Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor in der Drucksache 5/10252. Frau Junge, ist dieser nach Ihrem Redebeitrag eingebracht oder wünschen Sie noch einmal das Wort? – Sie wünschen das Wort. Bitte sehr.
KommZG zu streichen. Ich habe heute keinerlei Antwort auf die Fragestellung bekommen, warum die Einschränkung hinsichtlich der Verwaltungsverbände und -gemeinschaften passiert. Es gibt keine Information, auch nicht seitens des jetzt amtierenden Ministers, dass man sagt, warum man diese Kooperationshoheit so maßgeblich einschränkt. Deswegen lehnen wir das ab. Das hatte ich ja in meiner Rede gesagt.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darum werben, dass die Kooperationsformen eigentlich auf der kommunalen Ebene erweitert werden müssen. Weil wir jetzt größere Gemeindestrukturen haben, müssen wir eine andere Form der Kooperation ermöglichen. Wir schränken das jetzt um 50 % per Gesetz ein. Ich halte das für einen schwerwiegenden Eingriff und appelliere deshalb noch einmal an alle Abgeordneten, den Artikel 1 komplett zu streichen.
Die Diskussion in der Gesamtdebatte mit dem Verwaltungshelfer ist völlig unklar. Herr Kupfer, ich weiß, dass Sie für den Innenminister amtieren, sodass Sie die Frage, die wir kurzfristig im Innenausschuss gestellt haben, nicht beantworten konnten. Diese wurde auch bis zum heutigen Tag nicht beantwortet: ob der Verwaltungshelfer nicht eigentlich der Beliehene ist und diese Aufgabenverlagerung eine Art Privatisierung nach außen darstellt. Wir halten dies für einen schwerwiegenden Eingriff, weil es eine schwierige rechtliche Materie ist. Die Spitzenverbände sind aus meiner Sicht zu dem Thema nicht angehört worden, weil wir einen Tag vor der Innenausschuss
Wir hatten im Innenausschuss eine heftige Debatte. Hier wurde die Formulierung des Verwaltungshelfers noch einmal inhaltlich geändert. Aber die rechtlichen Fragen und Probleme sind geblieben. Zuvor hatten wir gesagt, dass wir eine Rücküberweisung möchten, die Sie aber nicht genehmigt haben. Deshalb sind wir für Streichen, weil wir die Folgen für die kommunale Ebene nicht erkennen können, welche Auswirkungen dieser Paragraf für die kommunale Ebene hat. Deshalb bitte ich, Artikel 4a zu streichen und unserem Änderungsantrag zu folgen.
Meine Damen und Herren! Der Änderungsantrag ist eingebracht. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist der Fall. Wollen Sie vorkommen, Herr Hartmann? – Nein. Mikrofon 5. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden diesen Änderungsantrag ablehnen. Zum einen möchte ich noch einmal grundsätzlich voranschicken: Entweder man hat Richtlinien für die Gebietsentwicklung oder man hat sie nicht, und dann muss man sich daran halten.
Zum Zweiten: Ganz so, wie jetzt die Opposition hier mit dem Thema Verwaltungshelfer umgeht, ist es in der Tat nicht. Ich verweise auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 23. Februar 2012 hinsichtlich des Einsatzes von Verwaltungshelfern und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, eine entsprechende gesetzliche Regelung vorzunehmen. Das war also insoweit der Hinweis, der auch in diesem Gerichtsurteil zu lesen war. Dem folgen wir. Das ist auch im Interesse der Kommunen und insoweit setzen wir etwas um, was folgerichtig umzusetzen ist, und lehnen den Antrag logischerweise ab.
Ich möchte Herrn Bandmann noch kurz ergänzen. Die Praxis hat in den vergangenen Wochen gezeigt – das steht auch in den Grundsätzen drin, über die Herr Hartmann gerade schon gesprochen hat –, dass sich sowohl Verwaltungsgemeinschaften als auch Verwaltungsverbände in der Praxis doch relativ schwierig gestalten, und deswegen haben wir uns entschieden, diese künftig nicht mehr zuzulassen – weder die Erweiterung noch die Neugründung der beiden. Dazu
stehen wir, das haben wir beschlossen und deswegen setzen wir das mit diesem Gesetz auch entsprechend um.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Ich lasse über die Drucksache 5/10252, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, abstimmen. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich das anzuzeigen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 5/10162. Wer der Überschrift zustimmen möchte, den bitte ich das anzuzeigen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen ist der Überschrift mehrheitlich entsprochen worden.
Wir kommen zu Artikel 1, Änderung des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Auch Artikel 1 ist bei zahlreichen Stimmen dagegen mehrheitlich angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2, Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dagegen ist dem Artikel 2 mehrheitlich entsprochen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2a, Änderung der Sächsischen Landkreisordnung. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Dem Artikel 2a ist einstimmig entsprochen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 3, Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dagegen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 3 mehrheitlich entsprochen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 4, Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen ist dem Artikel 4 entsprochen worden.
Ich lasse nun abstimmen über Artikel 4a, Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Bei zahlreichen Stimmen dagegen ist dem Artikel 4a mehrheitlich entsprochen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 5, Änderung der Verordnung des Staatsministeriums des Innern
zur Durchführung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und keinen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 5 entsprochen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 5a, Neubekanntmachung des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Danke sehr. Bei Stimmen dagegen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 5a entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 6, Inkrafttreten. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist dem Artikel 6 mehrheitlich entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen, Drucksa
che 5/8276, in der Fassung des Innenausschusses, Drucksache 5/10162, in der Fassung der 2. Lesung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich das anzuzeigen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist dem Gesetzentwurf entsprochen worden und damit ist dieses Gesetz beschlossen.
Herr Präsident! Ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten vornehmen. Ich habe diesem Gesetz zugestimmt,
unter anderem auch deshalb, weil wir mit dem in Diskussion befindlichen Verwaltungshelfer ausdrücklich den Wunsch des Sächsischen Städte- und Gemeindetages realisiert haben. Es war eine ausdrückliche Bitte des Städtetages, dass diese Regelung in § 4 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes aufgegriffen wird. Das ist durch diesen Gesetzentwurf realisiert worden und der Zwischenruf von der Linksfraktion, wir würden hier in die kommunale Hoheit eingreifen, ist deshalb hinfällig. – Danke schön.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage Sie, Herr Petzold: Wünschen Sie das Wort? – Auch das kann ich nicht feststellen.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz über die Landesregulierungsbehörde, Drucksache 5/9710, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Drucksache 5/10121. Änderungsanträge liegen keine vor, sodass wir mit der Abstimmung per Gesetzesvorlage beginnen können.
Ich rufe auf die Abstimmung über die Überschrift mit Fußnote. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich das anzuzeigen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? –