Protocol of the Session on May 16, 2013

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Ach was?)

Kein Positives, Frau Falken.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Schade!)

Ich hatte das Gefühl, dass ich das schon einmal irgendwo gelesen habe. Einige Vorredner sagten es bereits: Der Gesetzentwurf, über den wir am 11. Juli vergangenen Jahres berieten, hatte fast denselben Inhalt.

Ich kann es verstehen, dass man sich die Arbeit im Parlament etwas einfacher machen will und – wie beim Essen – etwas vom Vortag wieder aufwärmt. Aber ich sage es Ihnen gleich: Wenn etwas aufgewärmt wird, wird es nicht besser. Daher werden wir diesen Antrag, wie schon den Gesetzentwurf im vergangenen Jahr, ablehnen.

Ich möchte die Ablehnung begründen. Wir haben gehandelt; mit der Lernmittelverordnung ist Rechtsklarheit geschaffen worden. Ich möchte eine Auswahl dessen bringen, was alles kostenfrei ist: Schulbücher, Kopien, Atlanten, Schulhefte für den Unterricht, Tafelwerke, Wörterbücher usw. usf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen hat eine der am weitesten gehenden Regelungen zur Lernmittelfreiheit in Deutschland. Auch Frau Firmenich hat schon gesagt, dass Sachsen insoweit ganz weit vorn ist.

Schauen wir doch einmal in andere Bundesländer, Frau Falken. In § 10 Abs. 3 der Verordnung eines anderen Bundeslandes heißt es:

„Ausgenommen von der Lernmittelfreiheit sind:

1. Lernmittel, die nur einmal verwendbar sind, insbesondere Arbeitshefte, Arbeitsblätter und Aufgabensammlungen, und sich deshalb für eine Ausleihe nicht eignen sowie

2. Lernmittel in beruflichen Schulen …“

Frau Falken, wissen Sie, in welchem Land diese Verordnung gilt? Sie gilt in dem sozialistischsten Bundesland Deutschlands, in Brandenburg – rot-rot regiert!

(Jürgen Gansel, NPD: Volksrepublik Brandenburg!)

Das ist eine viel weniger weitgehende Regelung als die, die wir in Sachsen haben. Insofern ist Ihre Argumentation hier völlig scheinheilig.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Sie versuchen zum wiederholten Male, neben der weitgehenden Lernmittelfreiheit, die wir in Sachsen schon haben, eine wirklich allumfassende Lernmittelfreiheit herbeizuführen. Alles, was im Unterricht irgendwann verwendet wird, müsste laut Ihrem Antrag kostenfrei sein. So kann Ihr Antrag jedenfalls interpretiert werden. Ihr Motto lautet: „Wünsch Dir was!“ Unter die Formulierung in Ihrem Antrag könnte ich beispielsweise den Malkasten

fassen. Dazu muss ich schon sagen: Der Malkasten soll von den Eltern bezahlt werden. Ich halte es für richtig, dass gerade für Dinge, die zum Verbrauch bestimmt sind, Kostenfreiheit nicht besteht. Es schadet auch nicht, wenn ein Malkasten zu Hause steht, sehr geehrte Frau Falken.

Ich könnte das anhand anderer Punkte Ihres Antrags fortführen.

Damit schließt sich übrigens der Kreis; denn die Kostenlos-Mentalität, die Sie sonst auch immer an den Tag legen, wird auch hier wieder deutlich. Wenn ich mir die gestrige Steuerdebatte vor Augen halte, stelle ich fest: Erst nehmen die LINKEN den Menschen über Steuererhöhungen das Geld weg; dann geben sie, geschmälert um Bürokratiekosten, milde Gaben an die Beraubten zurück. Das ist politische Hütchenspielerei und verdeutlicht Ihren politischen Ansatz. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Das war Herr Kollege Bläsner für die FDP-Fraktion. Für die Fraktion GRÜNE spricht Frau Giegengack.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorab ein Wort zu Ihnen, Frau Firmenich: Die Schuldenbremsenkeule herauszuholen, wenn wir über die Lernmittelverordnung reden, finde ich etwas überzogen. Der Freistaat hat 5 Millionen Euro draufgelegt. Wir müssen uns auch mit dem auseinandersetzen, was Gerichte entschieden haben. Ich fände es sehr bedauerlich, wenn wir bei allen weiteren Gesetzesvorhaben oder Anträgen der Opposition von der CDU hören würden: „Das können wir nicht machen, weil wir die Schuldenbremse haben.“ Wir GRÜNEN sind in die Verhandlungen jedenfalls nicht mit der Vorstellung gegangen, dass wir uns das in den nächsten zehn Jahren anhören müssen.

Zu dem Antrag selbst: Es ist schon ausgeführt worden, dass es zum Thema „Lernmittelfreiheit“ schon mehrere Anläufe gab. Ich finde den Zeitpunkt für diesen Antrag etwas unglücklich gewählt, weil ein Verfahren zur möglichen Kostenfreiheit des Taschenrechners anhängig ist. Gerade jetzt die Staatsregierung aufzufordern, das Schulgesetz zu ändern, finde ich unglücklich. Falls die Koalition dem folgte und das Gericht entsprechend entscheiden würde, müsste das Gesetz noch einmal angefasst werden.

Wir kommen auf keinen Fall darum herum, das Schulgesetz mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Wir haben hier mehrmals darüber debattiert. Ich bin es auch leid, das alles noch einmal auszuführen. Schulgesetz und Verfassung sind nicht zum gleichen Zeitpunkt verabschiedet worden. Deshalb unterscheiden sich die entsprechenden Regelungen. Wir haben insoweit ein Auslegungsproblem. Dieses ist wohl auch durch eine Verordnung nicht zu lösen; das hat die Ministerin selbst gesagt. Frau Kurth, bei

der Verabschiedung der Lernmittelverordnung haben Sie uns wissen lassen, dass es für eine langfristige Rechtssicherheit wohl einer Änderung des Schulgesetzes bedarf. Auch wir sehen das so. Jetzt müssen wir abwarten, wie das Gericht entscheidet, was den Taschenrechner angeht.

Ich finde allerdings die in der letzten Zeit zu beobachtende Entwicklung unglücklich: Bestimmte Fragen werden nur noch von Gerichten entschieden. Das zeugt von politischer Handlungsunfähigkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Ich erinnere an die Fremdsprachenthematik. Anscheinend gilt: Nur wer klagt, bekommt recht. Diejenigen, die klagten, haben in 80 bis 90 % der Fälle einen Platz in der entsprechenden Fremdsprachenausbildung bekommen. Ich erinnere auch an die Klage in Bezug auf die Mitwirkungsentzüge bei Grund- und Mittelschulen.

Es ist ein Armutszeugnis, dass wir nicht mehr handeln, sondern maximal reagieren, und dass man nur recht bekommt, wenn man klagt. Das kann ja nicht der Regelfall für Eltern sein.

Angesichts dessen stellt sich die Frage, worauf Sie von der Koalition noch warten. Ich hoffe schon, dass das Schulgesetz entsprechend angefasst wird, damit wir uns nicht ständig damit beschäftigen müssen.

Allerdings werden wir uns zu dem vorliegenden Antrag der Stimme enthalten, weil wir den Zeitpunkt unglücklich finden. Das Gericht muss entscheiden, ob die Rechner unter die Lernmittelfreiheit fallen. Dann muss ein ordentlicher Entwurf dazu vorgelegt werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auf Frau Giegengack, Fraktion GRÜNE, folgt Herr Löffler, Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor nicht ganz einem Jahr stand das Thema „Lernmittelfreiheit“ auf der Tagesordnung des Plenums. Man könnte deshalb versucht sein, den Antrag als weiteren Murmeltierantrag der LINKEN abzutun. So ist es aber nicht.

Am 11. Juli 2012 gab mein Fraktionskollege Andreas Storr für die NPD-Fraktion an dieser Stelle Folgendes zu bedenken: „Seit diesem Montag liegt ein Rundschreiben der Kultusministerin an die Schuldirektoren vor, das – allerdings sehr zögerlich – einige Veränderungen ankündigt. So ist mir unverständlich, dass lediglich die Arbeitshefte, die Schulbücher begleiten, ergänzen oder ersetzen, von den Schulen auf Kosten der Schulträger angeschafft werden sollen. Hier ist doch der nächste Streit, notfalls wieder vor Gericht, programmiert, wenn andere Arten von Arbeitsheften bzw. Druckerzeugnissen ins Spiel kommen.“

Ja, und genau zu dieser Art von Klagen ist es mittlerweile gekommen. Erwähnt wurde heute bereits – wie auch in

der Begründung der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag – das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz. In ihm wird Limbach-Oberfrohna als Träger des örtlichen Gymnasiums zur Erstattung der Kosten für einen grafikfähigen Taschenrechner verpflichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sicher ist aber, dass es auf dem Klageweg weitergehen wird.

Weiter stellte Andreas Storr die rhetorische Frage:

„Was soll dieser Geiz, wenn es um unsere … Jugend, letztlich um unsere Zukunft geht? Gibt es keine Haushaltsposten, die zugunsten der Lernmittel gekürzt oder gestrichen werden können?“

Genau vor diesem Problem stehen wir heute ebenfalls. Öffentliche wie freie Schulträger klagen über gestiegene Kosten. Sie werden von der Lernmittelergänzungspauschale in Höhe von jeweils 5 Millionen Euro, die in den Doppelhaushalt 2013/2014 eingestellt wurde, offenbar nicht gedeckt.

Nach Erkenntnissen der Gesellschaft für Konsumforschung kommen auf Eltern durchschnittliche Kosten in Höhe von 155 Euro für Artikel zur Einschulung zu, die auch schon mal mit bis zu 275 Euro für die Materialliste zu Buche schlagen können. Für Eltern mit kleinem oder mittlerem Einkommen bedeutet das eine wirkliche Belastung.

Gerade der Zugang zu Bildung und der erforderlichen Ausstattung sollte nicht vom Geldbeutel oder der sozialen Herkunft der Eltern abhängig sein, sondern wirkliche Chancengleichheit bieten. Doch die Realität sieht anders aus. So hat der Jöhstädter Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung die Schadenersatzregelungen bei unsachgemäßem Gebrauch bzw. Verlust von Schulbüchern verschärft. In Leipzig hat am 29. April Finanzbürgermeister Bonew für das laufende Jahr eine haushaltswirtschaftliche Sperre über den Etat verhängt: „Insbesondere werden die durch gesetzliche Rahmenbedingungen verursachten zusätzlich benötigten Mittel in den Bereichen Hilfe zur Erziehung, Lernmittelfreiheit und zur neu geplanten Unterbringung von Asylbewerbern nicht oder nur teilweise durch erhöhte Zuweisungen Dritter kompensiert.“ Womit wir wieder bei den fehlgeleiteten Ausgaben wären, die wir im vergangenen Jahr ausführlich angesprochen haben.

Auch wenn der Antrag der LINKEN keinerlei Kürzungsvorschläge für überflüssige oder schädliche Vorhaben enthält – wer kürzt schon gern bei sich selbst, beispielsweise beim Kampf gegen rechts; das wäre ein Vorschlag –, werden wir als NPD-Fraktion diesem Antrag zustimmen. Unsere Kinder und deren bestmögliche Ausbildung für die Zukunft sollten es uns wert sein.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Mit Herrn Löffler sind wir am Ende der ersten Runde angekommen. Wir eröffnen mit der einbringenden Fraktion DIE LINKE und Frau Falken eine zweite Rednerrunde.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Firmenich, ich bin ein wenig entsetzt. Äußerungen, was für das Land gut ist, entscheidet die CDU, halte ich für äußerst bedenklich.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Das ist doch die Wahrheit!)

Ja, aber das ist so rückschrittlich, das tut geradezu weh. Die CDU entscheidet, was für das Land gut ist. Toll! Wunderbar!