Protocol of the Session on October 17, 2012

Stephan Kramer vom Zentralrat der Juden brachte die weiter bestehenden Bauchschmerzen der NS

Opferverbände in der Anhörung am 21. Mai 2012 auf den Punkt – ich zitiere –: „Wir haben hier eine Kröte zu schlucken. … Ich will an einem besonderen Punkt noch einmal darauf hinweisen“ – so Stephan Kramer –, „dass gerade das Problem, das uns, den Zentralrat der Juden, mit dem Zentralrat der Sinti und Roma und auch anderen Opferverbänden der Vorfünfundvierziger seinerzeit dazu geführt hat, die Mitarbeit innerhalb der Stiftung, nämlich die Versuche der Gleichsetzung, der Nivellierung bis heute nicht wirklich ausgestanden“ ist.

Diese klare Aussage macht deutlich, dass nach vielen quälenden Jahren ein politischer Kompromiss gefunden wurde, der einen Modus Vivendi zwischen den NSOpferverbänden und der Stiftung Sächsische Gedenkstätten ermöglicht, tief greifende erinnerungspolitische Differenzen jedoch weiterhin bestehen, wie der langjährige Konflikt um den Torgauer Erinnerungs- und Gedenkort „Fort Zinna“ und die dortige Ausstellung „Spuren des Unrechts“ dokumentiert.

Wir halten es angesichts dieser Gesamtlage für notwendig, dass im Novellierungsentwurf weitere Anregungen aufgenommen werden, die bei der Sachverständigenanhörung dezidiert formuliert wurden. Das mag zwar fraktionelle Abstimmungsprobleme zur Folge haben, im Interesse einer soliden Grundlage für die künftige Stiftungsarbeit sollten wir uns aber darum bemühen.

Aus gegebenem Anlass möchte ich, wie meine Vorredner, einige Bemerkungen zur Vorgeschichte des heutigen Gesetzentwurfs machen und auf diejenigen Punkte eingehen, die unserer Fraktion besonders wichtig sind. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten wurde knapp neun Jahre nach ihrer Gründung per Kabinettsbeschluss vom 15. Februar 1994 im April 2003 mit den Stimmen von CDU und SPD auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Es dauerte bekanntlich nur ein halbes Jahr, dann war die Stiftung faktisch nicht mehr arbeitsfähig, als Ende 2003 in einer spektakulären Austrittswelle sämtliche NS-Opferverbände ihre Mitarbeit in der Stiftung einstellten. Zur Begründung hieß es in der schon zitierten Pressemitteilung des Zentralrates der Juden in Deutschland vom 21. Januar 2004 – das scheint mir die entscheidende Passage zu sein: „Durch die Konzeption der sächsischen Landesregierung … wird geschichtspolitisch die Zeit nach 1945 unter dem Stichwort ‚doppelte Vergangenheit’ einer ‚Waagschalen-Mentalität’ ausgesetzt – mit den nationalsozialistischen Verbrechen in der einen und den kommunistischen Verbrechen in der anderen Waagschale.“

Dies war eine bildhafte Umschreibung für die Verwischung – so die Erklärung weiter – der fundamentalen Unterschiede zwischen NS-Völkermord und SEDDiktatur, um Salomon Korn zu zitieren, seinerzeit Vizepräsident des Zentralrates der Juden und Beauftragter für die Gedenkstätten.

Zur gleichen Zeit ereignete sich in Sachsen ein Vorfall, der heute beinahe in Vergessenheit geraten ist und auch damals nicht die ihm angemessene Aufmerksamkeit erfuhr. Auf der Eröffnung der Leipziger Buchmesse sprach die ehemalige lettische Außenministerin Sandra Kalniete und äußerte dabei die Ansicht, „… dass beide totalitären Regime, der Nationalsozialismus und der Kommunismus, gleichermaßen verbrecherisch waren“. Salomon Korn verließ daraufhin unter Protest die Veranstaltung.

Vielleicht kann sich der eine oder andere an diesen Eklat noch erinnern.

Norbert Frei, einer der führenden bundesdeutschen Zeithistoriker, stellte diese beiden Vorkommnisse in seinem im Jahr 2005 erschienenen Essayband „1945 und wir. Das Dritte Reich im Bewusstsein der Deutschen“ in einen Zusammenhang und kam im Kontext ähnlicher Ereignisse zu der kritischen Schlussfolgerung: „Noch unausgegoren, aber unübersehbar macht sich ein neues Geschichtsgefühl breit.“

Wir haben es also keinesfalls mit einem nebensächlichen Konflikt in zeitgeschichtlichen Fragen zu tun, sondern mit einer zentralen Kontroverse hinsichtlich des Verständnisses der jüngsten Vergangenheit. Nicht zufällig bezog sich der seinerzeitige Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der eine neue Gedenkstättenpolitik auf Bundesebene intendierte und damit den im Jahr 1999 geschlossenen erinnerungspolitischen Kompromiss der 2. Enquetekommission des Deutschen Bundestags infrage stellte, ausdrücklich auf das Sächsische Gedenkstättengesetz.

Bekanntlich kam man dann in Berlin zu etwas anderen Ergebnissen, die auch die Gesetzeslage in Sachsen, insbesondere angesichts des Bruchs mit den NSOpferorganisationen, infrage stellten.

Mit Austritt der NS-Opferverbände im Jahr 2004 begann nach dem übereinstimmenden Urteil vieler Fachleute ein

gedenk- und erinnerungspolitischer Sonderweg des Freistaates, der teilweise bis heute beschritten wird und der im Kern eine Verharmlosung des Nationalsozialismus verkörpert. Es lohnt durchaus, sich noch einmal die „Leipziger Erklärung“ der NS-Opferverbände vom 6. September 2007 anzuschauen, in der sie ihre Erwartungen an die damalige Koalition von CDU und SPD formulierten: „Voraussetzung für eine Mitwirkung in der Stiftung bleibt deshalb, keine Gleichsetzung der nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen mit dem nach 1945 verübten Unrecht und damit deren Relativierung zuzulassen. Dies macht eine hervorgehobene Herausarbeitung der Geschichte des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen unumgänglich. In Sachsen geschieht jedoch genau das Gegenteil.“ Soweit die Leipziger Erklärung.

Ich will die redlichen Bemühungen der damaligen zuständigen Ministerinnen der SPD, zunächst Frau Ludwig und danach Frau Dr. Stange – sie hat dazu gerade etwas gesagt –, den Konflikt zu lösen, keinesfalls in Abrede stellen. Beide waren damals nicht in der Lage, sich aus der geschichtspolitischen Umklammerung der CDU zu befreien.

In der Erklärung hieß es an anderer Stelle daher mit einer gewissen Bitternis: „Unsere vielfältigen Bemühungen über Jahre hinweg und gegenüber wechselnden Ministerien haben zu keiner grundsätzlichen Änderung der Lage geführt.“

Mit der Bildung der CDU/FDP-Koalition im Herbst 2009 zeichnete sich endlich der längst fällige Strategiewechsel beim Umgang mit der Stiftung ab. Am landespolitischen Horizont wetterleuchtete die seit Langem anstehende Novellierung des Gesetzes, die von der zuständigen Ministerin für das Jahr 2011 angekündigt wurde.

Den im April 2010 eingeschlagenen Weg haben die Vorredner ausführlich beschrieben; das kann ich mir aus Zeitgründen sparen. Wichtig, ja unverzichtbar ist aus Sicht der Linksfraktion aber der Hinweis, dass wir, unsere Fraktion, nicht ein einziges Mal – und das auch nur auf informeller Ebene – im September 2011 in die Erarbeitung der Novellierung einbezogen wurden.

Die Präsentation des vorliegenden Gesetzentwurfes ein halbes Jahr später überraschte uns völlig. Erst auf Nachfragen von Journalisten kam auf der gemeinsamen Pressekonferenz der vier einreichenden Fraktionen am 16. März 2012 ein Misston in die demonstrative Harmonie. Bei der CDU sei die Mitwirkung der größten Oppositionsfraktion nicht durchsetzbar gewesen. Die Ausgrenzung der Linksfraktion, die wir durchaus als der Mitte des Landtages zugehörig erkennen, war und ist eine schwere Hypothek für den angestrebten erinnerungspolitischen Konsens. Eine solche Vorgehensweise schafft kein Vertrauen. Mit demokratischer Streitkultur, aus der ein Konsens hervorgeht, hat das alles leider herzlich wenig zu tun. Ich hätte mir von der Vertreterin der SPD und dem Vertreter der GRÜNEN zumindest ein Wort des Bedauerns an dieser Stelle gewünscht.

DIE LINKE behält sich daher das Recht vor, ihre kritischen Vorbehalte gegenüber dem nun vorliegenden Gesetzentwurf deutlich zu artikulieren und einen entsprechenden Änderungsantrag einzubringen. Wir sehen uns bei diesem konstruktiven Agieren von namhaften Sachverständigen bestätigt, die in der Anhörung – auch darauf haben die Vorredner hingewiesen – am 21. Mai 2012 auf bestimmte Defizite der Novellierung hinwiesen und Veränderungen deutlich anmahnten. Nicht zuletzt erhoben sie ihre Stimme, weil manch hehrer Anspruch, den die vier einreichenden Fraktionen wortreich postulieren, nur bedingt eingelöst wird. Wie sagte doch Stephan Kramer an einer Stelle in der Anhörung dezidiert: „Ja, ich könnte den Gesetzentwurf an vielen Punkten zum Scheitern bringen, wenn ich es denn politisch wollte.“

Wir teilen die von Kramer und anderen Sachverständigen erhobenen Kritikpunkte, auch wenn wir die Fortschritte zum bisherigen Gesetz natürlich anerkennen. In der vorangestellten Präambel wird das Bemühen deutlich, im Unterschied zum alten Gesetz eine klare Begrifflichkeit zu erarbeiten und nivellierende Formulierungen zu vermeiden. So heißt es: „Die Stiftung arbeitet die Wesensmerkmale und die grundsätzlichen Unterschiede zwischen der Diktatur des Nationalsozialismus und der kommunistischen Diktatur heraus.“ Explizit kommt dieses Bestreben in der Übernahme der sogenannten FaulenbachFormel und der Hervorhebung der Singularität des Holocaust zum Ausdruck. Wir betrachten diese Veränderung als eine Verbesserung und begrüßen sie nachdrücklich.

Daneben enthält der Text jedoch auch Formulierungen, die diesen Anspruch nicht erfüllen. Das zeigt sich zum Beispiel an der nivellierenden Verwendung des Begriffs „Diktatur“. So wird sowohl in der Präambel als auch im Stiftungszweck ohne den Versuch einer Differenzierung unterschiedslos von nationalsozialistischer, kommunistischer sowie DDR-Diktatur und deren Verbrechen gesprochen. Eine solche Begrifflichkeit wird der Spezifik der gesellschaftlichen Verhältnisse, insbesondere unter dem Aspekt der zeitgeschichtlichen Veränderungen, nicht gerecht. Wir halten deshalb eine Klarstellung für nötig, die pauschalisierende Gleichsetzung vermeidet.

Mit unserem Änderungsantrag zielen wir darüber hinaus auf eine weitere gravierende Schwäche der vorliegenden Nivellierung. Bei der Anhörung der Sachverständigen ist unter verschiedenen Aspekten eine Stärkung der eigenen Entscheidungskompetenz der Stiftung Sächsische Gedenkstätten angeregt worden. Der Tenor zielt auf die Verringerung staatlicher, speziell regierungsseitiger

Präsenz in den Gremien. Hiermit ist eine Problematik angesprochen worden, die in den letzten beiden Jahrzehnten nicht nur in Sachsen kritisch thematisiert worden ist. Wir halten es grundsätzlich für richtig, den Regierungseinfluss innerhalb der Stiftung zu reduzieren, die bürgerschaftliche Seite zu stärken und damit die politische Unabhängigkeit der Stiftung zu fördern.

Wie überaus notwendig die vertiefte Demokratisierung der Stiftung ist, macht ein Beitrag im heutigen „Presse

spiegel“ deutlich. Es grenzt schon fast an einen Skandal, dass offenkundig mehrere Fördervereine sächsischer Gedenkstätten von der Stiftung seit längerer Zeit ausgebootet werden. In einem gemeinsamen Brief vom Dezember 2011 an die zuständige Staatsministerin haben die Fördervereine von Bautzen, Torgau und Zeithain moniert, dass sie sich von der Stiftung „mit zunehmender Ausgrenzung konfrontiert sehen“. In einem zweiten Brief vom März 2012 ist sogar von „grober Missachtung bürgerschaftlichen Engagements“ die Rede. Den Brief verfassten Vertreter von Opferverbänden vor und nach 1945 – ein für die konfliktreichen sächsischen Verhältnisse bemerkenswerter Vorgang, der unterstreicht, wie ernst die entsprechenden Vereine die Lage sehen. Sehr geehrte Frau Prof. von Schorlemer, ich hoffe, dass Sie nachher in Ihrer Rede auf diese bedenkliche Entwicklung eingehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, damit möchte ich zum Schluss kommen. Die Linksfraktion weiß um die besondere Sensibilität der heutigen Debatte und ist der Auffassung, dass die demokratischen Parteien dieses Hauses – bei aller Unterschiedlichkeit; Herr Prof. Schneider sprach vorhin die Menschlichkeit, die uns alle eint, an – auch eine gemeinsame Verantwortung für eine demokratische Erinnerungskultur in Sachsen haben. Insofern wird sich DIE LINKE, falls unser Änderungsantrag keine Mehrheit findet, der Stimme enthalten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die NPDFraktion Herr Abg. Gansel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es schon relativ bizarr, wenn mein Vorredner, seines Zeichens bekennender und überführter Stasi-Spitzel, hier von der Menschlichkeit spricht, die alle anderen Fraktionen eine.

(Andreas Storr, NPD: Das nennt man doppelte Moral!)

Zum eigentlichen Thema. Wir haben soeben eine Weihestunde des Schuld- und Sühnekultes erlebt, wie man sie 67 Jahre nach Kriegsende wirklich nur in dieser bundesrepublikanischen Canossa-Republik erleben kann, in der Büßerhemd und Narrenkappe längst zur Staatsmode geworden sind.

Herr Gansel, Sie sollten sich bitte mäßigen.

Mit diesem Gedenkstättenstiftungsgesetz zeigen – mit Ausnahme der NPD – alle Landtagsfraktionen, wie weit sie 67 Jahre nach Kriegsende von einem gesunden, abgeklärten und unverklemmten Verhältnis zur eigenen Nationalgeschichte entfernt sind. Das völlige Fehlen nationaler Selbstachtung zeigt sich auch im Kniefall der anderen Fraktionen vor dem Zentralrat der Juden und dessen Generalsekretär Stephan Kramer.

(Andreas Storr, NPD: …, den man nicht kritisieren darf!)

In der Sachverständigenanhörung am 21. Mai 2012 gebärdete sich Kramer als Levitenleser mit erigiertem moralischem Zeigefinger und erklärte mit drohendem Unterton – Herr Külow hat es bereits zitiert: „Ja, ich könnte den Gesetzentwurf an vielen Punkten zum Scheitern bringen, wenn ich es denn politisch wollte.“ Diese dankenswerte Offenheit zeigt, dass die herrschende Betroffenheitskaste über jedes, aber auch wirklich jedes politische Stöckchen springt, das ihr vom Zentralrat der Juden hingehalten wird.

(Andreas Storr, NPD: Mit Schuldgefühlen!)

Wie groß der gesetzgeberische Einfluss bestimmter ethnisch-religiöser Minderheiten ist, zeigt sich übrigens auch an der Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg bringt, um ein Gerichtsurteil zu kippen, wonach Kinder das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor religiös motivierten Beschneidungen haben.

Meine Damen und Herren, wir sprechen heute über diesen Gesetzentwurf, weil mehrere NS-Opferverbände im Jahr 2004 ihren Austritt aus der Gedenkstättenstiftung des Freistaates erklärt hatten. In einem Staat wie der Bundesrepublik, in dem der Opferstatus politischen Einfluss, Fördergelder und medialen Beifall garantiert, wird erbittert um das Opfermonopol des 20. Jahrhunderts gerungen. Deshalb war es für den Zentralrat der Juden auch unerträglich, dass in der alten Stiftungssatzung die Verbrechen vor dem 8. Mai 1945 gleichrangig mit denen nach dem 8. Mai 1945 genannt wurden.

Deswegen war es für den Zentralrat auch unerträglich, dass in der alten Satzung der erinnerungspolitische Auftrag deutsche und nichtdeutsche Opfer gleichermaßen umfasste und die Erinnerungsarbeit alle Opfer von Diktaturen des letzten Jahrhunderts umfassen sollte. Für den Zentralrat der Juden gibt es nämlich Opfer erster, zweiter und dritter Klasse.

An erster Stelle der angemaßten Opferhierarchie stehen natürlich die Juden als ohnehin schon auserwähltes Bundesvolk Gottes. An zweiter Stelle kommen die Roma und Sinti, und ganz unten auf der Opferskala des 20. Jahrhunderts stehen die Deutschen, ganz egal, ob sie Opfer der alliierten Luftkriege und des Luftkriegsterrors gegen ihre Städte wurden, ganz egal, ob sie Opfer der blutigen Vertreibung aus ihrer jahrhundertealten Heimat östlich von Oder und Neiße oder Opfer des sowjetischen Besatzungsregimes in Mitteldeutschland wurden. Die Deutschen haben als Tätervolk mit Erb- und Kollektivschuld zu gelten und als solches immer wieder durch die politische Arena gezogen zu werden.

Dieses Dogma aber ist unhistorisch, weil falsch, und es ist unmoralisch, weil interessengeleitet. Dabei gibt es für den Zentralrat der Juden nicht nur ein Gleichsetzungs-, sondern sogar ein Vergleichsverbot zwischen allen Opfern von Gewaltherrschaft im letzten Jahrhundert.

Gegen diese abstoßende Opferhierarchisierung zulasten der deutschen Opfer von Krieg, Nachkrieg und roter Diktatur hat sich die NPD-Fraktion immer wieder klar positioniert. Sie alle erinnern sich auch noch an die Bombenholocaust-Rede aus Anlass des 60. Jahrestages der Einäscherung Dresdens durch die angloamerikanischen Bomberverbände. Dieser Gesetzentwurf zeigt für uns überdeutlich, dass Geschichtspolitik immer auch Gegenwartspolitik ist.

Neben der altrömischen Herrschaftstechnik von Brot und Spielen, also von Massenwohlstand und Massenunterhaltung, ist die Vergangenheitsbewältigung längst ein entscheidendes Machtinstrument zur Niederhaltung des deutschen Volkes geworden. Durch eine systematische Schuldneurotisierung sollen die Deutschen von der Vertretung ihrer legitimen nationalen Interessen abgehalten werden. Durch indizierte Schuldgefühle werden sie moralisch gedemütigt, politisch bevormundet und finanziell ausgepresst. Man denke ganz aktuell nur an die milliardenschweren Transferzahlungen an südeuropäische Pleitestaaten.

Das immer noch SPD-Mitglied Thilo Sarrazin schrieb deshalb in seinem eurokritischen Buch, die fanatischen Euro-Befürworter seien „getrieben von jenem sehr deutschen Reflex, wonach die Buße für Holocaust und Weltkrieg erst endgültig getan ist, wenn wir all unsere Belange, auch unser Geld, in europäische Hände gelegt haben“. – So Sozialdemokrat Sarrazin.

Als Volksgemeinschaft sollen die Deutschen also nicht mehr existieren dürfen, aber als neudeutsche Schuld- und Zahlgemeinschaft bis in alle Ewigkeit. Der konservative Publizist Johannes Gross schrieb einmal: „Die Verwaltung der deutschen Schuld und die Pflege des deutschen Schuldbewusstseins sind ein Herrschaftsinstrument. Es liegt in der Hand aller, die Herrschaft über die Deutschen ausüben wollen, drinnen wie draußen.“

An dieser geistigen und politischen Unterdrückung der Deutschen durch eine wirklich einseitige Geschichts- und Erinnerungspolitik wird sich die NPD selbstverständlich nicht beteiligen und lehnt deshalb das neue Gedenkstättenstiftungsgesetz ab, das genau diesen Ungeist atmet.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Wir gehen in die zweite Runde. Wird von der CDU das Wort gewünscht? – Herr Prof. Schneider; Sie haben das Wort.