Protocol of the Session on June 14, 2012

Meinen letzten Gedanken nehme ich einmal aus unserem Partnerland Niederösterreich. Sie haben das in meinen Augen ganz geschickt und erfolgreich gemacht; das wäre für uns eine konsequente Weiterführung des eingeschlagenen Weges „SIB als Eigenbetrieb“. In Niederösterreich wurden alle Liegenschaften in einer Besitzgesellschaft zusammengeführt, die dann vollständig die Kosten abbildet, vollständig die Kosten transparent an die einzelnen Nutzer weitergibt und auch entsprechende alternative Mietinteressenten – also neben dem Staat als Mieter – attrahieren kann, um Erlöse zu erzielen.

Diese Nachhaltigkeit in unseren Finanzierungsverhältnissen, die Sachsen auszeichnet, können wir also mit einer Vollkostenrechnung weiter ausbauen. Dafür sollten wir

einstehen. In diesem Sinne danke ich dem Rechnungshof für seine Beratende Äußerung und dem SIB für seine bislang erbrachten Leistungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Tino Günther, FDP)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich frage: Gibt es noch Redebedarf von der SPD-Fraktion in der zweiten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung? – Herr Staatsminister Prof. Unland, Sie möchten gern sprechen. Dazu haben Sie jetzt Gelegenheit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beratende Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes enthält zahlreiche interessante Ansatzpunkte. Wir haben das Thema im Finanz- und Haushaltsausschuss, aber auch im Plenum bereits intensiv diskutiert.

Ich stimme ausdrücklich mit dem strategischen Ziel des Sächsischen Rechnungshofes überein, den Haushalt stets unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit zu betrachten und zu überprüfen. Wie Sie wissen, haben wir in dieser Dekade erhebliche Anpassungen zu bewältigen. Wir müssen die Staatsausgaben bis zum Jahr 2020 den sinkenden Einnahmen etwa in einer Höhe von rund 2 bis 2,5 Milliarden Euro angleichen.

Im Bereich der staatlichen Immobilien gibt es derzeit zwei große Handlungsfelder. Zum einen betrifft das die langfristige finanzielle Darstellung der erforderlichen Bauunterhaltungsmaßnahmen, und zum anderen sind die laufenden Betriebskosten zu beachten, die derzeit extensiv ansteigen. Nach meiner Einschätzung wird dies auch weiterhin so bleiben, weil die Energiekosten deutlich steigen werden.

Im Einzelnen möchte ich zu den Vorschlägen des Rechnungshofes Folgendes anmerken:

Zu Ziffer 1. Der Anteil regenerativer Energien ist nicht unzureichend. Bei allen Baumaßnahmen wird der Grundsatz der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit verfolgt. Der SIB bezieht bereits über 68 % ökologisch günstige Energie. Dabei sind ökologisch günstige Energieträger und der Anteil regenerativ erzeugten Stroms berücksichtigt. Bis zum Jahr 2020 ist die Steigerung auf 75 % vorgesehen. Die Erhöhung der Ausgaben für Energieeffizienzmaßnahmen ist nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel möglich.

Herr Prof. Unland, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Aber sicher.

Herr Lichdi, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Können Sie mir den mir unbekannten Begriff der ökologisch günstigen Energieträger definieren? Ich vermute, dass es sich dabei nicht ausschließlich um regenerativ erzeugte Energien handelt.

Selbstverständlich.

Können Sie bitte diesen Unterschied erklären.

Ja. Nehmen Sie zum Beispiel die Kraft-WärmeKopplung. Das gehört zur ökologisch günstigen Energie und ist keine regenerative Energie.

(Zuruf von der CDU: Das muss man den GRÜNEN erklären!)

Herr Prof. Unland, es gibt den Wunsch nach einer Nachfrage. Gestatten Sie diese Frage?

Aber sicher.

Herr Lichdi, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Mir ist bekannt, dass die Kraft-Wärme-Kopplung unter Umständen eine ökologisch günstigere Energieform sein kann. Allerdings kommt es dabei aus ökologischer Sicht eindeutig darauf an, womit diese Kraft-Wärme

Kopplungsanlage betrieben wird: ob es sich um regenerativ erzeugte Energiequellen

(Oh-Rufe von der CDU – Unruhe)

oder um fossil erzeugte Energiequellen handelt. Deswegen frage ich Sie: Sind in Ihrem Begriff der ökologisch günstigen Energieform auch etwa durch Braunkohle betriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen beinhaltet?

Aber selbstverständlich, das muss auch so sein.

Wunderbar! Vielen Dank.

Jetzt gibt es gleich noch eine Frage von Herrn Scheel. – Möchten Sie sie zulassen?

Sicher.

Die Fragestunde ist erst später; aber bitte, Herr Scheel.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Staatsminister, geben Sie mir aber zumindest darin recht, dass in dem Bericht auch zum Ausdruck kommt, dass der Anteil von selbst produzierten

regenerativen Energien ausgebaut werden müsste, und dass hier, wie ich vorhin dargestellt habe, das Ziel der Staatsregierung – 5 % bis 2020 – dann vielleicht noch ausbaufähig ist?

Herr Scheel, natürlich ist das ein Ziel. Sie müssen nur bedenken: Es gibt dort physikalische und technische Grenzen.

Ich schlage vor, wir diskutieren das einmal am Rande des Plenums intensiv – das wird eine lange Diskussion werden.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Tino Günther, FDP)

Es ist wahrscheinlich für das Plenum auch nicht so geeignet, sonst würde ich vielleicht in eine physikalische Vorlesung einsteigen müssen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Christine Clauß)

Wenn ein Konzept dahintersteht, ist das eine Lösung.

– Das machen wir gerne.

Auf eines möchte ich allerdings hinweisen: dass in jeder großen und kleinen Baumaßnahme ein hoher Anteil an Investitionsausgaben für Energieeffizienz steckt.

Zu Ziffer 2. Hier geht es um die Richtwerte für Bauunterhaltungsmaßnahmen. Der geforderte Richtwert steht in einem Spannungsfeld zwischen verfügbaren Haushaltsmitteln und notwendigem permanentem Werterhalt der Liegenschaften. Die Höhe der Haushaltsansätze muss sich an den haushalterischen Möglichkeiten orientieren. Mit dieser Maßgabe werden die Bauunterhaltungsmaßnahmen auch durchgeführt. Dabei geht eine Prioritätensetzung auf der Grundlage der jährlich erstellten Baubedarfsnachweise durch Begehung einem pauschalierten Bauunterhaltsbedarf vor.

Kommen wir zu Ziffer 3. Hier geht es um die Flächeneinsparung von rund 300 000 Quadratmetern Hauptnutzfläche. Das Finanzministerium will die bestehende Unterbringungskonzeption für Behörden stets aktualisieren und weitere Konzepte erstellen. Es wird dabei die Entscheidung zur Staatsmodernisierung berücksichtigen. Ein konkreter Wert zur Flächeneinsparung lässt sich jedoch nicht seriös festlegen – noch dazu, wenn er sich auch am beschlossenen Personalabbau orientieren soll. Nicht jede Behörde arbeitet unter denselben Bedingungen und nicht jedes Gebäude – gerade die historischen Altbauten – lässt eine genaue Quadratmeterzahl pro Bedienstetem zu.

Außerdem können merkliche Flächeneinsparungen nur durch die Aufgabe ganzer Standorte erreicht werden. Zunächst wird die Verkleinerung der Behörden jedoch die Regel sein. Der Abbau des Personals erfolgt bei verschiedenen Dienststellen und Liegenschaften. Dadurch entste

hen viele kleine freie Teilflächen. Diese müssen für eine Nachnutzung oder Veräußerung erst zusammengeführt werden. Erst dann wirken sich Flächeneinsparungen wirklich aus.

Ich möchte hiermit verdeutlichen, dass es sich um einen vielschichtigen Optimierungsprozess handelt. Am Ende müssen selbstverständlich Flächenreduzierungen stehen; man kann sie aber nicht aus einer simplen faustformelartigen Berechnung herleiten.

In Ziffer 4 geht es um die Zusammenarbeit mit SachsenAnhalt und um die Aktualisierung der Flächennormative. Ein konkreter Nutzen für Flächeneinsparung durch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Sachsen-Anhalt ist nicht erkennbar. Die interne Prüfung von Flächeneinsparungen ist viel zielführender. Hierzu wird auch die Aktualisierung der Raum- und Flächennormen geprüft.

Kommen wir zu Ziffer 5. Darin geht es um die regelmäßige Übergabe von Stellen- und Raumbedarfsplänen. Die Ressorts sind nach Dienstordnung verpflichtet, nicht mehr benötigte Räume an den SIB zurückzugeben. Wenn der SIB von den Nutzern aktuelle Stellen- und Raumbedarfspläne abfordert und erhält und Vor-Ort-Kontrollen zur

Belegungssituation durchführt, können mit Sicherheit Flächeneinsparungen aufgezeigt werden. Diese Stichproben sind Anhaltspunkte für eine weitergehende bzw. vertiefende Prüfung der tatsächlichen Objektnutzung.

Ich bitte deshalb um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses.

Danke schön.