Prof. Schneider, noch nicht weglaufen! Ich bin ehrlich gesagt ein wenig überrascht, wie scharf Sie auf die doch eher harmlose Form des Antrages reagiert haben. Wir machen in dem Antrag einige Feststellungen, die sachlich
richtig sind, und wir fordern im Punkt 2 einen Bericht der Staatsregierung. Wenn das ablehnungswürdig ist, dann müsste die CDU künftig ihre eigenen Anträge flächendeckend ablehnen.
Herr Schneider, es ist richtig: Die Kommission hat ihren Arbeitsauftrag umgesetzt. Das habe ich in meiner Rede auch gar nicht kritisiert. Aber das ist die Kritik: Ich habe den Umfang des Arbeitsauftrages, wie er vom Innenministerium ausgelöst wurde, kritisiert. Deswegen ist auch die Feststellung im Punkt 1a richtig. Und wenn Herr Biesok jetzt sagt, wir hätten dort Erwartungen formuliert, die eine solche Kommission nicht erfüllen konnte, dann frage ich mich, warum das denn in Thüringen möglich war. Dort wurde eine Kommission im November 2011 eingesetzt, die im Mai 2012 einen Bericht vorgelegt hat – in sechs Monaten. In Sachsen wurde eine Kommission eingesetzt zum 1. August 2012, die zum 20. Februar 2013 einen Bericht vorgelegt hat – in sechs Monaten. Dann vergleiche ich beides und stelle fest, dass in Thüringen offensichtlich deutlich mehr geleistet wurde zur Aufklärung als in Sachsen – nicht mehr und nicht weniger.
Zur Frage des Verfassungsschutzbeauftragten. Ich freue mich, dass hier die Position im Hohen Hause sehr eindeutig ist und das abgelehnt wird. Das überrascht mich positiv. Mit dem Antrag unterstützen wir auch gar nicht die Einführung des Verfassungsschutzbeauftragten,
sondern haben ganz explizit nach der Meinung des Innenministers zu diesem Vorschlag gefragt. Herr Kollege Hahn hat es angedeutet, weil es eine der wenigen Strukturveränderungen in diesem Bericht war. Wir haben die Frage deswegen in Richtung des Innenministers gestellt, weil der Innenminister nun einmal der Auftraggeber dieses Expertengutachtens ist. Ich halte es in der Situation durchaus für legitim, dann auch die Meinung des Innenministers zu diesem Vorgang zu erfahren. Die hat er jetzt gerade geäußert. Ich habe das so verstanden, dass der Verfassungsschutzbeauftragte vonseiten der Staatsregierung nicht weiter befördert wird und dass gegenüber dem Landtag nicht darauf hingewirkt wird, ihn einzusetzen.
Herr Dr. Hahn, ich glaube, Sie brauchen keinen künstlichen Konflikt zwischen Frau Hermenau und mir zu konstruieren. Unsere Position zum Thema Verfassungsschutz ist bekannt. Dazu gibt es eindeutige Parteitagsbeschlüsse der sächsischen GRÜNEN. Insofern kann ich Sie da beruhigen. Unsere Position zu dem Thema gilt nach wie vor.
Sie haben nach punktweiser Abstimmung gefragt. Möglicherweise beruht das auf einem Missverständnis. Der zweite Teil unseres Antrages fragt nach einem Bericht. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir uns den Bericht zu eigen machen. Aber ich möchte einfach gern die Position des Innenministers zu den dort getroffenen einzelnen Maßnahmen erfahren. Ich möchte diese Position des Innenministers ausnahmsweise nicht aus der Presse erfahren, sondern direkt im Landtag, der für dieses Thema zuständig ist.
Herr Ulbig, ich habe Ihnen zugehört. Ich freue mich über die Klarstellung zum Verfassungsschutzbeauftragten.
Aber zu der Vielzahl der weiteren Vorschläge ist leider wenig gekommen. Insofern halte ich unseren Antrag nach wie vor für richtig und bitte um Zustimmung. Ich nehme den Vorschlag der LINKEN natürlich auf und bitte um punktweise Abstimmung.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich rufe auf die Drucksache 5/11383. Wir stimmen wie beantragt punktweise ab.
Ich rufe auf Ziffer 1. Wer der Ziffer 1 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist mehrheitlich Ziffer 1 abgelehnt.
Ich rufe auf Ziffer 2. Wer Ziffer 2 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist mehrheitlich Ziffer 2 nicht zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Da die einzelnen Abstimmungen abgelehnt worden sind, erübrigt sich eine Schlussabstimmung. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Gansel für die einreichende Fraktion. Herr Gansel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die 2. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen am 26. September letzten Jahres hatte etwas Denkwürdiges. Das Gesetz sah zahlreiche Änderungen der Hochschulgesetzgebung mit teilweise gravierenden Folgen vor. Aber all das wurde mehr oder weniger leidenschaftslos debattiert, sowohl in der Anhörung und im Ausschuss als auch im Plenum selbst.
Nur ein Absatz des § 24 brachte die drei Linksfraktionen im Plenum so richtig in Wallung, ging es doch dabei um knallharte Lobbypolitik und studentische Klientelpflege. In diesem Paragrafen wird festgeschrieben, dass die Studierenden zukünftig selbst entscheiden können, ob sie der verfassten Studentenschaft nach dem ersten Semester weiterhin angehören wollen oder ob sie aus dieser Zwangsgemeinschaft austreten möchten.
Fast 40 Jahre haben die schnarchnasigen Hochschulpolitiker von CDU und FDP in den Altbundesländern und 20 Jahre in Mitteldeutschland gebraucht, um zu erkennen, dass die Allgemeinen Studentenausschüsse bzw. die verfasste Studentenschaft linksdominierte Gesinnungs- und Selbstversorgungsvereine sind.
Neben einigen objektiv richtigen und wichtigen Beratungsangeboten findet dort unter dem Deckmantel der
Förderung der politischen Bildung eine krasse Zweckentfremdung der studentischen Semesterbeiträge für linke Gesinnungsprojekte statt. Von der Beteiligung Leipziger Studentenfunktionäre an Anti-Atom-Demonstrationen in Dannenberg bis zum kriminellen Blockadetraining gegen genehmigte Demonstrationen an der TU Dresden wird alles quersubventioniert, was das linke Herz so höher schlagen lässt. Außerdem genehmigen sich die Studentenräte, etwa in Leipzig, großzügige Aufwandsentschädigungen und stellen ihnen nahestehendes Gesinnungspersonal ein.
Meine Damen und Herren! Das alles veranlasste den Landesvorsitzenden des RCDS, Benjamin Frank Hilbert, in der Sachverständigenanhörung des Landtages energisch ein Austrittsrecht aus der verfassten Studentenschaft zu fordern. Er bezeichnete die Studentenschaft als öffentlich-rechtlichen Zwangsverband und kritisierte Dauerstudenten und Universitätsfunktionäre, die die Finanzmittel der verfassten Studentenschaft für einschlägige Politprojekte missbrauchten. Nachfragen zu seinen Ausführungen gab es nicht. Es gab sie noch nicht einmal von den Vertretern der Linksfraktionen, weil sie an dem Tag der Anhörung wohl davon ausgingen, dass die Worte des RCDSVertreters ungehört verhallen würden. Dem war aber nicht so.
In einer Ausschusssitzung überrumpelten die Koalitionsfraktionen lobenswerterweise die linke Opposition mit einer Tischvorlage, die die RCDS-Forderungen eins zu eins aufnahm. Im Gesetzentwurf stand nun: „Die Studentenschaft besteht aus den Studenten der Hochschule. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule und
hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Studenten“ – und das ist der markante Satz – „können ihren Austritt aus der verfassten Studentenschaft erstmals nach Ablauf eines Semesters erklären.“
Mit den Stimmen von CDU, FDP und NPD wurde das Gesetz dann auch verabschiedet und den Studierenden erstmals wirkliche Wahlfreiheit eingeräumt, also ein Beitrag zur Demokratisierung der Hochschule geleistet.
So gut das Gesetz in diesem Punkt ist, so folgenlos wird es aber bleiben, wenn die Studierenden über ihr neues Austrittsrecht nach dem ersten Semester nicht einmal richtig in Kenntnis gesetzt werden. Genau hier will die NPD-Fraktion mit ihrem Antrag aber Abhilfe leisten, denn Wahlfreiheit setzt das Wissen um die Wahlmöglichkeiten voraus. Die Studentenfunktionäre haben naheliegenderweise kein Interesse daran, die Erstsemester über ihre Austrittsoption zu informieren, sondern werden vielmehr versuchen, den finanziell für sie einträglichen Status quo zu konservieren. Wenn dann bei der Rückmeldung durch die Universitätsverwaltung keine Informationsblätter an die Studierenden ausgereicht werden, werden die meisten von ihnen allein aus Unwissenheit in der politisch missbrauchten zwangsverfassten Studentenschaft verbleiben. Damit würden die Staatsregierung und die Koalitionsfraktionen aber die Wirksamkeit ihrer eigenen Gesetzesinitiative unterlaufen und die Wahlfreiheit der Studierenden zu einer bloß theoretischen machen.
Ich bitte also, meine Damen und Herren, um Zustimmung zu unserem Antrag, damit dieses wichtige hochschulpolitische Anliegen nicht wirkungslos verpufft.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Herrschaften von Rechtsaußen haben uns ja schon mit einer Vielzahl von unsinnigen Anträgen „beglückt“, aber dieser Antrag ist wirklich ein weiterer Höhepunkt in dieser unseligen Serie. Sie, meine Dame und meine Herren, wollen die Staatsregierung auffordern, zu Semesterbeginn ein Informationsblatt ausreichen zu lassen, in dem über die Austrittsoption informiert wird – in dreifacher Hinsicht Unsinn.
Erstens. Ein Blatt, ein Druckerzeugnis – Sie verkennen, dass sich unsere Studierenden heutzutage zu hundert Prozent über elektronische Medien informieren.
Zweitens. Sie wollen über ein Austrittsrecht informieren. Diese Information ist überflüssig wie ein Kropf, weil unsere Studenten darüber Bescheid wissen. Wenn Sie sich in entsprechenden Foren umtun, werden Sie unschwer feststellen, dass es bisher nicht zu der von Ihnen offenbar für sinnvoll gehaltenen politisch motivierten Austrittswelle aus den verfassten Studentenschaften gekommen ist. Das begrüße ich. Nach wie vor sind wir der Auffassung,
Drittens wollen Sie uns schließlich sogar noch weismachen, wir sollten die Staatsregierung auffordern, ein Faltblatt auszureichen, in dem – ich zitiere – „auf der letzten Seite zwei durch Perforationsmarkierung leicht erkennbare Formulare in Postkartengröße aufgefunden werden sollen, auf denen durch Eintrag der persönlichen Daten der Austritt aus der verfassten Studentenschaft verfügt werden kann.“ Das ist nun wirklich der Höhepunkt und der Gipfel der Bevormundung und der Verdummung.
Meine Damen und Herren, wenn es nicht so ernst wäre, könnte man über diese Realsatire lachen. Mehr ist dazu aus meiner Sicht nicht zu sagen. Schöne Grüße von Bauer Lindemann!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gansel, Sie haben versucht, klarzumachen, warum wir Ihrem Antrag zustimmen sollen. Auch von mir drei Punkte dazu: