Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Wir finden den Antrag der GRÜNEN recht verwegen, versuchen sie doch, in einer vom Landtag besonders schwer zu kontrollierenden Angelegenheit – einem Staatsvertrag – ausgerechnet dem Staatsminister, der das Parlament am geschicktesten zu umgehen pflegt,
vernünftige Ratschläge auf den Weg zu geben; ausgerechnet der Staatsminister, der den alten Entwurf dereinst mit dem legendären Satz – ich muss ihn einfach noch einmal wiederholen, Herr Jennerjahn –: „Den 14. Medienschutzvertrag in seinem Lauf halten weder Ochs‘ noch Esel auf“ verteidigte, selbstverständlich ohne den geistigen Mentor zu nennen. Es war einfach zu schön, insbesondere, weil dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
vom nordrhein-westfälischen Landtag kurz darauf gestoppt wurde – dankenswerterweise auch mit den Stimmen der dortigen CDU.
Der alte Entwurf zeichnete sich vor allem durch zwei Dinge aus: durch den Wunsch nach verbotener Zensur einerseits und durch absolut lächerliche Methoden bei der technischen Umsetzung andererseits. Erinnert sei hier an den Zauber um schwarze und weiße Listen als Filterprogramme für Eltern, deren Untauglichkeit Ihnen in der damaligen Anhörung alle Sachverständigen nachgewiesen haben.
Besonders skurril war es, vermeintlich jugendgefährdende Inhalte im Internet auf nächtliche Sendezeiten verbannen zu wollen – dafür hat uns, glaube ich, die ganze Welt ausgelacht. Absurd auch die Idee, dass Anbieter von Plattformen den nicht jugendgefährdenden Inhalt von Einträgen Dritter garantieren oder den Zugang für Kinder und Jugendliche generell sperren sollten. Bei genauer Betrachtung stand sogar infrage, ob Jugendliche noch Wikipedia nutzen können.
Was hingegen keinerlei Rolle spielte, waren Ansätze zur Herausbildung der notwendigen Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen im Umgang mit alten und neuen Medien. Das würde ja auch Geld kosten. Vor allem würde es den Horizont vieler Erwachsener auch in Staatsregierung und Parlament überschreiten, die selbst allergrößte Mühe im Umgang mit neuen Medien haben.
Für Kinder und Jugendliche sind es übrigens keine neuen Medien, sondern Selbstverständlichkeiten des Lebens, die es so schon immer gegeben hat – genauso selbstverständlich wie Essen, Schlafen oder Zähneputzen.
Wir brauchen Medienbildung und Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche, aber auch für Eltern und professionelle Begleiter der Aufwachsenden. Damit liegt es nicht nur in Deutschland insgesamt, sondern gerade besonders im Freistaat Sachsen im Argen.
Ich erinnere diesbezüglich an die Antworten auf unsere Große Anfrage zu diesem Thema und an die Ablehnung unseres Antrages im Ausschuss Anfang dieses Jahres. Deshalb fänden wir es tausendmal besser, in der Verantwortung der Landesbildungsministerinnen und -minister würde ein Jugendmedienbildungs-Staatsvertrag mit
verbindlichen Bildungszielen geschlossen statt dieses im alten Denken verharrenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Leider werden sich wohl dennoch wieder die Regulierungswut und die Überwachungsphantasien
schwarz-gelber Medienpolitik austoben. Jedenfalls lassen die Antworten, die Herr Dr. Beermann auf meine Kleine Anfrage gegeben hat, kein Umdenken erkennen und nichts Gutes erwarten.
So bleibt es auch bei unserem damaligen Fazit, dass ein solcher Staatsvertrag weder geeignet noch notwendig ist, um Kinder und Jugendliche vor vermeintlich gefährdenden Inhalten zu schützen. Schon gar nicht ist es verhältnismäßig, was die Schaffung von Zensur und Kontrollmechanismen im Internet betrifft.
Darüber hinaus gilt aber immer noch, was meine Kollegin Bonk schon damals sagte: „Der beste Jugendschutz im Netz sind die Jugendlichen selbst. Deren Interesse selektiert wesentlich mehr entwicklungsbeeinträchtigende Internetangebote aus als alle technischen Systeme.
Das Erstellen schwarzer Listen für und über Filtersysteme hingegen kann das Interesse an diesen verbotenen Sachen nur noch steigern. In der Regel entsteht die Entwicklungsbeeinträchtigung erst durch den falschen Umgang mit Netzinhalten, also durch die Verbote selbst.“ Am besten wäre es deshalb, sie würden es ganz bleiben lassen und sich lieber wieder überschaubaren medienpolitischen Fragen wie der Sonntagsöffnung von Videotheken zuwenden.
Wenn Sie sich aber unbedingt wieder an einem Staatsvertrag versuchen wollen, sollten Sie die guten Ratschläge, die Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN aufgeschrieben haben und denen wir zustimmen werden, unbedingt beherzigen, sonst droht Ihnen dieselbe Pleite wie beim letzten Mal.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich meinem Kollegen von der CDU, Kollegen Gemkow, an. Nur in einem Punkt haben wir eine unterschiedliche Auffassung, denn wir werden als SPD-Fraktion dem Antrag zustimmen, aber meine Rede gebe ich auch zu Protokoll. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich tue etwas, was ich sehr selten mache. Ich handle wie die SPD – nicht in der Abstimmung, aber indem ich meine Rede zu Protokoll gebe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann dem Beispiel meiner Vorredner nicht folgen und meine Rede zu Protokoll geben, weil uns für die Fraktion sonst so viel Redezeit pauschal abgezogen würde. Ich werde es trotzdem relativ kurz machen.
Es ist zweifellos eine der großen Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft, die beiden zentralen Forderungen des vorliegenden Antrags umzusetzen, nämlich
rechtsverbindliche Regelungen zu finden, die einen weitgehenden Kinder- und Jugendschutz in der elektronischen Kommunikationswelt gewährleisten und gleichermaßen die Medienkompetenz fördern.
Hält man sich die rasante Entwicklung des Internets und die fast allgegenwärtige Nutzung der sozialen Netzwerke vor Augen, dann wird klar, dass der Jugendschutz in den neuen Medien eine sich ständig verändernde Daueraufgabe ist.
Wie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auch immer ausformuliert sein mag, endgültige Regelungen wird es dort angesichts der Veränderungsrasanz und des Innovationscharakters des Internets nicht geben können. Bei allen Bemühungen des Medienschutzes steht zu befürchten, dass der Wettlauf des Gesetzgebers mit den Anbietern bedenklicher Netzangebote immer ausgehen wird wie das Rennen von Hase und Igel.
Um es gleich vorwegzunehmen: Dieser Antrag setzt sich auch aus Sicht der NPD sehr differenziert mit dem Kinder- und Medienschutz auseinander, und er erhebt Forderungen, die auch von unserer Fraktion unterstützt werden. Auch die NPD tritt für die Informations- und Kommunikationsfreiheit im Netz ein, die nur in begründeten Einzelfällen und bei der Verbreitung von pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten durch den Staat einzuschränken ist.
Da Kinder in der Regel noch nicht selbstsicher und kritisch genug mit Internetangeboten umgehen können, sind staatliche Kontrollen und Regeln unerlässlich, um sie vor Pornografie, Gewaltverherrlichung und natürlich auch betrügerischen Geschäftspraktiken im Netz zu schützen, dies umso mehr, weil die Vermittlung von Medienkompetenz im schulischen Bereich immer noch einen zu geringen Stellenwert einnimmt und auch viele Eltern nicht wirklich Orientierungshilfe in den Weiten und Tiefen des Internets geben können. Deswegen ist es natürlich richtig, dass Kinder und Jugendliche vor sogenannten entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten geschützt werden.
Hoch problematisch wird es aus Sicht der NPD aber dann, wenn auch missliebige politische Ansichten oder historische Darstellungen als entwicklungsbeeinträchtigend etikettiert, geächtet und subtil wegzensiert werden sollen. Wenn bestimmte linke Netzpolitiker schon in überfremdungs- und islamkritischen Darstellungen, in Euro- und EU-kritischen Positionen sowie in israelkritischen Texten eine Jugendgefährdung sehen wollen, dann sollten für jeden freiheitlich gesinnten Bürger die Alarmsirenen schrillen. Das alles ist aus unserer Sicht nämlich weit weniger entwicklungsbeeinträchtigend als die mediale Dauerberieselung mit Schwulenhochzeiten, lesbischen Kinderadoptionen, transsexuellem Körperumbau und Geschichtspornografie in Gestalt von Holocaust-Gedenkritualen und anderen Formen des Nationalmasochismus. Wir alle sollten, meine Damen und Herren, – –
Meine Damen und Herren! Wir alle sollten gesetzgeberisch verhindern, dass Kinder und Jugendliche Gewaltdarstellungen, Gewaltaufrufen,
religiösem Fanatismus und einer überbordenden Sexualisierung ausgeliefert sind. Aber eine politische Meinungszensur darf es im Netz unter keinen Umständen geben.
Ein wichtiger Punkt des vorliegenden Antrags ist die Forderung nach einer frühestmöglich einsetzenden Vermittlung von Medienkompetenz. Es reicht aus Sicht der NPD nicht aus, wenn man die Sächsische Landesmedienanstalt 1,9 Millionen Euro für ein paar ausgewählte Schulprojekte ausgeben lässt, die dann in Hochglanzbroschüren verewigt werden. Selbstbewusstsein und Kompetenz im Umgang mit den neuen Medien sind am besten zu erwerben, indem man aufklärt, aber nicht, indem man ideologisch manipuliert.
Meine Damen und Herren! Wir wissen zwar, dass einige Forderungen dieses Antrages indirekt auch auf einen Kampf gegen rechts zielen. Aber in der Gewissheit des Scheiterns Ihrer Manipulationshoffnungen wird auch die NPD Ihrem Antrag zustimmen, da wir den technischen Jugendmedienschutz für ebenso unverzichtbar halten wie eine breite Aufklärung über Möglichkeiten und Gefahren des Internets.
Ich gehe jetzt davon aus, dass von den Fraktionen nicht mehr das Wort gewünscht wird. Dann frage ich die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Bitte, Herr Minister Dr. Beermann.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Falls es noch eines Beweises bedurft hätte, dass Kinder- und Jugendschutz im Netz erforderlich ist, und um ganz einfach dafür zu sorgen, dass rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen keinen Zugang zu Kindern bekommen, dann ist er doch in diesem Moment geliefert.
Insofern denke ich mir, dass wir da gar nicht so weit auseinander sind. Der damalige Vertrag war gut. Der Abg.
Neubert hat feinsinnig auf das Originalzitat verwiesen und auf das, was es dort gab. Anstelle meines Eingefügten hat er ein ähnliches Schicksal genommen.