Protocol of the Session on September 26, 2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 62. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags.

Gleich zu Beginn gratuliere ich Herrn Kollegen Hippold ganz herzlich zum Geburtstag.

(Beifall des ganzen Hauses)

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Prof. Dr. Wöller, Frau Nicolaus, Herr Schowtka und Herr Colditz.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 5 bis 7 und 9 bis 13 festgelegt: CDU bis zu 126 Minuten, DIE LINKE bis zu 87 Minuten, SPD bis zu 54 Minuten, FDP bis zu 52 Minuten, GRÜNE bis zu 45 Minuten, NPD bis zu 45 Minuten, Staatsregierung 87 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Jetzt sehe ich an Mikrofon 2 eine Wortmeldung; Kollege Brangs.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die Tagesordnung der beiden Tage ansieht, stellt man fest, dass das ein Mammutprogramm ist, was wir uns auch heute vorgenommen haben. Wir haben uns deshalb noch einmal zu Tagesordnungspunkt 11 beraten und werden ihn von der heutigen Sitzung absetzen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf die Tagesordnung bringen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brangs. – Sie ziehen den Tagesordnungspunkt 11 erst einmal zurück und setzen ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf die Tagesordnung. Das würde die Tagesordnung zeitlich etwas entlasten.

Gestatten Sie, dass ich vor Eintritt in die heutige Tagesordnung noch einmal auf die 61. Sitzung vom 7. September zurückkomme. Dort wurde neben dem Haushaltsentwurf für 2013/2014 und dem Haushaltsbegleitgesetz auch das 8. Gesetz zur Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in 1. Lesung eingebracht und vom Plenum einstimmig in den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Mir liegt nun ein Schreiben des Vorsitzenden des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses vor, in welchem mir dieser mitteilt, dass dieser Ausschuss – gleichfalls einstimmig – darum gebeten habe, ihm diesen Gesetzentwurf ebenfalls zur Mitberatung zu überweisen.

Das Präsidium ist meinem Vorschlag gefolgt, Ihnen heute diese Bitte vor Eintritt in die Tagesordnung zur Entschei

dung vorzulegen. Ich darf darauf verweisen, dass es sich bei Überweisung um ein qualifiziertes Minderheitenrecht handelt. Nach § 44 Abs. 4 gilt eine Überweisung als beschlossen, wenn mindestens 25 von 100 der Mitglieder des Landtags dafür stimmen.

Ich frage also, ob mindestens 33 Abgeordnete diesen Überweisungsantrag, und zwar mit Handzeichen, unterstützen? – Das ist eindeutig der Fall. Damit gilt die zusätzliche Überweisung als beschlossen und der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss kann mit der Erarbeitung seiner Stellungnahme an den Haushalts- und Finanzausschuss beginnen.

Gestatten Sie mir abschließend dazu den Hinweis, dass offensichtlich auch Abstimmungen zur Überweisung im Plenum von vornherein auch von Fachpolitikern aufmerksam beobachtet werden sollten. Dabei sollte aber auch der Grundsatz unserer Geschäftsordnung eingehalten werden, wonach Gesetzentwürfe nur in begründeten Ausnahmefällen an mehrere Ausschüsse überwiesen werden sollen.

Meine Damen und Herren, ich blicke jetzt in die Runde. – Es gibt keine weiteren Anträge zur Tagesordnung. Soweit ist es schon. Gibt es nun noch Anträge oder nicht?

(Zuruf von der SPD: Der Präsident wünscht Anträge!)

Ich muss mich hier schon einmischen.

(Zuruf von der SPD)

Ja. Aber dann müssen sie ihn auch begründen.

(Heiterkeit bei der SPD)

Ich sehe, Frau Klepsch möchte an Mikrofon 1 einen Dringlichen Antrag einbringen.

Herr Präsident! Wir sind davon ausgegangen, dass Sie den Dringlichen Antrag aufrufen. Ich möchte ihn jetzt deshalb kurz einbringen. Vor einer Woche hat der Bundesfinanzhof ein Urteil vom 12.07. veröffentlicht. Es geht darum, dass dort festgestellt wurde, dass Träger von kommunalen Kindertageseinrichtungen körperschaftsteuerpflichtig seien. Wir sind der Meinung, dass dies dem Anspruch, für alle Kinder einen Kindertagesplatz zur Verfügung zu stellen, und der hoheitlichen Aufgabe an der Stelle, nämlich des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe der Kommunen, widerspricht. Wir wollen deshalb den Landtag beschließen lassen, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass das Körperschaftsteuergesetz entsprechend novelliert wird und alle Träger von Kindertageseinrichtungen – sowohl kommunale wie frei gemeinnützige Träger –, deren Einrichtungen innerhalb des Bedarfsplans der Kommunen sind, von der Körperschaftsteuer befreit werden.

(Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Frau Kollegin Klepsch, erstens: Sie müssen Ihren Dringlichen Antrag, hinter dem Ihre Fraktion steht, natürlich selbst einbringen – das haben Sie jetzt gemacht – und ihn gleich begründen, und Sie müssen – zweitens - vor allem die Dringlichkeit begründen.

Die Dringlichkeit ist damit begründet, dass das dort unklar geregelt ist und wir nur über den Bundesrat eine Gesetzesänderung herbeiführen können.

Alles klar, gut. Das war jetzt auch die Begründung der Dringlichkeit. – Jetzt kommt an Mikrofon 5 eine Gegenrede, vermute ich. Bitte.

Das ist richtig, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Ich stelle erst einmal fest, dass die Antragseinreicher keinerlei Gründe vorgetragen haben, weswegen dieser Antrag dringlich ist. Ich will aber noch einmal kurz darauf eingehen. Es ist bereits seit 2004 durch die Finanzverwaltung auf Bund-Länder-Ebene festgestellt worden, dass Kindertagesstätten keine hoheitliche, sondern eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Seit 2004 ist das also bekannt.

Seit 2003 gibt es eine ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu dieser Angelegenheit – wohlgemerkt: seit 2003. Wir haben es hier also mitnichten mit einer neuen Rechtsprechung oder gar mit einer Änderung obergerichtlicher Rechtsprechung zu tun. Wenn man es, was Kindertagesstätten betrifft, ganz genau nimmt, könnte man sogar auf die Entscheidung des Reichsfinanzhofs aus den Dreißigerjahren zurückgreifen, der schon in eine ähnliche Richtung argumentiert hat. Also, es ist nichts Neues hier in der Entwicklung.

Hinzu kommt, dass die Thematik hinsichtlich der Körperschaftsteuern für Kindertagesstätten ausreichend – sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene – diskutiert wurde. Unter anderem ist das Thema im Periodikum „Städte- und Gemeinderat 2005“, Nr. 5, Seite 41, Gegenstand gewesen. Es ist also zu den Kommunen entsprechend durchgestellt worden. Es gibt also keinerlei Gründe, weswegen hier eine Eilbedürftigkeit vorliegt, zumal ich in Erinnerung rufen möchte, dass die nächste Plenarsitzung bereits in drei Wochen stattfindet. Das hat man seit 2003 offensicht

lich seitens der LINKEN versäumt. Wenn es so ein wichtiges Thema ist, dann kann man sich bemühen, das in den nächsten drei Wochen hinzubekommen.

Letzte Anmerkung: Im überwiegenden Fall sind Kindertagesstätten defizitär und damit automatisch von der Körperschaftsteuer befreit. Auch das ist ein weiteres Indiz dafür, dass hier keine Dringlichkeit gegeben ist. Deswegen werden wir diesen Antrag auf Dringlichkeit ablehnen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP)

Das war die Gegenrede von Herrn Kollegen Piwarz zur Dringlichkeit des Antrags. – Ich würde jetzt noch eine weitere Fraktion zulassen. Herr Kollege Bartl. – Die Fraktion DIE LINKE hat die Dringlichkeit aus ihrer Sicht schon hinreichend begründet. Dabei habe ich sie erst dazu gebracht, dass sie überhaupt den Antrag einbringt. – Ich sehe, es gibt noch eine Wortmeldung an Mikrofon 7; Herr Müller.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Die NPD-Fraktion hat gestern über den Antrag der Fraktion DIE LINKE beraten. Sie steht inhaltlich auf dem gleichen Standpunkt wie DIE LINKE. Allerdings sehen wir auch keine Dringlichkeit und werden uns deshalb enthalten. Wir haben wirklich in drei Wochen die nächste Plenarrunde. Das ist ein kurzer Zeitraum, sodass es möglich ist, das bis zur nächsten Plenarsitzung im ordentlichen Geschäftsgang einzureichen und zu behandeln.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Ich denke, wir können jetzt über die Dringlichkeit des Antrags der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/10227, abstimmen. Wer die Dringlichkeit unterstützt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Es gab eine ganze Reihe von Enthaltungen, aber die Dringlichkeit des Antrags ist damit abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich sehe jetzt keine weiteren Anträge zur Tagesordnung. Die Tagesordnung ist damit beschlossen und wir können in unsere Tagesordnung eintreten.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den 2. Untersuchungsausschuss

gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes

Drucksache 5/10197, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Meine Damen und Herren! Nach § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von Untersuchungsausschüssen durch den Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen gewählt.

Mir liegt die Erklärung von Frau Julia Bonk vor, dass sie auf ihren Sitz als stellvertretendes Mitglied verzichtet. Mit dem vorliegenden Wahlvorschlag wird durch die Fraktion DIE LINKE beantragt, dieses Amt Herrn Thomas Kind zu übertragen.

Bei Wahlen findet nach § 104 unserer Geschäftsordnung geheime Abstimmung statt. Wenn kein Mitglied dieses Hohen Hauses widerspricht, kann aber durch Handzeichen abgestimmt werden. Ich frage also, ob jemand widerspricht. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit können wir zur offenen Abstimmung kommen.

Für eine Wahl sind mehr Ja- als Neinstimmen erforderlich. Wer dem Vorschlag aus Drucksache 5/10197 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Damit ist

Herr Thomas Kind als stellvertretendes Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses gewählt.

Ich frage jetzt den Gewählten: Herr Kollege Kind, nehmen Sie die Wahl an?

Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.