Wir fordern Sie daher dringend auf, Frau Staatsministerin Clauß, die Ansicht des Bundesministeriums nicht zu übernehmen und entsprechend aktiv zu werden.
Worum geht es nun bei d), den Sonderregelungen im Mutterschutz für medizinische Berufe? – Grund ist die besondere Abbruchgefährdung von Aus-, Fort- und Weiterbildung bei schwangeren Frauen in Gesundheitsberufen. Zitat der Ehrenpräsidentin des Ärztinnenbundes, Astrid Bühren: „Wenn Medizinerinnen schwanger werden, können sie ihre Ausbildung oftmals vergessen.“ Als Grund nennt sie den Mutterschutz. Angemahnt wird, dass die Regelungen zu pauschal sind, bundesweit uneinheitlich, nicht auf dem neuesten Stand der Technik und dass sie ohne ausreichende wissenschaftliche Basis umgesetzt würden.
Ich sage es gleich: Es geht nicht um die Aufweichung von erforderlichem Schutz, sondern um die Anpassung der Richtlinie an den konkreten Arbeitsplatz und die Einbeziehung der Betroffenen, sodass der Schutz nicht in Benachteiligung umschlägt.
Möglichkeiten sind: Einbeziehung anderer, nicht gefährdender Verfahren auszuschöpfen oder in Ausbildungscurricula tätig zu werden. Ähnlich problematisch verhält es sich bei Frauen, die gerade in der Ausbildung zur Alten- oder Gesundheits- und Krankenpflegerin sind. Die Nachricht einer Schwangerschaft wird hier zunächst als unangenehm empfunden, weil Fragen auftauchen, ob trotz Schwangerschaft die Ausbildung noch abgeschlossen werden kann.
Die entsprechenden Gesetze regeln, dass schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten zuzüglich anderer Fehlzeiten bis zu 14 Wochen dauern dürfen. 14 Wochen sind genau der Zeitraum, den das Mutterschutzgesetz als Schutzfrist vorsieht. Was also tun, wenn wegen einer schweren Grippe zuvor schon zwei Wochen Fehlzeiten verbraucht wurden?
Ich denke, ich habe hier sehr viele Handlungsbedarfe beschrieben. Leider sieht die Bundesregierung keine Bedarfe, und die Staatsregierung hat diese Auffassung zunächst unterstützt. Noch kann ich nur sagen: Wir als Landtag haben die Möglichkeit, der Staatsregierung einen anderen Auftrag zu geben, sich nämlich der Bedarfe anzunehmen. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung unseres Antrages.
Vielen Dank, Herr Präsident! Wenn man den Antrag hört, liebe Frau Werner, könnte man meinen, dass diese sechs Tage Verlängerung alles lösen, alles zum Besseren verändern würden.
Das kann ich allerdings nicht teilen. Der Mutterschutz ist ausreichend, so wie er in Deutschland ist, wenn Sie sehen, dass der Mutterschutz die Gesundheit der Mutter und des Kindes in den Mittelpunkt rückt. Das sind 14 Wochen, sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt.
Das zuletzt geschilderte Beispiel zeigte einen besonderen Fall. Das heißt, wenn es tatsächlich zur Krankheit kommt, sind durchaus schon jetzt mehr als diese 14 Wochen möglich, in den Mutterschutz zu gehen. Es ist gerade bei Mehrlingsgeburten der Fall, dass sie dort noch einen besonderen Schutz haben.
Die Besonderheit in Deutschland ist: Sie haben einen vollen Lohnausgleich. Das ist anders als in vielen anderen Ländern Europas, zum Beispiel in Polen. Dort haben sie nur den Mutterschutz und danach auch kein Elterngeld, wie das in Deutschland der Fall ist. Der Mutterschutz hat eben nicht den vollen Lohnausgleich, sondern nur anteilig.
Wir haben nach dem Mutterschutz die Elternzeit. Diese wird sowohl von Männern also auch von Frauen in Anspruch genommen. Das ist sozusagen der nahtlose Übergang. Das ist auch der richtige Weg, die Erziehung des Kindes zu Hause – Mutter oder Vater – vorzunehmen. Sie haben speziell in Sachsen das Landeserziehungsgeld, das noch an das Elterngeld anschließt. Sie hatten gerade die Menschen genannt, die weniger Einkommen haben. Genau diese Menschen betrifft das Landeserziehungsgeld. Das kann beantragt werden. In Zukunft haben sie auch noch die Möglichkeit des Betreuungsgeldes, das gerade in der Debatte ist. Die selbstständigen privaten Versicherten, sozusagen die selbstständigen Mütter, haben eine besondere Verantwortung. Diese sehe ich aber auch in einer besonderen Verantwortung, weil sie letztendlich mit ihrer privaten Unternehmung einen Schritt in die Selbstständigkeit getan haben, was eine gesetzlich Krankenversicherte eben nicht getan hat.
Ihr Antrag sagt, Sie wollen den Mutterschutz auf 20 Wochen verlängern. Da frage ich mich ganz ehrlich, wo dann der Vorteil ist. Die Gefährdung der Gesundheit der Mutter wird sozusagen damit nicht erledigt. Wenn man sich einmal die Gesamtkosten für 20 Wochen anschaut, dann reden wir hier über circa 1,7 Milliarden Euro, das sind 1 700 Millionen Euro. Wenn Sie das einmal anteilig auf die sechs Tage herunterrechnen, –
dann könnten Sie von dem Geld allein 300 Kitas bauen. Wenn Sie dazu einmal die Eltern befragen würden – Sie
haben gerade gesagt, wie das die Eltern so sehen –, dann bin ich gespannt, was sie Ihnen sagen; ob sie lieber das Geld in Kitas oder in die 20 Wochen Mutterschutzzeit investiert haben wollen.
Zu Ihrem letzten Argument, Mütter schneller in die Arbeitswelt: Das ist dann eben nicht der Fall. Im Gegenteil. Sie haben eine Diskriminierung, wenn sie von vornherein den Arbeitgeber wissen lassen, dass sie besonders lange im Mutterschutz sind.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wehner, ganz kurz am Anfang: Es geht nicht um sechs Tage länger. Es geht um sechs Wochen. Von daher ist es ganz gut, dass wir heute über das Thema reden. Ich wollte zwar damit anfangen, dass es nicht unbedingt sehr aktuell ist, aber es lohnt sich immer wieder, und man lernt auch in den Debatten dazu, wie man merkt.
Worüber es sich auf jeden Fall zu reden lohnt, sind immer wieder die erstaunlichen Stellungnahmen der Staatsregierung zu den Anträgen, über die wir hier reden. Diese sind auch im vorliegenden Fall leider häufig Ausdruck einer familien- und gleichstellungspolitischen Ahnungs-, meist auch in Kombination mit einer politischen Anspruchslosigkeit. Diese äußert sich darin: Man kennt ein Problem und tut aber genau nicht das, was sinnvoll und notwendig wäre, weil es meist mit Kosten verbunden ist. Herr Wehner hat das eben auch damit verbunden.
Gehört haben wir auch schon, dass es bei dem Antrag um die Umsetzung eines Beschlusses des EU-Parlaments geht, der bis heute in Deutschland nicht umgesetzt ist und bei dem es bis heute auch von den Ministerinnen Schröder und Frau von der Leyen nicht für notwendig erachtet wird, das umzusetzen.
Sie Sächsische Staatsregierung schließt sich dieser Ansicht an und verweist „aus einem gleichstellungspolitischen Anliegen heraus auf die Auswirkungen, die eine Verlängerung der Mutterschutzfrist auf 20 Wochen wohl auf den Wiedereinstieg der Frauen ins Arbeitsleben habe“. Bei diesem Argument sträuben sich mir schon ein wenig die Haare, habe ich doch noch die Debatte
über das Betreuungsgeld im Ohr, bei der das gleiche Argument, das an dieser Stelle viel angebrachter wäre, einfach vom Tisch gewischt wird.
Zum Argument der Kosten möchte ich darauf verweisen, dass die Kosten für den Mutterschutz über eine Umlage von den Arbeitgebern erhoben werden. Das ist unabhängig davon, wie viele Frauen ein Arbeitgeber beschäftigt, sodass der direkte Zusammenhang für einen Arbeitsgeber, ob er eine Frau einstellt oder nicht, eben nicht gegeben ist.
Es bleibt also das individuelle Argument der Pause, die eine Frau bei der Geburt eines Kindes einlegt oder einlegen muss, und der daraus resultierenden Lücke im Erwerbsverlauf. Hier geht es um die Berufschancen von Müttern, bei der Sie bei der Ausweitung des Mutterschutzes, aber nicht bei der Einführung eines Betreuungsgeldes Probleme sehen. Das kann man einmal hinterfragen. Sie können noch erläutern, worin der große Unterschied besteht. Meine Damen und Herren von der Koalition, das ist ein Argument, welches fadenscheinig ist. Es widerspricht sich.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, warum die Verlängerung des Mutterschutzes derzeit vielleicht doch aktuell ist. Wir haben mit der Einführung des Elterngeldes auch die Zunahme der Inanspruchnahme durch die Väter. Es gibt durchaus Väter, die die Erziehungszeit schon zu Beginn der Geburt oder für ein Jahr nehmen. Die Frauen kehren dann in das Arbeitsleben zurück. Früher war es so, dass es für die Mütter den Mutterschutz gab und sie nahtlos in die Erziehungszeit oder den Erziehungsurlaub, wie es früher hieß, gegangen sind. Das ist nun nicht mehr so. Deshalb stellt sich die Frage, ob eine Frau, die vielleicht noch stillt, nach acht Wochen wirklich voll fit und ohne Probleme für ihre Gesundheit in das Arbeitsleben zurückkehren kann. Das ist eine neue Bedingung. Hierbei sollten wir uns auch die Zeit nehmen, genauer hinzuschauen, ob es nicht sinnvoll wäre, in diesem Zusammenhang darüber nachzudenken.
Ein anderes Argument aus der gleichstellungspolitischen Sicht möchte ich noch für den zweiten Punkt des Antrages anführen. Wenn man Vätern – ähnlich wie der Mutterschutz – eine garantierte Auszeit nach der Geburt des Kindes garantieren würde, dann würde man die Ungleichbehandlung, die Arbeitgeber bei der Einstellung von Frauen vielleicht an den Tag legen, etwas ausgleichen können. Wenn ein junger Mann, den man einstellt, genau das gleiche Ausfallrisiko bei der Geburt eines Kindes wie eine junge Frau mit sich bringt, dann kommt man vielleicht ein Stück weit auf dem Weg zur Gleichstellung voran. Das möchte ich noch einmal ins Feld führen.
Das andere sagte Frau Werner bereits. Ich finde es für junge Familien – gerade in der heutigen komplexen Welt – wichtig, dass man ihnen auch den Schutzraum und die Möglichkeit gibt, dass beide Eltern den Nachwuchs kennenlernen können und sich aneinander gewöhnen. Das wäre nicht nur ein Signal an die Familien. Das Signal ginge ebenso an die Arbeitgeber. Wir wollen, dass die Arbeitswelt familienfreundlicher wird. Das wollen wir nicht nur für die Mütter, sondern eben auch für die Väter. Deshalb wäre die Einführung von ein oder zwei Väterwochen – unabhängig davon, ob man den Mutterschutz ausweitet oder nicht – ein richtiger Schritt.
Gerade in der letzten Woche hat der Diakoniechef in Sachsen, Christian Schönfeld, bei der Vorstellung des Berichts der Schwangerenberatungsstellen in Sachsen geschildert, wie alleingelassen sich insbesondere die Mütter in Sachsen fühlen. Er hat gefordert – ich zitiere –:
Familienfreundlich und mütterfreundlich – das seien die Maßstäbe, an denen sich alle politischen Entscheidungen auszurichten hätten, wenn sich der Trend der zurückgehenden Geburtenzahlen endlich umkehren soll.
Was wünschen sich junge Eltern? Sie wünschen sich ein bisschen mehr Zeit für die Familie. Sie wünschen sich den Rückhalt, dass die materielle Lebensgrundlage in dieser Zeit eben nicht wegbricht. Beiden Wünschen könnte man mit dem Anliegen dieses Antrages näherkommen.
Machen Sie es einfach: Stimmen Sie dem Antrag zu! Der Inhalt des Antrages ist auf europäischer Ebene bereits rechtlich fundiert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Neukirch, ich kann nicht glauben, dass Sie es wirklich so meinen, wie Sie es gesagt haben. Sie selbst – und ich denke, auch Frau Werner – haben die Situation des Kinderbekommens und die Zeit nach der Geburt erlebt. Wo liegt das Problem?
Uns ist der Mutterschutz sehr wichtig. Er ist ein wichtiges Anliegen. Er ist der Schutz der erwerbstätigen Frauen – ob Arbeitnehmerinnen oder Selbstständige. Unser Anliegen ist es, ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes zu schützen, die gesundheitliche Erholung nach der Geburt zu ermöglichen und der potenziellen Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz vorzubeugen.
Das Europäische Parlament hat mit dem Vorschlag, die Mutterschutzfrist auf 20 Wochen zu verlängern, den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission, aus derzeit 14 Wochen lediglich 18 Wochen zu machen, jedoch überholt.
Ist das ein löblicher Vorschlag? Unserer Meinung nach ist er das mitnichten. Er liegt somit zu Recht auf Eis.
Der Vorschlag verstößt auch an dieser Stelle gegen den Grundsatz der Subsidiarität. Die Länder haben diese Materie bereits geregelt. Sie haben den Mutterschutz geregelt. Wir in Deutschland haben dies auf sehr hohem vorbildlichem Schutzniveau im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern getan.