Vergleiche § 17 Abs. 3 Schulordnung Gymnasien; ich muss nachschauen, denn er wurde geändert, aber es ist korrekt. Darunter steht weiter – Sternchen, dann kommen die Fremdsprachen –: „Für diese Fremdsprache sind maximal 28 Plätze vorhanden.“
„Übersteigt die Anzahl der Interessenten einer Fremdsprache die vorhandene Platzkapazität, so ist ein Losverfahren möglich. Dies ist ein sachgerechtes Verfahren, welches durch das ihm zugrunde liegende Zufallsprinzip eine willkürfreie Verteilung der Plätze gewährleistet und die Gleichbehandlung der Bewerber sicherstellt.“ Vergleiche Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss aus dem Jahr 2006.
Entschuldigung, aber mehrere Gerichtsurteile wurden hier vorhin zitiert. Ich stelle mich nicht hierhin und sage: Das ist toll und das ist ein gutes Verfahren. Aber ich betone ganz deutlich: Der Weg kann nicht darin liegen, dass wir in einer Verwaltungsvorschrift oder in einer Schulordnung an dieser Stelle einen Rechtsanspruch manifestieren. Im Übrigen ist dieser Tagesordnungspunkt ein wunderbarer Übergang vom vorherigen Tagesordnungspunkt.
Einerseits wollen Sie Schulen mit weniger Kindern ermöglichen, als es auch von Qualitätsstandards – vom Angebot an Fremdsprachen, Profilen und Leistungskursen an Gymnasien – her sinnvoll ist. Wenn es andererseits im nächsten Tagesordnungspunkt darum geht, dann wollen Sie Rechtsansprüche festschreiben. Der Weg kann in meinen Augen nur ein anderer sein, den ich gleich skizzieren werde.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Wir stehen hier vor einem Problem, und das ist, denke ich, gerade an den Beispielen, die wir im vorletzten Schuljahr schon am Bertolt-Brecht-Gymnasium hatten, sehr deutlich geworden. Dazu will ich noch einmal deutlich sagen: Dass diese Schüler per Gerichtsentscheid noch in die Klassen gekommen sind, hängt einzig und allein damit zusammen, dass die Schulkonferenzen vor Ort beschlossen haben, dass mehr als 28 Kinder in den Klassen sitzen dürfen. Ansonsten hätte sich das oberste Gericht im Freistaat Sachsen, das Verwaltungsgericht, gegenüber dem Schulgesetz rechtswidrig verhalten. Das wird wohl kaum das OVG getan haben. Es steht im Schulgesetz, dass maximal 28 Kinder in einer Klasse sitzen dürfen. Der Klassenteiler liegt bei 28. Es ging um den 29. Schüler, der dann in der Klasse gesessen hätte.
Ich will Ihnen nur kurz die Zahlen nennen, damit Sie verstehen, warum ich hier stehe und sage, wir haben an dieser Stelle ein Problem, welches wir lösen müssen. Im Schuljahr 2009/2010 hatten wir an acht Gymnasien Losverfahren, im Schuljahr 2010/2011 an sieben Schulen, im Schuljahr 2011/2012 bereits an 23 Schulen und im jetzt laufenden Schuljahr an 24 Schulen von
Im Profilbereich scheint es zumindest in dieser Art und Weise keine Probleme zu geben. Wir haben ein Problem und wir müssen es lösen.
Der Vorschlag kann aus meiner Sicht nur der sein – und das ist im Prinzip auch der Vorschlag, den sich die Schulleiter wünschen –, dass sich die Eltern nicht zu 100 %, aber zumindest zu 99 % bei Einschulung in Klasse 5 verpflichtend entscheiden, welche zweite Fremdsprache ab Klasse 6 gelernt werden soll. Wenn der Schulleiter schon 36 oder 56 Kinder hat, die Französisch lernen wollen, und dann kommt das 60. Elternpaar und will sein Kind ab Klasse 6 auch noch Französisch lernen lassen, dann ist es dem Schulleiter möglich, den Eltern zu sagen: Bitte schicken Sie Ihr Kind in eine andere Schule, denn bei mir ist Französisch ab Klasse 6 schon belegt.
Hören Sie doch erst einmal zu, Frau Falken! – Das soll nicht heißen, dass man in Klasse 5 vielleicht doch noch einmal tauschen könnte. Einer will jetzt vielleicht doch Russisch und ein anderer Französisch lernen und es findet ein Tausch statt.
Herr Meschke vom Bertolt-Brecht-Gymnasium wünscht sich diese Änderung der Schulordnung sehnlichst. Ich weiß auch, dass sich die Bildungsagentur in Dresden, wo es die größten Losprobleme gibt, diese Regelung sehnlichst wünscht, dass die Entscheidung darüber, welche zweite Fremdsprache ab Klasse 6 gelernt werden will, bereits bei Einschulung verbindlicher als bisher angegeben wird. Denn bisher steht in der Ordnung, dass die Entscheidung, welche Fremdsprache ab Klasse 6 gelernt werden soll, in Klasse 5 gefällt wird. Unser eigentliches Problem ist, dass wir Kinder nach Klasse 5 im Zweifel wieder aus ihren Klassen herausnehmen und dass diese dann an andere Schulen gehen.
Ich habe es selbst erlebt. Ich wollte nicht der einzige Junge in einer 21-Mädchen-Klasse in Latein ab Klasse 8 sein und habe die Schule gewechselt, um an einer anderen Schule ab Klasse 8 – damals war die dritte Fremdsprache ab Klasse 8 – Spanisch lernen zu können. Logischerweise wünschen wir uns nicht, dass die Klassen nach einem Schuljahr, nach Klasse 5, wieder getrennt werden. Aber den Mut müssen wir jetzt aufbringen – darin sind wir uns, denke ich, mit Frau Kurth einig –, die entsprechenden Änderungen an der Schulordnung vorzunehmen.
Das heißt aber nicht, dass es darum geht, einen Rechtsanspruch zu formulieren. Darum geht es nicht, sondern es geht darum, das Ganze so handhabbar zu gestalten, dass es sowohl für die Schulleiter eine Planungssicherheit als auch für die Kinder und deren Eltern die Wahlmöglichkeit gibt und Ehrlichkeit gewahrt wird.
Deshalb können wir dem Antrag, einen Rechtsanspruch in die Schulordnung hineinzuformulieren, nicht zustimmen.
Wir werden uns aber – das habe ich jetzt deutlich gemacht – diesem zunehmenden Problem stellen, und ich hoffe, dass wir die Schulordnung an dieser Stelle in Kürze ändern können.
(Beifall bei der CDU – Dr. André Hahn, DIE LINKE: Wir müssen mehr Lehrer einstellen! – Annekathrin Giegengack, GRÜNE, steht am Mikrofon.)
Frau Falken ist die nächste Rednerin für die Fraktion DIE LINKE. – Frau Falken, bitte, einen kleinen Moment. Frau Giegengack möchte eine Kurzintervention vornehmen. Es ist zwar schon spät, aber ich möchte Frau Giegengack gern die Gelegenheit dafür geben.
Danke, Herr Präsident! Ich habe eine Nachfrage. Das ist schön zu hören, und ich wäre sehr offen für diesen Vorschlag, der jetzt aus der CDU-Fraktion gekommen ist. Ich möchte gern nachfragen, warum das nicht erfolgt ist. Die Schulordnung – deshalb bringen wir jetzt unseren Antrag ein – ist novelliert worden und seit 01.08. dieses Jahres neu in Kraft. Warum wurde das nicht aufgenommen?
Ich bin nicht die Staatsregierung und kann nur auf das antworten, was ich weiß. Die Novellierung der Schulordnung für Gymnasien ist nicht innerhalb von drei Tagen gemacht worden, es war ein längerer Prozess. Ich weiß, dass es das Theater am Bertolt-Brecht-Gymnasium in Dresden gegeben hat und sich zu dieser Zeit die Schulordnung in der Endphase der Novellierung befand. Ich habe damals mehrfach darauf hingewiesen. Sie können sich bestimmt vorstellen, dass es auch Leute gibt, die meinen Vorschlag hierzu nicht so gut finden, sodass ich nur sagen kann, dass sich das Problem von Jahr zu Jahr verschärft. Spätestens jetzt muss auch die Ministerialverwaltung einsehen, dass hierzu Handlungsbedarf besteht.
Vielen Dank, dass Sie die Kurzintervention möglich gemacht haben. – Sie haben nun das Wort, Frau Falken.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Entscheidungen in diesem Bereich müssen getroffen werden, darüber sind wir uns sogar einig. Es ist schön, Herr Schreiber, dass Sie das so deutlich formuliert haben.
Ich möchte an einem anderen Punkt ansetzen. Schülerinnen und Schüler und natürlich auch die Eltern wählen ein Gymnasium ab der 5. Klasse – freie Schulwahl – und an diesem Gymnasium gibt es die entsprechenden Sprachen. In der Regel ist es so, dass Eltern nicht eine zusätzliche Sprache wollen oder einfordern, sondern die Sprachen,
die an der Schule existieren. Das heißt, sie gehen nicht über das Maß hinaus. Wir wollen einmal versuchen, uns in diesem Rahmen zu bewegen.
In dem Rahmen, in dem die Schule Sprachen anbietet, muss es nach unserer Auffassung möglich sein und dafür einen Rechtsanspruch geben, dass die Schüler zwischen den Sprachen wählen können, die an dieser Schule angeboten werden, und zwar unabhängig davon, wie viel Schüler das sind.
Eine Sprache zu lernen, ist eine Entscheidung für das ganze Leben. Das ist doch keine Entscheidung, die man trifft, gerade so wie man lustig ist. Es gibt Familien, die darüber ernsthaft beraten, welche Sprache ihre Kinder lernen sollen. Dann ein Verfahren anzuwenden, bei dem Schülerinnen und Schüler losen müssen, welche Sprachen nun gerade für sie geeignet oder nicht geeignet sind, halten wir für nicht akzeptabel. Wenn die Klassengröße überschritten wird – 28, Sie haben es genannt –, dann muss ich eine neue Klasse bilden. Im Übrigen möchte ich ganz deutlich sagen: Mit 28 Schülern und einem Anfangsunterricht in Sprachen ist das eigentlich sowieso ein Unding. Das kann nicht wirklich funktionieren.
Jeder Sprachenlehrer erklärt Ihnen, dass das sinnvolle Lernen einer Sprache mit 28 Schülern fast nicht möglich und sehr, sehr schwierig ist. In diesem Fall wäre es nach meiner Auffassung sogar sinnvoll, die Klasse entsprechend zu teilen, wenn sie diese Größe erreicht hat.
Ich möchte trotzdem meine Enttäuschung zum Ausdruck bringen, Frau Giegengack. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass wir diesen Antrag im Ausschuss angehört hätten, um den Abgeordneten zu zeigen und zu erläutern, wie die Betroffenen darauf reagieren, welche Probleme die Betroffenen haben. Wir können das gar nicht so authentisch herüberbringen wie diejenigen, die in diesem System arbeiten. Wenn wir an Sprachgymnasien nicht die Möglichkeit bieten, dass die Schüler die Sprache lernen können und dürfen, für die sie sich entschieden haben, hat das für mich eine Dimension, die weit über das hinausgeht, was wir bisher erlebt und gehört haben. Das ist schade, aber vielleicht können wir es noch in irgendeiner Weise heilen. Die CDU-Kollegen hören sowieso nicht zu, wie Sie sehen. Sie sind ja fast gar nicht mehr da.
Meine Kollegen muss ich davon überhaupt nicht überzeugen. Meine Kollegen sind davon überzeugt, dass wir dieses System verändern müssen. Sie müssen doch überzeugt werden von dem, was hier im Antrag gestellt worden ist.
Für uns ist das Losverfahren nicht akzeptabel. Es kann für uns auch nicht sein, dass Eltern im Freistaat Sachsen zunehmend Ihre Rechte einklagen. Das bezieht sich nicht nur auf die Sprachen, sondern es ist inzwischen schon so, dass sich bei freier Schulwahl die Eltern einklagen müssen, dass sie die Schule wählen dürfen, die sie gern haben
möchten, obwohl es im Gesetz steht. Hier gibt es größeren Handlungsbedarf, den wir als LINKE klar unterstützen möchten. Wir wollen auch einen Rechtsanspruch und stimmen dem Antrag demzufolge zu.
Vielen Dank, Frau Falken. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abg. Dr. Stange. Sie haben das Wort, Frau Dr. Stange.
„Mit dem Blick auf die langfristige Absicherung des Physikunterrichts wurde festgelegt, die Einrichtung der Physikklassen an den Gymnasien quantitativ zu begrenzen bzw. den Umfang des Physikangebotes an einzelnen Gymnasialstandorten zu reduzieren.“ – Ende des fiktiven Zitats.
Sie haben wahrscheinlich mitbekommen, dass das Ersatz für das war, was Sie als Antwort bekommen haben, dass Sprachgruppen- und Fremdsprachenunterricht nicht mehr abgesichert werden können, weil nicht ausreichend Lehrkräfte vorhanden sind. Ich habe das deshalb an den Anfang gestellt, weil mir beim Durchlesen – ich habe ja mehrfach auf diese Anfrage die gleiche Antwort bekommen – deutlich wurde, dass wir in ein ganz großes Problem hineinschlittern, wenn wir mit dieser Argumentation zunächst bei den Sprachen mit einem Losverfahren arbeiten und sagen: Es können nur bestimmte Sprachen gewählt werden. In wenigen Jahren machen wir das vielleicht für die Naturwissenschaften wie früher für Kunsterziehung und Musik, denn dort haben wir eine ähnliche Situation. Bestimmte Angebote können nicht mehr in jeder Schule vorgehalten werden, weil die Lehrer fehlen. Das ist die gleiche Argumentation. Folgen Sie dieser einfach einmal.
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass wir zurzeit ein Problem haben, was die Fremdsprachenlehrer anbelangt, weil in den letzten Jahren nicht genügend ausgebildet worden sind. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Schülerinnen und Schülern, die eine Schule angewählt haben – Frau Falken hat das gerade gesagt –, die zum Beispiel ein Sprachenangebot von Französisch und Latein hat und die Eltern deswegen diese Schule angewählt haben, dann nicht die Möglichkeit gegeben wird, zwischen Französisch und Latein zu wählen. Wir haben mittlerweile bei 24 Gymnasien genau diese Situation, dass die Schüler nicht mehr wählen können und dass nach dem Losverfahren, also nach dem Zufallsprinzip, entschieden wird, welche zweite Fremdsprache gewählt wird.
Herr Schreiber, Sie haben vorhin Ihr eigenes Beispiel genannt. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, waren in Ihrer Klasse also 22 Schüler: 21 Mädchen und Sie. Das war ja eine tolle Situation, die wir heute nicht mehr haben. Heute könnten sie nicht so ohne Weiteres in die
7. Klasse eines anderen Gymnasiums wechseln. Wenn Sie sich einmal die Situation in Dresden und im Umland ansehen, werden Sie feststellen, dass die 7. Klassen mit 28 Schülern fast alle voll sind. Sie könnten also nicht mehr so einfach wechseln, sondern sie wären darauf angewiesen, in Ihrer Schule ein Sprachangebot zu haben.