Ines Saborowski-Richter
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Grundsätzlich begrüßen meine Fraktion und ich die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. Allerdings lehnen wir den vorgeschlagenen Weg der Fraktion DIE LINKE ab. So fehlt im Gesetzentwurf entsprechendes Material, welches beweist, dass die zurzeit geltenden Regelungen des Sächsischen Frauenfördergesetzes unzureichend sind. Denn so entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass Frauen im kommunalen Bereich völlig unterrepräsentiert sind.
Dass das nicht der Fall ist, beweisen die Zahlen, die Herr Neumann vom Sächsischen Landkreistag in der Anhörung zum Gesetz benannt hat. Er sagte, dass es nach der Frauenförderstatistik zum 30.06.2011 in den Landratsämtern insgesamt 9 294 Frauen gab. Das entspricht einem Anteil von 67,2 %. Bei den sonstigen Beschäftigten belief sich der Anteil auf 69,2 %, bei den Beamten auf 52,7 % bei den leitenden Funktionen, auf 56,5 % bei den Arbeitnehmern, 41,4 % bei den Beamten in den obersten Leitungsfunktionen und 33,3 % bei den Arbeitnehmern. Lediglich bei den Beamten gibt es noch keine Frau. Bei der Neubesetzung von Stellen liegt der Frauenanteil sogar bei 75,9 %.
Ein weiteres Beispiel aus meiner Heimatstadt Chemnitz: Von fünf Dezernenten sind zwei Frauen, und auf Abteilungsleiterebene sind von 87 Stellen 39 mit Frauen besetzt. Am seit 2008 existierenden Führungsnachwuchsprogramm der Stadtverwaltung Chemnitz nehmen insgesamt 14 Bedienstete teil; davon sind acht weiblich.
Des Weiteren fehlen im Gesetzentwurf Aussagen zur Finanzierbarkeit der anfallenden Mehrkosten. Ebenfalls wird der Gleichstellungsgedanke im Entwurf zwar grundsätzlich verfolgt, aber in einzelnen Bestimmungen wird ausschließlich auf die Frauenförderung abgestellt. Zum Beispiel werden Bereiche mit einer Überrepräsentanz von Frauen nicht berücksichtigt.
Im Folgenden möchte ich noch beispielhaft auf einige Punkte eingehen: Im ersten Abschnitt des Entwurfs, im § 1 Abs. 2, wird die Forderung nach einer geschlechtergerechten Sprache zum Ausdruck gebracht. Diese Forderung wurde und wird wiederholt zur Diskussion gestellt, da bisherige Regelungen nicht ausreichend seien.
Zu dieser Frage wird im Handbuch der Rechtsförmlichkeit zur sprachlichen Gleichgestaltung ausgeführt, dass Frauen direkt anzusprechen seien und als gleichermaßen Betroffene sichtbar gemacht werden sollen. Gleichzeitig macht das Handbuch aber auch deutlich, dass in Vorschriftstexten die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern nicht auf Kosten der Verständlichkeit oder Klarheit gehen darf.
Aus diesem Grunde halten wir weitere gesetzliche Vorschriften für nicht erforderlich. In den §§ 8 und 9 werden umfangreiche bürokratische Forderungen bei Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren aufgestellt. Unserer Meinung nach sind die bereits jetzt geltenden Regelungen im Sächsischen Frauenfördergesetz in den §§ 6 und 8 in ausreichender Weise geregelt.
In § 16 ist die Frauenförderung bei der öffentlichen Auftragsvergabe vorgesehen. Das Ziel der öffentlichen Auftragsvergabe ist es jedoch, Leistungen zu beschaffen bzw. Investitionen durchzuführen. Oberste Priorität muss dabei das Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit haben. Dieser Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung wird verwässert, da hier politische Ziele zu einer Verteuerung der Aufträge führen könnten.
Ebenso sehe ich große Vollzugsprobleme bei der Überprüfung der frauenfördernden Maßnahmen im Rahmen der Auftragsvergabe. Denn wie soll die Kontrolle praktisch aussehen? Sollen Stellen- und Frauenförderpläne aller beteiligten Unternehmen bei der Vergabestelle vorgelegt werden? – Die Vergabe würde dadurch in meinen Augen angreifbar und verzögert sich bei den ohnehin schon langen Fristen.
Im § 17 geht es um die Frauenförderung bei staatlicher Leistungsgewährung. Die grundsätzlich vorgesehene Verschärfung ist nicht sachgerecht, da gerade im sozialen Bereich, beispielsweise in der Kita-Betreuung oder auch in der Pflege, der Anteil von Frauen sowieso besonders hoch ist.
Im § 18 wird die Thematik der Gremienbesetzung behandelt, welche zukünftig geschlechterparitätisch zu besetzen sind. Unserer Auffassung nach müssen in die Gremien ausschließlich Personen mit Zuständigkeit und entsprechender Fachkompetenz entsandt werden.
Im § 21 wird die Stärkung der Funktion der Gleichstellungsverantwortlichen beschrieben. Unklar bleibt, in welchem Verhältnis die Gleichstellungsverantwortlichen laut Gesetzentwurf zu den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten nach § 64 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung stehen. Hier fehlen dann auch die Bezifferung der Mehrkosten sowie ein entsprechender Ausgleich für die Kommunen.
Zu Artikel 2, Änderung der Sächsischen Landkreisordnung: Ziel ist es, die Stellvertreter der Gleichstellungsverantwortlichen hauptamtlich zu bestellen. Begründet wird dies durch die Vergrößerung der Landkreise im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform aus dem Jahr 2008. Das ist für uns nicht nachvollziehbar, da vergleichbare Maßnahmen für andere Leitungskräfte wohl eher nicht geplant sind. Sinn und Zweck der Reform war es auch, Verwaltungsressourcen effektiv einzusetzen.
Im Artikel 5 geht es um die Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes. Gegen diese Änderung sprechen zum einen verfassungsrechtliche Bedenken. Zwar wurde in der Anhörung im Sozialausschuss deutlich gemacht, dass es aufgrund eines Gutachtens des Landtages von SchleswigHolstein durchaus möglich sein könnte, eine entsprechende Quotenregelung bei der Aufstellung von Landeswahllisten einzuführen, aber in der dem Gutachten zugrunde liegenden Gesetzesänderung in Schleswig-Holstein und einer diesbezüglich stattgefundenen Anhörung wurden ebenfalls nicht unerhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen; denn es würde gegen die Grundsätze des allgemeinen und gleichen Wahlrechts verstoßen.
Zum anderen sollte man rein praktisch die Entwicklung einer Quotenregelung zu Ende denken. Es könnte auch die Idee vertreten werden, dass es eine Jugend- und Seniorenquote geben müsste.
Unserer Meinung nach sollte es allein den Parteimitgliedern obliegen, welche Frauen und Männer in ihren Augen die geeignetsten sind, die jeweiligen politischen Ziele
durchzusetzen. Zu den Änderungsanträgen, die noch eingebracht werden, werde ich in einer zweiten Runde sprechen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu einigen Punkten des Änderungsantrages kurz Stellung beziehen.
Zum Änderungsantrag 03, § 4 Geltungsbereich. Die Einreicher möchten den größtmöglichen Geltungsbereich erreichen. Allerdings ist nicht geklärt, inwieweit die Änderung in die kommunale Selbstverwaltung eingreift.
Änderungsantrag 06, Einstellung und Beförderung. Hier wird dem Artikel 1 § 11 folgender Abs. 6 hinzugefügt: „Solange keine Gleichstellungspläne aufgestellt sind, dürfen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, keine Einstellungen und Beförderungen vorgenommen werden.“ Für uns ist das absurd; denn das führt zu der Konsequenz, dass zulasten völlig Unbeteiligter politische Ziele verwirklicht werden.
Änderungsantrag 08, Frauenförderung in der öffentlichen Auftragsvergabe. In meinem ersten Redebeitrag hatte ich dazu schon entsprechende Ausführungen gemacht. Durch den jetzt vorliegenden Änderungsantrag werden die Regelungen noch kleinteiliger und noch weniger handhabbar.
Unsere Fraktion wird den Gesetzentwurf, inklusive den Änderungsantrag, ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Doppelt hält besser! Das wusste man schon früher und so kann es auch heute nicht verkehrt sein. Gedanken in dieser Art müssen die Entstehungsphase dieses Antrags maßgeblich begleitet haben. Anders kann ich mir nicht erklären, weshalb hier eine regionalisierte Personalbedarfsprognose für Kitas gefordert wird.
Ich denke, es ist jedem bekannt – auch den GRÜNEN –, dass der Freistaat Sachsen zwar die Aufgabe hat, pädagogische Fachkräfte für die Kitas zur Verfügung zu stellen und dem Bedarf entsprechend auszubilden; allerdings obliegt die konkrete Umsetzung der Kindertagesbetreuung und auch die Einstellung des pädagogischen Personals den Kommunen. In regelmäßigen Abständen evaluieren alle Gemeinden und kreisfreien Städte ihre Angebote. Mithilfe von Befragungen und auf Grundlage ermittelter Daten werden Prognosen zur künftigen Geburtenentwicklung und damit absehbarer Bedarfe an Krippen-, Kita- und Tagespflegeplätzen erstellt. Beispielgebend sei hier die letzte Elternbefragung der Landeshauptstadt Dresden aus dem Herbst vergangenen Jahres genannt.
Über die Anpassung der Angebote in den einzelnen Einrichtungen und die damit zusammenhängende Personalentwicklung entscheidet jede Kommune selbst. Der Freistaat Sachsen stellt lediglich das Personal auf dieser Basis.
An dieser Stelle ist für mich nicht nachvollziehbar, wie mit den regionalen Unterschieden argumentiert wird, wie es der Antrag versucht – nicht, weil sie es nicht gibt, sondern weil sie in den Bedarfsprognosen aller zwölf Monate schriftlich festgehalten werden. Die Bedarfsunterschiede sind faktisch bekannt und werden genauso behandelt. Auch in Zukunft, also auch mit Beginn des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres, werden wir dies so handhaben.
Die Städte und Gemeinden sind sich ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Plätze ab dem 1. August zur Verfügung stehen, bewusst. Ebenso bewusst ist es der Staatsregierung, dass das hierfür erforderliche Personal ausgebildet werden und bereitstehen muss.
Allein in den letzten drei Jahren ist die Zahl der auszubildenden Erzieher mit Blick auf die aktuelle Situation verdreifacht worden. Hier sprechen wir sowohl von dem beschlossenen Rechtsanspruch ab diesem Jahr als auch von den bevorstehenden Renteneintritten älterer Erzieher. Das sind jedoch alles keine Unbekannten, von denen wir erst jetzt Kenntnis haben.
Es stellt sich jedoch eher die Frage danach, warum fertig ausgebildete junge Erzieher lieber eine Kita in den Großstädten wählen, als eine freie Stelle im ländlichen Raum anzunehmen. Die Antwort darauf wird uns keine Bedarfsplanung geben, weil hier persönliche Faktoren, wie zum Beispiel die Freizeitgestaltung, eine Rolle spielen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist bereits ersichtlich, warum der Antrag eine Doppelung einer bestehenden Aufgabe darstellt. Trotzdem will ich zwei weitere Punkte nennen, welche die Forderungen des Antrags ebenfalls schon erfüllen.
Vor Jahren schon erkannte die Staatsregierung, dass man in Sachsen dem demografischen Wandel frühzeitig begegnen muss. Eine Expertenkommission erstellte hierzu 2010 ein Projekt Handlungsleitfaden mit dem Titel „Den demografischen Wandel gestalten – lebenslanges Lernen und Innovationsfähigkeit fördern“. Im Rahmen dieses Projektes wurde im November 2011 der Demografiemonitor vorgestellt, der für die unterschiedlichsten Nutzergruppen regionalisierte Bevölkerungsdaten bereitstellt. Die im Monitor eingestellten Daten werden regelmäßig erhoben und eingearbeitet, sodass sich Trends wie die Geburtenentwicklung in den einzelnen Regionen Sachsens ablesen lassen.
Faktoren wie die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen und die Entwicklung der Altersstruktur bei den Erziehern werden ebenso betrachtet. Wir finden hier also eine Möglichkeit, den künftigen Bedarf an pädagogischen Fachkräften mithilfe von vorhandenen Analysen und Prognosen ermitteln zu können. Die Betonung liegt hierbei auf vorhandenen Analysen und Prognosen.
An diesem Punkt wird erneut sichtbar, dass die regionalen Unterschiede bezüglich benötigter Kitaplätze ebenso wie das benötigte Fachpersonal schon erhoben werden,
demnach bekannt sind und die Staatsregierung mit Rücksicht darauf handelt.
Ich habe Ihnen jedoch zwei weitere Punkte versprochen, und so komme ich nun zum insgesamt dritten und letzten Punkt. Das Statistische Landesamt Sachsen hat die Aufgabe, fortwährend statistische Daten zu erheben und aufzuarbeiten, welche dann zum Beispiel die staatlichen Behörden in statistischen Fragen unterstützen. Unter anderem erfolgt deshalb die statistische Erhebung für die zuletzt 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose. Jene Prognose erlaubt mittels aktueller Zahlen und Trends eine Annahme zum Geburtenverhalten im Freistaat Sachsen. Im Falle der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose lassen sich Annahmen bis zum Jahr 2025 ableiten. Das Statistische Landesamt hat hierfür zwei Prognosevarianten errechnet, woraus sich ein Korridor ergibt, an dem sich die voraussichtliche Bevölkerungszahl ableiten lässt.
In den beiden Varianten hat man mit unterschiedlichen Durchschnitten von Kindern je Frau und mit unterschiedlichen realistischen Zuzügen nach und Wegzügen aus Sachsen gerechnet. Ich denke, dass sich daraus eine recht verlässliche Prognose ergibt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse die drei regionalisierten Prognosemöglichkeiten zur Ableitung von benötigtem pädagogischem Fachpersonal noch einmal zusammen: kommunale Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege, der Demografiemonitor und die regionalisierte Bevölkerungsprognose.
Gleichzeitig möchte ich Sie daran erinnern, dass uns der kommende Rechtsanspruch und die sich damit verändernden Betreuungszahlen nicht fremd sind. Was wir hingegen nicht wissen und abwarten müssen, ist die tatsächliche Inanspruchnahme des Betreuungsrechts vonseiten der Eltern. Dort werden sicherlich an der einen oder anderen Stelle Korrekturen nötig sein.
Schlussendlich werden wir den Antrag ablehnen, aber keine weitere Stelle veranlassen zu erheben, was auf unterschiedlichen Ebenen bereits erhoben wird. Alles andere wäre Verschwendung von Ressourcen und vor allem von Steuermitteln.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste! Es kommt nicht allzu häufig vor, dass zwei im Umfang nicht unerhebliche Drucksachen wie diese im Plenum behandelt werden. Vielleicht unterstreicht dies noch einmal besonders die Bedeutung des vorliegenden Themas „Frauen in Sachsen“.
Die Große Anfrage setzt sich dabei mit der Entwicklung der Lebenslagen von Frauen in ausgewählten Bereichen seit 1990 und bis 2010 auseinander. Dies soll laut Begründung als Grundlage für die Erarbeitung von notwendigen politischen Interventionen dienen. Ob diese Grundlage durch die Große Anfrage allerdings geschaffen wird, darf bezweifelt werden. So ist einerseits eine gewisse Akribie bei den einzelnen Themen festzustellen, ich frage mich jedoch, welche Intervention Sie im Zusammenhang mit der Frage „Wie viele der Frauen, die bei Verkehrsunfällen zu Tode kamen, waren Beifahrerinnen bzw. Mitfahrerinnen?“ und deren Beantwortung planen.
Auf der anderen Seite wird auch deutlich, dass gewisse Aspekte nur unzureichend befragt werden. Meines Erachtens ist es bei diesem Thema der Großen Anfrage beispielsweise auch von Bedeutung, die unterschiedlichen Generationen von Frauen stärker in den Fokus zu rücken. Darauf wird leider nicht so richtig eingegangen. Das finde ich schade, da trotz vieler Gemeinsamkeiten zwischen den Generationen auch Unterschiede bestehen und einer anderen Herangehensweise zur Problemlösung bedürfen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich beispielhaft nur einmal auf die bereits vielfach besprochenen Wanderungsbewegungen junger Frauen in die alten Bundesländer und/oder in die Städte eingehen. Dies hat für den Freistaat eine positive, aber auch eine negative Dimension. Aufgrund eines hohen Bildungsniveaus, gepaart mit den Eigenschaften Mobilität und Flexibilität, bieten diese
Frauen hervorragende Voraussetzungen für einen globalisierten Arbeitsmarkt. Auf der anderen Seite haben wir allerdings Landstriche, in denen diese Frauen fehlen und sich eine andere Entwicklung abzeichnet. Dies bedarf einer anderen Herangehensweise zur Problemlösung als bei einer Frau, welche in den Neunzigerjahren arbeitslos geworden ist und demnächst in Rente geht.
Ansonsten lässt sich feststellen, dass die Große Anfrage ein weites Feld von Themen abdeckt. Allerdings kann man die Frage in den Raum stellen, ob es dieser Großen Anfrage mit diesen Fragen wirklich bedurft hätte, denn mit einer ordentlichen Recherche lassen sich die Antworten zu den vielen Fragen selber finden.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nun zum Vierten Frauenförderungsbericht kommen.
Zuerst möchte ich der Staatsregierung für die Erstellung des sehr umfangreichen Berichtes danken. Der Bericht gibt die Situation der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst von 2004 bis 2008 sowie einer Ressortumfrage von 2010 wieder. Wie bereits der Dritte Frauenförderungsbericht ist dieser sehr offen und nennt deutlich Defizite, beispielsweise die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen, spricht aber auch erstmals Handlungsempfehlungen aus.
Gestatten Sie mir, auf einige Aspekte näher einzugehen.
Der Bericht macht deutlich, dass der Frauenanteil im öffentlichen Dienst bei über 65 % liegt.
Grundsätzlich ist dies zu begrüßen und zeigt auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Bricht man allerdings diese Zahl auf einzelne Teilfelder herunter, wird ein anderes Bild deutlich. So ist im Bereich der Beamten festzustellen, dass Frauen in jeder Laufbahngruppe geringer vertreten sind. Hingegen ist festzustellen, dass Frauen im Bereich der Arbeitnehmer überrepräsentiert sind. Ebenso ist aber, wie bereits im Dritten Frauenförderungsbericht, festzustellen, dass mit steigender Funktionsebene der Frauenanteil sinkt.
Auf einen Aspekt möchte ich noch besonders hinweisen, da dieser wiederholt Gegenstand parlamentarischer Debatten war: die Gremienbesetzung. Hierzu ist festzustellen, dass der Anteil der weiblichen berufenen Gremienmitglieder im Vergleich zum letzten Bericht zugenommen hat und bei knapp 40 % liegt.
Meine Damen und Herren! Beim Lesen des Berichtes wird deutlich, dass sich Verbesserungen zum letzten Bericht ergeben haben. Gleichwohl ist aber deutlich zu machen, dass es durchaus weiteren Handlungsbedarf gibt. Der vorliegende Bericht greift dies genau auf. In diesem Zusammenhang ist erfreulicherweise festzustellen, dass Kritikpunkte, die beim Dritten Frauenförderungsbericht in diesem Zusammenhang geäußert worden sind, Eingang in die Erstellung des vierten Berichtes gefunden haben.
So sei an dieser Stelle auf den Punkt 4.1 – Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen – zu verweisen. In diesem Punkt werden die Ursachen genannt, aber auch Handlungsempfehlungen gegeben, beispielsweise Mentoring-Programm, Jobrotation oder Transformation der Rahmenbedingungen für Karrieren.
Ein zweiter Punkt, der im Bericht eine nicht unwesentliche Rolle spielt, ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im öffentlichen Dienst des Freistaates. So wird im Bericht deutlich, dass der Freistaat in nicht unerheblichem Maße Anstrengungen unternommen hat, um eine verbesserte Vereinbarkeit zu erzielen.
Meine Damen und Herren! Damit möchte ich zum Schluss kommen. Meines Erachtens wird im vorliegenden Bericht deutlich, dass man sich auf dem richtigen Weg befindet. Diese Anstrengungen gilt es zu forcieren, um die angesprochenen Defizite weiter abzubauen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sosehr ich Ihr Anliegen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen, insbesondere von alleinerziehenden, unterstreichen kann, sosehr muss ich deutlich machen, dass ich die Art und Weise, die Sie im Entschließungsantrag fordern, nicht mittragen kann.
Dies beruht zum Ersten auf Ihrer Forderung nach detaillierten Untersuchungen sowie diversen statistischen Informationen. Die Forderung, immer mehr statistische Daten zu erheben, ist nicht neu. Irgendwann muss man sich aber die Frage stellen, inwieweit das Kosten-NutzenVerhältnis noch gewährt ist.
Zum Zweiten sehe ich auch Definitionsschwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Forderung und entsprechende Probleme. So stellt sich die Frage: Wer legt fest, was eine geschlechterunsensible Schwerpunktsetzung der Wirtschaftsförderung ist, bzw. was sind ungerechtfertigte geschlechterspezifische Unterschiede? In diesem Zusammenhang sollte nicht ganz vergessen werden, dass die antragstellende Fraktion eigentlich doppelzüngig agiert; denn wenn sie auf der einen Seite mehr statistische Daten fordert, sollte man durchaus auch erwähnen, dass sie im letzten Doppelhaushalt die Ausgaben für das Statistische Landesamt kürzen wollte.
Meine Damen und Herren, ich habe auch aus einem anderen Grund Bauchschmerzen mit dem vorliegenden Entschließungsantrag. So fordern Sie unter Punkt 4 ein Landeskonzept zur Bekämpfung von Armutsgefährdung und Armut in unterschiedlichen Lebensphasen und -lagen, die durch entsprechende Maßnahmen verhindert bzw. eingedämmt werden sollen. Natürlich klingt es toll, wenn man sagen kann, es gibt ein Konzept, durch welches die Staatsregierung Armut in Sachsen verhindert oder eindämmt. Aber ich denke, man muss sich nichts vormachen, was das in der Konsequenz bedeutet: ein Verschieben von Verantwortlichkeiten. Es liegt immer in der individuellen Verantwortung, die eigene Lebensgestaltung selbst in die Hand zu nehmen. Der Staat soll dann eingreifen und unterstützen, wenn die individuellen Gegebenheiten nicht mehr oder vielleicht noch nicht ausreichen.
Ich bin gleich fertig; nein. – Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wird dies allerdings umgedreht und der Mensch aus seiner Verantwortung entlassen. Das ist etwas, was wir nicht wollen.
Ebenso fordern Sie ein ressortübergreifendes frauen- und gleichstellungspolitisches Handlungskonzept. Genau zu diesem Zweck wurde der Gleichstellungsbeirat berufen, um sich mit aktuellen Themen, aber auch mit mittel- und langfristigen Perspektiven der Gleichstellungspolitik zu befassen. Wir lehnen den Entschließungsantrag ab.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sie fliegen ins All, mischen kräftig in der Politik mit, spielen Fußball, übernehmen Führungspositionen in Unternehmen und schrauben an Autos. Was sich Frauen im Laufe der Zeit erkämpft haben, ist schon beachtlich. Mädchen sind besser in der Schule, mittlerweile auch im klassischen Jungsfach Mathematik. 55 % der Abiturienten sind weiblich, Jungs schmeißen dafür häufiger die Schule hin. Frauen rauchen weniger als Männer, nehmen nicht so häufig Drogen, leiden weniger an Herz-Kreislauf
Erkrankungen, sind seltener kriminell, begehen seltener Selbstmord und leben im Durchschnitt fünf Jahre länger.
Sind demzufolge Frauen die besseren Männer? Sicher nicht, und das Thema Chancengleichheit sollte auch nicht zum Machtkampf werden. Aber wieso gibt es diese ungerechten Lohnunterschiede? Warum sind in Deutschland von 100 Topmanagern nur vier weiblich? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag im Jahr 2010 der prozentuale Unterschied im durchschnittlichen BruttoStundenverdienst von Männern und Frauen, der Equal pay gap, bei 23,2 % – und damit deutlich über dem Durchschnitt der EU von 18 %. Auch wenn der Freistaat im Vergleich mit 9 % recht gut dasteht, besteht Handlungsbedarf.
Die Gründe für die Entgeltunterschiede und die geringe Teilhabe von Frauen an Führungspositionen sind vielfältig. Doch was sind die Hauptursachen der Entgeltungleichheit, und welche Stolpersteine müssen aus dem Weg geräumt werden? Unser Arbeitsmarkt ist nach wie vor auf einen Normarbeitnehmer zugeschnitten, der männlich, circa 40 Jahre alt und in Vollzeit berufstätig ist. Frauen fehlen und sind in bestimmten Berufen und Branchen sowie auf den höheren Stufen der Karriereleiter unterrepräsentiert. Familienbedingte Erwerbsunterbrechungen und Reduzierungen finden in einer Zeit statt, in der Männer erhebliche Verdienstzuwächse realisieren.
Frauentypische Tätigkeiten in sozialen und Dienstleistungsbereichen sind niedriger eingruppiert als die männerdominierten im Technikbereich. So wählen die meisten Mädchen und jungen Frauen aus nur zehn verschiedenen Ausbildungsberufen, und das, obwohl es insgesamt etwa 350 davon gibt. Unter den zehn am häufigsten gewählten Ausbildungsberufen ist kein einziger Beruf aus Technik oder Naturwissenschaft dabei. Karrierehindernisse sind auch starre Rollenmuster, Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Hürden beim beruflichen Wiedereinstieg nach familienbedingten Erwerbsunterbrechungen; denn je länger die Pause, desto größer sind die Entwertungen der Qualifikation und spezifischen Arbeitsplatzanforderungen als Folge entgangener beruflicher Praxiserfahrung sowie nicht realisierter Weiterbildungsmaßnahmen.
Gegen einige dieser Gründe für Entgeltunterschiede kann Politik nur schwer etwas tun. Es ist Aufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgebern, bei Tarifverhandlungen auf eine gerechte Eingruppierung von Frauen hinzuwirken und bestehende Einkommensunterschiede abzubauen. Bei anderen Gründen können Politik und die Frauen selbst etwas tun. Frauen müssen selbst aktiver werden; denn auch einem Mann wurde eine Führungsposition weder hinterhergetragen noch aufgeschwatzt. Das heißt konkret, Frauen: Licht nicht unter den Scheffel stellen, sich etwas zutrauen und wagen, aber auch mal Ungerechtigkeiten aushalten!
Auch ist es wichtig, Mädchen und junge Frauen für Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Bereits in den Kitas sollen diese Bereiche stärker vermittelt und in der schulischen Entwicklung ausgebaut werden. Projekte wie der Girls' Day bieten eine gute Gelegenheit, das Interesse von Mädchen an Naturwissenschaft, Technik sowie einer entsprechenden Ausbildung bzw. einem Studium zu fördern. Flexible Öffnungszeiten in Kitas und Horten, angepasst an die Bedarfe der Eltern, auch während der Ferienzeit, Ganztagsangebote, flexiblere Arbeitszeitmodelle und weniger Abendtermine helfen den Familien.
Auch dank vieler Initiativen in der Gleichstellungspolitik sind deutliche Fortschritte für Frauen erzielt worden. Da gibt es bundesweit die unterschiedlichsten Projekte. Einige Beispiele dafür sind "Frau und Beruf" – eine berufsbezogene Beratung für Frauen, "Neuer Start" – Seminare für Frauen nach der Familienphase, "Perspektive Wiedereinstieg" – ein Programm der Bundesregierung, um die Ein- und Aufstiegschancen von Frauen nach einer bedingten Erwerbsunterbrechung zu verbessern, sowie "Ich bin mehr wert" – eine Initiative des DGB.
Im Gutachten der Sachverständigenkommission an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den 1. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung werden etliche Projekte benannt, welche zur Verringerung der Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern angeschoben wurden. Die Kommission macht darauf aufmerksam, dass eine abschließende Evaluation der bereits eingesetzten Maßnahmen fehlt, um auf dieser Basis die effizientesten Maßnahmen zu einem integrativen Konzept zur Entgeltgleichheit zusammenfassen zu können. Eine wichtige Maßnahme wäre es, alle Projekte zur Entgeltgleichheit in ein Gesamtprojekt zu integrieren sowie die bereits bestehenden Einzelmaßnahmen zu evaluieren und in Bezug auf ihren Beitrag zur Entgeltgleichheit zu überprüfen.
Abschließend noch kurz zur Frauenquote. Man kann darüber durchaus geteilter Meinung sein, das hat auch die Debatte zum Thema gezeigt. Doch besteht heute noch die Möglichkeit der Selbstverpflichtung für die Unternehmen, und viel hat sich nicht getan. Wird es verbindliche gesetzliche Vorgaben geben, wenn sich nichts ändert! Darüber müssen sich auch die Unternehmer im Klaren sein.
Wir werden aus den genannten Gründen Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag verfolgt das Ziel, ein ressortübergreifendes frauen- und gleichstellungspolitisches Handlungskonzept durch die Staatsregierung erarbeiten zu lassen. Wie meine Vorrednerinnen deutlich gemacht haben, ist ein solches notwendig, um die bisher einzeln durchgeführten Maßnahmen zusammenzufassen, zu strukturieren und neu auszurichten.
Aus unserer Sicht erscheint es allerdings nicht notwendig, ein solches Handlungskonzept erarbeiten zu lassen. Denn bekanntlich führen viele Wege zum Ziel, und es muss die Frage gestellt werden, ob es eines Konzeptes, wie beispielsweise in Berlin und Brandenburg, bedarf, um das zugrundeliegende Ziel zu erreichen, oder ob es nicht auch andere Mittel und Wege gibt.
Wie aus der vorliegenden Stellungnahme zum Antrag deutlich wird, sind einzelne Problemlagen erkannt und analysiert worden. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um Lösungen zu finden. Um dies zu erreichen, findet auch eine entsprechende Zusammenarbeit in den Ministerien bzw. mit Verbänden, Unternehmen etc. statt.
Der entsprechende Prozess, wie er in dem vorliegenden Antrag auf Erarbeitung eines Handlungskonzeptes gefordert wird, hat damit bereits begonnen und es ist davon auszugehen, dass dieser fortgeführt wird. Ein Handlungskonzept, wie beantragt, erscheint daher unnötig.
Meine Damen und Herren, das geforderte Handlungskonzept erscheint auch aus einem anderen Blickwinkel als
überflüssig, wenn nicht sogar als problematisch. So gibt es ein solches Konzept, wie bereits erwähnt, in Berlin unter dem Titel „Strategien für ein geschlechtergerechtes Berlin“ und ganz neu auch in Brandenburg, wo es in diesem Jahr von der dortigen Regierung vorgelegt wurde. Wirft man dabei einen Blick in das gleichstellungspolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg, so wird man feststellen, dass viele dort geforderte Teilziele in Sachsen bereits seit Längerem erkannt worden sind und Maßnahmen dagegen ergriffen wurden.
Als Beispiel seien nur folgende Teilziele genannt: Verdeutlichung und bessere Würdigung der Leistungen von Frauen, weg von typischen Frauen- und Männerberufen, Erweiterung des Spektrums der Berufswahl, Informationen über die Brustkrebsfrüherkennung, Erhöhung des Frauenanteils in den MINT-Fächern.
Meine Damen und Herren, diese kurze Aufzählung, die sich beliebig fortführen ließe, spricht Themen an, die hier im Sächsischen Landtag bereits behandelt wurden und zu welchen seitdem verschiedene Maßnahmen durchgeführt wurden, um Verbesserungen zu erreichen.
Weiterhin ist das gleichstellungspolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg auch unter einem anderen Gesichtspunkt als fragwürdig zu bezeichnen. So stehen von den über 60 aufgezeigten Maßnahmen knapp 40 unter dem Primat des Haushaltsvorbehaltes, womit man in der Folge noch nicht einmal sicher sein kann, ob diese überhaupt realisiert werden können.
Ich habe ein solches Handlungskonzept auch als problematisch bezeichnet. Lassen Sie mich abschließend noch kurz darauf eingehen. Das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm des Landes Berlin unter dem Titel „Strategien für ein geschlechtergerechtes Berlin“ greift viele Facetten und Handlungsfelder auf, welche einer Verbesserung bedürfen. Beispielsweise wird dabei unter dem Handlungsfeld „Elternkompetenz“ die Zielrichtung vorgegeben, Mütter und Väter für eine geschlechtergerechte Erziehung und Bildung zu sensibilisieren. Ich glaube nicht, dass es Sinn und Zweck eines Konzeptes sein kann, Eltern vorzuschreiben, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben.
Es bestünde durchaus die Möglichkeit, dass bei Zustimmung zu diesem Antrag auch Entsprechendes in Sachsen passieren könnte, und dagegen sprechen wir uns aus.
Wir werden daher den vorliegenden Antrag ablehnen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste! Eine Tageszeitung titelte Mitte Januar dieses Jahres: „Ganz oben ist die Luft dünn und männlich“. Schaut man sich die Zahlen des Statistischen Bundesamtes an, so hat der Verfasser recht: Knapp 56 % der Abiturienten sind Frauen. 51 % der Hochschulabsolventen sind weiblich. Bei 44 % liegt der Frauenanteil bei den Promotionen. In eine Führungsposition schaffen es knapp 22 % – in Sachsen sind es immerhin 25 %. In den Vorständen kommen dann nur noch gut 3 % an. Frauen sind in den großen Wirtschaftsunternehmen eindeutig unterrepräsentiert.
Aber hilft dagegen eine gesetzliche Quote? Ich glaube nicht; denn es besteht die Gefahr, dass sich dann die neuen Aufsteigerinnen dem Vorwurf aussetzen müssen, letztlich nur eine Quotenfrau ohne entsprechende Eignung zu sein.
Doch wer sich nach oben arbeitet – mit Ehrgeiz, persönlicher Begeisterung, Durchsetzungskraft und Managementtalent –, ist mit Recht stolz auf seine eigene Leistung und Kompetenz, und genau diese Frauen würden geschwächt, wenn es die Chance gäbe, sie als Quotenfrauen zu belächeln. Auch geht für mich die aktuelle Diskussion in eine völlig falsche Richtung. In die Chefetagen gehören die besten Experten: Profis mit hohem Verantwortungsbewusstsein und entsprechenden Voraussetzungen. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob sie weiblich oder männlich sind.
Ich würde gern weitermachen.
Qualität muss oberste Priorität haben. Die Frauen in der CDU sind alle durch Wählerinnen und Wähler gewählt.
Die Quote löst auch nicht das Problem, dass in vielen Bereichen weiblicher Nachwuchs fehlt. Das zeigt die geringe Zahl an Hochschulabsolventinnen in bestimmten Fachrichtungen, wie im Maschinenbau, der Elektrotechnik oder dem IT-Bereich. Unternehmen müssen einstellen können, wen sie wollen und wer am besten ins Team passt; denn Personalplanung ist eine zentrale Stellschraube im täglichen Wettbewerb.
Nun soll der Staat einen Teil der Personalplanung übernehmen. Doch übernimmt er damit auch die Verantwortung? Vielmehr ist ein Sinneswandel in den Köpfen, in der Gesellschaft notwendig, welcher sich gesetzlich nicht anordnen lässt. Der Staat hat da ganz andere Möglichkeiten.
Dreh- und Angelpunkt des Erfolges sind zahlreiche Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie Kindertagesstätten und Horte mit flexiblen Öffnungszeiten und ohne starre Betriebsferien; Ferienprogramme für Kinder; Projekte, die Kinder, insbesondere Mädchen, schon frühzeitig für Technik und Naturwissenschaften begeistern; flexiblere Arbeitszeitmodelle; weniger Abendtermine oder auch Veränderungen beim Vaterschaftsurlaub – alles Stellschrauben, an denen die Politik drehen kann.
Auch benötigen wir mehr allgemeines Verständnis für elterliche Pflichten. Ich bin überzeugt, dass die öffentliche Diskussion zu diesem Thema die Wirtschaft zum Nachdenken bringt, mehr Frauen in den Führungsetagen einzusetzen, schon allein, um einer staatlich verordneten Regelung zu entgehen. Die Telekom, E.on, Bosch, BMW, Daimler, die Deutsche Bahn und Airbus setzen bereits erste Zeichen für Veränderungen.
Vielen Dank.
Namentliche Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 5/3404, beginnend mit dem Buchstaben F.
Habe ich alle aufgerufen? Fehlt noch jemand?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema der jetzigen Plenardebatte ist eigentlich falsch. Es sollte wohl eher lauten: „Alle Jahre wieder.“ Sie haben es soeben selbst gesagt: Vor fast genau einem Jahr wurde hier im Sächsischen Landtag zu einem inhaltlich fast identischen Antrag der NPD-Fraktion Stellung genommen. Zwei Unterschiede gibt es jedoch: Der Forderungskatalog hat in dem heute vorliegenden Antrag zugenommen und in der Begründung sowie im gerade gehörten Redebeitrag ist meine Fraktion wiederholt benannt worden.
Fast möchte man dabei meinen, dass die CDU-Fraktion Ihrer Anregungen bedürfe, um Politik in Ihrem Sinne zu machen. Ich denke, Sie von der NPD überschätzen sich und Ihre Rolle hier.
Wir benötigen Sie nicht, um Diskussionen auch strittiger Themen wie Gender Mainstreaming zu führen. Nein,
anscheinend brauchen Sie uns, wenn Ihnen kein anderes Thema mehr einfällt und Sie gleiche Anträge – leicht modifiziert – wieder aus der Tasche zaubern.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass wir, wenn diskutiert wird, nicht nach Ihren Regeln und Vorstellungen diskutieren und mitwirken werden. Wir lassen uns dabei nicht hetzen und irgendwelchen abstrusen Forderungen wie dem Abstimmungsverhalten unterwerfen.
Meine Damen und Herren! Hinsichtlich der weiteren in dem Antrag angesprochenen Themen kann ich mich kurzfassen. In der vergangenen Legislaturperiode ist mehr als einmal deutlich geworden, dass Ihr Familienbild ein anderes ist als unseres. Wenn Sie sich, wie in der Begründung des Antrags formuliert, auf Artikel 6 des Grundgesetzes berufen, dann ist das meines Erachtens mehr als scheinheilig. Wiederholt haben Sie durch Ihre Reden und Ihr Verhalten deutlich gemacht, dass Ihnen verfassungsrechtliche Normen wie die des Grundgesetzes bzw. die der Sächsischen Verfassung wenig bedeuten.
(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Jürgen Gansel, NPD: Sie gehören doch dem Landtag erst seit Kurzem an! Sie können doch unsere Reden damals gar nicht gehört haben!)
Deswegen scheinen Sie mir für eine Diskussion über die Herstellung von Familienkompetenz in einem demokratischen Staat für ein demokratisches Gemeinwohl nicht wirklich der richtige Ansprechpartner zu sein.
Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.