Protocol of the Session on October 17, 2012

(Volker Bandmann, CDU: Haben Sie sich auf diese Debatte vorbereitet?)

Ja, ja. Nur, ich habe es verblättert.

(Torsten Herbst, FDP: Hat der Referent wieder nicht aufgeschrieben?)

Ach, Herr Herbst. Sie haben einen Referenten.

Verbinden wir die energetische Modernisierung, wie sie im Gesetzentwurf vorgeschlagen ist, mit der Mietminderung: Im Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, dass der Mieter in Zukunft eine energetische Modernisierung dulden müsse. So weit könnte ich noch mitgehen, wenn wir – als gesellschaftliche Aufgabe – den energetischen Umbau vorantreiben wollen. Wenn aber der Mieter dulden muss, dass die Mietminderungsmöglichkeit für ihn ausgeschlossen wird, und zwar für die Dauer von drei Monaten, dann entspricht das nicht unseren Vorstellungen und kann auch von Mieterinnen und Mietern so nicht akzeptiert werden.

Nächster Punkt: Der Vermieter hat die Modernisierung anzukündigen. Allerdings ist die Sinnhaftigkeit von energetischen Modernisierungen für den Mieter auf diese

Weise nicht mehr nachvollziehbar; der Mieterbund hat uns das entsprechend aufgeschrieben. An diesem Punkt – meine Redezeit ist gleich zu Ende – haben wir erhebliche Zweifel an diesem – Kurzfassung – Mietrechtsänderungsgesetz. Wenn die These wirklich stimmen sollte, dass wir Akzeptanz für ein solches Gesetz brauchen, dann müssen wir – erstens – nachvollziehbare Regelungen für die Mieterinnen und Mieter schaffen und dürfen – zweitens – nicht den Eindruck erwecken, dass energetische Modernisierung zulasten der Mieterinnen und Mieter gehe, während sich andererseits – Umverteilung, Herr Herbst – vor allem Vermieter darin sonnen können, dass sie die Mietminderung – die übrigens in der Vergangenheit nur zu geringen Teilen beantragt wurde – nicht mehr übernehmen müssen, obwohl der Nutzen vor allem auf ihrer Seite ist.

Jetzt ist die Redezeit wirklich zu Ende, Herr Kollege.

Letzteres ist deshalb der Fall, da mit diesem Entwurf das Mietrecht insgesamt eingekürzt werden soll. Es handelt sich tatsächlich um ein Mietrechtsverschlechterungsgesetz.

Vielen Dank für die erste Runde.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die einbringende Fraktion war das Herr Kollege Stange. – In der weiteren Rednerreihenfolge erhalten jetzt CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht, das Wort.

Für die CDU spricht Herr Kollege Schiemann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich handelt es sich um Mietrechtsänderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das ist der Hinweis darauf, wo die Änderungen tatsächlich umgesetzt werden.

Mein Kollege von Breitenbuch hat in der Debatte zuvor von der Kobrazüchtung gesprochen. Ich habe geprüft, ob man dieses Beispiel nicht auch in die Mietendiskussion einbringen könnte. Für uns als CDU-Fraktion ist es wichtig, dass wir Miethaie genauso wie Mietnomaden in unserem Land ablehnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir brauchen weder Miethaie noch Mietnomaden. Wir brauchen ein faires Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Das ist die Grundlage dafür, dass es einen Wohnungsmarkt und auch eine Entwicklung in diesem Markt gibt.

Die Debatte, die heute zu einem im Deutschen Bundestag laufenden Gesetzgebungsverfahren stattfindet, ist bereits vor einem Jahr sehr intensiv im Innenausschuss des Sächsischen Landtages geführt worden, übrigens schon damals unter den Vorzeichen einer entsprechenden Gesetzgebung auf Bundesebene. Der Bundesrat hat bekannt

lich vor der Sommerpause diesen Gesetzentwurf mit der Mehrheit der Länder abgelehnt. Ich bin gespannt darauf, welche Entwicklungen sich ergeben werden. Deshalb sprechen wir jetzt nicht über eine aktuelle, sondern über eine noch nicht geklärte Entwicklung, die sich im Bundestag fortsetzen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dennoch ist es wichtig, dass wir uns nach der Debatte zur Neuorientierung der Energiepolitik in der Bundesrepublik Deutschland auch der Debatte über bestimmte Entwicklungen im Wohnungsmarkt stellen. Wir haben in den deutschen Ländern 40 Millionen Wohnungen; davon sind

24 Millionen Mietwohnungen. Es wäre töricht, wenn wir uns angesichts eines so großen Wohnungsbestandes in einer Diskussion über Energieeinsparung nicht diesem Thema zuwenden würden.

Es ist wichtig, dass – neben den rechtlichen Rahmenbedingungen – die Fairness im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter eine zentrale Rolle spielt. Der Mieter trägt Verantwortung dafür, dass er mit der ihm übertragenen Mietsache sorgsam verfährt und sie sorgsam behandelt, dass er die Miete pünktlich bezahlt und die Rechte weiterer Mieter im Haus respektiert und achtet.

Der Vermieter muss für Transparenz bei Investitionen sorgen. Das wird für das Verhältnis Mieter – Vermieter der Prüfmaßstab sein. Dieses Verhältnis ist gelegentlich vielleicht ein Spannungsverhältnis, aber wenn die Partner vernünftig sind, sollte auch das Verhältnis vernünftig sein. Wer als Vermieter im Winter Fenster ausbaut, braucht sich nicht zu wundern, dass es eine Gegenreaktion beim Mieter gibt. Ich glaube aber dennoch, dass wir uns auch dem Vermieter zuzuwenden haben. Es gibt in einigen deutschen Ländern eine sehr gefährliche Entwicklung, dass Mieter mit der Mietsache nicht mehr sorgsam umgehen, die Rechte nicht mehr beachten, die sie beim Mietvertrag eingegangen sind.

Das Thema Mietnomaden sollte nicht Raum in unserem Freistaat Sachsen greifen. Auf Bundesebene muss man das Thema debattieren, weil es in anderen deutschen Bundesländern eine große Rolle spielt. Man muss auch die Vermieter verstehen, die keine großen Mietanlagen haben, sondern vielleicht nur zwei oder drei Wohnungen vermieten und mit deren Mietsachen nicht sachgerecht umgegangen wird, die Mieter ihre Miete nicht zahlen, ein langer Prozess bis zur Räumungsklage ins Land geht und auch die Existenz der Vermieter infrage gestellt wird.

Diesem Punkt müssen wir uns widmen. Wir können nicht zusehen, dass in unserem Land das Mietnomadentum überhandnimmt.

Die Redezeit geht zu Ende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eingangs davon gesprochen, dass wir derzeit keine abschließende Diskussion im Deutschen Bundestag haben. Die Länderkammer hat den Gesetzent

wurf bisher abgelehnt. Ich bin gespannt, wie sich die Entwicklung auf Bundesebene gestaltet. Wir als CDUFraktion wollen ein faires Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Wir brauchen keine Miethaie und keine Mietnomaden.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das war für die CDUFraktion Herr Kollege Schiemann. – Für die SPDFraktion ergreift jetzt Frau Kollegin Köpping das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe leider nur zwei Minuten Zeit, deswegen muss ich es kurz machen. Mein Kollege Jurk hat für die erste Debatte sehr viel Zeit verbraucht, was auch berechtigt war.

Wir haben zunächst die Situation, dass im Bundesrat das Mietrechtsänderungsgesetz abgelehnt worden ist. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat dazu am 9. Mai 2012 noch einige Vorschläge erarbeitet, die genau das beinhalten, Kollege Schiemann, was Sie angesprochen haben. Auf der einen Seite haben wir Mietnomaden – einige wenige Tausend in Deutschland – und auf der anderen Seite auch Miethaie. Wenn ich mir die Entwicklung der Mietpreise ansehe, so gab es in den letzten drei Jahren 20 % Mietsteigerung. Dazu kommen die energetische Sanierung und viele andere Kosten – worüber wir auch schon gesprochen haben –, die Mieter bzw. Verbraucher generell zu zahlen haben. Das ist nicht mehr tragbar. Dort brauchen wir Möglichkeiten, dem Einhalt zu gebieten.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen hat die SPD-Fraktion des Bundes eine ganze Reihe von Vorschlägen gemacht, wovon ich hoffe, dass sie in Sachsen aufgegriffen werden, um sie bei einer Bundesratsinitiative umzusetzen. Diese Vorschläge

werden sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter gerecht. Es soll darum gehen, die beiden Seiten nicht gegeneinander auszuspielen. Was ich damit meine, habe ich bereits in der letzten Debatte im Landtag ausgeführt. Wir haben es wunderbar verstanden, die Probleme, die zwischen Mietern und Vermietern existieren, auf die kommunale Ebene abzuwälzen. Das dürfen wir nicht zulassen.

(Marko Schiemann, CDU: Nein!)

Doch, Kollege Schiemann. Wir haben im Landkreis Leipzig die Situation, dass die Wohnungsverbände sich mit dem Landkreis streiten, da sie auf der einen Seite mit dem Freistaat Sachsen ein Bündnis eingehen sollen, was die energetische Sanierung betrifft, aber auf der anderen Seite, wenn sie diese Kosten logischerweise umlegen müssen, mit dem Landkreis in Streit geraten, weil der sie nicht mehr bezahlen kann, gerade wenn es Bürger betrifft, die Zuschüsse für diesen Bereich benötigen. Das darf uns einfach nicht passieren. Dazu können wir in Sachsen Regelungen einführen. Wir als SPD-Fraktion haben

gefordert, dass wir bei der Sanierung einen Grundstandard einführen sollten, damit nicht die Situation entsteht, dass Mieter, die die hohen Mietpreise nicht mehr bezahlen können, in unsanierten Wohnungen wohnen müssen. Wir sollten uns gemeinsam dafür einsetzen, dass das nicht passiert.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN)

Die Abg. Köpping sprach für die SPD-Fraktion. – Als Nächster ergreift für die FDP-Fraktion Herr Kollege Biesok das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der FDP-Fraktion im Bundestag war es bei der Beratung des Gesetzes sehr wichtig, endlich wieder eine Möglichkeit zu schaffen, energetische Sanierungen bei Wohnraum zu machen und ein wenig davon abzukoppeln, was Mieter darüber denken. Deshalb ist es eine richtige Entscheidung zu sagen, eine energetische Sanierung muss vom Mieter geduldet werden und er muss die lärmbedingten Mehrbelastungen, die durch eine solche Sanierung entstehen, für drei Monate dulden, ohne dafür gleich eine Mietminderung durchsetzen zu können. Ich denke, das ist ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern, und so sieht es das Gesetz auch in anderen Punkten vor.

Das Mietrecht muss immer die Interessen von beiden Parteien ausbalancieren. Wir hatten in der letzten Zeit Änderungen im Mietrecht – gerade von Rot-Grün –, die zu Ungleichgewichten geführt haben. Dieser Gesetzentwurf stärkt jetzt in einem Teil die Vermieter, wenn sie energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen. Ich denke, das ist eine gute Entscheidung. Der Ausschluss von energetischen Sanierungsmaßnahmen trifft auch die Mieter, indem sie hohe Energiekosten tragen müssen, die einfach verheizt wurden. Es belastet die gesamte Gesellschaft, wenn Energie verschwendet wird. Deswegen müssen wir ein Augenmerk darauf richten, energetische Sanierungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Wir müssen weiterhin die Initiativen von Vermietern schätzen, in ihre Immobilien zu investieren. Stellen wir uns vor, es würde nicht mehr in Immobilien investiert werden, weil sich diese Investitionen anschließend nicht mehr rechnen, dann würden wir zu einem Verfall von Mietwohnungen kommen. Das kann von keinem von uns gewünscht sein. Deshalb halte ich es für richtig, dass ein sanierungsbedingter Mehraufwand mit dem bisher gültigen Satz von 11 % umgelegt werden kann. Forderungen von der Linkspartei im Bundestag, die diesen Satz auf 5 % heruntersetzen wollen, halte ich für verkehrt, weil das keine Investitionsanreize für Vermieter schafft, in ihre Wohnungen zu investieren.

Für mich ist es wichtig, dass in Wohnungen investiert wird und dass es einen privaten Wohnungsmarkt gibt, auf dem Anbieter Immobilien für Mieter zur Verfügung

stellen, damit wir auch in Zukunft ein privates Immobilienangebot haben und keine Verlagerung auf staatliche Vermieter vornehmen müssen.

(Gisela Kallenbach, GRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Herr Präsident, ich gebe Ihnen die Gelegenheit mich zu fragen, ob ich eine Zwischenfrage zulasse.

Frau Kollegin