Protocol of the Session on October 18, 2012

ter einen Bezirk regiert, der für sich genommen mehr Einwohner als unser Chemnitz hat.

Solche Selbstverständlichkeiten, wie gerade zitiert, werden aber leider auch in diesem Hause immer wieder infrage gestellt. Das reicht von den linken Fraktionen bis zu einem CDU-Vertreter, wie dem bereits erwähnten Herrn Gillo. Offensichtlich bedarf es also übergeordneter Regelungen, die der herrschenden politischen Klasse klare Prämissen auferlegten.

Daher ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, unsere Landesverfassung – idealerweise in Artikel 5 um einen neuen Abs. 4 – zu ergänzen. Dieser soll wie folgt heißen: „Das Land erkennt den Schutz, den Erhalt und die Pflege der sächsischen nationalen und abendländischen Identität als Staatsziel an.“ Wir meinen nämlich, dass in diesen Artikel nicht nur der Schutz der Minderheiten gewährleistet werden sollte, sondern natürlich auch der Schutz der angestammten Mehrheitsbevölkerung und ihrer Identitätsmerkmale.

(Beifall bei der NPD)

Nun wird wahrscheinlich wieder einmal der Einwand kommen, dass wir in Sachsen bei Weitem nicht unter solchen ethno-kulturellen Verwerfungen wie beispielsweise der Berliner Bezirk Neukölln zu leiden haben. Das ist richtig. Das war in Berlin in den 1960er Jahren auch noch nicht so. Gerade weil wir Nationaldemokraten wollen, dass, um es mit Buschkowsky zu sagen, unsere Städte morgen nicht nur auf dem Atlas als Städte Mitteleuropas erkennbar sind, sehen wir diese Verfassungsänderung als notwendig an. Überfremdung und Islamisierung fallen schließlich nicht urplötzlich vom Himmel, sondern sind ein schleichendes Gift.

Fakt ist, dass auch Sachsen gerade im Hinblick auf den momentanen Anstieg der Zahl von Asylbewerbern aus Nordafrika, die einzig und allein dem Freistaat zugewiesen werden, dem Zuwanderungsdruck stärker als bisher ausgeliefert wird. Wohin das letztlich führt, können Sie in den westdeutschen Großstädten beobachten.

Für uns ist jedoch Folgendes klar: Wir wollen solche westdeutschen Verhältnisse bei uns nicht. Die betroffenen Sachsen lehnen das ab. Fragen Sie einmal in Gröditz oder

in Chemnitz-Ebersdorf nach. Fakt ist außerdem, dass ein Großteil jener Asylbewerber und Zuwanderer dem islamischen Kulturkreis entstammt, was aufgrund des mit der deutschen Mehrheitsgesellschaft inkompatiblen religiösen und kulturellen Hintergrundes als besonders problematisch eingestuft werden muss.

Eine Maßnahme, um grundsätzliche Pflöcke einzuschlagen, ist nach Ansicht der NPD eine Änderung unserer Landesverfassung, die einen aktiven Schutz sowie den Erhalt und die Pflege der sächsischen nationalen und abendländischen Identität des Freistaates Sachsen garantieren soll.

Eine Gefährdung der sächsischen und nationalen Identität sehen wir hierbei vor allem in den Folgewirkungen einer ungebremsten Zuwanderung und des massenhaften Asylmissbrauchs. Damit einhergehend droht letztlich auch eine fortschreitende Beeinträchtigung der kulturellen Substanz oder gar die zunächst partielle Ersetzung dieser durch fremdkulturelle Einflüsse, weshalb in unserem Entwurf auch ausdrücklich von der Wahrung der abendländischen Identität Sachsens die Rede ist.

Eine solche Ergänzung der Verfassung wird das Selbstbehauptungsbild der Sachsen stärken, einem Umsichgreifen des Relativismus entgegenwirken und der Verteidigung unserer eigenen Identität dienen. Ethno-kulturelle Überfremdungszustände, wie sie vor allen Dingen in westdeut

schen Großstädten bestehen und zuletzt von Heinz Buschkowsky für Neukölln eindringlich geschildert wurden, dienen zu Recht als abschreckendes Beispiel und erfordern eine identitäre Renaissance, gerade in den Landstrichen Mitteldeutschlands, die noch über eine intakte Ethnosphäre verfügen. Sachsen könnte hierbei als Impulsgeber fungieren und den Anstoß für entsprechende landesgesetzliche Regelungen in unseren Bundesländern geben.

Ich bin auf eine interessante Debatte in unserem Ausschuss gespannt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen – eingebracht von der Fraktion NPD – an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist die Überweisung beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Zu ausgewählten Lebenslagen von Frauen in Sachsen

Drucksache 5/8746, Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE,

und die Antwort der Staatsregierung

Vierter Erfahrungsbericht der Sächsischen Staatsregierung

zur Situation von Frauen im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen

und zur Umsetzung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes

(Vierter Frauenförderungsbericht)

Drucksache 5/9557, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 5/10103, Beschlussempfehlung des

Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz

Als Einbringerin der Großen Anfrage spricht zunächst die Fraktion DIE LINKE. Danach folgen CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie dies wünscht. Ich erteile nun der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserer Großen Anfrage „Zu ausgewählten Lebenslagen für Frauen in Sachsen“ wollten wir auf vielfältige Probleme aufmerksam machen. Beispielsweise ist es für Frauen noch immer unattraktiv, in Sachsen zu arbeiten und teilweise auch zu leben. Frauen sind schon heute deutlich stärker als Männer von

Armut betroffen. Bei der drohenden Armut künftiger Rentnergenerationen werden Frauen wesentlich häufiger als Männer davon betroffen sein.

Die Antworten der Staatsregierung und die intensive Auswertung der angehängten Übersichten und Tabellen machen deutlich, dass wir damit richtig lagen. Seitens der Staatsregierung konnten 18 Fragen nicht beantwortet oder keine Angaben gemacht werden, weil keine Erkenntnisse oder Daten dazu vorlagen.

Ich komme zu einigen Fakten. Es kann festgestellt werden, dass der Frauenanteil an der Gesamtbevölkerung in den vergangenen 20 Jahren in Sachsen um 2,5 % gesun

ken ist. Das betrifft die Großstädte genauso wie ländliche Gebiete. Nach wie vor ist die jährliche Abwanderung von Frauen größer als der Zuzug nach Sachsen, auch wenn das Tempo in den letzten zwei bis drei Jahren nachgelassen hat.

Die Gründe für den Weggang von Frauen sind vielfältig. Aus den Antworten auf unsere Große Anfrage sind einige zu erkennen. Noch immer sind es die fehlende Arbeit bzw. im Wunschberuf gesuchte Lehrstellen. Stärker aber sind es noch finanzielle Gründe. Besonders die niedrigen Verdienstmöglichkeiten in den typischen Frauenberufen seien hier genannt.

Wir wissen alle – und die Antworten auf die Große Anfrage bestätigen das –, dass gerade die Berufe im Dienstleistungssektor, hier beträgt der Frauenanteil 83,5 %, im Handel und Gaststättenbereich, hier arbeiten mehr als 91 % Frauen, aber auch im Gesundheitswesen und Pflegebereich, in dem 92 % der Beschäftigten Frauen sind, wesentlich niedriger als die Berufe zum Beispiel im produzierenden Gewerbe bezahlt werden.

Zwar ist die sogenannte Gender Pay Gap – die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen – für vergleichbare Berufe mit 9 % wesentlich niedriger als bundesweit mit 23 %. Dennoch haben wir schon mehrfach betont, dass auch 9 % noch 9 % zu viel sind. Gerade hierbei wird deutlich, dass Sachsen seinem Ruf als Niedriglohnland immer wieder gerecht wird. Nur weil die Männerberufe deutlich unterbezahlt sind, kommen wir auf diese geringe Geschlechtereinkommenslücke von nur 9 %, worauf die Staatsregierung stolz ist.

Meine Damen und Herren! Das schafft sowohl für Frauen als auch für Männer Armut. Prekäre Arbeit – das ist eine weitere Erkenntnis aus den Antworten zu unserer Großen Anfrage – ist ein Markenzeichen für die Berufstätigkeit von Frauen in Sachsen. Die statistisch ausgewiesene Erwerbstätigkeit von Frauen ist in den letzten zehn Jahren angestiegen. Sie betrug im Jahr 2000 37,7 % und stieg bis zum Jahr 2010 auf 42,7 % an.

Allerdings sank im gleichen Zeitraum die Zahl der versicherungspflichtig beschäftigten Frauen von 730 000 auf 699 000. Auch stieg die Zahl der in Teilzeit arbeitenden Frauen von 168 000 auf 263 000. Dass von den in Teilzeit Arbeitenden 83 % Frauen sind, ist auch der Großen Anfrage zu entnehmen. Ein weiterer meist von Frauen besetzter Beschäftigungssektor ist der der Minijobs. Ein Jahr Arbeit im Minijob von 400 Euro – das haben wir schon einmal hier betont – begründet einen Rentenanspruch von sage und schreibe 3,11 Euro. Übrigens beträgt der durchschnittliche Verdienst im Minijob 285 Euro, also von 400 Euro noch weit entfernt. Leider habe ich diese Zahlen nur bundesweit – das konnte in Sachsen nicht erhoben werden.

Ich muss nun nicht betonen, dass damit Altersarmut von Frauen vorprogrammiert ist. Schon jetzt bekommen Frauen wesentlich niedrigere Renten als Männer. In der Großen Anfrage wird festgestellt, dass im Jahr 2011 Frauen eine Rente von 674,09 Euro bekamen und damit

circa 200 Euro weniger als Männer. Da waren es durchschnittlich 866,64 Euro. Die Rentenhöhe hat sich von 2000 auf 2011 bei den Männern um 86 Euro und bei den Frauen nur um 9 Euro verringert. Bei der Wertung dieser Zahlen muss aber vom deutlich niedrigeren Ausgangsniveau der Frauenrenten ausgegangen werden. Außerdem haben gerade Frauen deutlich häufiger noch die sogenannten Auffüllbeträge, die nach und nach abgeschmolzen wurden und werden. Von 34 840 Personen, die 2011 noch einen solchen Betrag bekamen, waren nur 2,4 % Männer. Die gebrochenen und abgebrochenen Erwerbsbiografien und Erwerbsverläufe von Frauen – bedingt durch Arbeitslosigkeit, Familienzeit, freiwillige Teilzeitarbeit und dann nicht wieder möglichen Übergang zur Vollzeitarbeit, aber auch ungewollte Unterbrechung der Berufstätigkeit durch fehlende Kinderbetreuung – werden für zukünftige Rentnerinnen die Altersarmut deutlich ansteigen lassen. Ansatzweise ist das der Großen Anfrage zu entnehmen.

Ein wichtiger Aspekt ist für uns auch die Situation der Alleinerziehenden in Sachsen. Wir haben mit den Antworten feststellen müssen, dass 22 % der Frauen mit Kindern unter 15 Jahren alleinerziehend sind. Es sind in Sachsen circa 66 000. Besonders besorgniserregend ist aber dabei die Tatsache, dass mehr als 38 000 der alleinerziehenden Frauen vollständig oder ergänzend auf Arbeitslosengeld II, also auf Hartz IV, angewiesen sind. Der Anteil von 58 % Langzeitarbeitslosen oder Geringverdienenden unter den alleinerziehenden Frauen liegt deutlich über dem Durchschnitt aller sonstigen Betrachtungen.

Aus den Antworten, aber auch den Nichtantworten auf die einzelnen Fragen in unserer Großen Anfrage ergeben sich aus meiner Sicht viele Aufgaben für die Staatsregierung. So denke ich, dass eine geschlechtergetrennte Datenerfassung und eine geschlechtersensible Analyse von Daten unbedingt notwendig sind. Ein ressortübergreifendes frauen- und gleichstellungspolitisches Handlungskonzept für den Freistaat Sachsen in allen Bereichen und auf allen Ebenen muss erarbeitet werden. Ein Landeskonzept zur Armutsbekämpfung unter besonderer Berücksichtigung der Frauenarmut und der Altersarmut von Frauen ist notwendig. Dabei müssen besonders die Situation von alleinerziehenden Frauen betrachtet und Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbssituation Alleinerziehender initiiert werden.

Noch ein Wort zum sächsischen Frauenförderungsbericht – ich bezeichne ihn kurz so, der andere Begriff ist zu lang.

Die Staatsregierung hat gemäß dem Sächsischen Frauenfördergesetz die Pflicht, alle vier Jahre den Landtag über die Umsetzung des Frauenfördergesetzes im öffentlichen Dienst zu informieren. Dieser Bericht liegt nun vor. Leider ist das Datenmaterial alt, zum Teil sehr alt. Es betrachtet den Zeitraum von 2004 bis 2008. Die Einbeziehung von Semesterarbeiten von Studierenden der Hochschule Görlitz-Zittau hat sich sehr positiv und aktualisierend ausgewirkt.

Der Anteil der Frauen bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst liegt bei 65,7 %, aber – und da trifft eine von uns oft betonte Aussage zu –, je höher die Ebene, desto niedriger wird der Frauenanteil. Das hat die Auswertung der Großen Anfrage ergeben und wird auch von der Staatsregierung in diesem Vierten Frauenförderungsbericht festgestellt. In obersten Leitungsfunktionen sind Frauen unterrepräsentiert. Das betrifft alle Bereiche, die Kommunalverwaltungen wie die Ministerien, die Krankenhäuser wie die Hochschulen und die Polizei. Deshalb möchte ich noch einmal die schon oft vorgetragene Forderung nach einer Frauenquote auf allen Ebenen des öffentlichen Dienstes wiederholen, und zwar als Schlussfolgerung aus unserer Großen Anfrage und als Schlussfolgerung aus dem Vierten Frauenförderungsbericht der Sächsischen Staatsregierung.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Die CDU-Fraktion bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste! Es kommt nicht allzu häufig vor, dass zwei im Umfang nicht unerhebliche Drucksachen wie diese im Plenum behandelt werden. Vielleicht unterstreicht dies noch einmal besonders die Bedeutung des vorliegenden Themas „Frauen in Sachsen“.

Die Große Anfrage setzt sich dabei mit der Entwicklung der Lebenslagen von Frauen in ausgewählten Bereichen seit 1990 und bis 2010 auseinander. Dies soll laut Begründung als Grundlage für die Erarbeitung von notwendigen politischen Interventionen dienen. Ob diese Grundlage durch die Große Anfrage allerdings geschaffen wird, darf bezweifelt werden. So ist einerseits eine gewisse Akribie bei den einzelnen Themen festzustellen, ich frage mich jedoch, welche Intervention Sie im Zusammenhang mit der Frage „Wie viele der Frauen, die bei Verkehrsunfällen zu Tode kamen, waren Beifahrerinnen bzw. Mitfahrerinnen?“ und deren Beantwortung planen.