Vielen Dank, Herr Hauschild. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Die kann ich nicht sehen. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Staatsminister Morlok, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich namens der Staatsregierung außerordentlich über den hier vorliegenden Antrag, weil er die Staatsregierung in einem wichtigen Anliegen auf der Bundesebene unterstützt.
Die Fakten sind in der Debatte schon deutlich geworden. Aufgrund des Vorziehens der Abführung werden Kosten in Milliardenhöhe auf die Unternehmen überwälzt. Wir haben – so viel zum Thema Einmaleffekte, Kollege Zais – allein jedes Jahr 400 Millionen Euro Zinsen, die die Unternehmen bezahlen müssen und die sich die Sozialkassen ersparen. Es sind jedes Jahr 400 Millionen Euro. Das sind keine Einmaleffekte, sondern jährliche Belastungen der Unternehmen, die dringend abgeschafft werden müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es kommen eben auch die Bürokratiekosten hinzu. Die sind nicht wegzuleugnen, insbesondere für die kleinen Unternehmen, von denen wir gerade im Freistaat Sachsen besonders viele haben.
Wenn Sie jedes Jahr 400 Millionen Euro Zinskosten haben, wenn Sie jedes Jahr mehrere Hundert Millionen Euro Bürokratiekosten haben, die bei den Unternehmen anfallen, dann führt das eben dazu, dass Arbeitsplätze unsicherer werden, weil die wirtschaftliche Situation von Unternehmen schwieriger wird. Wir wissen, dass gerade jetzt die Konjunkturaussichten von einigen Leuten etwas pessimistischer beurteilt werden. Deswegen wäre es gerade jetzt wichtig, den Unternehmen diese Kostenentlastung zukommen zu lassen und damit Liquidität zurückzugeben. Deswegen sage ich: Vielen Dank für diesen Antrag.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man zum alten Verfahren zurückkehrt, entsteht das umgekehrt, was damals eingetreten ist. Man entzieht den Sozialkassen einmal Liquidität. Das ist gar keine Frage. Die Frage ist natürlich, ob bei den Sozialkassen das entsprechende Geld vorhanden ist, damit man dies machen kann. Allein im Zusammenhang mit dem Haushaltsbeschluss im Bundestag haben die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag den Sozialkassen insgesamt 12 Milliarden Euro an Liquidität entzogen. 12 Milliarden Euro kann der Bundesfinanzminister so einfach einmal aus den Sozialkassen herausnehmen. Wenn das so einfach geht, sehr geehrte Damen und Herren, dann kann das kein großes Problem sein. Eigentlich hat das Geld, das die Unternehmen in die Sozialkassen eingezahlt haben, der Finanzminister jetzt herausgeholt. Faktisch subventionieren wir die Zinsausgaben des Bundeshaushaltes durch die Unternehmen im Freistaat Sachsen und bundesweit.
Wenn ich mir die Diskussion in dieser Runde anschaue – die uns allseits bekannte Ulla Schmidt ist ja schon angesprochen worden –, habe ich manchmal ein bisschen den Verdacht, wenn ich mir die Politik der Sozialdemokraten anschaue, dass es dort nach dem Motto geht: Wir Sozialdemokraten verursachen erst einmal Probleme und beschweren uns dann, dass andere sie nicht lösen. Das ist die Politik der Sozialdemokratie in Deutschland.
Wir, sehr geehrte Damen und Herren, machen das anders. Wir als CDU und FDP gehen auch im Freistaat Sachsen einen eigenen Weg. Wir vertreten die Interessen der Menschen im Freistaat Sachsen. Wir nehmen uns auch das Recht heraus, in dem Zusammenhang auch einmal im Einzelfall eine gegenüber der Bundesregierung abwei
chende Meinung, die wir selbst tragen, zu vertreten. Wir tun das zum Beispiel, wenn es um die Frage der Energiepreise geht, die unsere privaten Haushalte und unsere Unternehmen so stark belasten. Hier werden wir aktiv. Hier fordern wir Entlastungen im Interesse der Menschen im Freistaat Sachsen.
Weil dem so ist, sehr geehrte Damen und Herren, habe ich bereits auf der Wirtschaftsministerkonferenz im Oktober erste Gespräche mit Amtskollegen gesucht, um hier zu einer Lösung zu kommen. Wir haben diese Gespräche am Rande der Wirtschaftsministerkonferenz im Dezember vertieft und es gibt eine ganze Reihe von Bundesländern, die mit uns als Freistaat Sachsen aktiv werden wollen, um in Form einer Bundesratsinitiative genau das zu erreichen, was hier von CDU und FDP beantragt wird: die Unternehmen von den Bürokratie- und Zinskosten zu entlasten. Und weil wir uns in Sachsen mit erfolgreichen Bundesratsinitiativen so gut auskennen, haben wir im Kreise der Wirtschaftsminister auch besprochen, dass wir aus Sachsen in diesem Punkt die Federführung übernehmen sollen. Wir tun das gern und mit Ihrer Unterstützung heute noch viel besser.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Herr Heidan, Sie sagten vorhin, das Schlusswort hätten Sie schon gehalten. Oder möchten Sie noch einmal sprechen? – Das sollen Sie selbstverständlich auch; aber voreilige Äußerungen sind manchmal nicht gut. Sie haben nun das Schlusswort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe trotzdem noch einmal ans Rednerpult, weil ich es für erforderlich halte.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nachdem der Minis- ter gesprochen hat! Darin unterscheiden wir uns! – Zuruf von der SPD: Wir auch!)
Auch der Redebeitrag von Herrn Brangs lässt mich noch einmal nach vorn eilen. Herr Brangs, was war denn am 3. August 2005, als das im Bundeskabinett beschlossen worden ist? Es war eine verheerende Arbeitslosenzahl in dieser Bundesrepublik Deutschland festzustellen, die unter Rot-Grün entstanden ist, und an nichts anderes haben wir uns zurückzuerinnern.
Die Arbeitsmarktlage war damals desaströs, und das hatten Sie in rot-grüner Regierung zu verantworten. Das ist die Ursache dafür, dass der Bundesrat auch gar nicht anders entscheiden konnte, als er entschieden hat. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren, und das sollten Sie bei diesen Debatten nicht vergessen.
Ich habe in der Debatte auch festgestellt, dass Sie gar nichts Richtiges an Argumenten entgegensetzen konnten. Frau Köpping hat etwas von Städtebaufördermitteln gefaselt – das hat nun wirklich nichts mit den Sozialkassen und der Abrechnung der Lohnnachweise usw. zu tun. Ich denke, das ist ein Ablenkungsmanöver gewesen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, noch einmal: Die GRÜNEN haben sich ja wenigstens fachlich noch etwas damit auseinandergesetzt, das hat der Redebeitrag von Herrn Weichert bewiesen; aber die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge entlastet nicht nur die Unternehmen, sondern zu 50 % partizipiert auch der Arbeitnehmer davon. Das sollten Sie bitte auch nicht vergessen. Dies ist jetzt alles möglich, und ich denke, wir haben das mit unserem Antrag gerade zum richtigen Zeitpunkt heute auf die Tagesordnung gesetzt, weil die Praxisgebühr entfallen ist, weil die Kassen gefüllt und die Rentenversicherungsbeiträge gesenkt worden sind und der Bundeshaushalt beschlossen worden ist. Deshalb kommt unser Antrag infolge dieser Art und Weise der Abarbeitung der Probleme zur richtigen Zeit, und ich bitte nochmals um Ihre Zustimmung.
Meine Damen und Herren, ich lasse nun über die Drucksache 5/10651 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist der Drucksache zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Bartl; Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Es wird niemandem in diesem Hohen Hause entgangen sein, dass in den letzten Monaten intensive und teilweise auch aufgeregte und besorgte Debatten um die vorgesehene und ursprünglich zum 1. April 2013 in Kraft tretende Neufassung des GEMABetriebssystems geführt worden sind. Diese Thematik hatte auch der Sächsische Landtag schon im Juli auf der Grundlage einer Aktuellen Debatte, die wir damals beantragten, in Behandlung. Sie war aber beispielsweise auch Gegenstand eines gemeinsamen Antrags von CDU und SPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, eingebracht übrigens auch unter der gleichen Themenwahl: „Sinnvollen Interessenausgleich zwischen Wirtschaft sowie Vereinen und ehrenamtlich Tätigen und Kulturschaffenden ermöglichen“. Mit der Planung zum Thema Tariferhöhung befasste sich im Sommer das Abgeordnetenhaus der Bundeshauptstadt im Zuge eines gemeinsamen Antrages – hier der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Beraterfraktionen – bei ebenfalls wortgleicher Themenzielsetzung. Der Landtag von Schleswig-Holstein sowie der Hessische Landtag haben sich ebenfalls mit dieser Thematik befasst, usw. usf.
Unerwähnt sollte auch keineswegs bleiben, dass sich inzwischen begrüßenswerterweise die Wirtschaftsminister der Bundesländer, auch jener des Freistaates Sachsen, für eine Aussetzung der Tariferhöhung bis zu einem möglichst produktiven Ausgang des Schieds- bzw. Schlichtungsverfahrens ausgesprochen haben. Deshalb kann es vielleicht Stimmen in diesem Hohen Hause geben, die meinen, dass die jetzige Behandlung des Antrages hinfällig geworden sein könnte, nachdem die GEMA inzwischen selbst erklärt hat, sie werde die Erhöhung der Tarife bis zum Abschluss der gegenwärtig laufenden Schiedsverfahren vor der Schlichtungsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt zurückstellen.
Wir meinen, das Gegenteil ist der Fall. Gerade jetzt soll und muss sich der Landtag in Anbetracht der im Freistaat Sachsen in Hülle und Fülle vorhandenen, teilweise entgegengesetzten Interessenlagen von Rechtsbetroffenen einmischen und als solcher zu Wort melden. Weil dies
aber unter Wahrung und Respektierung der gesetzlichen Kompetenzen geschehen muss, werde ich eingangs als rechtspolitischer Sprecher der Fraktion den rechtlichen Ansatz dieses Antrages erläutern – auch den der Beschlussvorschläge –, während später mein Kollege Dr. Külow noch weitere Erwägungen aus kulturpolitischer Sicht hinzufügen wird.
Um zunächst kein Missverständnis in dieser Richtung aufkommen zu lassen: Für uns ist unbestritten, dass die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern, Verlegern und Interpreten zum Schutz des geistigen Eigentums gewahrt bleiben müssen. Ebenso beachten wir mit diesem Antrag –
respektive mit seiner Anlage –, dass nach der derzeitigen Gesetzeslage die GEMA als Verwertungsgesellschaft im Sinne des Urheberrechts dem Vereinszweck nach die Interessen der Kulturschaffenden zu vertreten hat, dass sie, die GEMA, als Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte eine Monopolstellung innehat, in der sie relativ frei Tarife über die Vergütung, die sie aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte und Ansprüche fordert, aufstellen kann, auch schon aufgestellt hat und jetzt mit diesem neuen Tarifsystem noch einmal prononciert.
Dass dem jetzigen System der Verwertungsgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland auch zunehmend grundsätzliche Bedenken begegnen und ebendieses System als solches in die Kritik einer über Fachkräfte hinausgehenden breiten Öffentlichkeit geraten ist, weshalb unter anderem die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag in Drucksache 17/11343 am 17. Oktober 2012 einen Antrag mit dem Betreff „Das System der Verwertungsgesellschaften grundlegend modernisieren“ eingebracht hat – ein Antrag, der uns höchst berechtigt erscheint –, erwähne ich nur am Rande.