Protocol of the Session on December 14, 2012

sondern in China und Indien.

Trotzdem ist es natürlich richtig gewesen, das Thema einmal anzusprechen. Aber es ist leider nicht davon auszugehen, dass die regierungstragenden Koalitionsfraktionen ein gesteigertes Interesse daran haben, die Gestaltung der Operationellen Programme zur anstehenden EUFörderperiode transparent zu diskutieren. Vielmehr ist vorherzusehen, dass dieser Antrag, mit dem sich die GRÜNEN sehr viel Mühe gemacht haben, ohne viel Federlesens einfach von der Koalitionsmehrheit abgelehnt wird. End, Gelände.

Deswegen wäre es vielleicht sinnvoll, den vorliegenden Antrag in ein Instrument der Großen Anfrage umzuformulieren. Natürlich wird sich auch dann über die Qualität der Antworten streiten lassen. Aber man bekäme wenigstens überhaupt etwas seitens der Staatsregierung zu den einzelnen Aspekten mitgeteilt. Zudem wäre darüber hinaus immer noch eine Plenardebatte inklusive eines Entschließungsantrages zu führen. Dies nur als kleine Anregung an die Fraktion der GRÜNEN.

Trotz aller Vorbehalte, die ich eben für meine Fraktion formuliert habe, wird die NPD dem Antrag zustimmen, da gerade wir als dem EU-Zentralismus kritisch gegenüberstehende Fraktion eine breite Debatte zu den sich stetig verengenden Gesamtspielräumen wünschen.

Eine Antwort zu Ihrem Antrag kann Ihnen die NPDFraktion bereits geben. Die GRÜNEN fragen unter I 4b zu dem unter Subsidiaritätsgesichtspunkten bedeutsamen Komplex der Regionalbudgets nach. Diese wird es leider nicht geben. Das ist ein Umstand, den die NPD-Fraktion außerordentlich bedauert. Erst letzte Woche Donnerstag wurde ein diesbezüglicher Antrag der NPD-Fraktion in der Enquete-Kommission für Innovation und Technologie mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt, und zwar auch – man höre und staune – mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen einschließlich des Vertreters der GRÜNEN. So viel zu Ihrer Glaubwürdigkeit, liebe GRÜNEN.

Es dürfte feststehen, dass sich letztendlich die Fraktion der GRÜNEN ebenso bedingungslos wie die CDU/FDPStaatsregierung dem Diktat aus Brüssel beugen wird, unabhängig davon, wie eng das EU-Korsett auch immer geschnürt sein wird.

Angesichts der Höhe der deutschen Nettozahlungen an die EU von mehr als 9 Milliarden Euro ist es eben ein Hohn, dass derzeit gerade in Brüssel eine nochmalige Halbierung der EU-Fördermittel diskutiert wird, die nach Mitteldeutschland fließen und jetzt, wie gesagt, nochmals halbiert werden sollen. Der noch größere Hohn ist es, wenn hier Redner wie der Kollege Schiemann immer noch behaupten, der Freistaat Sachsen profitiere von der EU. Herr Schiemann, es ist kein gutes Geschäft, wenn man 300 Euro verleiht und irgendwann 30 Euro zurückbekommt. Das sollten auch Sie einmal kapieren.

(Beifall bei der NPD)

Wer deshalb wirklich sächsische Interessen vertreten möchte, darf diese nicht in Brüssel zur Genehmigung vorlegen – weshalb den Bürgern im Freistaat zumindest

ehrlich gesagt werden sollte, dass jedes Operationelle Programm im Rahmen der EU-Strukturförderung bestenfalls ein suboptimales Mindern supranationaler Fremdbestimmungsbestrebungen ist, aber niemals ein Durchbruch sächsischer Heimatinteressen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren, das war die erste Runde der allgemeinen Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen für eine zweite Runde vor. Ich frage trotzdem: Wünscht ein Abgeordneter das Wort? – Ich kann das nicht erkennen. Ich frage: Möchte die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Herr Staatsminister Dr. Martens; dazu haben Sie nun Gelegenheit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade haben wir es wieder erlebt: Wenn über Europa gesprochen wird, dann oftmals in tiefster Unkenntnis der wahren Sachverhalte.

(Jürgen Gansel, NPD: Was?)

Was Sie gerade von dem Rechenbeispiel der deutschen Beiträge und dem, was Sachsen von der Europäischen Union erhalten hat, zum Besten gegeben haben, müssten Sie nur mal ein wenig addieren oder dividieren können, dann kämen Sie zu dem Ergebnis, dass kein anderes Bundesland in den letzten 20 Jahren in einem solchen Umfang von der Europäischen Union und ihren Förderungen profitiert hat wie der Freistaat Sachsen.

(Beifall bei der FDP, der CDU und den GRÜNEN – Jürgen Gansel, NPD: Das ist unser Teil des deutschen Steuergeldes! – Andreas Storr, NPD: Deutschland ist Steuerzahler, mit Abstand der größte!)

Wenn der Beitrag Deutschlands rund 9 Milliarden Euro beträgt, dann können Sie die direkten Rückflüsse berechnen, aber Sie müssen auch die indirekten berechnen. Allein das sind aus dem Binnenmarkt und dem Wegfall der Zollschranken des Warenverkehrs bzw. des freien Kapitalverkehrs Beträge, die im dreistelligen Milliardenbereich liegen.

(Beifall bei der FDP)

Um nur eine Zahl zu nennen: Von diesen 9 Milliarden Euro, aufgeteilt auf Sachsen mit 5 %, wären 450 Millionen Euro der sächsische Beitrag. Das ist er aber nicht, er ist deutlich geringer. Eine andere Zahl: Sachsen hat in der laufenden Periode allein aus dem Strukturfonds der Europäischen Union über 4 Milliarden Euro erhalten. Wer das nicht sieht, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er in einer völlig anderen Welt lebt.

(Beifall bei der FDP – Andreas Storr, NPD: Ja, in der realen Welt!)

Der Beitrag von Frau Kallenbach ist ein Beispiel dafür, wie man mit „gut gemeint“ nicht wirklich Gutes auf den Tisch bringt. Hier wird offensichtlich versucht, fehlendes Wissen durch Engagement zu ersetzen. Sie sprechen davon, dass wir mit dem Haushalt die OPs für die kommende Wahlperiode sozusagen beschlossen hätten. Das stimmt überhaupt nicht. Es trifft überhaupt nicht zu, Frau Kallenbach. Die Operationellen Programme sind auch lange noch nicht fertig. Sie tun so, als wären sie bereits längst beschlossen. Sie sind es nicht.

(Gisela Kallenbach, GRÜNE: Das wissen wir doch noch gar nicht!)

Dann dürfen Sie auch so etwas nicht behaupten, und Sie dürfen sich auch nicht über die fehlende Beteiligung des Landtages beklagen. Offensichtlich haben Sie in den Sitzungen, als darüber informiert worden ist, gefehlt.

(Beifall bei der FDP und teilweise der CDU)

Aber das ist nicht das Problem der Staatsregierung, sondern vielleicht eines eigenen, nicht ganz perfekten Zeitmanagements, meine Damen und Herren. Wenn Sie in Ihrem Antrag fordern, wir müssen die Evaluierung der Förderperiode 2007 bis 2013 vorlegen, dann lassen Sie mich freundlich darauf hinweisen, dass diese Förderperiode erst im nächsten Jahr abgeschlossen wird und Evaluierung etwas ist, das man hinterher macht, wenn das Ganze vorbei ist. Das passiert dann irgendwann im Jahr 2014. Aber dann ist dieser Landtag bereits nicht mehr im Amt, sondern dann haben wir die 6. Legislaturperiode. So weit müsste man das Ganze doch wenigstens zeitlich überblicken können, bevor man hier solche Anträge stellt. Dieser Antrag ist ein Beweis einer grundlegenden Inkompetenz der GRÜNEN in europarechtlichen Fragen.

(Beifall bei der FDP)

Der Antrag beschäftigt sich mit den Strukturfonds in der nächsten Förderperiode. Vielleicht ein klein wenig Sachaufklärung, die hier nicht schaden kann: Nachdem der EU-Gipfel zum mehrjährigen Finanzrahmen am

22. November 2012 ergebnislos geblieben ist, gibt es keinen mehrjährigen Finanzrahmen, und damit fehlt uns auch die Berechnungsgrundlage, um endgültig über die Strukturfondsperiode 2014 bis 2020 auch nur berichten zu können. Ich bin gleichwohl zuversichtlich, dass es im Februar 2013 im Europäischen Rat zu einer Einigung kommen wird.

Trotz des noch laufenden Verfahrens gibt es Verordnungsentwürfe, und diese haben wir bei den Haushaltsansätzen zugrunde gelegt. Das ist eine ausreichende Veranschlagungsgrundlage der EU-Mittel für das Jahr 2014 im beschlossenen Haushalt; denn man muss eines wissen: Im Jahr 2014 werden aus sächsischen Mitteln vor allem noch Kofinanzierungsbeiträge für solche Projekte bezahlt, die jetzt bereits in der Bewilligung sind, sodass der Einfluss des mehrjährigen Finanzrahmens im Jahr 2014 noch überschaubar sein wird. Dennoch gibt es Regelungen in den Verordnungsentwürfen, die auch die Staatsregierung kritisch sieht.

Unser Hauptanliegen ist – das ist mehrfach angesprochen worden –, dass die Region Leipzig in das Sicherheitsnetz aufgenommen wird. Nach den Verordnungsentwürfen der Kommission soll dieses Sicherheitsnetz eine Finanzausstattung von zwei Dritteln der bisherigen Finanzierung sicherstellen. Wir wollen, dass dies auch für die Region Leipzig gilt; denn ein abrupter Wegfall der Förderung würde Projekte gefährden, die durchaus sinnvoll sind.

Es ist der Staatsregierung gelungen, diese Forderung in die gemeinsame Position des Bundes und der Länder einzubringen, und diese Haltung stärkt dem Bund den Rücken bei Verhandlungen auf der europäischen Ebene. Der Regionalausschuss des EU-Parlamentes hat sich erfreulicherweise diese Position ebenfalls zu eigen gemacht. Dennoch wird die Erweiterung des Sicherheitsnetzes kein Selbstläufer. Dafür gibt es zu viele unterschiedliche Interessen auf der Ebene der EU.

Ich muss auch darauf hinweisen, dass der Umfang des Sicherheitsnetzes insgesamt noch nicht endgültig gesichert ist. In einer Vielzahl von Gesprächen und Veranstaltungen hat sich die Staatsregierung für das erweiterte Sicherheitsnetz eingesetzt, und zuletzt hat der Ministerpräsident am 29. November 2012 persönlich im Gespräch mit Kommissionspräsident Barroso noch einmal um das erweiterte Zwei-Drittel-Sicherheitsnetz geworben.

Zur Frage der Erstellung der Operationellen Programme – ich habe es gesagt –: Sie sind noch gar nicht fertig. Die Programmierung erfolgt auf der Grundlage der Verordnungsentwürfe, und das ist die einzige belastbare Grundlage, die wir gegenwärtig haben. Die Kommission verfolgt dabei einen ausgeprägten Top-Down-Ansatz, das heißt, einen Ansatz, bei dem die Umsetzung der EU-2020Strategie an zentraler Stelle steht. Damit unterscheidet sich die neue Förderperiode deutlich von der aktuellen Periode. Dabei hatten zunächst die Regionen ihre Bedarfe definiert, und die Kommission hat in Verhandlungen zur Genehmigung der Programme ihre Position vorgetragen. Diesmal läuft es andersherum.

Die Verordnungsentwürfe – wohlgemerkt: Entwürfe – enthalten eine Vielzahl von Vorgaben, die bei der Programmierung berücksichtigt werden müssen, zum Beispiel die Beschränkung der Förderung auf eine begrenzte Auswahl aus einem abschließenden Menü thematischer Ziele, und Sie können davon ausgehen, dass diese Themenauswahl von Zielen von der Kommission sicherlich nicht grundstürzend in dem von Ihnen gewünschten Sinne geändert wird. Da machen Sie sich zu viele und falsche Hoffnungen.

Die ESF-Mindestquote von 40 % – in Leipzig könnten es auch 52 % werden – soll berücksichtigt werden. Wir sind dabei, diese Quote zu reduzieren. Es gibt weitere vorgegebene Quoten für thematische Konzentrationen. Dabei muss man berücksichtigen, dass zu den Verordnungsentwürfen noch weitere Dokumente hinzutreten, insbesondere der gemeinsame strategische Rahmen und die Partnerschaftsvereinbarung zwischen Kommission und Bundes

republik, die weitere Vorgaben für die Programmierung enthalten. Aber auch dies liegt noch nicht fest.

Die Diskussion über die Schwerpunkte der Förderung muss also berücksichtigen, dass wir als regionale Ebene nur noch geringe Handlungsfreiräume haben, und andererseits, dass die rechtlichen wie auch finanziellen Grundlagen der Förderung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht endgültig definiert sind.

Meine Damen und Herren! Einen hohen Stellenwert soll für die Staatsregierung – wie bisher schon – die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation haben. Eine ebenso wichtige Säule ist und bleibt die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, um eine weitere Beschäftigung und Wertschöpfung in Sachsen aufzubauen. Der Umfang der klimawirksamen Investitionen zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz stellt dabei – aber nur dabei – eine wichtige Änderung dar. Darüber hinaus sind besonders nachhaltige Infrastrukturinvestitionen vorgesehen.

Die von Ihnen angesprochene integrierte Stadtentwicklung soll auch weiterhin unterstützt werden.

Meine Damen und Herren! Im ESF sollen die unterschiedlichsten Facetten zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Mittelpunkt stehen. Daher weise ich auch den von Ihnen, Frau Kallenbach, in einer Pressemitteilung enthaltenen Vorwurf zurück, der Landtag werde nicht ausreichend informiert oder die Staatsregierung verstoße sogar gegen ein Urteil des Landesverfassungsgerichts. Das trifft einfach nicht zu.

(Beifall der Abg. Torsten Herbst, FDP, und Volker Bandmann, CDU)

Meine Damen und Herren! Anders als bei der Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner, bei der es strukturrechtliche Vorgaben gibt, richtet sich die Einbindung des Landtages nach den Regelungen zu den Aufgaben von Landtag und Staatsregierung entsprechend der Verfassung des Freistaates. Es obliegt der Hoheit des Parlamentes zu entscheiden, wie es den Programmierungsprozess konkret begleiten will.

Im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss ist das Thema regelmäßig auf der Tagesordnung. Ich stehe wiederholt hier und kann Ihnen versichern, dass die Staatsregierung das Parlament selbstverständlich über die maßgeblichen Werte, Eckwerte und Programmierungsziele dieser Programme unterrichten wird. Wir haben auch nie etwas anderes behauptet oder in Aussicht gestellt. Diejenigen, die im Ausschuss sitzen und mitbekommen, was dort läuft, wissen, dass wir dieses Versprechen auch einhalten.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP und der CDU)

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist vor der Sommerpause über den Sachstand unterrichtet worden. Eine Anhörung fand statt, und selbstverständlich können sich die Fraktionen, wie hier auch, mit Anträgen zu Wort melden.

(Unruhe bei der CDU und der FDP – Thomas Jurk, SPD: Können Sie mal zuhören! – Zuruf von der SPD: Die Koalition hört überhaupt nicht zu!)

Fahren Sie fort, Herr Dr. Martens.

Die Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner erfolgte in den Begleitausschüssen und in Workshops. Zuletzt wurde auf der Herbsttagung der Strukturfonds am 9. Oktober umfassend der Planungsstand dargelegt. Eingeladen wurden nicht nur die Wirtschafts- und Sozialpartner, sondern – Herr Jurk hat es gesagt – eingeladen waren auch die Mitglieder des Sächsischen Landtages. Einige haben davon Gebrauch gemacht. Frau Kallenbach hat – so nehme ich an – an dieser Veranstaltung nicht teilgenommen, sonst hätte sie ihre Pressemitteilung nicht herausgegeben.

(Gisela Kallenbach, GRÜNE: Die war gerade in Brüssel!)