei nicht nur in Deeskalation, aber auch in Deeskalation. Sie haben das Problem der Ausrüstung gestreift. Sie haben nicht dargestellt, welche Erkenntnisse und Strategien der Freistaat hat.
Ich glaube, dass die Studie, die die Innenministerkonferenz vereinbart hat, keine Studie von Herrn Pfeiffer ist, sondern eine Studie des KFN; ich spreche es einmal aus: Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen. Das sind nun einmal Experten auf diesem Gebiet.
Sie haben auch nicht dargestellt, wo die konkreten Probleme bei der Fragestellung lagen, die sicher hätten ausgeräumt werden können. Ich denke, dass hier nach wie vor
Handlungsbedarf besteht, und zwar erheblicher. Das kann man mit großen Muskelspielen von Strafraumverschärfung nicht wegdrücken.
Noch einige Worte zum 13. Februar. Ich denke, zum Prinzip der Gewaltfreiheit und Deeskalation gehört auch, dass man nicht politisch diskriminieren darf, wenn sich Leute herausnehmen, nicht in der Menschenkette zu demonstrieren oder auch in der Menschenkette, um an einer Gegendemonstration gegen eine NPD-Demonstration teilzunehmen; denn unserem politischen, ordnungs- und rechtsstaatlichen Verständnis entspricht es, dass jede Form der Versammlung – auch die Menschenkette ist ja eine – dem überlassen ist, der sie wahrnehmen will.
Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich gegen die Abwertung verschiedener Demonstrationsformen, die gewaltfrei gemeint und gewaltfrei aufgerufen sind, verwahren. Warum soll in Dresden kriminell sein, was andere Städte, wie zum Beispiel Jena und Leipzig, erfolgreich vorgeführt haben?
Es wäre gut für Dresden, wenn wir genauso handelten. Dafür bitte ich Herrn Innenminister ganz besonders um seine Unterstützung und die der Polizei.
Das war Frau Kollegin Jähnigen von der Fraktion GRÜNE. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr zu dieser 1. Aktuellen Debatte. Sie ist damit abgeschlossen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich möchte ich am Anfang der Debatte meinen Dank und meinen Respekt sowie meine Anerkennung für die wichtige und wertvolle Arbeit der Kameraden bei den Feuerwehren ausdrücken.
„Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die sich über Jahre ehrenamtlich für unsere Sicherheit einsetzen, sollen in Zukunft mit einer Feuerwehrrente unterstützt werden.
Wir werden die Voraussetzungen dafür schaffen.“ – So weit das Zitat aus dem 100-Tage-Programm „Volle Kraft für Sachsen“ des Spitzenkandidaten der CDU, Herrn Tillich. Also schlagen wir das nächste Kapitel auf: Versprochen – gebrochen, denn wir reden heute genau über dieses Wahlversprechen.
Sehen wir uns doch einmal den Koalitionsvertrag dazu an. Darin heißt es dann schon etwas abgeschwächter: „Wir unterstützen die Kommunen bei der Aufgabenerfüllung der flächendeckenden Präsenz und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zum Beispiel bei Investitionen und bei der Einführung einer Feuerwehrrente auf Basis einer Versicherungslösung.“ Der große Wahlkampfschla
ger „Feuerwehrrente“! Das war das Argument gegenüber der wichtigen Arbeit der Feuerwehr. Da wollen wir euch unterstützen und eure Arbeit anerkennen! Aber wie sah die Unterstützung dann konkret aus?