Protocol of the Session on September 26, 2012

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dabei spreche ich noch nicht von den Aufgaben, die der Datenschutzbeauftragte angesprochen hat, welche auf ihn zukommen würden, wenn die europäischen Datenschutznovellen tatsächlich geltendes Recht werden würden.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Thomas Jurk, SPD)

Auch im öffentlichen Datenschutzbereich besteht kein Grund zur Entwarnung. Meine Vorredner haben es schon mehrfach angesprochen. Der Datenschutzbeauftragte hat in der Tat gelobt, dass in den sächsischen Behörden ein deutlich gesteigertes Datenschutzbewusstsein und eine Datenschutzsensibilität eingetreten ist. Dennoch sollte uns

das nicht davon abhalten, auch hier weiterhin Aufmerksamkeit walten zu lassen und weiterhin in Richtung Weiterbildung und Datenschutzsensibilität zu wirken.

Ich greife hier nur den von uns und auch von der Kollegin Bonk immer wieder angeführten Umgang mit polizeilichen Datenbanken heraus – ein altes Thema. Ich erinnere nur daran, dass das PASS als zentrale polizeiliche Verbunddatei jahrelang ohne Rechtsgrundlage betrieben wurde. Jetzt wurde zwar formal eine Rechtsgrundlage im Polizeigesetz geschaffen, allerdings ohne jede materiellrechtliche, bürgerrechtsfreundliche Einhegung und ohne jegliche Verfahrensvorschrift in jedwedem Sinne. Unsere Änderungsanträge, die wir damals hier im Plenum eingebracht haben, haben Sie wie üblich weggewischt. Deswegen, Herr Kollege Biesok, kann ich Ihrer durchaus kritischen und nachdenklichen Rede nicht allzu viel Glaubwürdigkeit abgewinnen.

Dankenswerterweise hat der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht offenbart, welch seltsame Auffassungen es beim Thema Datenschutz bei der Polizei doch noch gibt. So dokumentiert er doch beispielsweise, dass bei der Polizei vertreten wurde, dass ein Abruf nicht deshalb unbefugt sein könne, wenn er aufgrund der Zugriffsrechte technisch möglich sei. Wenn eine solche Auffassung bei der sächsischen Polizei besteht, dass das, was technisch möglich sei, auch rechtmäßig sein müsse, dann glaube ich allerdings, dass dort in der grundrechtlichen Ausbildung der sächsischen Polizei noch einiges zu tun ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Herr Schurig hat daraufhin jährliche Belehrungen angeregt. Das SMI hat nach eigenen Angaben auch darum gebeten, dass dies getan werde. Darüber freuen wir uns, aber eigentlich würden wir erwarten, dass das von der Ministeriumsspitze selbst in die Hand genommen wird. An diesem kleinen Beispiel sieht man eben das, was man auch immer an den großen Beispielen sehen kann – ich erwähne nur das Stichwort Handygate –, dass das Grundrechtsbewusstsein, die Grundrechtssensibilität bei den sächsischen Ermittlungsbehörden und Polizeibehörden nicht ausreichend vertreten ist.

Ich greife hier aus dem großen Komplex Handygate, den wir auch noch einmal hätten aufgreifen können, nur eine Sache heraus, die mich immer noch besonders empört. Wenn die Staatsanwaltschaft Dresden offiziell in ihrer Erwiderung, die der Datenschutzbeauftragte dankenswerterweise in seinem Bericht zitiert hat, allen Ernstes behauptet, dass ein Einschüchterungseffekt nicht von der massenhaften Handydatenüberwachung ausgehen könne, weil es die Betroffenen gar nicht mitbekommen hätten, dann zeigt das eine bodenlose Grundrechtsvergessenheit, die ihresgleichen sucht. Ich rede gar nicht davon, dass das der expliziten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und auch des sächsischen Verfassungsgerichtshofes widerspricht.

Nein, meine Damen und Herren, der Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, für den wir ihm wirklich

herzlich dankbar sein müssen, hat uns wieder einiges vor Augen geführt, was hier im Freistaat Sachsen faul ist. Da nützt es nichts, wenn wir ihm alle so nett danken – darin sind wir uns einig –, sondern es müssen auch Taten folgen – auf gesetzlicher, aber auch auf personeller Ebene. Ich sage es Ihnen: Wir sehen uns im Dezember wieder und dann werden wir abrechnen, ob Sie tatsächlich den Datenschutz ernst nehmen oder nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Die NPDFraktion; Herr Dr. Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir als NPD-Fraktion sind mit der Arbeit des Datenschutzbeauftragten zufrieden. Herr Schurig, wir möchten uns bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern bedanken. Ob der fortgeschrittenen Zeit und den mit der Rede verbundenen Wiederholungen möchte ich meinen Beitrag zu Protokoll geben.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Minister, möchten Sie sprechen? – Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Vertretung des Sächsischen Staatsministers des Innern gebe ich dessen Wortbeitrag zum Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten, dem ich noch einmal ausdrücklich danken möchte, zu Protokoll.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Damit können wir die erste Drucksache beschließen. Als Erstes stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 5/10163, ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe Einstimmigkeit und damit ist der Drucksache zugestimmt.

Ich rufe den dazugehörigen Entschließungsantrag, Drucksache 5/10258, auf. Herr Lichdi, Sie möchten ihn gern einbringen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte kurz verweisen, dass wir in unserem Entschließungsantrag zum öffentlichen Bereich eine allgemeine Opt-Out-Regelung im Meldegesetz fordern, dass wir strengere Vorschriften beim Outsourcing von Daten an Private fordern, dass wir die Speicherpraxis in polizeilichen Datenbanken datenschutzfreundlicher

ausgestalten wollen und dass wir uns insbesondere gegen

die Einrichtung einer Sperrinfrastruktur, Stichwort

Schultrojaner, wenden.

Wer möchte zum Entschließungsantrag sprechen? – Frau Abg. Bonk, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu einigen wenigen Punkten zum Entschließungsantrag zum nicht öffentlichen Bereich etwas sagen.

(Internes Gespräch zwischen den Abg. Julia Bonk, DIE LINKE, und Johannes Lichdi, GRÜNE)

Wir sind noch beim öffentlichen Bereich. Würden Sie sich bitte mit mir unterhalten? Das wäre freundlich.

Ich will zum öffentlichen Bereich auch etwas sagen.

(Zurufe von der CDU: Meine Herr‘n!)

Gut, dann bitte.

Genau. Wir unterstützen ganz ausdrücklich die Untersetzung, dass gerade bei der Personalausstattung dem gewachsenen Aufgabenhorizont

entsprochen werden muss.

Ich bin in meinem Redebeitrag darauf eingegangen. Dem möchte ich noch etwas hinzufügen. Mit dem Entschließungsantrag wird auf einige Problemlagen besonders hingewiesen, die zum Glück schon abgestellt worden sind, zum Beispiel mit der fehlenden Verpflichtung auf das Meldegeheimnis.

Gerade beim Bezug auf die polizeilichen Datenbanken ist es nötig, neben der Belehrung, die schon mit dem Bericht angekündigt worden ist – Kollege Lichdi ist eben darauf eingegangen –, für Klarheit zu sorgen, weil nicht alles, was technisch möglich ist, auch rechtens ist. Es ist absolut nötig, dass in der technischen Architektur nachgebessert wird und die Polizistinnen und Polizisten, zum Beispiel durch eine Kodifizierung der Abfragegründe, darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie nicht einfach so Personendaten abfragen können, sondern dass es dafür einen rechtlichen Rahmen gibt. Um zu praktischen Konsequenzen zu kommen, ist es gut, dies zu beschließen. Das unterstützt meine Fraktion.

Sie haben die Möglichkeit, die allgemeine Anerkennung in einem Beschluss münden zu lassen. Das werden Sie leider wie immer nicht machen. Damit entgeht dem Haus die Chance, sich nach all den Debatten, die besonders in dem Berichtszeitraum gelaufen sind, hinter den Datenschutzbeauftragten zu stellen. Sie könnten das auch punktweise tun, indem Sie sich zum Beispiel auf Punkt I beziehen. Das wäre eine sachliche Auseinandersetzung. Schade, dass Sie das wieder versäumen werden.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Biesok, bitte.

Frau Präsidentin! In Anbetracht der Zeit möchte ich nur zu zwei Punkten Stellung nehmen, weshalb wir dem Antrag nicht zustimmen werden.

Erstens. Wir haben in Punkt II Nr. 1 eine Aufforderung an die Staatsregierung, die sich auf ein bislang geltendes Gesetz bezieht. Dieses Gesetz hat die Staatsregierung zu vollziehen. Wenn wir ein anderes Meldegesetz haben, haben wir eine andere Situation. Welche Position wir dazu haben, wurde von uns schon deutlich gemacht.

Zweitens. Ich habe sehr große Schwierigkeiten mit Punkt II. Nr. 5. Hierbei geht es um die Initiativen, die vom Datenschutzbeauftragten kommen, und die Forderung, dass die Staatsregierung diese umsetzen müsse, um bei Bundesratsinitiativen das einbringen zu können. Für mich ist der Rat des Datenschutzbeauftragten ein sehr wichtiger Rat, der in eine politische Gesamtabwägung einbezogen werden muss. Aber die Entscheidung müssen immer noch die Parlamente bzw. bei Verwaltungsvorschriften die Regierung treffen. Es ist eine Meinung unter vielen, die abgewogen werden muss. Deshalb kann ich keine generelle Verpflichtung aussprechen, immer nach dem Votum des Datenschutzbeauftragten zu gehen.

Herr Lichdi noch einmal zu diesem Entschließungsantrag? – Bitte.

Ich muss auf den Kollegen Biesok eingehen. Nach dem geltenden Melderecht ist die Weitergabe von Daten an private Dritte eine Ermessensentscheidung. Von daher könnte man natürlich diese Ermessensentscheidung einheitlich so auslegen, dass allgemein eine Opt-Out-Regelung vorgesehen wird.

Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Wenn das nicht der Fall ist, lasse ich über den soeben eingebrachten Entschließungsantrag abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir stimmen nunmehr über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 5/10180 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ist jetzt irgendetwas schiefgegangen?

(Unruhe im Saal)

Frau Präsidentin, ich glaube, das haben wir schon gemacht. Sie müssten jetzt den Entschließungsantrag Nr. 2 Drucksache 5/10259 aufrufen.

Nein, wir hatten vorhin über den ersten Teil abgestimmt, und dazu habe ich den entsprechenden Entschließungsantrag aufgerufen. Jetzt habe ich über den zweiten Teil abgestimmt und rufe nun den nächsten Entschließungsantrag auf.

(Zuruf von der CDU: Korrekt!)