Protocol of the Session on January 31, 2013

Spaß beiseite! – Wir sind uns sicherlich darin einig: Wenn wir Kindern Ferienfahrten und die Unterkunft in Schullandheimen anbieten wollen, und zwar mit entsprechender Qualität, sind entsprechende Investitionen erforderlich. Deshalb ist damals zu Recht ein Masterplan entwickelt worden. Die einzelnen Punkte dieses Masterplans werden sukzessive abgearbeitet. Dass sich in einem Zeitraum von vier oder fünf Jahren die Welt weiterdreht und das eine oder andere Angebote nicht mehr vorhanden ist oder anderweitig genutzt wird, ist auch ganz klar. Deswegen stehe ich nach wie vor dazu, dass im Rahmen des zu erstellenden Aktionsplans auch der Masterplan eine Fortschreibung findet. Das wäre logisch. Zudem muss es zu einem gezielten Einsatz der für Investitionen vorgesehenen Gelder kommen.

Wir können uns aber nicht hinstellen und sagen: Alle Kinder, die wir dort hinschicken, sollen Pfadfinder sein und auf Dixi-Klos oder in den Wald gehen. Das kann es auch nicht sein.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall der Abg. Kristin Schütz, FDP)

Auch deswegen ist es wichtig, finanzielle Mittel für Investitionen bereitzustellen.

Eine Anmerkung zu dem Redebeitrag von Frau Herrmann: Vielleicht ist es nicht deutlich genug herübergekommen, aber „Aktionsplan“ heißt nicht „Masterplan“. Letzterer ist nur ein Baustein in dieser ganzen Geschichte. Es geht hier um Maßnahmen im Rahmen eines Aktionsplans, die ich vorhin beschrieben habe und von denen Sie auch im Antragstext lesen können. Notwendig ist zum Beispiel eine koordinierte Förderstrategie. Zu klären ist, wie man mit dem Kultusbereich enger zusammenarbeiten kann, damit die Attraktivität der Jugendübernachtungsstätten so erhöht wird, dass sächsische Schulklassen erst einmal in Sachsen bleiben, bevor sie anderswo hinfahren. Es ist auch die Frage zu beantworten: Wie können die Jugendübernachtungsstätten noch enger mit der vor Ort verankerten Tourismusförderung zusammenarbeiten? Um all diese Fragen geht es.

Die Gruppe derer, die Interesse daran haben, dass es diese Jugendübernachtungsstätten hier in Sachsen gibt, soll größer werden. Es muss das Bewusstsein dafür erhöht werden, welche Schätze wir eigentlich in Sachsen haben.

Letzte Anmerkung: Frau Herrmann hat kritisiert, dass wir diesen Punkt auf die heutige Tagesordnung gesetzt haben. Zunächst einmal könnte ich Alexander Krauß zitieren und sagen: Wir lassen uns nicht vorschreiben, was wir wann auf die Tagesordnung setzen; das machen Sie genauso wenig. – Aber wenn ich Ihnen erzähle, wie lange es gedauert hat, bis dieser Antrag entstanden ist, relativiert sich das Ganze. Fakt ist: Sie behandeln Ihre Themen, wir behandeln unsere Themen.

Uns war es wichtig, auch eine breitere Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren. Deswegen sprechen wir heute darüber. Wenn DIE LINKE der Meinung ist, sie müsse ihre Große Anfrage in das Plenum einbringen, dann kann sie das genauso tun. Ähnlich ist das, wenn auch bei anderen Themen, schon von anderen Fraktionen gemacht worden.

Eines finde ich aber ein Stück weit schäbig: Wir müssen nicht anhand dieses konkreten Themas die gesamte Kinder- und Jugendhilfe des Freistaates Sachsen „über den Tisch ziehen“, damit jeder die alten populistischen Reden aus der Schublade holen kann. Ich glaube, das wäre dem Thema nicht angemessen.

Herr Schreiber, Sie gestatten eine Zwischenfrage?

Frau Herrmann, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! Danke, Patrick Schreiber! Meine Frage ist, ob in dem Aktionsplan, der ja mehr ist als eine Fortschreibung des Masterplans, auch die Frage eine Rolle spielt, wie Kinder und Jugendliche und deren Familien unterstützt werden können, das heißt, welche Fördermöglichkeiten es für sie

gibt, damit sie diese Kinder- und Jugendübernachtungsstätten tatsächlich nutzen können. Mittlerweile haben wir die Situation, dass Familien auch an anderen Orten Urlaub machen können und auf dem freien Markt vielleicht Angebote finden, die billiger als Kinder- und Jugendübernachtungsstätten sind.

Billigere Angebote wird man immer finden. Die Frage ist nur: Zu welcher Qualität? Wir wollen hohe Qualität. Deswegen wird dieses Thema logischerweise auch eine Rolle spielen. Aber in den Kiezen wird schon viel im Sinne guter Familienerholungsmaßnahmen angeboten; die Angebote sind da.

Wir waren gemeinsam im KiEZ in Zittau, und wer dort mit war, der weiß ganz genau, welche Preise von einer Familie verlangt werden, wenn sie beispielsweise eine Woche dort Urlaub macht. Ich halte die Preise nicht für überzogen. Natürlich kostet alles Geld, aber man wird sich darüber unterhalten müssen, wie man das Ganze so attraktiv gestalten kann, dass alle Familien die Chance haben, Urlaub zu machen. Man kann natürlich niemandem vorschreiben, was er mit seinem Geld den lieben langen Tag tut.

Wir haben uns gewünscht, für die Erstellung des Aktionsplans eine etwas größere Gruppe zu haben, damit die verschiedenen Gedanken und Bereiche entsprechende Berücksichtigung finden.

Abschließend würde ich mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Schreiber. Gibt es weitere Wortmeldungen für eine zweite Runde? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung. – Das Wort wird gewünscht. Frau Staatsministerin Clauß, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Unsere Jugendübernachtungs- und -begegnungsstätten können sich sehen lassen, und zwar auch bundesweit. Es gibt ein vielfältiges und differenziertes Angebot. Ihr baulicher Zustand und die individuellen Konzepte haben sich toll entwickelt. Die Quelle Ihrer Statistik, sehr geehrte Frau Abg. Werner, wäre für mich sehr hilfreich. Vielleicht können Sie uns diese nennen.

Zu dem guten Zustand haben insbesondere die Träger selbst beigetragen, und dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Aber auch der Freistaat hat mit seinen umfangreichen Förderungen die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten bei ihren vielfältigen Aufgaben unterstützt, denn sie unterstützen eine möglichst optimale Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen bei ihren Aufenthalten. Sie tragen zur Bildung und zur Entdeckung von Natur und

Heimat bei, sie fördern das Gemeinschaftserlebnis und den Gemeinsinn, das Miteinander. Wie bereits gehört und nicht zuletzt sind Kinder- und Jugendübernachtungsstätten auch aus wirtschaftlicher Sicht ein wichtiges touristisches und infrastrukturelles Element.

Ich habe mir einige Kinder- und Jugendübernachtungsstätten persönlich angesehen und bin begeistert. Hier wiederhole ich mich gern: Über die Investitionsrichtlinie des Sozialministeriums sind in den vergangenen Jahren auch Mittel in die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten geflossen, allein in den Jahren 2009 bis 2011 in Höhe von rund 9,5 Millionen Euro und noch einmal 3,2 Millionen Euro im Jahr 2011 durch die Steuermehreinnahmen, die ausschließlich für diesen Bereich zur Verfügung standen. Auch im aktuellen Doppelhaushalt sind Mittel von knapp 4 Millionen Euro in diese Einrichtungen veranschlagt.

Kinder- und Jugendübernachtungsstätten sind nicht nur mehr für Kinder und Jugendliche zugänglich. Längst finden hier beispielsweise auch Familienfeierlichkeiten, Vereinsausflüge oder Familienurlaube statt. Die finanzielle Unterstützung könnte zum Beispiel auch über die Jugendpauschale oder die Kinder- und Jugendpläne des Bundes laufen. Die Konzepte der Einrichtungen und deren Service garantieren eine gute Auslastung. Dafür steht in Sachsen eine weitläufige Trägerlandschaft, die mit viel Engagement Angebote und Projekte entwickelt. Gleichwohl möchte ich betonen, dass der öffentlichen Verantwortung hier nur eine unterstützende und auch koordinierende Funktion zukommt. Dieser Verantwortung haben wir uns bereits in der Vergangenheit gestellt und werden dies auch in Zukunft tun. Sie, der Gesetzgeber, haben den Haushalt beschlossen. Die Mittel stehen bereit.

Die praktische Ausgestaltung, Planung und Entwicklung der Einrichtungen liegt bei den Trägern selbst. Dies ist keine staatliche Aufgabe, aber dabei kann es immer wieder um bessere Konzepte gehen. Darum sollten Sie auch streiten. Deshalb soll zum Beispiel die Fortschreibung des Masterplanes mithilfe einer Landesförderung in der Zuständigkeit der Träger erfolgen.

Was die Stellensituation im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe anbelangt, so wird Falsches auch nicht durch permanentes Wiederholen richtig. Fakt ist, wir haben anderweitig Stellen geschaffen – und das sage ich nochmals deutlich –: im Kinderschutz beim aufsuchenden Dienst der Jugendämter, der Schulsozialarbeit oder dem flexiblen Jugendmanagement oder auch der Jugendberufshilfe. Das musste noch einmal gesagt werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist beendet. Das Schlusswort haben noch die Fraktionen CDU und FDP. Soll es noch gehalten werden, ich hatte den Eindruck, es ist schon geschehen? – Nein. Okay. Herr Schreiber, bitte.

Schlussendlich möchte ich einen herzlichen Dank aussprechen an den Jugendherbergsverband und den Landesverband der Kindererholungszentren, die gerade für den Bereich der Kinder- und Jugenderholung sehr viel tun. Dank auch für die gute Lobbyarbeit, die diese beiden Verbände tun. Ich denke, das hilft uns allen, um in dieser Frage voranzukommen.

Ich wünsche mir, dass Sie alle unserem Antrag zustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Schreiber. Ich gehe davon aus, dass dies das Schlusswort für beide Fraktionen war. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 5/10860. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist im Übrigen der Drucksache zugestimmt worden und, meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 6

Arbeit der „Expertenkommission zur Neuordnung

des Landesamtes für Verfassungsschutz“

Drucksache 5/11099, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung hat gebeten, zu diesem Tagesordnungspunkt als Erstes sprechen zu dürfen. Hierfür wird Staatsminister Ulbig das Wort ergreifen, im Weiteren dann die Fraktionen DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD. Für die Staatsregierung erhält Herr Staatsminister Ulbig das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist sicher ungewöhnlich und nicht alltäglich, dass der Minister vor den Antragstellern das Wort zum Tagesordnungspunkt ergreift. Mir ist das Thema besonders wichtig und schließlich habe ich die Expertenkommission eingesetzt. Deshalb möchte ich am Anfang ein paar Worte zu diesem Thema sagen, um dem Antragsteller und den Fraktionen die Möglichkeit zu geben, entsprechend darauf zu reagieren.

Bei allem Verständnis für Ihr Interesse an diesem Thema möchte ich sagen, der Antrag kommt aus meiner Sicht schlichtweg zu früh und birgt die Gefahr einer Diskussion ohne entsprechende Grundlage und damit gegebenenfalls einer Diskreditierung der Arbeit der Kommission. Diesem möchte ich vorbeugen.

Die Sicherheitsbehörden in ganz Deutschland sind nach dem Aufdecken des NSU zum Teil in berechtigte Kritik geraten und der Verfassungsschutz hat daran durchaus einen wesentlichen Anteil. Dabei ging es im Wesentlichen immer um die Zusammenarbeit zwischen den Behörden.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, die Aufklärung läuft hierzu noch auf den verschiedenen Ebenen und ist noch lange nicht abgeschlossen. Auch in diesem Zusammenhang sind noch neue Erkenntnisse zu erwarten. Dies gilt zum einen für die parlamentarische Aufklärung – die Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder sind noch am Arbeiten – und das gilt erst recht für die juristische Aufarbeitung, denn das Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere ist gerade eröffnet. Die Anklage ist erfolgt.

Und auch der Abschlussbericht der Bund-LänderKommission liegt noch nicht vor. In diesem Zusammenhang hat die Bund-Länder-Kommission die Innenressorts für den März eingeladen, um Gedanken bezüglich der Kernthesen auszutauschen. Sie hat angedeutet, dass dann auch ein Abschlussbericht zu erwarten sei. Es erfolgt also eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema. Der Freistaat hat in diesen unterschiedlichen Bereichen immer konstruktiv mitgewirkt. Bund und Länder haben schon viel unternommen, um den Informationsaustausch zu verbessern.

Einige Beispiele will ich noch ansprechen: Die Innen- und Justizminister haben im November 2011 zusammengesessen und im November 2011 das Gemeinsame Abwehrzentrum und die gemeinsame Datei beschlossen. Inzwischen ist das Gemeinsame Extremismus- und Terrorabwehrzentrum des Bundes und der Länder eingerichtet. Es gibt eine deutlich bessere Kommunikation in Abstimmung der Behörden auf Landes- und Bundesebene. Der NSU und die Folgen – nebst dem beschlossenen Philosophiewechsel beim Verfassungsschutz – waren auf der Herbstsitzung der IMK Schwerpunktthema. Die Entscheidungen sind dort getroffen worden. Der größte Schwerpunkt liegt auf der Präventionsarbeit.

Auch im Land haben wir aus den Erfahrungen einiges getan, zum Beispiel den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden

verbessert. Konkret: Sie kennen die Gemeinsame Informations- und Analysestelle zwischen Polizei und Verfassungsschutz und – seit 01.01. – das OAZ. Deshalb möchte ich klar sagen: Der Verfassungsschutz spielt dabei eine wichtige Rolle. Wir können auch in Zukunft nicht auf dessen Arbeit verzichten.

Jedoch wollen wir – müssen wir – in Zukunft noch einiges besser machen. Das bedeutet: Wir brauchen einen modernen, wirksamen und effizienten Verfassungsschutz, der mit Transparenz arbeitet, damit die Informationen entsprechend Verwendung finden. Günther Schneider und