Nicht hierunter fallen zum Beispiel Kosten für verwaltungsinterne Tätigkeiten, da hiermit nicht die Erfüllung von Aufgaben mit Außenwirkung verbunden ist. Auf die Tariffragen hat Kollege Michel bereits hingewiesen. Auch diese sind nicht ausgleichspflichtig.
Die Eingruppierungsfragen für Beamte, auch kommunale Wahlbeamte, sind, wenn Standards erhöht werden, selbstverständlich auch entsprechend ausgleichspflichtig. Das wäre der Gegenpol zu Tariffragen, die nicht ausgleichspflichtig sind. Diese anderen Ausgaben finden wie bisher im Rahmen des allgemeinen Finanzausgleichs nach Artikel 87 Berücksichtigung. Hier ist nach Übereinstimmung in der Diskussion von den Entwurfsverfassern deutlich gemacht worden, dass zu Artikel 87 keinerlei Änderungen vorgesehen sind. Wir haben damit eine Verbesserung der Stellung der Kommunen bei der Erfüllung übertragener Aufgaben erreicht. Es ist eine Stärkung, die wir außerordentlich begrüßen.
Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, diese Regelung im Rahmen des bestehenden Zwei-Säulen-Systems der Artikel 85 und 87 einvernehmlich zu erreichen. Die Verfassungsänderungsdiskussion für den Entwurf hat gezeigt, dass kein Systemwechsel gefordert ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Politik heißt, nicht auf gerichtliche Entscheidungen zu warten, um diese dann umzusetzen, sondern Politik heißt gestalten, auch wenn wir durch das Grundgesetz verpflichtet sind, eine Änderung vorzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Änderungsentwurf kann dennoch kein Einfallstor für weitere inflationäre Änderungen der Sächsischen Verfassung sein. Wir haben eine jung gebliebene und für den Bürger verlässliche Verfassung. Das soll auch in Zukunft so bleiben, und ich bin gespannt auf die ambitionierten Beratungen im Ausschuss. Die Terminkette ist sehr anstrengend, und ich hoffe, dass es uns gelingt, diesen Gesetzentwurf, den fachlichen Grundlagen entsprechend, nochmals einer Prüfung zu unterziehen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Dank der SPDFraktion an die Verhandlungsgruppe beginnen.
Über ein Jahr haben wir gemeinsam miteinander gerungen und in vielen Sitzungen versucht, gute Kompromisse zu finden. Wir haben uns, denke ich, weiterentwickelt, wenn man sieht, wie wir am Beispiel der Schweiz gemeinsam gelernt haben. Wir haben es aufgenommen und geschaut, was für uns in Sachsen relevant ist und was wir nicht umsetzen können.
Gemeinsam haben wir eine neue Qualität erreicht, als sich – aus Sicht der SPD-Fraktion leider Gottes – DIE LINKE nicht weiter beteiligt hat, aber wir trotzdem gemeinsam auch zu dem Punkt des sozialen Ausgleichs, der durch DIE LINKE eingebracht wurde, standen und weiterhin stehen.
Ich denke, dass das für die Kultur dieses Sächsischen Landtages eine sehr gute Basis ist, auch für seine Weiterentwicklung.
Wir als SPD-Fraktion freuen uns auch, dass wir alle gemeinsam die kommunale Ebene in den Blick genommen haben ob dieser jetzigen Verfassungsänderung, denn für uns war in der Logik immer klar: Wenn im Bund und im Land eine Schuldenbremse gelten soll, dann müssen wir die Kommunen schützen, weil die Kommunen nicht die Leidtragenden von Schuldenbremsen in Bund und Land sein dürfen. Das war für uns immer klar.
Zugegeben: Wir hatten diesbezüglich teilweise auch unterschiedliche Auffassungen, aber wir haben am Ende einen Kompromiss gefunden, den ich als einen fairen Kompromiss bezeichnen möchte, und dieser Kompromiss – das kann ich auch für die SPD-Fraktion sagen – gilt, das ist ganz klar. Insofern, sosehr ich den Kollegen Scheel schätze, bin ich mir nicht sicher – wir haben sehr intensiv mit Expertinnen und Experten gesprochen –, ob wir in den nächsten sechs, acht Wochen diesbezüglich Veränderungen sehen werden. Wir werden uns trotzdem der Anhörung widmen und werden sehen, ob es da gravierende Probleme gibt, das ist klar.
Ich möchte jetzt gern noch auf meine Vorredner eingehen, um die eine oder andere Klarstellung vorzunehmen. Wir haben gesagt: Der Wortlaut gilt – Kollege Michel hat es angesprochen. Wir sollten uns an den Wortlaut der Verfassung, aber auch an die Begründung halten. Das ist auch unsere Hoffnung. Jedoch ist es wichtig, auch kleine Nuancen klarzumachen; denn ich habe in diesen Verhandlungen gelernt, dass es manchmal auf einzelne Worte ankommen kann, um eine Auslegung deutlich zu machen – Kollege Schiemann lacht; genau, er weiß, wovon ich spreche.
Zunächst zum Kollegen Zastrow – nur zur Präzisierung: Sie haben davon gesprochen, dass der sächsische Generationenfonds verfassungsrechtlich abgesichert wird. Wir haben in der Verhandlungsgruppe deutlich gemacht, dass wir nicht den Generationenfonds per se absichern wollen, sondern einen Vorsorgefonds. Wir wollen für die Notwendigkeit, für Lasten, die uns entstehen, für implizite Verschuldung Vorsorge treffen. Deshalb wollen wir einen Vorsorgefonds absichern – nicht aber den konkreten Generationenfonds, denn den kann man ja schlecht in der Form in die Verfassung hineinschreiben. Das vielleicht zur Klarstellung.
Kollege Michel hat gesagt, Verwaltungsvorschriften sollten nicht Teil des Kompromisses sein. In der Tat steht im Wortlaut des Kompromisses: durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes. – Es ist richtig: Wir haben darum gerungen, ob die Verwaltungsvorschriften Teil des Ganzen sind. Wir waren uns insgesamt einig, dass durch Verwaltungsvorschriften nicht so sehr in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen werden kann, dass dadurch massive Kostensteigerungen für die Kommunen auftreten. Deshalb war es ein guter Kompromiss, sich darin klarzuwerden, dass „durch Gesetz und aufgrund eines Gesetzes“ eben auch Rechtsverordnungen bedeutet, und dabei können wir es dann belassen.
Ich möchte noch eines zur konjunkturellen Schuldenaufnahme – nur, damit es da keine Unklarheiten gibt – ganz deutlich machen: Wir wollen damit Steuereinnahmen im Vierjahresschnitt vergleichen. In der Verhandlungsrunde haben wir klargemacht, dass wir einen Vierjahresschnitt von Iststeuereinnahmen mit den Steuerschätzungen vergleichen wollen. Wir können nicht warten, bis die Iststeuereinnahmen für das laufende Jahr vorliegen; denn dann brauchen wir nichts mehr zu verändern. Diese Regelungen funktionieren in der Realität und sind umsetzbar.
Ganz wichtig ist auch – das haben Kollege Schiemann und Kollege Michel bereits gesagt – die EU- und die Bundesregelung. Wir haben gesagt: Dort, wo der Freistaat keinen materiellen Gestaltungsspielraum hat, wollen wir auch keine Ausgleichspflicht, das ist klar. Ich weise aber darauf hin, dass Kollege Michel gesagt hat, dass – ich zitiere – „Regelungen über EU- und Bundesregelungen hinaus nicht ausgleichspflichtig sind“. Das „hinaus“ ist nicht ganz richtig, denn es geht in der Tat darum, wo der Freistaat materiellen Gestaltungsspielraum nutzt. Wenn er dies tut, ist er ausgleichspflichtig. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass er Spielräume, die ihm von EU oder Bund vorgegeben wurden, nutzt oder dass er vielleicht gar keine Umsetzungsnotwendigkeit hat, es jedoch trotzdem tut. Ich denke, genau da – das hat Kollege Schiemann vollkommen richtig angesprochen – müssen wir ganz klar sein.
Darüber hinaus möchte ich noch darauf eingehen, dass richtig gesagt wurde, dass Artikel 87 des kommunalen Finanzausgleichs nicht angetastet werden solle – das ist richtig –, speziell der Gleichmäßigkeitsgrundsatz I. Das
wollten auch wir als SPD-Fraktion immer. Dabei ist uns ganz besonders wichtig, dass die Regelungen in Artikel 85 außerhalb des Artikels 87 stehen, dass also Mehrbelastungsausgleiche, die dadurch in Zukunft entstehen, außerhalb des 87er-Regelungsmechanismus ausgeglichen werden müssen, nämlich durch den normalen Staatshaushalt. Insofern berührt das auch den Gleichmäßigkeitsgrundsatz nicht.
Nun noch zu einem Punkt, bezüglich dessen es, glaube ich, ein Missverständnis zwischen Kollegen Schiemann und Frau Kollegin Jähnigen gab, und zwar der bestehenden Aufgaben – wir haben intensiv darüber diskutiert: Bestehende Aufgaben sind nicht nur freiwillige Aufgaben – das ist ganz richtig –, sondern es sind pflichtige Aufgaben, aber auch freiwillige Aufgaben. Deshalb haben wir das in der Begründung noch einmal klargestellt, und wir haben es auch im Wortlaut des Artikels 85 ganz deutlich formuliert. Da ist bisher nur von übertragenen Aufgaben die Rede. Wir haben deutlich gemacht, dass es in Zukunft auch bestehende, eben dann auch pflichtige und freiwillige Aufgaben umfasst. Das sollte klar sein, damit es keine Uminterpretationen des Kompromisses gibt und wir in Zukunft mit einer guten Regelung in diesem Freistaat gemeinsam arbeiten können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 26. Mai 1992 wurde die Sächsische Verfassung im Festsaal der Dreikönigskirche beschlossen. Damals waren es noch die Freiheitsrechte, die im Mittelpunkt der Verfassungsdebatte standen. Geprägt von den Erfahrungen der friedlichen Revolution, sollte garantiert werden, dass es eine Reisefreiheit gibt, dass die Wahlfreiheit besteht und dass zum Beispiel das Verbot der Zwangsbeschäftigung umfassend geregelt wird.
Heute haben wir eine andere Zeit. Wir haben die Staatsschuldenkrise mit den negativen Folgen, die wir hier für uns vor der Haustür in Europa sehen, und wir haben in diesem Lichte die Verfassungsänderung beschlossen. Die Kollegen Scheel und Dulig haben darauf hingewiesen, dass es nur ein Teil der Medaille ist, sich anzuschauen, was man ausgeben kann, und darzustellen versucht, dass wir auch mehr Einnahmen brauchen. Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Wir haben in Deutschland kein Einnahmenproblem, wir haben ein Ausgabenproblem.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Kollege Andreas Schmalfuß hat bereits einige Änderungen, die wir hier
Wir sind dem Wunsch der SPD entgegengekommen, die Kommunen davor zu schützen, dass sich der Freistaat Sachsen bei der Einhaltung des Neuverschuldungsverbots zulasten der Kommunen reichspart. Jetzt haben wir eine Kompromisslösung gefunden, die einen Schutz der Kommunen beinhaltet.
Eines muss man aber deutlich sagen: Es ist dabei zu keinem Systemwechsel in den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und den Kommunen gekommen. Insbesondere wurde nicht der Gleichmäßigkeitsgrundsatz I angetastet. Lediglich da, wo der Freistaat Sachsen durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nachträglich Mehrbelastung bei der Erledigung übertragener oder bestehender Aufgaben unmittelbar – das ist mir besonders wichtig – verursacht, muss künftig ein Ausgleich geschaffen werden.
Das soll vor allem dann geschehen, wenn der Freistaat Sachsen Standards erhöht, die die Kommunen in ihrer Gestaltungsfähigkeit einengen und dabei bei den Kommunen zu erheblichen Mehrausgaben führen. Ein Mehrbelastungsausgleich soll auch dann geleistet werden, wenn es sich um freiwillige Aufgaben handelt, die in Pflichtaufgaben umgewandelt werden.
Aber – mein Kollege Jens Michel hat schon darauf hingewiesen –: Es gibt auch Grenzen dieses Mehrbelastungsausgleichs. Es ist gerade keine Regelung, die den Kommunen die Möglichkeit gibt, einfach neue Ausgaben zu tätigen und dann einen Blankoscheck an den Freistaat zu senden.
Meine Damen und Herren, wir haben uns auch darauf verständigt, den sozialen Ausgleich mit in die Abwägungskriterien für die Aufstellung eines Haushalts aufzunehmen. Das war eine wichtige Ergänzung, um kein Ungleichgewicht im zukünftigen Haushalt zu bekommen. Auch hier möchte ich deutlich machen: Wir haben dieses Prinzip bereits bei der Aufstellung aller Haushalte des Freistaats eingehalten. Es ist keine neue Forderung, sondern es sichert lediglich den Bestand.
Trotzdem möchte ich diesen wichtigen Punkt, der von den LINKEN in die Verhandlungen eingebracht wurde und den ich ausdrücklich begrüße und aufrechterhalten möchte, noch einmal kurz zum Anlass nehmen, um auf die LINKEN einzugehen. Als an einer entscheidenden Stelle der Verhandlungen die beiden Verhandlungsführer nach einer sehr fachlich geführten Diskussion nach einem Kompromissvorschlag, bei dem wir auch insbesondere Ihre Argumente – Herr Scheel, Sie erinnern sich an die Situation – aufgenommen haben, versucht haben, wie wir bestimmen, wann wir künftig Schulden aufnehmen können, habe ich gedacht, wir sind jetzt auch in einem geeinten Land. Wir haben uns über Parteigrenzen mit ganz unterschiedlichen programmatischen Aussagen
geeinigt, und ich habe zurückgedacht: 24 Jahre zuvor war mein Verhandlungspartner Leiter der SED-Bezirksleitung in Karl-Marx-Stadt, und ich war Azubi bei einer Landes
bank. Und wir haben uns in die Augen geschaut und waren uns einig, wie wir die Finanzen des Freistaates Sachsen für die Zukunft regeln wollen, um einen Zugriff auf zukünftige Steuereinnahmen zu vermeiden.
Ich bin sehr stolz darauf, dass wir diese Einigung hinbekommen haben, und würde mich sehr freuen, wenn die Partei DIE LINKE und die Fraktion DIE LINKE – da muss man ja unterscheiden – diesen Weg weiter mitgingen.
Herr Kollege Gebhardt, Sie haben sich gewünscht, dass wir Ihre internen Streitigkeiten jetzt nicht zum Thema von Plenarsitzungen machen. Gleichzeitig sind Sie auf unsere Diskussion zum Mindestlohn eingegangen. Ich möchte Ihnen den Unterschied klarmachen: Wir als sächsische FDP kämpfen auf einem Bundesparteitag für unsere Meinungen. Wir diskutieren, argumentieren und ringen um eine Mehrheit. Sie bekommen eine Anweisung aus Berlin und folgen ihr. Die FDP in Sachsen wird sich niemals einer Anweisung aus Berlin beugen!
Meine Damen und Herren! Ich wünsche uns eine gute Beratung über die Verfassungsänderung und hoffe, dass wir in diesem Parlament einen möglichst breiten Konsens finden.