Protocol of the Session on July 12, 2012

Andere Bundesländer sind uns mit solchen Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzen schon vorausgegangen, zum Beispiel Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg. In Baden-Württemberg geschah es übrigens noch unter der schwarz-gelben Koalition; Sie können ja nachfragen. Hier hatten auch CDU und FDP erkannt, dass es im Vorfeld der entfallenden Zweckbindung der Bundesförderung ab 2014 ein klares Bekenntnis des Landes braucht, um eine sachgerechte Weiterentwicklung des kommunalen Verkehrsbaus zu gewährleisten.

Unsere Kommunen und Zweckverbände brauchen das erst recht, da sie nach den jetzigen Kürzungen Planungssicherheit benötigen. Wenn wir diese Mittel nicht zur Verfügung stellen, wird für die Sanierung der Straßen und für den öffentlichen Personennahverkehr gar nichts übrig bleiben.

Deshalb setzen wir kurzfristig, für die ersten beiden Jahre 2014/2015, bei den förderfähigen Vorhaben verstärkt auf den öffentlichen Personennahverkehr und auf den Verkehr mit Fahrrädern. Die befristet vorgeschlagene Quote von 70 % ÖPNV, 10 % Radverkehr und 20 % sonstigen Maßnahmen haben wir nicht willkürlich festgelegt, sondern in Umkehrung der aktuellen Förderverhältnisse – 85 % Straßen, 15 % der Rest –, die schon mehrere Jahre anhalten. Wir wollen umsteuern.

Wenn diese Quote ausläuft, ist eine Evaluation vorgesehen, die öffentlich, im Parlament, ausgewertet werden kann. Dann kann eine neue Quote bestimmt werden. Oder Sie richten sich nach der Vorschrift, die das Gesetz auch enthält. Die Innovationsklausel besagt, dass solche Maßnahmen vorrangig gefördert werden sollen, die besonders viel CO2 oder Energie einsparen und dadurch Kosten sparen.

Neu in unserem Gesetzentwurf ist, wie schon gesagt, dass auch der Erhalt der Schienenwege und der Straßen gefördert werden soll. Grundhafte Sanierung war bisher nicht möglich, und es gibt in vielen Mittel- und Großstädten Bereiche, in denen bisher wichtige Straßenbahnstrecken und Straßen nicht saniert werden konnten, weil keine Förderfähigkeit bestand.

Nur mit neuen Förderansätzen kann eine aktive Steuerung weg von der rein autoorientierten Verkehrspolitik hin zum Umweltverbund gelingen. Das ist umso wichtiger, da die anderen Förderprogramme, zum Beispiel das EFREProgramm, nach 2013 nicht mehr greifbar sind und da diese jetzt schon in überhohem Maße zur Förderung des Finanzdesasters Citytunnel verwendet worden sind.

Nicht zuletzt will ich noch erwähnen, dass unser Gesetzentwurf auch vorsieht, dass alle geförderten Maßnahmen eingeplant sein müssen und dass ihre Folgekosten, die entstehenden Betriebskosten, für die Aufgabenträger prognostiziert und gesichert sein müssen.

Wir wollen effektiv investieren, wir wollen Geld sparen, wir wollen den Bürgern Mobilität verschaffen und wir wollen Sachsen verändern, damit es zukunftsfähig wird. Deshalb wünsche ich diesem Gesetzentwurf eine offene und breite Diskussion und schließlich eine Zustimmung auch von den Herrschaften der Koalition.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gemeindeverkehrsfi- nanzierungsgesetz – SGVFG) an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als federführenden Ausschuss und an den Innenausschuss zu überweisen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 6

Landesentwicklungsplan 2012 Entwurf für das Beteiligungsverfahren

gemäß §§ 9 und 10 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 9 SächsLPIG

(Kabinettsbeschluss vom 20. Dezember 2011)

Drucksache 5/8001, Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern

Drucksache 5/9545, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Falls von den Fraktionen dazu das Wort gewünscht wird, ist das möglich. Möchte dazu gesprochen werden? – Es möchte gesprochen werden. Herr Fritzsche für die CDUFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach arbeitsreichen Wochen bzw. Monaten sind wir heute aufgefordert, die Stellungnahme des Sächsischen Landtages zum vorliegenden Entwurf im Beteiligungsverfahren für den Landesentwicklungsplan 2012 zu beschließen. Dies geschieht auf der Grundlage der §§ 9 und 10 des Raumordnungsgesetzes sowie insbesondere – das ist ja auch für uns das Entscheidende – auf Grundlage von § 6 Abs. 2 Satz 9 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes. Dort heißt es: „Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes mit Begründung ist dem Landtag frühzeitig zur Stellungnahme zuzuleiten.“

Die frühzeitige Zuleitung ist so geschehen. Wenn ich mich richtig erinnere, liegt der Entwurf den Mitgliedern des Landtages seit dem 19. Januar vor. Seit diesem Zeitpunkt hatten die Fraktionen, die jeweiligen Facharbeitskreise und die Ausschüsse Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen, und sie haben davon auch intensiv Gebrauch gemacht.

Das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit lief vom 27. Januar bis zum 23. März 2012. Schon an diesem Zeitraum wird der besondere Stellenwert der Stellungnahme des Landtages deutlich, da wir uns ja heute mit unserer Stellungnahme bereits im Juli befinden. Es ist aus meiner Sicht auch hier schon darauf hinzuweisen, dass natürlich darin eine besondere Privilegierung besteht, aber eine weitere Privilegierung nicht erfolgt und auch rechtlich problematisch wäre.

Unter Federführung des Innenausschusses haben wir am 24. Mai eine umfang- und inhaltsreiche Sachverständigenanhörung zum LEP-Entwurf in drei Blöcken durchgeführt. Nach der Mitberatung durch die einbezogenen Fachausschüsse fand am 9. Juli die abschließende Beratung im Innenausschuss statt. Die Fraktionen der SPD, der GRÜNEN, der LINKEN sowie die Koalition aus CDU und FDP haben dabei Stellungnahmen vorgelegt. Es ist mir an dieser Stelle wichtig, darauf hinzuweisen, dass jede dieser Stellungnahmen in sich schlüssig aufgebaut war und auch zwischen den einzelnen Stellungnahmen durchaus inhaltliche Übereinstimmungen zu finden waren. Natürlich wird die Debatte, die geführt wird, jedoch von den eher differenten Standpunkten geprägt. Es

ist daher nachvollziehbar, dass jede Fraktion ihre jeweilige Stellungnahme unterstützt hat. Mehrheitlich wurde im Innenausschuss die Stellungnahme der Koalition beschlossen. Daher liegt uns diese heute vor.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich meinen Kollegen der demokratischen Fraktionen herzlich für den fachlichen Austausch im Vorfeld danken und denke, sowohl die inhaltlichen Übereinstimmungen, aber auch die für die Schärfung des eigenen Standpunktes hilfreichen und nötigen Differenzen sind Beleg für einen respektvollen Umgang miteinander.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU, der FDP und der SPD)

Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich Herrn Staatsminister Markus Ulbig und den verantwortlichen Bearbeitern im Innenministerium nicht nur für die Vorlage dieses Planentwurfs danken, sondern auch insbesondere für die gewählte Form des Beteiligungsverfahrens.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich denke, es ist beispielhaft für die Durchführung eines offenen, transparenten und nicht zuletzt bürgernahen Verfahrens. Deshalb möchte ich – auch das ist Teil unserer Stellungnahme – bereits die Bitte herantragen zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, dieses komplexe Planwerk für die Bürgerinnen und Bürger noch verständlicher zu gestalten. Auch aus diesem Grunde regen wir beispielsweise die Aufnahme eines Glossars zur Erläuterung wichtiger grundsätzlicher Planungsbegriffe an.

Vorausstellend ist anzumerken, dass der Landesentwicklungsplan keine Fachplanung ersetzt und diese natürlich auch nicht ersetzen soll und weder eine Förderrichtlinie noch ein Förderprogramm darstellt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die raumordnerischen Inhalte des Landesentwicklungsplanes vollständig passfähig zu den fachbezogenen verkehrs- sowie energie- und klimapolitischen Leitlinien der Sächsischen Staatsregierung sein sollen. Dies zielt auch auf eine Harmonisierung des Landesverkehrsplanes mit dem Landesentwicklungsplan. Gestatten Sie mir an dieser Stelle einige Grundzüge unserer Stellungnahme zu skizzieren.

In ihrem Aufbau orientiert sie sich an der Gliederung des vorliegenden Entwurfs zum Landesentwicklungsplan. Wir möchten darauf drängen, dass im Leitbild auch zukünftig die kulturelle Vielfalt und das reiche kulturelle Erbe im Freistaat Sachsen als maßgebliche Faktoren der hohen

Lebensqualität einen entsprechenden Niederschlag finden. Sachsen ist Kulturland, und dies ist wesentlicher Bestandteil unserer Identität.

Wir plädieren des Weiteren dafür, die Perspektive des Leitbildes auf das Jahr 2025 zu erweitern, um wichtigen Wegmarken, beispielsweise der Solidarpaktmittel, im Jahr 2019 gerecht zu werden und eine Perspektive für die Zeit danach zu entwickeln. Außerdem sollen bereits im Leitbild wichtige Themenfelder wie Barrierefreiheit, aber auch Geschlechter- und Generationengerechtigkeit einen entsprechenden Niederschlag finden.

Wir möchten anregen zu prüfen, an welchen Punkten im LEP dem Thema Grundwasser in seiner raumordnerischen und raumplanerischen Dimension Rechnung getragen werden sollte.

Im Themenfeld der raumstrukturellen Entwicklung ist zu verdeutlichen, dass der ländliche Raum mit seinen vielfältig strukturierten Teilräumen nicht nur durch seine Dörfer, sondern im Wesentlichen auch durch die Attraktivität seiner Städte, zumeist Kleinstädte mit mittel- oder grundzentraler Funktion, geprägt ist. Weder die kleineren ländlichen Gemeinden noch die zentralen Orte können für sich existieren. Wir empfehlen mit Blick auf die Leistungsfähigkeit der ländlichen Räume und deren Differenziertheit weiterhin, verdichtete Bereiche im ländlichen Raum auszuweisen, um der zumeist historisch bedingten gewerblichen und industriellen Entwicklung, verbunden mit einem hohen Verdichtungsgrad, gerecht zu werden. Auf die im Planentwurf vorgenommene Differenzierung der Mittelzentren sollte verzichtet werden.

Im Hinblick auf die besondere Gemeindefunktion Tourismus, zu finden im Grundsatz G 1.4.2, empfehlen wir eine Anpassung der Kriterien gemäß der Ihnen vorliegenden Stellungnahme. Die regionalen Planungsverbände sollen darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, neben den benannten Funktionen Gewerbe, Verkehr oder Tourismus weitere Gemeinden mit besonderen Gemeindefunktionen festzulegen. Ich denke beispielsweise an das Themenfeld Bildung.

Die im Kapitel 2.2 dargestellten Maßnahmen der Dorfentwicklung halten wir für sinnvoll und zielführend. Insbesondere die Thematisierung des Dorfumbaus erachten wir als außerordentlich notwendig und innovativ. Es ist uns wichtig, den Grundsatz der Weiterentwicklung des ländlichen Raumes als attraktiver Lebens-, Kultur-, Wirtschafts- und nicht zuletzt Naturraum fortzuentwickeln. Die Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit sowie die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete sollen stärker initiiert und im LEP unterstrichen werden.

Zum Themenbereich der Verkehrsentwicklung ist anzumerken, dass alle Maßnahmen, die strategischen Ausrichtungen des Verkehrs und die Gestaltung der unterschiedlichen Verkehrsträger nach den Regelungen des Landesverkehrsplanes, ihre Entsprechung in den rechtsverbindlichen raumordnerischen Regelungen des Landesentwicklungsplanes haben müssen. Da LVP, also Landesverkehrsplan, und LEP parallel erarbeitet werden, ist hier eine besonders

enge Abstimmung nötig, so ist meine Beobachtung, und diese findet auch statt. Es ist uns wichtig, die Rolle des öffentlichen Personennahverkehrs, des ÖPNV, im Freistaat Sachsen entsprechend zu würdigen und darzustellen. Der Ausbau soll dabei nicht nur bedarfsgerecht erfolgen, sondern auch eine entsprechende Nachfrageorientierung umsetzen.

Im Kapitel zur Entwicklung der technischen Infrastruktur, in dem insbesondere auf die Entwicklung der Energie- sowie Wasserversorgung und Telekommunikation eingegangen wird, stand die Diskussion um den landesplanerischen Umgang mit dem Thema Windenergie im Mittelpunkt. Mein Kollege Georg-Ludwig von Breitenbuch hat in der heutigen Aktuellen Debatte darauf hingewiesen, dass dies für uns ein sehr sensibler Themenbereich ist.

Der Freistaat Sachsen setzt auch weiterhin auf einen ausgewogenen Energiemix. Im Rahmen der energetischen Nutzung der Braunkohle leistet der Freistaat einen nicht unerheblichen Beitrag an der bundesdeutschen Versorgung mit grundlastfähiger Energie. Diese Tatsache gilt es auch bei der Betrachtung des Ausbaus erneuerbarer Energien auf nationaler Ebene zu berücksichtigen. Ergänzende bzw. ersetzende regenerative Energien sind entsprechend weiterzuentwickeln. Dazu bedarf es einer nationalen Strategie, die auch den Beitrag Sachsens definiert.

Die Landesentwicklung formuliert Vorgaben und Erwartungen an die Regionalplanung zur Umsetzung der im Energie- und Klimaprogramm der Sächsischen Staatsregierung genannten Ziele. Dies betrifft insbesondere die Windenergienutzung, der substantiell Raum zu verschaffen ist. Dies ist übrigens ein Ergebnis der Privilegierung der Windenergie im Baugesetzbuch.

Grundsätzlich begrüßen wir den methodischen planerischen Ansatz einer Konzentrationsplanung im Bereich der Windenergienutzung über den Ausweis von Vorrang- und Eignungsgebieten im Regionalplan. Das methodische Vorgehen über die Festlegung von regionalen Mindestenergieerträgen im Ziel 5.1.3. und der Möglichkeit, auf Ebene der Planungsverbände davon abzuweichen, sofern das Ausbauziel auf Landesebene eingehalten wird – das Ziel 5.1.4. –, erscheint rechtssicher und macht gleichzeitig deutlich, dass das Ausbauziel aus dem Energie- und Klimaprogramm frühzeitig auf seine raumwirksamen Resultate überprüft werden muss, um einer regionalen Überlastung mit Windenergieanlagen entgegenzuwirken.

Der Sächsische Landtag – wir – sehen daher die dringende Notwendigkeit einer engen Verschränkung des Energie- und Klimaprogramms mit der Landesentwicklungsplanung sowie der Regionalplanung.

Prinzipiell sind Anlagen zur Nutzung der Windenergie nur unter konsequenter Beachtung von Kulturlandschaft, touristischen Schwerpunktregionen und dem Schutz des Waldes weiter auszubauen. Wir bitten weiterhin darum, im Rahmen der Abwägung zu prüfen, inwiefern es sinnvoll und vielleicht auch notwendig erscheint, Ziele und Grundsätze zur Nutzung der Solarenergie aufzunehmen.

Dabei geht es insbesondere um die Einflussmöglichkeiten der Raumordnung vor dem Hintergrund einer nicht bestehenden Privilegierung im Gegensatz zur Windenergie. Gegebenenfalls ist dabei auch ein Hinweis auf die Möglichkeiten der Bauleitplanung sinnvoll.

Im Bereich der Daseinsvorsorge möchte ich exemplarisch nur auf unseren Hinweis eingehen, auf eine ausschließliche räumliche Konzentration außeruniversitärer, institutionell geforderter Forschungseinrichtungen zu verzichten. Die freie Standortwahl ist auch ein Ausdruck wissenschaftlicher Freiheit.

Wir begrüßen ausdrücklich die Beilage eines umfangreichen Kartenwerks. Dieses trägt maßgeblich zur Visualisierung und Nachvollziehbarkeit der textlichen Ausführungen bei.

Gestatten Sie mir abschließend einige Bemerkungen zum Landesentwicklungsbericht. Diesen bewerten wir als außerordentlich positiv. Er ist nicht nur eine gute analytische Grundlage für die Gesamtfortschreibung, sondern wird auch in der Perspektive wichtige Evaluierungsfunktionen übernehmen. Wir möchten daher anregen, den Landesentwicklungsbericht in der vorgelegten Qualität beizubehalten.

Insgesamt ist aus Perspektive der Koalition festzustellen, dass wir eine ausgewogene Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes vorgelegt haben, welche auch auf wichtige Hinweise aus der Sachverständigenanhörung aufbaut und diese einbezieht.

Abschließend möchte ich den Bearbeiterinnen und Bearbeitern im SMI bei der vor ihnen liegenden Aufgabe der Abwägung ein gutes Gelingen wünschen, und ich bin bereits heute gespannt auf den uns vorzulegenden überarbeiteten Entwurf.