Es bleibt natürlich die Frage offen: Welche Auswirkungen hätte das Gesetz, wenn die Regelungen eingeführt würden? Ich habe mich bemüht zu recherchieren, welche Arbeitsbelastung auf den Petitionsausschuss zukäme, wenn es diese Regelung gäbe, und habe mir dafür die Jahresberichte 2002 bis 2012, die auf der Landtagshome
page zur Verfügung gestellt werden, angesehen. Wenn ich alles richtig zusammengetragen habe, würden wir pro Jahr zwischen einer und vier öffentliche Anhörungen durchführen. Es gab eine Ausnahme: Im Jahr 2010 wären wir auf neun öffentliche Anhörungen gekommen. Das war aber wohl der Ausnahmesituation der Haushaltsaufstellung geschuldet. Insofern gehe ich davon aus, dass wir im Regelfall dem Umfang, der auf uns zukäme, durchaus Herr werden könnten und nicht alle kurz vor dem Burnout stünden.
Wichtig ist an der Stelle der Hinweis: Der Deutsche Bundestag kennt ein solches Verfahren bereits. Soweit ich es nachvollziehen kann, hat man dort recht positive Erfahrungen damit gesammelt; das ist zumindest mein Eindruck von außen.
Deswegen möchte ich mich direkt an die Kolleginnen und Kollegen der Koalition wenden: Wir haben in der Vergangenheit einen – ich will es einmal so nennen – vorsichtigen Diskussionsprozess in Gang gesetzt, in welcher Art das Petitionsrecht in Sachsen modernisiert werden kann. Es gab dazu eine interfraktionelle Arbeitsgruppe von CDU, FDP, LINKEN, SPD und GRÜNEN. Wir haben daran auch eine Zeit lang gearbeitet. Leider haben wir vonseiten der Koalition seit geraumer Zeit nichts mehr dazu gehört, wie es weitergehen soll.
Ich fände es schade, wenn dieser Prozess von Ihrer Seite beendet worden wäre. Der vorliegende Gesetzentwurf ist insofern auch als Versuch zu verstehen, die steckengebliebene interfraktionelle Verständigung durch einen konkreten Vorschlag wieder zu befördern. Ich würde mich freuen, wenn wir auf dieser Grundlage wieder in eine ernsthafte Diskussion kämen – das täte uns als Parlament insgesamt gut und wäre vor allem auch im Sinne der Petenten – und dieser Gesetzentwurf nicht das Schicksal aller anderen Oppositionsentwürfe teilen und einfach beiseitegestimmt würde.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Stärkung des Rechts der Bürgerinnen und Bürger im Petitionsverfahren (Sächsisches Petitionsrechtsstärkungsgesetz)“ an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss als federführenden Ausschuss sowie an den Petitionsausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalition bringt heute einen Antrag ein, der sich mit dem Thema „Bekämpfung der Kriminalität in Sachsen, insbesondere im grenznahen Raum“ beschäftigt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2012 weist in der Tat einen Anstieg der Kriminalität im Freistaat um 6,3 % aus, wobei wir durchaus regionale Unterschiede feststellen können. Insbesondere im Bereich der sächsischen Außengrenzen haben wir einen Anstieg der Kriminalitätsentwicklung um über 10 % zu verzeichnen.
Es dominieren Eigentumsdelikte, insbesondere Fahrraddiebstähle, Kellereinbrüche und Diebstähle aus Kraftfahrzeugen. Trotz der „Aktion Helios“ ist gerade in Dresden ein Anstieg der Autodiebstähle um über 20 % auf 1 100 Fälle zu verzeichnen. 9,3 % beträgt die Steigerungsrate der Drogenkriminalität im Freistaat. Besonders dramatisch ist der Anstieg bei den Amphetaminen in Pulver- und in flüssiger Form. Wir stellen fest, dass der Konsum der Droge, die klassisch als „Crystal“ bezeichnet wird, um 25 % angestiegen ist. In absoluten Zahlen: Es gab einen Anstieg von 1 771 Fällen im Jahr 2008 auf 4 736 Fälle im Jahr 2012. Insbesondere bei unter 16-Jährigen ist sie als Einstiegsdroge zu verzeichnen.
Wegen dieser Situation sagt die Koalition, wir müssen intensiver darüber diskutieren, wie wir die Sicherheitsarchitektur in Sachsen auf noch breitere Füße stellen und wie alle Beteiligten und Verantwortungsträger noch besser miteinander zusammenarbeiten können.
Dafür steht der heutige Antrag, der im ersten Teil die Staatsregierung darum ersucht, einen entsprechenden Bericht über die Entwicklung der Kriminalitätsbereiche Eigentums- und Betäubungsmitteldelikte vorzulegen, insbesondere für den Bereich des grenznahen Raumes mit den Schwerpunkten und den daraus abgeleiteten Maßnahmen sowie den erzielten Ergebnissen. Einige davon, insbesondere für den Bereich der Drogenkriminalität, nämlich die Feststellung von Dealern, haben wir in den letzten Monaten in der Presse feststellen können. Gleichwohl bleiben bei der Drogenkriminalität Crystal der
Im zweiten Teil unseres Antrages geht es um einige konkrete Aufgaben und Herausforderungen, nämlich um einen um den am 13. Februar 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik begonnenen Hofer Dialog, der sich mit der Frage der grenzüberschreitenden Kooperation beschäftigt. Dieser Dialog ist wichtig, weil wir ohne die Tschechen und die Polen die anstehenden Herausforderungen nicht bewältigen können. Das bedarf einer vernünftigen Diskussionsgrundlage. Ich bin an der Stelle ausgesprochen dankbar für das Engagement unseres Innenministers, der diesen Prozess aktiv begleitet hat.
Er hat die Zusammenarbeit zwischen Bayern, Sachsen und der Tschechischen Republik unter Beteiligung des Bundesinnenministers vorangebracht. Wir brauchen die länderübergreifende Kooperation zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Das heißt, Justiz und Polizei müssen wirkungsvoll und intensiver zusammenarbeiten. Festgestellte Tatverdächtige müssen sehr schnell zur Verantwortung gezogen werden. Die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erweitert und ausgebaut werden. Hier gibt es auf europäischer Ebene durchaus einen gangbaren Handlungsrahmen. Den müssen wir noch besser ausschöpfen und weitere Kooperationen erschließen.
Nicht nur nach Tschechien und Polen muss unser Blick gehen, sondern wir müssen auch hinterfragen, wie wir noch besser mit den angrenzenden Bundesländern zusammenarbeiten können, zum Beispiel Thüringen, Brandenburg oder Bayern. Bei Fahndungsmaßnahmen kann es vor der sächsischen Landesgrenze keinen Halt geben. Diese Kooperationen gilt es zu intensivieren.
Ein wesentliches Standbein bildet die Prävention, aber nicht nur mit Blick auf die sächsische Polizei, sondern es geht um die Frage der Einbindung der Kommunen, die auch nach dem Sächsischen Polizeigesetz Polizeibehörden sind, und die lokalen Verantwortlichen, die Unternehmen. Prävention, Information, Aufklärung geht alle an. Das muss stärker vernetzt werden. Einige positive Beispiele haben wir in Form von kriminalpräventiven Räten, aber ich denke, auch im Bereich der Sicherheitskooperation lässt sich da etwas ausbauen. Hier sind auch geeignete Unternehmen der Sicherheitswirtschaft gefordert, gerade wenn es um Informationen zur Eigensicherung und die Verantwortung auf kommunaler Ebene geht.
Ich sage Ihnen ausdrücklich, dieser Punkt E unseres Antrages beschäftigt sich mit Präventionsarbeit und nicht, wie so mancher gesagt hat, mit der Entlastung polizeili
cher Aufgaben. Das Gewaltmonopol des Staates liegt bei der Polizei und sie hat zu handeln, aber die Prävention, die Vorarbeit der Kooperation und der Vernetzung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da gehört die Einbindung der Sicherheitswirtschaft im privaten Bereich dazu. Deswegen haben wir das aufgezeigt. Ich denke, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt.
Die rechtlichen Regelungen für die verstärkte Zusammenarbeit der Kommunen und Landkreise mit Unternehmen der Sicherheitswirtschaft soll verbessert werden. Nicht jede Aufgabe, die derzeit der Polizeivollzugsdienst wahrnimmt, muss tatsächlich durch diesen wahrgenommen werden. Er kann zum Beispiel durch Polizeibehörden wahrgenommen werden. Die Landeshauptstadt Dresden verfügt zum Beispiel über eine eigene Struktur einer Polizeibehörde, die bei ruhestörendem Lärm, bei Veranstaltungen und Ähnlichem tätig wird. Das kann man auch in anderen Städten und Landkreisen gestalten. Auch die Zusammenarbeit mit Unternehmen der Privatwirtschaft ist möglich. Es ist letztlich durchaus eine berechtigte Frage, ob es bei einer intensiven Aufgabenkritik der sächsischen Polizei zwangsläufig erforderlich ist, dass jeweils ein Funkstreifenwagen mit zwei Mann vor einem Schwerlasttransport herfahren muss oder ob das durch Dispatcherdienste der privaten Wirtschaft zu organisieren ist, ob jedes Volksfest und jedes Fußballspiel mit einem Großaufgebot der Bereitschaftspolizei zu sichern ist. Hier sind Handlungsreserven, die es zu erschließen gilt. Hier sind auch Betreiber und Unternehmer in der Verantwortung, mit der Privatwirtschaft zu handeln.
Wir wollen die Vernetzung zwischen Polizei und Polizeibehörde verbessern. Wir haben in der Praxis die Situation, dass oft die Landkreise und die Bürgermeister sehr schnell nach dem Polizeivollzugsdienst rufen. Nach dem Polizeigesetz muss man deutlicher wahrnehmen, dass es eine Eigenverantwortung der kommunalen Familie gibt, denn das Polizeigesetz spricht von Polizeivollzugsdienst und Polizeibehörden in der Aufgabenwahrnehmung. Hier müssen bestimmte Bereiche bewusster als kommunale Aufgabe wahrgenommen werden.
Die effektive Bekämpfung der Drogenkriminalität ist eine der zwingenden Aufgaben, nicht nur in Richtung der Tschechischen Republik und der Republik Polen. Wir haben gerade in den grenznahen Regionen die Drogenküchen und die wirtschaftliche Situation auf tschechischer Seite, die die dort Lebenden immer wieder motivieren, entsprechend tätig zu werden, sowie die kurzen Wege und den Ameisenhandel mit einer breiten Streuwirkung. Das macht es umso erforderlicher, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sehr eng, konsequent und restriktiv zusammenarbeiten. Es ist notwendig, neben der Repression vor allem bei der Prävention intensiver als bisher tätig zu werden. Die Aufklärung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das gilt für die Schulen, die Landkreise, das gilt auch für die Polizei, aber diese einzelnen Informationsstränge müssen vernetzt und gemeinsam koordiniert
werden. Information und Aufklärung müssen auch in Diskotheken erfolgen, im Zweifelsfall auch entsprechende Kontrollen, wenn es Hinweise gibt. Wir wissen alle, wie schnell Crystal süchtig macht. Deswegen sind schnelle Reaktionszeiten notwendig.
Wenn Sie sich das anschauen – und insoweit ist es kein Placebo der Koalition –, werden wir mit diesem Antrag eine Herausforderung sehr schnell auf die Tagesordnung setzen. 2014/2015 werden wir die Evaluierung der Polizeistärke in der Diskussion haben. Das Konzept Polizei 2020 sagt, dass wir im Jahr 2017 evaluieren wollen, wobei ich deutlich sage – ich denke, der Minister sieht das genauso wie die Polizei –, dass Evaluation sowieso ein Geschäft des laufenden Betriebes ist. Evaluation findet ständig statt nach der Bewertung der Frage von Einsatz- und Kriminalitätsschwerpunkten. Da ist die Polizei kein starres Gebilde.
Wir wollen diesen ganzheitlichen Ansatz in der Bewertung und in der Diskussion. Wir wollen die Betrachtung aller Aufgabenbereiche. Der Innenarbeitskreis der CDUFraktion und der FDP-Fraktion wird intensiv schauen, wie andere Bundesländer die Vernetzung organisieren, gute Beispiele aufnehmen und den Dialog mit der Handwerkerschaft und den Landkreisen intensivieren. Anfang Juli werden wir mit der Handwerkskammer Dresden eine Veranstaltung durchführen, wo wir Unternehmer, Bürgermeister und politische Verantwortliche gemeinsam mit der Polizei in den Dialog bringen, um einen Diskussionsprozess aufzunehmen. Die Polizei nimmt ihre Aufgabe wahr, aber die Gesellschaft trägt ihren Aufgabenbereich mit.
Die anstehenden Herausforderungen in der Kriminalitätsentwicklung sind nur gemeinsam zu beantworten. Sachsen ist nach wie vor kein Kriminalitätseldorado. Wenn Sie sich die Benchmarks der Bundesländer anschauen, sind wir nach wie vor ein sicheres Land. Dies gilt es zu bewahren. Deswegen setzen wir uns für die Diskussion ein, um diesen Prozess sinnvoll und zielführend zu begleiten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vor Kurzem veröffentlichten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2012 haben uns alle aufgeschreckt. Demnach stieg die Gesamtzahl der Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 312 406 Straftaten oder anders gesagt um 6,3 % an. Bei dem genauen Blick auf die Zahlen fallen vor allem Kellereinbrüche, Diebstahl von Fahrrädern, Diebstahl aus Kfz sowie besonders die Rauschgiftkriminalität auf; wobei sich Letzteres seit
Längerem andeutet. Sachsen und daneben auch Bayern gelten als Hochburgen gerade der Droge Crystal. Uns allen ist bekannt, dass hinter der tschechischen Grenze etliche Drogenküchen existieren. Die Zutaten stammen teilweise aus Polen. Über den Besorgnis erregenden Anstieg der Zahl der Crystal-Konsumenten in Sachsen haben wir bereits im Rahmen einer Aktuellen Debatte beim letzten Plenum gesprochen.
Hier bleibe ich bei meiner Auffassung: Die Liberalisierung der Drogenpolitik in der Tschechischen Republik war ein großer Fehler. Ein konsequentes Vorgehen gegen Drogenküchen in Tschechien fehlt zudem.
Meine Damen und Herren! Eine weitere Zahl ist mehr als auffällig: Es ist der starke Anstieg der Kriminalität im grenznahen Raum. Die Deliktzahl stieg hier überdurchschnittlich um 10,8 % an. Das liegt nicht am Diebstahl von Kfz. Dieser stieg landesweit um 5,6 % an. Das liegt hauptsächlich an den gestiegenen Zahlen in den großen Städten. An der tschechischen und der polnischen Grenze ging der Kfz-Diebstahl hingegen zurück. Eines ist klar: Eine Diskussion über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist völlig falsch, widerspricht dem europäischen Gedanken und würde die Probleme nicht lösen.
Die Zahl der Kfz-Diebstähle lag im Jahr 1999, also vor Wegfall der Grenzkontrollen, bei 7 497. Die Zahl für 2012 mit 3 727 ist kein Grund zur Freude oder gar ein Grund, um sich zurückzulehnen. Sie ist aber immer noch weit von den Zahlen aus dem Jahr 1999 entfernt. Ich betone es noch einmal: Im Jahr 1999 hatten wir noch keine offenen Grenzen. Die Länder Polen und Tschechische Republik sind erst seit dem Jahr 2004 Mitglieder der Europäischen Union. Insofern kann die Forderung, die Grenze zu schließen, keine Lösung sein.
Meine Damen und Herren! Gerade im Bereich der Rauschgiftkriminalität, aber auch in vielen anderen Kriminalitätsbereichen muss uns die Entwicklung in den Grenzregionen Sachsens Sorge bereiten. Deswegen haben wir als FDP- und CDU-Koalition beschlossen, dieses Thema mit unserem heutigen Antrag in den Fokus zu rücken. Sieht man sich den Antrag einmal genauer an – was ich vor allen Dingen den Oppositionsfraktionen empfehle –, so kann man die ganze Aufregung, die vor allem von Frau Jähnigen hier im Vorfeld verursacht wurde, kein bisschen verstehen. Im ersten Teil geht es uns lediglich um einen Bericht zu bereits eingeleiteten Maßnahmen und Ergebnissen. Ebenso wenig kann man den seit dem Jahr 2012 bestehenden Hofer-Dialog zwischen Bayern, Sachsen und der Tschechischen Republik ernsthaft kritisieren. Dieser Dialog hat bereits zu konkreten Ergebnissen geführt, so zum Beispiel zur gemeinsamen Fahndungsgruppe von tschechischen und sächsischen Polizeibeamten.
Die länderübergreifende Kooperation von Polizei und Strafverfolgungsbehörden in Sachsen, Polen und Tschechien muss schnellstmöglich zu einem abgestimmten und zielgerichteten Vorgehen bei der Grenzkriminalität führen. Das sollte in einem gemeinsamen Europa eine Selbstverständlichkeit sein. Ebenso eine Selbstverständlichkeit ist die enge Kooperation zwischen den Bundesländern und die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des Bundes. Schon im Januar, aber auch bei der Plenarsitzung im April habe ich gerade vor dem Hintergrund der explodierenden Zahlen bei dem Crystal-Schmuggel eine verstärkte Personalausstattung bei Zoll und Bundespolizei an Sachsens Außengrenzen gefordert.
Liebe Frau Jähnigen, ganz und gar nicht nachvollziehen kann ich Ihre Äußerungen, was eine angebliche Privatisierung von polizeilichen Kernaufgaben angeht. Wir wollen, dass geeignete Unternehmen der Sicherheitswirtschaft in Überlegungen bei der Präventionsarbeit einbezogen werden und rechtlich eine verstärkte Zusammenarbeit von Kommunen, Landkreisen und derartigen Unternehmen ermöglicht wird. Daraus eine Privatisierung von Kernaufgaben oder durch eventuelle Nachbarschaftshilfe sogar das Entstehen einer Überwachungsgesellschaft zu konstruieren ist gewagt, selbst für Ihre Verhältnisse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich muss auch weiter an der Umsetzung des Projektes „Polizei.Sachsen.2020“ gearbeitet werden. Die Aufgabenkritik ist eine Daueraufgabe. Die Polizei muss endlich von Aufgaben entlastet werden, die eben keine klassischen Polizeiaufgaben sind. Ich denke beispielsweise an die Begleitung von Schwerlasttransporten.