Jetzt möchte ich Sie gern zum Verfahren unterrichten. Sie haben die Möglichkeit, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, können aber – und wir hatten diesen Fall schon bei Ihrer Kollegin Jähnigen – keine Kommentierungen abgeben. Sie können noch eine zweite Zusatzfrage stellen. Diese Möglichkeit möchte ich Ihnen gern einräumen. Sie müssen entscheiden, ob Sie von Ihrem Recht als Abgeordneter Gebrauch machen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen, aber bitte keine Kommentierungen!
Ich möchte meine Frage, die der Herr Staatsminister nicht beantwortet hat, gern wiederholen: Werden von sächsischen Behörden in eigener Zuständigkeit dazu Ermittlungen, etwa durch die Befragung der involvierten Beamtinnen und Beamten, durchgeführt?
Ich möchte meine Antwort wiederholen und vielleicht gegebenenfalls konkretisieren. Ich habe Sie über den Stand der Untersuchungen unterrichtet. Ich habe Sie darüber unterrichtet, dass derzeit die Ermittlungen vom zuständigen Dezernat Interne Ermittlungen der Freien und Hansestadt Hamburg beim dortigen Staatsrat der Innenbehörde laufen und dass auf strafrechtliche Relevanz geprüft wird. Der Freistaat steht mit der Innenbehörde in Kontakt, um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Ob und in welchem Umfang dazu auch noch Befragungen notwendig sind, kann ich Ihnen heute und hier nicht beantworten.
Frau Jähnigen, ich habe Sie vorhin vergessen. Dafür entschuldige ich mich. Bitte, stellen Sie die Frage Nr. 7.
1. Inwieweit werden sächsische Raumordnungs- und Baubehörden dagegen vorgehen, dass bei der letzten Erweiterung des Dresdner Elbeparks die gegen erhebliche Bedenken verschiedener Träger öffentlicher Belange von der Landeshauptstadt Dresden genehmigten 10 000 Quadratmeter innenstadtrelevanter Sortimente seit zwei Jahren offenbar um 30 % überschritten werden und in den umliegenden Gemeinden bzw. Stadtteilen wie Radebeul und Dresden-Pieschen infolge dieser Erweiterung kleinteilige Handels- und Versorgungseinrichtungen vor Ort aufgegeben wurden?
2. Wie bewertet die Staatsregierung die Überlegungen, in Dresden an der Leipziger Straße nunmehr noch eine weitere Ansiedlung großflächigen Einzelhandels mit 12 000 Quadratmetern Handelsfläche und innenstadtrelevanten Sortimenten zuzulassen, aus Sicht von Landesentwicklung und vor dem Hintergrund der in Frage 1 geschilderten Entwicklung?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg. Jähnigen, die Antwort zu Frage 1 lautet: Im Hinblick auf eine mögliche Überschreitung der genehmigten Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Sortimente im Dresdner Elbepark muss ich zunächst darauf verweisen, dass der Sachverhalt noch klärungsbedürftig ist. Vor der Entscheidung, ob und gegebenenfalls wie die zuständigen Behörden reagieren, muss zunächst einmal zweifelsfrei feststehen, ob ein solcher Verstoß vorliegt. Die Ermittlung der tatsächlich überschrittenen Verkaufsfläche ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Zur Klärung der Vorwürfe ist die Landeshauptstadt Dresden als untere Bauaufsichtsbehörde, wie Sie sicherlich aus der Antwort der Oberbürgermeisterin vom 26. März dieses Jahres auf eine entsprechende Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtrat wissen, an den Bauherrn mit der Aufforderung herangetreten, aussagekräftige Bestandspläne bezüglich der Verkaufsflächen vorzulegen. Die eingegangenen Unterlagen werden derzeit mithilfe einer externen Rechtsanwaltskanzlei gesichtet und bewertet.
Ob, wie Ihre Frage unterstellt, durch die ursprünglich geplante Erweiterung des Elbeparks oder die im Raum stehende Verkaufsflächenüberschreitung die Schließung von Einzelhandelsbetrieben in den umliegenden Gemeinden bzw. Ortsteilen verursacht wurde, ist ohne eine dezidierte Untersuchung nicht belegbar.
Die Antwort zu Frage 2: Diese Frage bezieht sich auf das Globus-Projekt an der Leipziger Straße, Alter Leipziger Bahnhof. Zum einen bewertet die Staatsregierung Überlegungen einer Stadt über Bauleitplanungen und städtebauliche Ziele nicht; denn sie sind Ausdruck der kommunalen Planungshoheit. Zum anderen gibt es für das Vorhaben Alter Leipziger Bahnhof noch keine aussagefähigen Unterlagen, die dem Innenministerium vorliegen, sodass eine Bewertung auch nicht abgegeben werden könnte.
Soweit ich weiß – aber da erzähle ich Ihnen vermutlich auch nichts Neues – werden die Fragen etwaiger negativer städtebaulicher Auswirkungen des Vorhabens auf die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Ortsteilzentren seitens der Stadt Dresden gerade untersucht. Ein Aufstellungsbeschluss wurde jedenfalls dazu noch nicht gefasst.
Eine Nachfrage zur Frage 1, da im Elbepark mit den nach unserer Kenntnis überdimensionierten Verkaufsflächen seit zwei Jahren verkauft wird: Wie lange darf aus der Sicht der Aufsichtsbehörden die in der Stadt Dresden jetzt durchzuführende Prüfung dauern?
Frau Jähnigen, eine exakte zeitliche Vorgabe will ich dazu hier nicht machen. Ich habe Ihnen den Stand der Untersuchung des Vorganges vorgetragen. Ich gehe davon aus: Wenn die entsprechenden Auswertungen vorgenommen werden, kann in diesem Verfahren entsprechend bewertet und gegebenenfalls entschieden werden.
Zur Frage 2 möchte ich noch folgende Nachfrage stellen: Ab welcher Verkaufsflächengröße und unter welchen Voraussetzungen hält die Regierung bei Neuansiedlung großflächigen Einzelhandels in Städten ein Raumordnungsverfahren für erforderlich?
Meine Damen und Herren! Alle Abgeordneten konnten ihre Fragen in der Fragestunde stellen. Die restlichen Fragen werden schriftlich beantwortet. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
1. Welche Moderatoren und Experten werden an oben genannten Veranstaltung teilnehmen und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl?
[Die Antwort des Staatsministers und Chef der Staatskanzlei lag bei Redaktionsschluss nicht vor. Sie wird dem nächsten Protokoll angefügt.]
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Tagesordnung der 58. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet.
Das Präsidium hat den Termin für die 59. Sitzung auf Mittwoch, den 11. Juli 2012, 10:00 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen rechtzeitig zu.