Protocol of the Session on April 17, 2013

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat es vorhin schon angesprochen und gefragt, wozu brauchen wir eigentlich das Gesetz? Herr Rost, Sie haben es genannt. Es wird von niemandem so richtig gefordert, dass wir eine verlässliche gesetzliche Grundlage brauchen. Aber die Frage ist, ob wir ein bewährtes System, das wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben, einfach mal so über den Haufen werfen.

Dieses in der derzeitigen Situation ohne Not verpflichtende Gesetz zu schaffen ist nach meiner Meinung nicht notwendig. Zudem unterstützen auch viele Kommunen den Sport. Es ist ihnen eine Herzensangelegenheit. Eine gesetzliche Verpflichtung, die zudem den Spielraum der kommunalen Ebene einengt, lehnen wir ab. Auch ich trete für eine ausreichende Absicherung des Sports ein. Ich habe aber auch in meiner Heimatkommune Heidenau leichtes Spiel. Dort ist uns auch, wie der Bildungsbereich, alles lieb und teuer. In diesem Jahr werden wir den Kunstrasen und die Tartanbahn wieder sanieren. Ich glaube, die Fördermittel sind schon bewilligt. Die Kommunen investieren in Sportanlagen. Deswegen sehe ich auch keine Verpflichtung für die Kommunen. Für die meisten ist das bereits eine Herzensangelegenheit.

Die einzige Regelung, die von den Kommunen und auch vom Landessportbund befürwortet wird, ist die schon angesprochene Veränderung der Gemeindeordnung. Diese Anregung haben wir als Koalition aufgenommen und werden sie bei der nächsten Änderung der Gemeindeordnung beschließen.

Vorhin wurde schon häufig auf das entscheidende Thema der Finanzmittel verwiesen. Wir haben die Mittel im investiven Bereich auf 18 Millionen Euro erhöht. Das ist auch angemessen, weil wir jetzt mehr Mitglieder im Bereich des Sportes haben.

Wichtig ist, wir haben nach dieser Atempause Wort gehalten. Diese Pause war schmerzhaft. Wir haben nun die investiven Mittel auf 25 Millionen Euro erhöht. Wir müssen natürlich sagen, ja, wir haben eine konjunkturelle Schwankung.

Ich möchte Sie bitten, sich daran zu erinnern, welche Zahlen bereits 2010 prognostiziert wurden. Wir hatten nicht nur Einnahmeausfälle von circa 100 Millionen Euro, die ohne Weiteres auszugleichen waren. Es waren 1 Milliarde Euro, die man nicht so einfach wegdrücken kann. Es handelte sich um 1 Milliarde Euro weniger Einnahmen, die wir ausgleichen mussten. Der Sport war nicht der einzige Bereich, bei dem es Einschnitte gab. Wir haben im Plenum hart gerungen. Deswegen ist es vertretbar gewesen, damals diese Atempause einzulegen.

Ich möchte darüber hinaus daran erinnern, dass bei Mehreinnahmen auch Mittel in die Sportstättenpflege geflossen sind. Es standen auch durch die Investitionspauschale Mittel für die Kommunen bereit. Hier also zu sagen, es gab null Komma nichts, ist auch falsch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Ihnen ausreichend dargestellt, weshalb es aus Sicht der FDPFraktion eines solchen Gesetzes nicht bedarf. Der Sport ist bei CDU und FDP – ausdrücklich möchte ich auch den Sportminister hinzufügen – in guten Händen. Wir werden Ihren Gesetzentwurf deshalb ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Abg. Jennerjahn. Bitte, Herr Jennerjahn, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die große gesellschaftliche Reichweite, die der Sport in Sachsen hat, brauche ich sicherlich nicht noch einmal zu betonen. Das ist schon in den Redebeiträgen deutlich geworden, ebenso, dass der Finanzbedarf für die Sanierung und den Neubau bedarfsgerechter Sportstätten sehr hoch ist. In der Anhörung wurde unter anderem die Zahl 800 Millionen Euro genannt.

Ich darf daran erinnern, wir hatten eine sehr lebendige Anhörung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, die ich sehr lehrreich und interessant fand. Neben viel Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf gab es aber auch einen gemeinsamen Nenner, der mir heute Morgen beim nochmaligen Studium des Wortprotokolls sehr deutlich aufgefallen ist, und zwar gibt es Konsens darüber, dass die Bedeutung des Sports neben der verfassungsrechtlichen Verankerung im Artikel 11 der Sächsischen Verfassung auch eine stärkere einfachgesetzliche Regelung braucht.

Dr. Feige als Vertreter des Gehörlosensportverbandes Sachsen, Herr Kirsten als Bürgermeister von Altenberg und Herr Weber als Vertreter des Kreissportbundes Zwickau haben sich klar für ein Sportfördergesetz ausgesprochen. Herr Schöne vom Sächsischen Städte- und

Gemeindetag vertrat eher den Ansatz, das sportliche Wohl in die Gemeindeordnung aufzunehmen. Herr Schuster vom Landessportbund wählte den prägnanten Nenner, so wenig wie möglich und so viel wie nötig gesetzlich zu regeln, konnte sich aber explizit beide Wege, also ein Sportfördergesetz oder die Änderung der Gemeindeordnung, vorstellen. Deutlich wurde aber auch hier, dass er eine Stärkung der gesetzlichen Grundlagen befürwortet.

Wenn Herr Bläsner jetzt behauptet, der Landessportbund würde ausschließlich auf die Änderung der Gemeindeordnung abstellen, dann deckt sich das nicht mit dem Wortlaut des Protokolls, das wir vorliegen haben. Ich möchte einen Satz daraus zum Entwurf der SPD-Fraktion zitieren: „Aus dem Verständnis der Funktion und der Werte des Sportes heraus hält der Landessportbund Sachsen ein in Gesetzesform fixiertes programmatisches Bekenntnis der Politik zum Sport für angemessen und wünschenswert. Damit würde der Sport nach der verfassungsgemäßen Verankerung in Sachsen auch gesetzlich den anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gleichgestellt werden. Hierzu bietet der vorliegende Entwurf, insbesondere in seinen Zielen, einige Aspekte.“

(Christian Piwarz, CDU: Das ist aber keine Zustimmung!)

Es ist ein gewisses Wohlwollen gegenüber dem Gesetzentwurf in den grundlegenden Zielen, das darin zum Ausdruck kommt. Eine Ablehnung kann ich darin auch nicht erkennen.

Kernpunkt war auch ein ganz anderer, nämlich der Wunsch nach Verlässlichkeit der Sportförderung. Nun waren zwar alle Sachverständigen sehr höflich in ihrer Wortwahl, aber die Botschaft war in ihrer Essenz dennoch klar: Sport braucht Verlässlichkeit in der Finanzierung, die von der Staatsregierung und der Regierungskoalition zu verantwortende Berg- und Talfahrt in der Sportförderung ist abzulehnen. Ich weiß auch, dass die Koalition sich auf den Weg festgelegt hat, den Sport in der Gemeindeordnung zu verankern. Auf den wesentlichen Schwachpunkt dieses Weges verwies der Bürgermeister von Altenberg, Herr Kirsten: dass die Änderung der Gemeindeordnung noch keine Veränderung der finanziellen Situation der Gemeinden bewirke. Frau Kliese hatte das vorhin auch schon angedeutet.

Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion will die Sportförderung auf eine verlässliche Basis stellen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass in dem Gesetz ein starker Fokus auf den Breitensport gelegt wird und insbesondere die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderung hervorgehoben werden. Ebenfalls ist aus unserer Sicht zu begrüßen, dass in § 5 beim Neu- oder Umbau von Sportanlagen die Barrierefreiheit genauso Eingang gefunden hat wie die Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutz. Ein Kritikpunkt, den ich auch schon im Ausschuss angesprochen habe, bleibt: Wir sind nicht überzeugt davon, Mindestbeträge der Förderung im Gesetz zu fixieren.

Ich möchte noch auf eines eingehen, was Herr Rost gerade ansprach. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wo Sie dirigistische Tendenzen in diesem Gesetzentwurf festgestellt haben wollen. Der Ursprungstext des Gesetzentwurfs enthielt in § 3 eine Regelung, die streng dem Subsidiaritätsprinzip folgt, nämlich mit dem Vorschlag, Regionalsportkonferenzen einzurichten, die über die genaue Mittelvergabe entscheiden sollen. Nachdem dieser Passus in der Anhörung kritisiert wurde, gibt es eine neue Formulierung: „Über die Zuwendungen an die einzelnen Empfänger entscheiden die jeweiligen Kreisverbände des Sächsischen Städte- und Gemeindetages in Absprache mit dem jeweiligen Kreis- bzw. Stadtsportbund und anhand der Sport- und Spielstättenplanung gemäß § 6.“ Wo das dirigistisch sein soll, erschließt sich mir nicht. Es ist das glatte Gegenteil von Dirigismus.

Unter dem Strich bleibt: Da die einbringende Fraktion wesentliche Kritikpunkte der Anhörung mit ihrem Änderungsantrag aufgegriffen hat, werden wir trotz des von mir gerade markierten, einzig übriggebliebenen Kritikpunktes dem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Für die NPDFraktion bitte Herr Löffler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen mit einem Zitat beginnen: „Der Sport ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Sport hat eine hohe Integrationskraft und ist von besonderer Bedeutung für die Gesundheit, die Sozialbeziehungen und die Freizeitgestaltung unserer Gesellschaft. Der organisierte Sport ist der quantitativ bedeutsamste Träger bürgerschaftlichen

Engagements in unserer Gesellschaft. Kernziele des Sportfördergesetzes sind die Förderung bestmöglicher Rahmenbedingungen für den Breiten-, den Leistungs-, Gesundheits- und Behindertensport sowie die Förderung des Sportstättenbaues“, so Dietmar Krause, sportpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt zum von der CDU/SPD-Koalition auf den Weg gebrachten und Anfang 2013 in Kraft getretenen Sportfördergesetz.

Deshalb sind wir als NPD-Fraktion einmal mehr erstaunt, dass es in Dresden nicht möglich ist, zu einer Einigung in dieser Frage zu kommen. Es dürfte kaum einen Abgeordneten geben, der dem Sport völlig uninteressiert gegenübersteht. Trotzdem ist es nicht möglich, einen gemeinsamen Weg zu finden, sind Fraktionsdisziplin und Koalitionsabsprachen wichtiger als die Sportförderung.

Das Für und Wider zum vorliegenden Gesetzentwurf ist auf einer Anhörung am 21. September 2012 ausgiebig erörtert worden. Danach sind mehrere Monate vergangen, bis am 11. März 2013 das Thema in der Sitzung des Schulausschusses auf die Tagesordnung kam. Mehr als eine Ablehnung der Mitglieder der Regierungskoalition

kam dabei nicht heraus. War es den Vertretern dieser Parteien nicht möglich, die in einigen Punkten durchaus berechtigte Kritik in einem eigenen Gesetzentwurf oder Änderungsantrag zum Ausdruck zu bringen?

Natürlich ginge das, wenn man nur wollte. Wenn es um das Durchpeitschen milliardenschwerer Rettungsschirme geht, klappt das sogar auf Bundesebene, und zwar über alle Parteigrenzen hinweg. Aber hier in Dresden bei einem scheinbar unwichtigen Thema fehlt einfach der Druck von außen bzw. oben, der das Handeln alternativlos lenkt. Es fehlt aber auch ein innerer Antrieb. Wir als NPD-Fraktion werden dem Gesetzentwurf zur Förderung des Sports im Freistaat Sachsen zustimmen, gibt er erstens allen Beteiligten eine höhere Handlungs- und Planungssicherheit und wertet zweitens die von mir eingangs im Zitat gemachten Aussagen tatsächlich auf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Minister Ulbig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir sind uns offenkundig alle einig, der sächsische Sport verdient eine angemessene Würdigung durch den Staat. Wir sind uns aber nicht einig, wie das formal am besten geregelt sein soll. Ich bin der Überzeugung, es ist auch keine Frage der Form. Die Frage ist doch vielmehr: Was kommt bei den Sportlerinnen und Sportlern, bei den ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen letztendlich an? Da sieht ein Teil dieses Hohen Hauses offenkundig ein Problem, dessen Lösung der vorliegende Gesetzentwurf sein soll.

Ich möchte als Vertreter der Staatsregierung ganz klar sagen, dass ich das anders sehe. Sachsen ist ein Sportland. Die Sachsen sind so sportbegeistert wie nie zuvor. Das scheint auch an den vernünftigen Rahmenbedingungen zu liegen. Ich will die einzelnen Zahlen nicht noch einmal vortragen, aber im Kern können wir uns vielleicht darauf einigen, dass wir im Ergebnis alle darauf stolz sein können, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Richtig ist auch, die Staatsregierung würdigt und unterstützt diese Entwicklung. Deshalb haben wir in diesem Doppelhaushalt ganz klar die Förderung ausgebaut. Neben den 18 Millionen Euro, die angesprochen worden sind, und den 27 Millionen Euro sind noch einmal je 2,5 Millionen Euro für konsumtive Ausgaben drin. Man kann sagen: 48 Millionen Euro Fördermittel jährlich für den Sport im Freistaat Sachsen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die am Ende bei den Städten und Gemeinden ankommen sollen.

Frau Meiwald, ich will deutlich sagen, anders, als Sie das sehen, gehört für mich eine Sportstättenentwicklung ganz selbstverständlich auf die kommunale Ebene. Da kann ich nicht erst anfangen, so wie Sie das hier dargestellt haben, wenn es vermeintlich einmal mehr Fördermittel gibt, mir darüber Gedanken zu machen, wie eine Sportstättenentwicklung in meiner Gemeinde aussehen soll. Nach meinem Verständnis gehört zum Thema der kommunalen Entwicklung ganz klar auch eine langfristige Planung, welche Sportstätten ich brauche und wie ich sie finanziere. Dann kann ich, wenn die Fördermittel zur Verfügung stehen, entsprechend reagieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu diesem Geld, das möchte ich noch als einen Aspekt ansprechen, kommt zusätzlich hinzu, dass wir in vielen Bereichen außerdem Städtebau und EFRE-Mittel eingesetzt haben, die diesen Betrag im Bereich der Sportstätten ein Stück erweitern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deshalb ist es nicht notwendig, ein Sportfördergesetz zu schaffen. In allererster Linie geht es um ein gutes Haushalten. Davon hat der sächsische Sport nämlich konkret etwas. Die Kombination aus Zuwendungsvertrag und Sportförderrichtlinie hat sich bestens bewährt, ist in der Lage, entsprechend zu reagieren und mehr Flexibilität an den Tag zu legen, zum Beispiel bei der aktuellen Entwicklung, wenn es darum geht, eine bessere Bezahlung der Trainer zu erreichen.

Aus diesem Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, komme ich zum Abschluss auf eines der angesprochenen Länder, die ein Sportfördergesetz besitzen, zu sprechen. Schauen wir uns einmal das Land Brandenburg an. Es stehen am Ende 1 Million Euro zur Verfügung. Im Kern ist dieses Geld für Vereinssportstätten, also eher für kleinere Maßnahmen, vorgesehen. Regelmäßig wird im Rahmen des FAG jedoch darüber verhandelt, wie viel zusätzliche Mittel pro Jahr zur Verfügung stehen. Frau Kliese, um es einmal deutlich zu machen: Es handelt sich um ein Beispielsland, welches Sie ansprachen, mit einer konkreten Regelung. Dieses steht aus meiner Sicht in der Ausgestaltung derzeit deutlich schlechter als der Freistaat Sachsen da.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das zeigt, dass die Sportförderung keine Frage der Form, sondern eine Frage solider Haushaltspolitik ist. Deshalb empfiehlt die Staatsregierung, diesem Entwurf nicht zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Wir können nun zur Abstimmung über den Entwurf des Sportfördergesetzes der SPD-Fraktion kommen.

(Zuruf der Abg. Hanka Kliese, SPD)

Das ist ein Gesetzentwurf. Ein Schlusswort gibt es in diesem Fall nicht. Das tut mir leid. Sie können im Rah

men der Redezeit dazu sprechen, Frau Kliese. Möchten Sie dies tun? – Gut, das ist kein Problem. Ihr Beitrag geht von der Redezeit der SPD-Fraktion ab.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Entschuldigen Sie bitte die kurzzeitige Verwirrung. Ich möchte ganz kurz auf einige uns entgegengebrachte Argumente eingehen.