Protocol of the Session on October 17, 2012

Ich komme zum Fazit. Wir unterstützen prinzipiell das Anliegen und können mit der Formulierung des Antrages leben, weil dies die Gesamtdiskussion auf Bundesebene zulässt.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Ich rufe als nächste Rednerin Frau Schütz für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon mehrfach angesprochen worden – der Rentenanspruch von Frauen

ist umso geringer, je mehr Kindererziehungszeiten wahrgenommen werden. Die Ursache dafür liegt in erster Linie darin, dass die Länge der Erwerbsbiografie mit der Anzahl der Jahre für die Kindererziehung abnimmt. Das wird sich ändern. Dafür hat das Rentenreformgesetz aus dem Jahr 1992 gesorgt. Die Kindererziehungszeiten für ab 1992 geborene Kinder werden rentenrechtlich mit drei Jahren berücksichtigt.

Darüber hinaus wurde zudem eine kindbezogene Höherbewertung von Beitragszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes und ein Nachteilsausgleich für die Erziehung von mindestens zwei Kindern unter zehn Jahren ab 1992 eingeführt.

Im Gesamtpaket wurden die Leistungen für Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung damals erheblich erweitert. Diese Maßnahmen werden eine merklich positive Wirkung für die eigenständige Alterssicherung von Frauen in den zukünftigen Jahren haben. Auch diese gesetzlichen Entscheidungen – Herr Prof. Schneider hatte es ausgeführt –, auch in ihrer Unterscheidung, waren mehrfach Gegenstand verfassungsrechtlicher Prüfungen und haben diesen immer standgehalten. Trotzdem ist es wichtig und richtig, darüber nachzudenken, wie wir Kindererziehungszeiten zudem besser anerkennen können.

Auf der Bundesebene ist die Rentendiskussion in vollem Gang. Inhalt der Beratungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind auch die Vorschläge und Anregungen von Verbänden und den Ländern zur Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder in der Rente.

Der Preis dafür – das sollte man an dieser Stelle auch immer sagen und das müssen wir uns bewusst machen – ist, so wie der Antrag der LINKEN jetzt gestellt ist, eine Kostensteigerung binnen weniger als 20 Jahren um rund 7 Milliarden Euro jährlich. Die Konsequenz daraus wäre zum einen, dass der jährliche Zuschuss aus dem Bundeshaushalt entsprechend erhöht werden müsste. Der Bund zahlt übrigens bereits heute Zuschüsse in Höhe von rund 11 Milliarden Euro jährlich in die Rentenversicherung, um zum Großteil versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren. Dazu gehört es auch, Renten von Eltern, meist den Müttern, entsprechend, also besser zu bewerten, indem Kindererziehungszeiten anerkannt werden.

Eine andere Konsequenz aus dem Antrag der LINKEN zu der geforderten Anpassung könnte sein, dass die Beitragssätze der Arbeitnehmer heute schon drastisch steigen würden. Davon sprechen Sie allerdings, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, in Ihrem Antrag nicht. Sie segeln nur unter der vermeintlichen Gerechtigkeitsflagge für die Empfänger. Finanzierung durch die Beitragszahler? – Aus Ihrer Sicht zweitrangig. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf unserer Meinung nach nicht sein.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Prof. Dr. Günther Schneider, CDU)

Denn angesichts der finanziellen Lage der öffentlichen Haushalte im Gesamten und im Blick auf die demografische Entwicklung müssen die Finanzierungsspielräume auch für jede familienpolitische Entscheidung genau kalkuliert werden. Eine generationsgerechte Familienpolitik darf zukünftigen Generationen keinen Schuldenberg hinterlassen. Es ist gesagt worden, es sind nicht nur zwei Generationen, es handelt sich mittlerweile um drei Generationen, wobei wir auch nicht mehr von homogenen Generationen sprechen können. Denn mittlerweile haben wir einzelne Generationen, die sich zu 30 %, 40 % bis zu 50 % nicht mehr für Kinder entscheiden. Deshalb ist der Generationenvertrag grundsätzlich neu zu beraten.

Für uns ist daher klar: Die Leistungen der die Kinder Erziehenden zum Fortbestand der gesetzlichen Rentenversicherung sind unverzichtbar. Das sind nicht nur ihre Erziehungsleistungen auf der einen Seite, sondern es sind auf der anderen Seite auch die Leistungen der berufstätigen Eltern, Mütter wie Väter, die gleichzeitig in die Rentenkasse einzahlen. Für uns ist es daher nicht nur wichtig, wie Familien in der Erziehungsphase unterstützt werden, sondern es ist auch zu überlegen, wie der Ausgleich in der Rente im Alter erfolgen kann. Aber das muss ausgewogen sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir lehnen Ihren Antrag in dieser Form daher ab. Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung zu berücksichtigen halten wir für den richtigen Ansatz, die Erfüllung milliardenschwerer Wünsche, ohne sich auch nur ansatzweise Gedanken über die Finanzierung zu machen, halten wir jedoch für unverantwortlich.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Frau Herrmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der LINKEN gelesen habe, habe ich mich gefragt: Wollen wir eine Gerechtigkeitsdebatte führen oder eine Rentendebatte? – Eines ist sicher, dass unser Gerechtigkeitsempfinden uns allen sagt: Kinder, die vor 1992 geboren sind, können für die Eltern bei der Anrechnung nicht weniger wert sein als die, die danach geboren sind. Das ist sicher unstrittig. Wenn wir aber das Ziel anschauen, das Sie mit der heutigen Debatte verfolgen, Altersarmut vor allem für Frauen zu verhindern, das heißt, dafür zu sorgen, dass Frauen im Alter eine ausreichende Rente haben, dann stellt sich schon die Frage, ob das in dieser Form in der Rente zu regeln der richtige Weg ist.

Ich sage es gleich: Wir werden dem Antrag zustimmen, weil – meine Kollegin Dagmar Neukirch hat das schon vorher gesagt – Sie ein Stück weit offen lassen, wie das dann zu regeln wäre. Ich glaube, solch einzelne Punkte herauszugreifen und zu regeln führt letztlich nicht zu dem Ziel, das wir erreichen wollen. Es ist sogar zielungenau,

weil selbstverständlich auch Frauen, die trotz Kindererziehungszeiten eine ausreichende Rente haben, mehr angerechnet bekommen. Das Gerechtigkeitsgefühl sagt Ja. Aber wir können das Geld nur einmal ausgeben. Das Ziel, Menschen im Alter eine ausreichende Rente zur Verfügung zu stellen, wird nicht gerade gestärkt, wenn wir Geld an einer Stelle ausgeben, wo es nicht unbedingt notwendig ist.

Insofern müssen wir uns über ein Gesamtkonzept Gedanken machen. Ich gebe übrigens Herrn Krauß nicht recht, dass mit der Hinzuverdienstrente genau dieses Ziel verfolgt würde. Die Frauen, über die wir heute reden, werden von der Hinzuverdienstrente nichts haben. Insofern ist auch das Argument nicht stichhaltig. Aber insgesamt müssen wir uns über ein Gesamtkonzept Gedanken machen, das eine Rente im Alter für Frauen und Männer garantiert, die oberhalb der Armutsgrenze liegt und die möglichst dazu beiträgt, den Lebensstandard beizubehalten.

Es gibt auch Vergleiche mit anderen Staaten. Deutschland liegt hinsichtlich des Rentenniveaus im Ländervergleich von 34 hochentwickelten OECD-Staaten im unteren Drittel, und bei der Höhe des Rentenniveaus von Geringverdienern bildet Deutschland sogar das Schlusslicht. Um noch einmal zu untermauern, dass wir Handlungsbedarf haben: Gestern stand in der „FAZ“ ein Titel. Das zitiere ich jetzt, um mich nicht Plagiatsvorwürfen auszusetzen: „Das deutsche System der Altersvorsorge liegt nach Einschätzung von Fachleuten im internationalen Vergleich nur im unteren Mittelfeld. Kriterien waren dabei Angemessenheit, Nachhaltigkeit und Integrität.“

Die Studie hat ein Beratungsunternehmen Morser und das Australian Center for Financial Services durchgeführt, und Deutschland steht in der Länderrangliste auf Platz 12 von 18. Das zeigt uns, dass wir hier wirklich Regelungsbedarf haben. Ich bin aber der Meinung, dass das nicht über solch einzelne Punkte zu regeln ist, sondern nur über ein Gesamtkonzept. Daran arbeiten die Parteien auf Bundesebene. Auch diesbezüglich hat Herr Krauß nicht recht, wenn er Ihnen vorwirft, sie würden keinen Vorschlag zur Verbesserung der Einnahmen in der Rentenversicherung machen. Wir alle sind gemeinsam der Meinung, dass wir die Einnahmenbasis verbreitern müssen, das heißt im Sinne einer Bürgerversicherung. Dann wäre auch mehr Geld da, das man einsetzen könnte, um für alle Menschen eine armutsfeste Rente zu generieren.

Unsere Partei diskutiert auf der Bundesebene die Garantierente. Wenn allen Menschen eine armutsfeste Rente garantiert ist, dann ist, glaube ich, die Frage der Kinder und der Kinderziehungszeiten keine prioritäre mehr.

Wir stimmen dem Antrag aus Gesichtspunkten der Gerechtigkeit zu, sind aber der Meinung, dass man das anders und komplex regeln muss.

Danke.

Frau Schüßler für die NPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja schön zu sehen, dass die Linksfraktion endlich ihr Herz für die deutschen Mütter entdeckt hat. Der Antrag ist selbstverständlich voll zu unterstützen. Bis heute ist nicht nachvollziehbar, warum der Bundesgesetzgeber diese willkürliche Unterscheidung bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten macht.

Frau Böhmer, die Vorsitzende der Frauenunion, spricht hier von einer Gerechtigkeitslücke und freut sich, dass sich die CSU bei ihrem Koalitionspartner – im Bund – dafür einsetzen will, eben diese Lücke zu schließen, eine Lücke, die immerhin 56 Euro West oder 50 Euro in den neuen Bundesländern ausmacht. Hier deutet sich also ein „breites Bündnis“ an, wie Sie es von der LINKEN ja immer so gern nennen, und es ist durchaus verständlich, dass Sie jetzt auf den fahrenden Zug aufspringen möchten.

Im Großen und Ganzen hätte der Antrag auch von uns sein können. Sie wissen alle, dass wir uns, seit wir in diesem Hohen Haus vertreten sind, ganz besonders für Mütter – für deutsche Mütter natürlich – einsetzen. Vielleicht hätten wir den Antragstext ein klein wenig anders formuliert. Ich wusste auch nicht genau, wie das „nach der Geburt von Kindern“ im Antragstext zu interpretieren ist und ob Sie wirklich allen Müttern, auch denen, deren Kinder schon längst erwachsen sind, diese drei Jahre anrechnen wollen oder vielleicht nur den Stichtag verlegen möchten. Das kommt im Antragstext selbst nicht so richtig zum Ausdruck. Frau Werner hat das dann klargestellt.

Außerdem ist mir aufgefallen, dass Sie geradezu ängstlich das Wort „Mütter“ vermeiden. Weder im Antragstext selbst noch in der Begründung dazu taucht es auch nur einmal auf. Ich will Ihnen natürlich nicht unterstellen, dass Mütter für Sie sozusagen „Autobahn“ ist, was überhaupt nicht geht. Wir nehmen den Antrag einfach einmal für das, was er wohl auch sein soll: eine mehr symbolische Willensbekundung, und der, das sagte ich schon, schließen wir uns gern an.

Der Antrag, so einfach er auch gestrickt sein mag, ist auf jeden Fall ein klares Signal in Richtung Berlin, damit die Lebensleistung von Frauen bei der Altersvorsorge endlich voll anerkannt wird und nicht durch eine willkürlich gezogene Grenze einige Frauen besser und andere Frauen schlechter dastehen lässt. Natürlich ist dieser Antrag nur ein zaghafter Anfang. Vielleicht sollten Sie sich hier in Sachsen ein Beispiel an Ihrer saarländischen Parteigenossin Christa Müller nehmen, die schon 2007 ein Erziehungsgehalt – wir nennen es bekanntlich Müttergehalt – gefordert hat.

Das ist wirkliche Konsequenz, die weit über die hier geforderte Vereinheitlichung der Kindererziehungszeiten in der Rentenberechnung hinausgeht, weil das nur der erste Schritt in die richtige Richtung ist. Was weiterhin fehlt, ist eine gesellschaftliche Anerkennung der Lebensleistung von Müttern und Rentenmodelle, die sich an der heutigen und zukünftigen Lebenssituation von Müttern

orientieren. Hier fehlt es Ihnen leider noch an eigenen Konzepten und Ideen für eine wirkungsvolle Familienpolitik, die Antworten auf den demografischen Wandel bietet.

Deshalb präsentieren wir Ihnen morgen unser Konzept für eine Mutterrente, die noch weitergeht als Ihr Vorschlag heute und die sich an der Realität und den Lebensumständen unserer Mütter orientiert. Wir werden heute Ihrem plakativen Antrag zustimmen. Wenn es Ihnen wirklich um eine Verbesserung der Situation der Mütter geht, um eine Anerkennung ihrer Erziehungsleistung und um die Vermeidung von Altersarmut, können Sie das bei unserem Antrag morgen gern ebenfalls tun.

(Beifall bei der NPD – Heike Werner, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Frau Werner, Sie möchten vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen? – Ist das richtig?

Ja, gern.

Das dürfen Sie; bitte.

Ich möchte nur richtigstellen, dass ganz sicher dieser Antrag nicht von der NPD hätte gestellt werden können. Natürlich geht es uns hier um Mütter und Väter. Bei der NPD hätte jetzt wahrscheinlich gestanden: „die deutsche Mutter“. Das lehnen wir ganz entschieden ab. Wir möchten gern, dass Mütter und Väter gemeinsam die Möglichkeit haben, Kinder in die Welt zu setzen, zu erziehen, zu betreuen, dass Vereinbarkeitsregeln usw. für Mütter und Väter geschaffen werden. Wir hätten eher erwartet, dass Sie den Antrag ablehnen. Das wäre wahrscheinlich folgerichtig gewesen.

(Beifall bei den LINKEN)

Frau Schüßler, möchten Sie auf die Kurzintervention antworten? – Das kann ich nicht erkennen. Ich kann auch nicht erkennen, dass es Wortmeldungen in einer zweiten Runde gibt. Ich frage Frau Staatsministerin. – Frau Staatsministerin Clauß, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Forderung dieses Antrages ist alles andere als neu. Das hat auch noch einmal die Debatte verdeutlicht. Sie wird innerhalb der CDU von uns Frauen schon lange diskutiert und spielt auch in der derzeitigen rentenpolitischen Debatte rund um das Thema Altersarmut eine wichtige Rolle. Inzwischen haben sich auch andere Fraktionen und andere Parteien ebenfalls dort eingeklinkt.

Kindererziehungszeiten sind Leistungen, die Anerkennung und Respekt verdienen, und sie dürfen nicht zu Altersarmut führen. Darüber sind wir uns alle einig. Deshalb wird in den Regierungsfraktionen auf Bundes

ebene derzeit auch intensiv diskutiert, ob und wie man Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung noch besser würdigen kann als bisher.

Zuletzt hat die Fraktion der CSU für Neurentner eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, vorgeschlagen. Aus familienpolitischer Sicht ist dieses Anliegen nachvollziehbar und wird grundsätzlich von der Staatsregierung unterstützt.

Der vorliegende Antrag hat sehr wohl dieselbe Zielrichtung, und dazu verschließt sich die Staatsregierung den mit dem Antrag verbundenen Forderungen einer rentenrechtlichen Gleichbehandlung für Kindererziehungszeiten für vor und nach 1992 geborene Kinder nicht. Allerdings lassen sie den Aspekt der Finanzierung und auch der Finanzierbarkeit vollkommen außer Acht.

So wird noch zu diskutieren sein, ob lediglich Neurentner oder auch Bestandsrentner für ihre vor 1992 geborenen Kinder drei Entgeltpunkte gutgeschrieben bekommen sollen. Das entspricht ungefähr 50 Euro im Monat. Bei Einbeziehung von Bestandsrentnerinnen und -rentnern würden die Gesamtkosten circa 13 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Ich bin grundsätzlich trotz der damit verbundenen hohen Kosten für die Einbeziehung der Bestandsrentnerinnen und -rentner. Damit würde auch die Erziehungsleistung der DDR-Geschiedenen, die ihre Kinder zu Hause betreut haben, angemessen honoriert.

Aber diese sogenannte versicherungsfremde Leistung dürfte aus Sicht der Staatsregierung nicht den Beitragszahlern aufgebürdet werden. Ich halte es für unumgänglich, dass die Finanzierung einer solchen Leistung aus dem allgemeinen Steueraufkommen erfolgt.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich erinnere erneut noch an einen anderen Aspekt. Nicht nur Frauen, die ihre Erwerbsarbeit längere Zeit aufgrund von Kindererziehung unterbrochen oder reduziert haben, können von künftiger Altersarmut betroffen sein. Gerade hier bei uns in Ostdeutschland sind vor allem Langzeitarbeitslosigkeit, langjährige Arbeit im Niedriglohnsektor oder auch Soloselbstständigkeit ebenfalls Risikofaktoren.

Ich bin überzeugt, wir müssen das Thema Altersarmut in seiner Gesamtheit anpacken und nicht lediglich für Teilaspekte Lösungen finden. Die Staatsregierung wird sich weiterhin aktiv in die Diskussionen einbringen. Dabei wird sie eine rentenrechtliche Gleichbehandlung von Erziehungszeiten vor und nach 1992 unterstützen. Voraussetzung dafür ist aber deren Finanzierbarkeit.