Protocol of the Session on January 30, 2013

Zuletzt fordern Sie noch auf Bundesebene Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung von Zigeunern in Rumänien, im Kosovo und in Bulgarien. Was für Maßnahmen sollen das denn sein? Sollen wir wieder das deutsche Euro-Füllhorn in ein Fass ohne Boden ausschütten? Maßnahmen hätten Sie ergreifen können, indem Sie den Beitritt dieser Länder so lange herausgeschoben hätten, bis die interethnischen Verhältnisse dort geklärt worden wären.

(Beifall bei der NPD)

Jetzt können Sie keine Drohkulisse mehr aufbauen. Ganz im Gegenteil, zu Beginn des nächsten Jahres werden sich Hunderttausende mit dem Billigticket der Freizügigkeit auf den Weg nach Deutschland und Europa machen. Allein in den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Rumänen um 12 % vermindert. Fast eine Million Zigeuner leben in Italien, Frankreich und England. Die Franzosen haben erst kürzlich mal eben in einer Aktion 10 000 von ihnen abgeschoben.

Diese mobile ethnische Minderheit kommt umso eher nach Sachsen, wenn man hier für sie Hotels anmietet, wie etwa in Plauen das Hotel „Zum Kronprinzen“, in dem 43 Personen in netten Einzel- und Doppelzimmern mit Heizung, Fernsehen, Dusche und einem angenehmen Restaurant mit Vollpension monate-, wenn nicht jahrelang den lieben Gott einen guten Mann sein lassen können.

Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass auch in Serbien und Mazedonien sowie im Kosovo die hier in Deutschland geführten Diskurse über die Asylfrage aufgenommen werden. Ja, das werden sie, und zwar im Internet. Denn die im Hotel „Zum Kronprinzen“ untergebrachten Sozialschmarotzer werden ihren Leuten –

Herr Storr, ich erteile Ihnen für den „Sozialschmarotzer“ einen Ordnungsruf.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

– die Netzseite ab-in-den-urlaub.de zumailen, wo das herrliche Plüschzimmer des Hotels

„Zum Kronprinzen“ angepriesen wird, wahrlich eines Königs der Zigeuner würdig.

Ähnlich attraktiv sind die Unterbringungsmöglichkeiten in Großenhain und in anderen Gemeinden, die in höchster Eile und für teures Geld bezugsfertige Unterkünfte anmieten müssen.

Obwohl der Antrag noch druckfrisch ist – eingegangen am 16. Januar –, sind die von Ihnen angegebenen Zahlen der Flüchtlinge aus Serbien und Mazedonien längst überholt. Sie sprechen von 138. Im Pressespiegel vom 25. Januar gibt die Staatsregierung für den Zeitraum von August bis November bereits 400 Personen aus diesen beiden Staaten an.

Fälschlicherweise schreibt die Staatsregierung – politisch sicherlich korrekt –, es handele sich dabei um Serben und Mazedonier. Nein, es handelt sich weder um Serben noch um Mazedonier, noch um Rumänen oder um Bulgaren. Es handelt sich immer wieder um Roma, vulgo um Zigeuner.

Übrigens, falls Sie sich einmal ein Bild von dem rasanten Zuzug von Zigeunern machen möchten, dann fahren Sie einfach mal nach Duisburg. Dort sind allein im letzten Jahr 10 000 Zigeuner aufgeschlagen, die jetzt von den dort in der Mehrzahl befindlichen Türken heftig bekämpft werden. Man weiß als Deutscher dort nicht mehr, zu wem man eigentlich noch halten soll.

Noch einen Zahn möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, ziehen. Sie schreiben in der Begründung frecherweise: Die Bevölkerung schüre Vorurteile und Stereotype gegenüber diesen Menschen.

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Nein, diese sogenannten Vorurteile basieren auf jahrhundertealter Erfahrung. Das Problem dabei ist, dass die Zigeuner selbst jeden Tag jedes dieser Vorurteile hundertfach bestätigen.

Im letzten Jahr brach im „Focus“ ein Kölner Staatsanwalt das sonstige behördliche Schweigen und erzählte von großflächigen Raubzügen von Banden mit bis zu 100 Mitgliedern. Eduard Zimmermann von „Aktenzeichen XY“ brachte es einmal auf den Punkt, indem er sagte – ich zitiere –: „Das schlechte Gewissen der Nation wegen der Behandlung der Zigeuner im Dritten Reich dürfe nicht dazu führen, dass sich die heutigen Deutschen ungestraft ausrauben lassen müssen.“

Gestatten Sie mir zu guter Letzt, Ihnen Ihren verlogenen Heiligenschein vom Haupt zu ziehen. Sie gerieren sich in diesem Antrag als humanitäre Retter einer unschuldig verfolgten Minderheit. Sie bezichtigen direkt oder indirekt alle anderen Menschen, die sich diesem Ansinnen entgegenstellen, als hartherzige Unmenschen. Dabei sind diese Forderungen ziemlich banal. Sie fordern äußerst kostenintensive Hilfsmaßnahmen und sonnen sich in Ihrer Selbstgerechtigkeit. Bezahlen aber und die Folgen ertragen sollen andere. Sie versorgen damit Ihre Klientel, die Asyllobby, mit frischem Nachschub und damit mit weiteren steuerfinanzierten Mandaten für Rechtsanwälte und

ABM-Stellen für Sozialarbeiter und die gesamte Mischpoke.

Meine Damen und Herren von der Linksfraktion! Sie haben über 15 000 Mitglieder. Im vergangenen Jahr sind hier 3 503 Asylbewerber aufgeschlagen. Wenn nun jeder Fünfte von Ihnen bei sich zu Hause einen aufnähme, dann wäre das Problem gelöst und Ihr Anliegen auch politisch und menschlich ernster zu nehmen. Ein weiterer Vorteil wäre, dass Sie dann unmittelbar die Liebenswürdigkeit, die Dankbarkeit, die kulturelle Bereicherung und die vielen, vielen anderen Segnungen, von denen Sie sonst immer gerne reden, einer solchen Begegnung am eigenen Leib erleben dürften.

Nach einigen Tagen gäbe es nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder Sie werden heiliggesprochen oder aber Sie werden als geheilt entlassen.

(Heiterkeit bei der NPD)

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Herr Storr sprach für die NPD-Fraktion. Als Nächster hat der Sächsische Ausländerbeauftragte das Wort. Bitte, Herr Kollege Gillo.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf die Auslassungen meines Vorgängers möchte ich nicht eingehen. Ich glaube, jeder merkt den tiefen menschenfeindlichen Zynismus, der aus den Worten spricht.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung – Holger Apfel, NPD: Dann nehmen Sie doch einen auf!)

Der vorliegende Antrag wünscht den Verbleib der Sinti, Ashkali und Balkan-Ägypter in Sachsen. Wie bei allen Flüchtlingen, so wird auch hier jeder Asylantrag einer Einzelprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterzogen. Dabei gelten – wie mein Kollege schon gesagt hat – Artikel 16a des Grundgesetzes, unser Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonvention der UNO und die EU-Menschenrechte.

Die Anträge der Betroffenen wurden einzeln geprüft. Sie wurden alle rechtmäßig abgelehnt. Es steht aber die Frage im Raum: Sollen die Rückführungen aus humanitären Gründen für eine vielleicht befristete Zeit – wie das die Kollegin von der SPD gesagt hat – ausgesetzt werden? Die Situation ist menschlich sehr komplex. Die Frage der Rückführung wurde von den Ausschüssen verschiedener Landtage vor Ort untersucht, und die Ausschüsse kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Thüringen zum Beispiel entschied sich für die Aussetzung der Rückführung. Berlin entschied sich vor einigen Tagen für die Rückführung. Die unterschiedlichen Perspektiven gehen durch die gleiche Partei. In einigen Ländern ist die CDU für eine Rückführung, in anderen Ländern, zum Beispiel in

Thüringen, ist sie gegen eine Rückführung. Das Gleiche für die GRÜNEN, aber auch für andere Parteien. Wir müssen einfach akzeptieren, dass hierbei eine sehr schwierige Situation vorliegt.

Als Ausländerbeauftragter habe ich deshalb Respekt vor beiden Positionen.

(Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Es gibt sowohl gute Gründe, die Menschen nicht zurückzuführen, als auch zu respektierende Gründe für diejenigen, die sie zurückführen wollen.

Wie stehe ich als Person jetzt zu diesem Thema? Als Ombudsmann für die in Sachsen lebenden Ausländer, also auch für die betreffenden Gruppen, habe ich zwei Anregungen zu machen: Erstens geht die Anregung an die Antragsteller. Dem Sächsischen Landtag liegen zum Teil widersprüchliche Informationen über die Situation vor. Eine Alternative zur jetzigen Abstimmung wäre, dass Sie beantragen, diesen Antrag in den Innenausschuss zu überweisen, in dem er beraten werden kann, wie das zum Beispiel die Kollegen Christian Hartmann und Benjamin Karabinski erwähnt haben.

(Beifall der Abg. Gisela Kallenbach, GRÜNE)

Wenn Sie das tun, dann kann der Innenausschuss darüber in Ruhe beraten, und er kann zum Beispiel auch darüber nachdenken, ob und wie man sich Informationen vor Ort holen kann, damit Sie im Innenausschuss zu einer ausgewogenen Beurteilung kommen, zu der Sie dann auch stehen können.

(Beifall der Abg. Gisela Kallenbach, GRÜNE)

Danach können Sie eine Empfehlung an den Landtag geben.

Meine zweite Anregung lautet: Ich unterstütze den Punkt II Abs. 3 des Antrages und sehe ihn sogar auf breiter Basis. Mit anderen Worten: Wir fordern den menschenwürdigen Umgang mit allen Minderheiten, und zwar überall in der EU.

Mazedonien und Serbien sind EU-Beitrittskandidaten. Sie bekennen sich im Wort zu den EU-Menschenrechten. Ich denke, wir haben das Recht, von Ihnen zu verlangen, auch Taten zu zeigen.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Wir in der EU müssen jedem Verdacht auf mögliche Menschenrechtsverletzungen in der EU nachgehen, wenn wir weiterhin auch außerhalb der EU fordern wollen und dürfen, dass sich andere Länder an die Menschenrechte halten. Das heißt, wir müssen bei uns anfangen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Auch die Sinti, die Ashkali und die Balkan-Ägypter haben ein Recht auf Heimat. Auch Sie müssen weiterhin dort

menschenwürdig leben können, wo sie über Jahrhunderte ihre Heimat gehabt haben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir dürfen nicht zulassen, dass die Menschen unter Druck aus ihren Heimaten vertrieben werden.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren! Überweisen Sie diesen Antrag an den Innenausschuss. Leisten wir uns dort einen offenen Blick und kommen Sie dann mit Empfehlungen ins Plenum zurück! Ich appelliere an uns alle, wie bei allen Ausländerangelegenheiten so auch hier: Suchen wir, wo immer möglich, den parteiübergreifenden Konsens.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung – Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE, steht am Mikrofon.)