Protocol of the Session on May 16, 2013

Im Krankenhausbereich wird die Anzahl der Pflegekräfte jährlich vom Statistischen Landesamt erhoben. Die Personalplanung in diesem Bereich ist Sache der Krankenhausträger. Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das ist auch im Sozialgesetzbuch XI so festgeschrieben. Zur

Erfüllung dieser Aufgaben wirken Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen eng zusammen.

Zu den Ausbildungskapazitäten im Bereich der Altenpflege erhebt das Staatsministerium für Kultus jährlich Daten zur Ausbildungsstatistik für die ehrenamtliche Schulstatistik. So werden dem Staatsministerium für Kultus regelmäßig Angaben der öffentlichen Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft gemeldet: zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des aktuellen Schuljahres.

Für das laufende und das in Planung befindliche Schuljahr werden zu einem jeweils festgelegten Stichtag unter anderem folgende Angaben erfasst: die Schülerzahlen, die Klassenzahlen, der Bedarf an Lehrkräften und das Personal-Ist. Darüber hinaus melden die berufsbildenden Schulen zusätzlich zu einem angegebenen Stichtag Ende September den Stand der Aufnahme von Schülern und Klassen, getrennt nach Schularten. Daher ist die Einrichtung eines Monitorings auch aus Sicht des Staatsministeriums für Kultus derzeit nicht erforderlich.

Eine durch das SMS vorgelegte Prognose zum Ausbildungsbedarf in der Altenpflege bis 2020 geht davon aus, dass 2012 zur Sicherung des Fachkräftebedarfs

1 061 Neueintritte in eine Altenpflegeausbildung benötigt werden. Laut amtlicher Schulstatistik haben im Ausbildungsjahr 2012/2013 tatsächlich 1 216 Schüler ihre Ausbildung aufgenommen, sodass aktuell davon auszugehen ist, dass im Freistaat Sachsen mit den Ausbildungszahlen der derzeitige Ausbildungsbedarf im Bereich der Altenpflege abgedeckt wird. Unabhängig davon prüft das SMS, ob die bisher angenommenen Prognosen auch aktuell noch belastbar sind.

Gestatten Sie mir nun noch einen Einwurf als Landwirtschaftsminister. Die Schüler, die auf den Ausbildungsmarkt kommen, sind in der Zukunft härter umkämpft als jetzt. Wenn wir im landwirtschaftlichen Bereich solche Zahlen aufweisen könnten, wären wir glücklich. Ich brauche 500 Auszubildende im Jahr, um den normalen Bedarf abdecken zu können, und habe augenblicklich 260 Auszubildende. Deshalb von dieser Stelle aus ein Appell an die Pflegeeinrichtungen, das Personal, welches sie ausgebildet bekommen, auch zu halten. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, so reicht es eigentlich aus, aber wir haben in den Reden gehört, dass viele nicht dort ankommen, wo sie eigentlich hinsollen. Über die Ursachen zu spekulieren, dazu bin ich nicht der richtige Mann; ich kann nur appellieren, dass diejenigen, die die Arbeitsplätze anbieten, alles dafür tun, die Arbeitskräfte auch im Lande zu halten.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Die Ausbildungskapazitäten, meine Damen und Herren, bei den Gesundheits- und Krankenpflegern sowie den Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern werden im Krankenhausplan des Freistaates Sachsen abgebildet. Dazu melden die Krankenhäuser ihren Bedarf an. Damit

stellt der Krankenhausplan die Planungsgrundlage für die Ausbildungskapazitäten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege dar. Die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen melden die von ihnen durchgeführten Weiterbildungen dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. So ist erkennbar, welche Weiterbildungsangebote nachgefragt werden und welche nicht. Im Rahmen von Modellprojekten können neue Weiterbildungen erprobt werden. Bei entsprechender Nachfrage können sie dann in die Weiterbildungsverordnung aufgenommen werden. Dies genügt aus Sicht der Staatsregierung als Planungsgrundlage für Weiterbildungsangebote.

Der Antrag ist aus der Sicht der Staatsregierung, wie wir es gestern im Zitat gehört haben, entbehrlich.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Frau Herrmann steht am Mikrofon 2. Sie wünschen eine Kurzintervention? Bitte.

Genau. Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatsminister Kupfer, ich habe darauf verzichtet, Ihnen Fragen zu stellen, und nutze das Mittel der Kurzintervention. Sie sind darauf eingegangen, dass bestimmte Bereiche erfasst werden. Aber deutlich geworden ist auch, dass sie zum Teil vom Kultus erfasst werden und zum anderen im Krankenhausplan stehen und eine Gesamtschau der Bedarfe nicht stattfindet. Das ist umso bedauerlicher, als über eine generalisierte Ausbildung schon längere Zeit nachgedacht wird. Das heißt, dass wir in Zukunft nicht mehr so stark in Sektoren gegliederte Ausbildungen und Einsätze haben werden und es nur klug ist zu schauen, wie das Gesamtpotenzial ist und wie es sich entwickelt. – Das zum einen.

Zum anderen haben Sie am Anfang von Wertschätzung gesprochen. Da bin ich ganz bei Ihnen. Die Pflegenden bedürfen der Wertschätzung. Wir sollten als Gesellschaft anders mit diesem Thema umgehen; denn wie drückt sich Wertschätzung aus? Einmal durch die Bezahlung – und wir wissen, dass wir in Sachsen am unteren Ende in Deutschland stehen. Das kann also nicht die Motivation sein. Viele sind motiviert, weil sie den Bedarf sehen und Erfahrungen mit eigenen Eltern oder Großeltern gemacht haben und sich vorstellen können, in diesem Bereich zu arbeiten. Wir müssen also über die Bezahlung nachdenken sowie über eine Aufwertung des Berufsbildes. Darin drückt sich auch eine Wertschätzung in der Gesellschaft aus, und die Diskussion darüber vermisse ich.

Um das stärker einzubeziehen, ist es, denke ich, richtig, dass zunehmend die Pflegenden selbst ihre Stimme erheben, und uns steht es gut an, diese Stimmen zu hören und nicht – das richte ich weniger an Sie als an die Koalition – zu sagen, es sei alles paletti und die Probleme, die geschildert werden, gibt es eigentlich gar nicht.

(Beifall der Abg. Gisela Kallenbach, GRÜNE)

Auf den Punkt genau. – Herr Staatsminister, ich frage Sie: Haben Sie das Bedürfnis zu erwidern?

Staatsminister Frank Kupfer: Ich gehe davon aus, dass es im Protokoll steht. Dort können wir es dann nachlesen!

Das haben alle gehört. Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, das Schlusswort hat die Fraktion der SPD. Frau Abg. Neukirch, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Herrn Staatsminister Kupfer sehr dankbar, dass er zum Schluss noch einmal deutlich gemacht hat, dass das tatsächlich ein Bereich ist, in dem es ein Problem gibt. Ob wir dabei mit einem Appell an die Träger weiterkommen, bezweifle ich etwas, aber nach den Rednern der Koalitionsfraktionen hatte ich schon wieder ein wenig das Gefühl, dass alles paletti ist und wir als Land, als Staat überhaupt keinen Einfluss haben.

Herr Krauß, Sie sagten, die Staatsregierung sei weder für die Ausbildung noch für die Verdienste zuständig; die Anbieter sollten sich darum kümmern.

(Alexander Krauß, CDU: Ich habe gesagt, sie sind für die Ausbildung schon zuständig!)

Ich finde, Sie machen es sich damit zu leicht. Sie wissen selbst, wie und auf welchen Grundlagen die Pflegesatzverhandlungen laufen und wie die Spielräume für die Träger sind.

(Alexander Krauß, CDU: Nicht der Freistaat Sachsen!)

Sie kennen die Ausbildungszahlen. Sie wissen, dass von der Bertelsmann Stiftung bis 2030 30 000 Vollzeitstellen prognostiziert werden, und wollen den Trägern in Sachsen sagen, sie seien dafür verantwortlich, sich diese Anzahl an Trägern sozusagen selbst zu organisieren? Da fehlen einem die Worte! 30 000 Vollzeitstellen, das bedeutet bei einer Teilzeitquote, dass wir fast 40 000 Menschen für diesen Bereich benötigen.

Unterbesetzung im Krankenhaus: Dazu kann ich Ihnen gern weiterhelfen. Die Krankenhausgesellschaft spricht von 10 % Stellen im Pflegebereich, die nicht besetzt werden können, und genau das ist mein Problem bei dem ganzen Thema: Ich suche mir die ganze Zeit von irgendwelchen Quellen Daten zusammen, weil es in diesem Freistaat nicht möglich ist, eine Stelle zu haben, an der diese Informationen zusammengeführt werden. Das muss aus meiner Sicht aufhören. Das hat nichts mit staatlicher Bevormundung zu tun.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Das ist einfach eine Hilfe für diejenigen, die in dem Bereich arbeiten, die Leistung anbieten. Wir werden über kurz oder lang dazu kommen, dass der Fachkräftemangel

im ländlichen Raum zu einem Pflegenotstand führt, weil die Unternehmen nicht mehr Geld bezahlen können.

Frau Schütz, Ihre Vorschläge finde ich alle gut. Machen Sie es einfach. Sie haben den Bundesgesundheitsminister, Sie sind hier in der Staatsregierung vertreten: Setzen Sie Ihre Vorschläge um. Dabei kommt garantiert etwas Gutes für die Pflege herum. Aber tun Sie es endlich! Seit zehn Jahren wird einfach nur darüber geredet. Jetzt einen solch kleinen Antrag, ein solch kleines Instrument, eine solch kleine Grundlage einzuführen und zu sagen „Wir nehmen euch ernst in der Pflege, und ihr habt es verdient, dass wir uns darum kümmern.“, das bekommen Sie nicht hin.

Frau Schütz, ich weiß nicht, mit welcher Agentur für Arbeit Sie reden. Die Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit – ich halte es kurz hoch – stellt den Fachkräftemangel in der Alten- und Krankenpflege für ganz Sachsen fest. Sachsen ist das einzige neue Bundesland, in dem dieser Mangel festgestellt wird; lesen Sie es nach, das ist vom Dezember 2012 –

Bitte zum Schluss kommen.

– wiederum mit dem Hinweis darauf, dass wir in diesem Land eine Stelle brauchen, an der diese Informationen zusammenfließen. Wenn Sie sich nicht selbst die Mühe machen, das zusammenzusuchen, sorgen Sie dafür, dass es jemand macht in diesem Freistaat. Dann verbessern Sie auch die Situation für Pflegekräfte.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 5/9135 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür ist die Drucksache dennoch nicht beschlossen worden.

Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 9

Wahl der Vertrauensleute für die Wahlausschüsse gemäß § 26 VwGO

für die Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten

Drucksache 5/11853, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Meine Damen und Herren, es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage: Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen.

Wer der Drucksache 5/11853 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Ist jemand

dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist die Drucksache einstimmig angenommen, meine Damen und Herren, und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 10

Energiearmut verhindern statt Energiewende ausbremsen!

Drucksache 5/11683, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

mit Stellungnahme der Staatsregierung