Zweitens erkennen wir in dieser Erweiterung des Bildungszwecks einen gezielten Versuch, bestimmten sogenannten Bildungsträgern, die bei den parteinahen Stiftungen der einbringenden Fraktionen angesiedelt sind, also im Falle der SPD der Friedrich-Ebert-Stiftung und im Falle der GRÜNEN dem Weiterdenken-Bildungswerk der Heinrich-Böll-Stiftung, neue Aufgaben und somit wieder einmal neue Gelder zuzuschanzen – Gelder für linke Politpropaganda, die von den Unternehmen oder bei Zuschüssen vom Freistaat vom Steuerzahler aufgebracht werden müssen.
Hier schließen wir uns jenen Sachverständigen an, die in der Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen gesagt haben, dies könne nicht Sinn und Zweck von Bildungsfreistellung sein, die der beruflichen Qualifizierung dienen soll. Politische Aktivitäten sind, auch wenn sie als Fortbildung deklariert werden, Privatsache und gehören in den Bereich der Freizeit. Deshalb können wir den beiden Gesetzentwürfen nicht zustimmen.
Bleibt die Hoffnung, dass es vielleicht bei den Koalitionsfraktionen doch noch zu einem Umdenken in Sachen Bildungsfreistellung kommt, dann aber, bitte schön, ohne Kleingedrucktes für Konrad-Adenauer- und WilhelmKülz-Stiftung.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde aus den Reihen der Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Jawohl. Herr Staatsminister Morlok, bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich kurz darauf eingehe, warum die Staatsregierung Ihnen die Ablehnung der beiden Gesetzentwürfe empfiehlt, will ich versuchen, das von Kollegen Kind vorgetragene Beispiel hinsichtlich der Truckerfahrer, die – so habe ich es verstanden – in Italien unterwegs waren und in Staus stecken geblieben sind, sodass die Regale in den Supermärkten leer blieben, zu verstehen.
Ich habe Sie so verstanden: Wenn diese Truckerfahrer eine entsprechende politische Weiterbildung genossen hätten und besser über die Situation, über das Rechtssystem, das Gesellschaftssystem, aber auch die Mentalität der Italiener Bescheid gewusst hätten, wären sie nicht im Stau stecken geblieben und die Regale wären voll geblieben. – Wie das möglich sein kann, ist mir vollkommen schleierhaft.
Denn nach Ihren eigenen Angaben gibt es in Deutschland in zwölf Bundesländern Bildungsfreistellungsgesetze.
(Thomas Kind, DIE LINKE, mit erhobener Stimme: Machen Sie doch die Sache nicht lächerlich! Ich meine es ernst!)
Es gibt in zwölf Bundesländern, wie Sie es dargestellt haben, Bildungsfreistellungsgesetze, die auch die politische Weiterbildung ermöglichen, wo die Truckerfahrer durchaus in der Lage gewesen wären, dieses politische Weiterbildungsangebot zu nutzen. Jetzt denken Sie, wenn wir in Sachsen als 13. Bundesland ein solches Gesetz für die Trucker in Sachsen einführen würden, würden die Supermärkte in Italien nicht leer bleiben. Ich glaube – Herr Kind, das sehen Sie selber ein –, das ist ein bisschen weit hergeholt.
Die Probleme, sehr geehrte Damen und Herren, ergeben sich in den kleinen und mittleren Unternehmen. Das ist in der Debatte auch schon angesprochen worden. Die Kollegen von den GRÜNEN sind mit Ihrem Gesetzentwurf genau auf dieses Thema eingegangen, indem sie gesagt haben: Für Mitarbeiter von Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von neun und weniger sollen die Unternehmen einen Anspruch auf Quasi-Kostenerstattung haben. Das geht in die richtige Richtung.
Das Problem ist aber, dass es gerade in den kleinen Unternehmen oft nicht der finanzielle Verlust der Arbeitsleistung ist, der dann durch den Staat ausgeglichen wird, sondern es ist sehr oft das tatsächliche Fehlen am Arbeitsort, am Arbeitsplatz, weil in diesen kleinen Unternehmen die eine Funktion oft nur mit einer Person besetzt ist. Es stellt das Unternehmen schon vor dramatische Folgen, wenn diese eine Person, die genau diese Funktion ausübt, nicht da ist. Das schafft das Problem gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen, wenn quasi ein Rechtsanspruch eingeführt wird.
Wir brauchen diesen Rechtsanspruch aber nicht; das ist in der Debatte bereits deutlich geworden. Die Unternehmen im Freistaat Sachsen engagieren sich mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr stark im Bereich der Weiter- und Fortbildung. Die Unternehmen erkennen dieses Thema immer mehr für sich, weil es aufgrund der demografischen Entwicklung immer schwieriger wird, gute Leute an sich zu binden. Deswegen engagieren sich Unternehmen in der entsprechenden Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.
Die Bereitschaft von Unternehmen, Mitarbeitern Weiterbildung zu ermöglichen, sie selbst zu organisieren, zu veranstalten und zu bezahlen, wird auch immer mehr zu einem Argument, einen Arbeitsplatz in einem bestimmten Unternehmen zu suchen. Das sind genau die Mechanismen, die zu den richtigen Ergebnissen führen und die wir als Freistaat Sachsen gern unterstützen. Wir tun dies in zwei Richtungen: Wir unterstützen Unternehmen, die Weiterbildungsangebote unterbreiten, durch das einzelbetriebliche Förderverfahren, und wir unterstützen Mitarbeiter, die für sich eine Weiterbildung haben wollen, durch den Weiterbildungsscheck. An beiden Förderprogrammen haben im Freistaat Sachsen mittlerweile über 40 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilgenommen. Sie sehen, das wirkt richtig, wir kommen auch auf entsprechende Fallzahlen. Das heißt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Chance, sich mit unserer Unterstützung weiterzubilden. Über 60 Millionen Euro wurden für diese beiden Förderverfahren an Fördermitteln bewilligt. Wir werden diese Förderverfahren in den weiteren Jahren entsprechend fortsetzen. Die Vorschläge dazu haben wir mit dem Doppelhaushalt unterbreitet.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, Frau Kollegin Stange, wie Sie zu dem Ergebnis kommen, dass in dem nächsten Doppelhaushalt, also in den Jahren 2013 und
2014, nach dem Entwurf der Staatsregierung weniger Geld für diesen Bereich zur Verfügung stehen würde. Sie kennen die entsprechenden Regularien im Rahmen der EU, des ESF. Wir haben erhebliche Ausgabenreste aus den Vorjahren, die in der laufenden Strukturförderperiode abzufinanzieren sind. Da macht es sicherlich Sinn, in dem nächsten Doppelhaushalt für den einen oder anderen Ansatz nicht mehr so viel Geld bereitzustellen, weil wir die Ausgabenreste aus den Vorjahren noch haben. Sie kennen die Mechanismen.
Wenn man beides zusammenzählt, wird deutlich, dass in den beiden nächsten Jahren mehr Geld zur Verfügung stehen wird als in der Summe in den beiden laufenden Haushaltsjahren des jetzigen Doppelhaushalts. Also auch das Argument, die Staatsregierung würde hier kürzen, gilt mitnichten. Wir unterstützen die Weiterbildung. Wir unterstützen insbesondere die betriebliche Weiterbildung durch die Unternehmen und durch die Mitarbeiter mit unserem Förderverfahren und werden das auch in Zukunft fortsetzen.
Ich möchte auf die Anmerkung von Herrn Morlok reagieren. Herr Morlok, es gibt noch einen zweiten Topf. Das habe ich auch deutlich gesagt. Es geht um die öffentlich geförderte Weiterbildung,
die im Haushalt des Kultusministeriums verankert ist. Aber wir sprechen über die Weiterbildung insgesamt. Es tut mir leid, wenn die Mittel in zwei Einzelplänen eingestellt sind. Diese öffentlich geförderte Weiterbildung wird um eine weitere Million Euro gekürzt. Deswegen hatte ich Sie vorhin angesprochen, was die Volkshochschulen anbelangt, die gar nicht in Ihr Ressort gehören, auf die Sie aber in Ihrer Antwort bezüglich des Fachkräftemangels verwiesen haben. Die Volkshochschulen werden leider mit dem derzeit vorgelegten Doppelhaushalt weniger Geld zur Verfügung haben. Darauf hat sich meine Anmerkung bezogen.
Die Intervention ist angekommen. – Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich möchte Ihnen vorschlagen, über die Gesetzentwürfe in der Reihenfolge ihres Eingangs abzustimmen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Meine Damen und Herren! Da die Gesetzentwürfe in dem Fachausschuss keine Zustimmung fanden, stimmen wir ab über die Gesetzentwürfe der Fraktionen.
Zunächst ist das Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen (Sächsische Bildungs- freistellungsgesetz) aufgerufen, Drucksache 5/6323,
Wir kommen zur Abstimmung über die Überschrift. Wer zustimmen möchte, den bitte ich, das anzuzeigen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Stimmenthaltung. Zahlreiche Stimmen dafür, dennoch ist der Überschrift nicht zugestimmt worden.
Gut, dass Sie das richtiggestellt haben. – Wir kommen zur Abstimmung über § 1 – Bildungsfreistellung, Anspruchsberechtigte. Wer zustimmen möchte, zeige das bitte an. – Danke. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Enthält sich jemand? – Auch hierzu keine Enthaltung. Zahlreiche Stimmen dafür, dennoch nicht mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über § 2 – Anspruch auf Bildungsfreistellung. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Ich frage nach Enthaltungen. – Keine Enthaltungen. Zahlreiche Stimmen dafür, dennoch nicht mit Mehrheit angenommen.
Die Abstimmung zu § 3 – Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Enthaltungen? – Auch hierzu ist das gleiche Abstimmungsverhalten festzustellen und der § 3 ist nicht beschlossen.
Wir kommen zu § 4 – Bildungsfreistellungsentgelt, Verbot der Erwerbstätigkeit. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Auch der § 4 ist bei Stimmen dafür und ohne Enthaltungen nicht angenommen worden.
Wir kommen zu § 5 – Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hierzu keine Enthaltungen. Stimmen dafür, dennoch nicht angenommen.
§ 6 Ausgleich für Kleinbetriebe. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch keine Annahme des § 6.
§ 7 Bericht der Staatsregierung. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch keine Annahme des § 7.
§ 8 Inkrafttreten. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? –
Meine Damen und Herren! Da alle Einzelteile des Gesetzentwurfes nicht die Mehrheit erhalten haben, erübrigt sich eine Schlussabstimmung.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, Drucksache 5/6867, Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz für den Freistaat Sachsen. Auch hier liegen keine Änderungsanträge vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Überschrift zustimmen möchte, zeigt das an. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmen dafür, keine Stimmenthaltungen, damit mit Mehrheit abgelehnt.
Die Abstimmung zu § 1 Geltungsbereich. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch keine Annahme des § 1.
§ 2 Anspruchsberechtigte. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Die kann ich nicht sehen. Stimmen dafür, dennoch keine Annahme des § 2.