Schließlich noch ein Wort zur Sinnhaftigkeit, sich parlamentarisch mit tarifpolitischen Entscheidungen zu befassen. Abgesehen von der fehlenden parlamentarischen haushaltlichen Absicherung, die letztlich durch uns zu verantworten ist, gibt es auch klare tarifpolitische Vorgaben und Zuständigkeiten, die aber eben die parlamentarische Seite nicht einschließt.
Wir haben uns demgegenüber klar zur personellen und qualitativ inhaltlichen Perspektive des Personals in unseren Schulen im Koalitionsvertrag verständigt. Es ist und bleibt das gute Recht der Opposition, sich für die Umsetzung dieses getroffenen Koalitionsvertrages starkzumachen; zeigt es doch auch, dass die SPD getroffene Aussagen, die im Koalitionsvertrag vorgenommen worden sind, letztlich doch befürwortet.
Wann und in welcher Weise wir diese Festlegungen allerdings umsetzen, das wollen wir schon selbst entscheiden. Dazu bedarf es keines Antrages aus der Opposition.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst einmal bin ich sehr froh, dass die SPD einen eigenen Änderungsantrag zu ihrem Ursprungsantrag vorgelegt hat, weil ich meiner Fraktion nicht hätte empfehlen können, diesem Ursprungsantrag zuzustimmen. Dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag, der den ersten Antrag ersetzt, können wir natürlich ganz klar und deutlich zustimmen.
Es laufen Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung. Ich will nicht noch einmal die Grundsätze, die bereits Frau Dr. Stange dargestellt hat, wiederholen, sondern ich möchte eher in den praktischen Bereich gehen.
Diese Entgelttarifverhandlungen laufen am 11. und 12. Februar in der dritten Runde. Das Konzept, das von den Gewerkschaften für diese Tarifverhandlungen vorge
legt worden ist, wird auch von den Verhandlungspartnern, auch auf der Arbeitgeberseite, sehr wohlwollend betrachtet. Ich will das hier ganz klar und deutlich sagen. Ich erinnere auch daran, dass Sachsen eine Vertreterin in diese Verhandlungskommission geschickt hat. Ich gehe davon aus, dass auch Frau Rudolf wohlwollend an diesem Konzept der Gewerkschaften interessiert ist.
Die sächsische Regierung hat jetzt die Möglichkeit, ihren Sonntagsreden, die sie hier sehr oft für bessere Bildung, für bessere Bedingungen an den sächsischen Schulen, auch für eine bessere Besoldung an sächsischen Schulen gehalten hat, endlich eine Tat zu zeigen und sich zu diesem Antrag zu bekennen: dass sie dafür sind, dass es eine bessere Vergütung für Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen gibt.
Herr Colditz, leistungsbezogene Vergütung haben Sie gesagt. Ich bin auch nicht dagegen. Allerdings würde ich dann gern einmal die sächsischen Lehrer und ihre Leistung mit Lehrerinnen und Lehrern in anderen Bundesländern vergleichen und schauen, welche Vergütung dort und hier gezahlt wird.
Ich komme im Detail auf die einzelnen Schularten zurück, wie Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen vergütet werden.
Aber jetzt zum Tarifvertrag. Ich werde drei Positionen aus dem Tarifvertrag herausnehmen und nicht alle hier behandeln. In diesem Tarifvertrag geht es einmal darum, dass gleichwertige Arbeit auch mit gleichem Lohn bezahlt wird. Es geht nicht darum – das ist uns hier allen bewusst und Herr Colditz hat es kurz angetippt –, dass die Arbeit eines Gymnasiallehrers nicht gleich ist der einer Grundschullehrerin. Das ist gar keine Frage. Aber sie ist gleichwertig.
Wie oft haben wir gerade in diesem Hohen Haus auch von unserem Minister Herrn Wöller gehört, dass gerade in den ersten Schuljahren entscheidende Arbeit geleistet werden muss, um genau die Grundlagen zu legen, damit dann ein Schüler eine Schullaufbahn hat, die auch sehr erfolgreich sein muss und kann. Das wissen wir alle. Keiner wird das bestreiten. Die Vielfalt der Aufgaben im Grundschulbereich ist so umfangreich geworden, dass es aus unserer Sicht zwingend notwendig ist, diese Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer als gleichwertig einzuschätzen. Das ist keine Gleichmacherei. Das ist Wertschätzung und Anerkennung der Arbeit und der Leistungen der sächsischen Lehrerinnen und Lehrer.
Wie sieht es in sächsischen Schulen aus? Wir haben circa 50 % der Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, die eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 11 haben, einem Angestellten der Altbundesländer gleichgestellt, und zwar seit Januar 2010 mit der Ost-West-Angleichung. Zu den verbeamteten Lehrern besteht noch einmal ein großer Unterschied.
Circa 50 % der sächsischen Lehrerinnen und Lehrer im Grundschulbereich arbeiten in der Entgeltgruppe 10 und in der Entgeltgruppe 9. Das heißt, sie sind im deutschen Verständnis dieser Entgeltgruppen seit 20 Jahren Hilfspädagogen.
Dazu kommt, dass zahllose Fortbildungsveranstaltungen, die die Lehrerinnen und Lehrer besucht haben, auch mit Anerkennung eines neuen Faches, in dem sie unterrichten dürfen, nicht dazu führen, dass sie auch in eine entsprechende Entgeltgruppe eingeordnet werden, sondern sie erhalten ein Zertifikat, dürfen vollwertig in diesem Fach unterrichten, sie dürfen auch zensieren, aber sie haben keinerlei Möglichkeit, das auch in einem entsprechenden Gehalt nachgewiesen zu bekommen.
Schauen wir uns die Mittelschullehrer an. Im Freistaat Sachsen haben wir Mittelschulen. Darauf sind wir stolz, auch und insbesondere die CDU.
Schön, es gibt keinen Widerspruch. Aber mit der Bezahlung der sächsischen Lehrerinnen und Lehrer werden 35 % wie Angestellte in Realschulen bezahlt und alle anderen werden wie Hauptschullehrer entlohnt. Jetzt wissen wir, dass wir in Sachsen an den Mittelschulen Hauptschulklassen, Hauptschulgruppen und Realschulklassen und Realschulgruppen haben. Es ist aber nicht so, dass Lehrerinnen und Lehrer mit der Entgeltgruppe 13 in einer Realschulgruppe unterrichten und Lehrer mit der Entgeltgruppe 11 in einer Hauptschulklasse. Das heißt, hier gibt es nämlich eine klassische Vermischung; aber bei der Besoldung gibt es genau die Vermischung nicht, im Gegenteil. Die sächsischen Lehrerinnen und Lehrer an den Mittelschulen werden wie angestellte Grundschullehrer in den Altbundesländern bezahlt. Das ist natürlich eine ganz gravierende Sache, die nach unserer Auffassung nicht so bleiben kann.
Einen zweiten Punkt aus dem Tarifvertrag greife ich heraus, der für uns in Sachsen eigentlich schon sofort sehr entscheidend ist. Dieser Tarifvertrag möchte für die neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrer eine Möglichkeit schaffen, in eine höhere Entgeltgruppe zu kommen. Das bedeutet, dass ein neu eingestellter Lehrer, wenn er in die Entgeltgruppe 14 eingruppiert wird, wie die Tarifverhandlungen das vorsehen, die Möglichkeit hat, mehr Geld zu verdienen. Dann hat der Freistaat natürlich auch die Möglichkeit, ihn nicht gleich in die Stufe I, sondern in die Stufe II oder III einzugruppieren, wie es die Altbundesländer an vielen Stellen tun. Da wir einen sehr hohen Bedarf an Einstellungen haben – die Zahlen sind bekannt –, ist es, glaube ich, zwingend notwendig, dass der Freistaat Sachsen sich hier etwas einfallen lässt.
Wir haben inzwischen in Sachsen folgende Situation: Da wir nicht mehr genügend Lehrer im Grundschulbereich haben, die wir einstellen könnten, weil sie sich in anderen
Bundesländern umsehen, haben wir bereits Lehrer mit einer gymnasialen Ausbildung an Grundschulen eingestellt. Das ist zum Beispiel an meiner Schule in Wiederitzsch so. Das ist nicht die optimale Lösung. Es kann auch nicht das Ziel sein, derart heranzugehen.
Ein dritter Bereich der Tarifverträge sieht vor – das halte ich für sehr wesentlich –, dass es einen Rechtsanspruch für Nachqualifizierung gibt, dass nicht voll ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, die vollwertig eingesetzt sind, die Möglichkeit haben, eine Nachqualifizierung zu absolvieren.
Bei uns im Freistaat Sachsen ist es heute so, dass wir an Mittelschulen und Gymnasien Grundschullehrer, ehemalige Pionierleiter oder Erzieher haben, die in der Entgeltgruppe 9 sind. Das kann nicht sein. Das geht schon über Jahrzehnte. Es wird ihnen auch keine Nachqualifizierung angeboten, um die entsprechende Entgeltgruppe zu erhalten. Hier gibt es ganz große Defizite bei der Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer.
Ich möchte Ihnen noch ein Beispiel nennen: Wir haben auch pädagogische Unterrichtshilfen, die im Freistaat Sachsen wiederum anders bezahlt werden. Sie werden als Lehrer eingesetzt. Sie haben in ihrem Pflichtstundenvolumen 36 Stunden, arbeiten dann auch 36 Stunden und befinden sich in den Entgeltgruppen 9 oder 8. Sie arbeiten trotzdem als Lehrer. Das geht über einen längeren Zeitraum.
Wir – die Linksfraktion – sind der Auffassung, dass man den Lehrern, die sich über Jahre bewährt haben, diese entsprechende Einstufung gewähren soll und muss. Das muss zum Teil auch ohne Qualifizierung möglich sein.
Wir fordern daher insbesondere CDU und FDP auf, hier und heute die Chance zu nutzen und endlich die Leistungen der sächsischen Lehrerinnen und Lehrer anzukennen. Wir wollen keine Tarifverhandlungen führen. Wir wollen, dass der Freistaat Sachsen – hierbei könnten wir einmal als Mannschaft spielen – den Lehrerinnen und Lehrern in Sachsen signalisiert: Wir wollen eure Leistungen anerkennen.
Eine Einladung zum Konzert ist zwar sehr schön. Bei der gleichzeitigen Streichung von Prämiengeldern ist es eigentlich blamabel. Eine wirkliche Anerkennung ist eine ordentliche Eingruppierung von Lehrerinnen und Lehrern.
Ich fordere Sie heute auf: Wenn Sie eine Verbesserung im Schulbereich haben und perspektivisch einen stabilen Lehrerstand sichern wollen, können Sie diesem Antrag heute nur zustimmen.
Frau Falken hat für die Linksfraktion gesprochen. Als Nächstes spricht die FDPFraktion; Herr Kollege Bläsner, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich bei der SPD bedanken. Ich möchte mich nämlich dafür bedanken, dass sie sich in ihrer Begründung auf das Wahlprogramm der sächsischen FDP bezogen hat.
Schließlich möchte die SPD aus dem Tal der Tränen und Wahlniederlagen herauskommen. Dazu schaut man schon einmal in das Programm des Siegers der letzten Wahlen: nämlich in das der FDP. Vielen Dank dafür.
Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren der SPD, es wird keinen Erfolg haben. Es wird deshalb keinen Erfolg haben, weil Sie eine einzelne Passage vielleicht richtig wiedergegeben haben, aber den gesamten Text in unserem Pogramm über die Lehrervergütung haben Sie leider nicht verstanden oder Sie wollten ihn nicht verstehen. Ich denke, Letzteres war der Fall, weil Sie Ihren Antrag mit einem anderen Bereich von Ihnen vermischt haben. Das passt nicht in das Programm der FDP. Schon deshalb können wir – ich komme darauf noch einmal zurück – Ihren Antrag nicht annehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Richtig ist Folgendes: Wir sehen die Trennung bei der Vergütung von Lehrern nach Schularten als überholt an – erst recht seit der Einführung von Bachelor und Master in der Lehrerausbildung. Ich halte es nicht mehr für sachgerecht, die Lehrer der einen Schulart besserzustellen als die Lehrer der anderen Schulart. Alle Lehrer haben letztendlich eine sehr wichtige und gleiche Aufgabe: den Schülern die beste Ausbildung mit auf den Weg zu geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, Ihr Antrag geht noch weiter. Sie verlangen eine entsprechende Positionierung der Staatsregierung bei den aktuellen Tarifverhandlungen: die Eingruppierung aller Lehrer in die Entgeltgruppe 14. Hierbei legen Sie die Staatsregierung auf ein endgültiges Ergebnis der Tarifverhandlungen fest. Das geht – bei aller Liebe – nun wirklich nicht.
Zudem – mein Kollege Herr Colditz hatte es bereits angesprochen – geht es uns eben nicht darum, dass alle das Gleiche verdienen. Wir halten es – anders als der Antragsteller – vielmehr für notwendig, die Höhe der Lehrervergütung zukünftig mehr an die individuelle Leistung, an die Position innerhalb der Schule und am Engagement der Lehrer zur orientieren. Wir setzen auf Leistung, Kreativität und Engagement und nicht auf Gleichmacherei.
Wenn ich mir die Debatten der letzten Legislaturperiode anschaue, haben wir eine völlig andere Meinung als der