Ich sage sehr deutlich, wir hätten uns eine weitgehendere Öffnung des Marktes vorstellen können. Leider konnten wir das bei den Verhandlungen im gegebenen Rahmen nicht durchsetzen. Selbst dort, wo man eine Öffnung im neuen Glücksspielstaatsvertrag macht, hat man Angst vor sich selbst. Man traut sich nicht richtig. Beispiel Sportwetten: Im Rahmen eines Lizenzmodells soll eine Experimentierklausel für den Zeitraum von sieben Jahren geschaffen werden. Meine Damen und Herren, so erreichen wir keine Planungs- und Investitionssicherheit für private Anbieter. Das heißt, Sie werden auch weiterhin ein nicht wettbewerbsfähiges Angebot haben, und somit wird es weiterhin Ausweichtendenzen ins Internet geben. Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages werden dort nur eingeschränkt verwirklicht werden können. Ich fordere Sie ausdrücklich auf: Lassen Sie uns mehr Freiheit wagen und beim nächsten Mal eine deutlichere liberale Handschrift in diesem Bereich anstreben!
Diese liberale Handschrift sehen wir im Sächsischen Ausführungsgesetz. Die Spielräume, die uns der Glücksspielstaatsvertrag lässt, haben wir genutzt. So geben wir den Betreibern von Spielhallen eine sehr lange Übergangsfrist, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Wir geben einen Bestandsschutz für bestehende Spielhallen. Wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten sind, können sie auch weiterhin ihre Spielhalle dort betreiben. Die nach dem Glücksspielstaatsvertrag zu befristenden Genehmigungen können für bis zu 15 Jahre erteilt werden. So schaffen wir Investitionssicherheit für die entsprechenden Anbieter. Bei der Anzahl der Vermittlungs- und Annahmestellen stellen wir sicher, dass ein flächendeckendes Angebot in ganz Sachsen möglich ist. Wir haben uns für die Freiheit und Eigenverantwortlichkeit der Spieler entschieden. Das Sächsische Ausführungsgesetz ist das liberalste aller Bundesländer. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung.
Abschließende Rednerin in der ersten Runde ist Frau Jähnigen für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNE-Fraktion hält es durchaus für denkbar, in diesem bestehenden Gefüge einen Staatsvertrag dieser Art abzuschließen, wenngleich ich dem Vorredner von den LINKEN zustimmen muss, dass wir auf eine neue Ordnung der Kompetenzen hinarbeiten müssen. Es geht nicht, das Automatenrecht auf der einen gesetzlichen Ebene zu regeln und das Spielhallenrecht auf der anderen, nämlich auf der Länderebene. Darüber muss geredet werden. Vielleicht hätte der Staatsvertrag auch anders ausgesehen, wenn die Regierung in Sachsen anders besetzt wäre.
Der Knackpunkt der heutigen Debatte ist für uns das absolute Schnellverfahren mit den Ausführungsgesetzen.
Ich muss noch einmal Ross und Reiter nennen. Der Staatsvertrag als solcher ist am 15.12.2011 von der Landesregierung unterzeichnet worden. Der Landtag ist nicht darauf aufmerksam gemacht worden, dass es dazu noch einmal ein Gesetzgebungsverfahren gibt. Ich frage im Innenausschuss vorsichtshalber immer, welche Vorhaben die Regierung noch hat. Keine Information. Dann haben wir in letzter Minute, nämlich Ende März, ein großes Paket von Gesetzen bekommen, nicht nur den Staatsvertrag, an dem man in dieser Phase nicht mehr viel ändern kann, sondern die ganzen Ausführungsgesetze dazu. Das ist inakzeptabel.
Bei dem umfangreichen Änderungsantrag, den uns heute die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben – wir haben ihn seit vier Stunden und natürlich noch nicht vollständig prüfen können; an einigen Punkten greifen Sie unsere Bedenken auf, aber es gibt auch Punkte, die wir gar nicht bewerten können –, hätte man das ganze Paket zurücküberweisen müssen. Sie wissen alle, dass das wegen der Ratifikationsfrist nicht geht. Die Staatsregierung hat es verschuldet und Sie haben zugesehen, dass das so spät eingereicht worden ist. Es wäre nicht nötig gewesen, die Ausführungsgesetze zusammen mit dem Glücksspielstaatsvertrag zu behandeln, wie wir es jetzt tun.
Sie hätten diese Debatte sicher nicht geführt, lieber Kollege Bandmann, wenn wir GRÜNE nicht als einzige Fraktion eine Anhörung zum Gesetz beantragt hätten und wenn dort nicht die Kritikpunkte, von denen Sie jetzt einige wenige teilweise aufgreifen, im Fokus gestanden hätten. Uns ist ausführlich geschildert worden, dass die Anzahl der Süchtigen im Glücksspielbereich und bei den Sportwetten steigt.
Herr Kollege Biesok, ich weiß nicht, ob die FDP-Fraktion in der Anhörung mit anderen Dingen beschäftigt war, aber ich fand die Ausführungen des Vertreters der Diakonie Sachsen zu dieser Frage sehr plausibel, sehr konkret und unwiderlegt. Wir haben da ein Problem, das größer wird. Die Kosten für die medizinische Betreuung von Süchtigen nehmen auch zu. Aus Kostenaspekten, aber auch aus menschlichen Gründen muss man sich mit der Suchtproblematik auseinandersetzen. Meine Kollegin Elke Herrmann hat das bereits im Jahr 2010 im Sächsischen Landtag thematisiert. Deshalb ist es wichtig, um die Abstände der Spielhallen zu ringen, wie lange der Bestandsschutz vorhandener Genehmigungen sein muss, dagegen vorzugehen, dass die Sperrzeiten zu kurz sind und dass die spielfreien Tage noch mehr eingeschränkt werden.
Für uns, Kollege Bandmann, ist es übrigens nicht nur Ausdruck christlichen Bekenntnisses, sondern einfach Teil der Kultur der Gesellschaft, dass es Tage geben soll, indem nicht der Markt im Zentrum steht und das, was man professionell macht, sondern die Familie und der persönliche Kontakt. Ich glaube, das ist nicht nur für Christen wichtig. Nicht zuletzt hat uns der Datenschutz beschäftigt, denn zurzeit gibt es in diesem Gesetzentwurf eine Rechtsverordnungsermächtigung, die umfassend ist und wohl verfassungswidrig und keine Vorstellung
enthält, wie bei Spielersperren und Meldungen von Sperren der Datenschutz berücksichtigt werden soll.
Insgesamt muss ich sagen, dass Herr Kollege Bandmann recht hat, dass keiner gesagt hat, dass die Anträge unserer Fraktion nicht den Vorstellungen der CDU-Fraktion entsprechen. Sie haben sie nur abgelehnt. Das liegt aber daran, dass wir im federführenden Ausschuss gar keine Diskussion über diesen Gesetzentwurf oder über Änderungsanträge hatten. Sie haben Ihren Antrag unbegründet eingebracht und darüber abgestimmt, und ich bin die Einzige gewesen, die fachlich überhaupt etwas zu den Änderungsanträgen gesagt hat. Nun gut. Jetzt haben wir die ganze Debatte im Plenum. Da hätten wir sie eigentlich nicht haben sollen. Ich habe den Eindruck, Kolleginnen und Kollegen, auch nachdem ich diesen Beiträgen gelauscht habe, in diesem wichtigen Bereich des Glücksspiels, das uns Einnahmen verschafft, bei dem wir auf Süchtige aufpassen und wenigstens die Gefahren eindämmen müssen, ist die Gesetzgebung bei Ihnen Glückssache – und das kann so nicht sein.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde der allgemeinen Aussprache. – Mir liegt noch eine Wortmeldung für eine zweite Runde vor; Frau Bonk für die Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben Argumenten der Steuerarchitektur und der Föderalismuspolitik spielen noch andere Einsprüche zu diesem Vertragswerk eine wichtige Rolle. Das ist in der Diskussion schon angeklungen. Ich möchte dem aber noch etwas ausführlicheren Raum geben. Herr Biesok, Sie meinen, Sie würden sich in dem Bereich eine Liberalisierung wünschen. Das sehen wir anders. Es kann dabei nicht um eine Liberalisierung des Glücksspiels als Markt mit wettbewerblichen Gewinninteressen gehen. Da hätte ich mir gewünscht, dass es eine Liberalisierung im Sinne des Grundrechtsschutzes geben kann und muss, die auch von Ihrer Fraktion, von Ihrer Partei stärker gemacht wird, auch hier Sachsen, so wie es in anderen Ländern der Fall gewesen ist.
Ich möchte noch einige Einsprüche aus netzpolitischer Perspektive und aus der Perspektive von Verbraucherinnen und Verbrauchern formulieren, wobei es darum geht, Spielsuchtvorsorgen zu treffen. Der Effekt des Staatsvertrages erlaubt es nämlich – Zitat –, „dass Dienstanbieter im Sinne des Telemediengesetzes ausgeschlossen werden können sollen. […]. Das Grundrecht auf Fernmeldegeheimnis soll insoweit eingeschränkt werden.“ Daran schließt sich die Diskussion um Internetsperren an, die auch in der Öffentlichkeit massiv geführt worden ist. Internetsperren bedeuten entweder, dass Inhalte im Internet unzugänglich gestellt werden oder dass Nutzer
Das ist ja nicht der erste Staatsvertrag, mit dem Sie versuchen, eine solche Regelung zu etablieren. Diese Diskussion haben wir schon zum Jugendmedienstaatsvertrag geführt. Wie das technisch aussehen kann, haben wir in dem Zusammenhang diskutiert. Wir haben gehört, dass zum Beispiel bei den Providern die Weiterleitung bestimmter Inhalte untersagt wird. Sie werden für die Nutzer, wenn es nach Ihnen geht, nicht mehr sichtbar. De facto wird mit diesem Staatsvertrag aus Ihrer Sicht vielleicht nun endlich die Grundlage für eine Zensurinfrastruktur geschaffen, wie wir bereits vielfach diskutiert haben. Im Zusammenhang mit dem JugendmedienschutzStaatsvertrag hat Prof. Vedder als Informatiker diese technische Umsetzung mit ihrer rechtlichen Grundlage als die Schaffung einer Zensurinfrastruktur bezeichnet; denn man kann nicht ausschließen, dass es dann auf andere Gesetzes- und Regelungsmaterien einfach ausgedehnt wird, wenn man es einmal hat.
Sie können das zum Beispiel auch von den Kollegen der FDP und der CDU aus Schleswig-Holstein hören. Dort haben ihre Kollegen Kubicki und Arp erklärt: „Wer den vorliegenden Entwurf unterstützt, bereitet den Weg für Internetsperren.“ Das sei nicht notwendig und solle man vermeiden. Eine FDP, die so etwas sagt, kann man gebrauchen. Das hat einen politischen Mehrwert. Das ist notwendig. Aus unserer Sicht ist es absolut wichtig, die Neutralität des Mediums Internet nicht anzutasten, sondern zu erhalten. Das stellt schon einen wesentlichen Grund dar, den Staatsvertrag abzulehnen.
Auf einen weiteren Aspekt – die Verbraucherschutzperspektive – möchte ich nur sehr kurz eingehen. In der Anhörung hat der Vertreter der Suchthilfe deutlich gemacht, dass das Sächsische Ausführungsgesetz die wenigste Suchtprävention anbietet und die niedrigsten Schutzmechanismen hat. Wir versuchen, jetzt bei den Schließtagen, bei den Abstandsregeln nachzubessern.
Neben den kulturellen und gesellschaftlichen Gründen ist es auch wirklich ein Instrument der Suchtprävention, dass die Schülerinnen und Schüler merken, ob sie es schaffen, einmal einige zusammenhängende Tage nicht zum Spielen zu gehen. Die Grauzonen werden gerade beim Automatenspiel ausgeschöpft und auch durch das Sächsische Ausführungsgesetz nicht konkretisiert.
Was die Abstandsregelungen betrifft, haben Sie jetzt auch erkannt, dass man da weitergehen muss. Wir werden zu den datenschutzrechtlichen Aspekten im Rahmen der Änderungsanträge noch zu sprechen kommen. All dies sind aber Gründe, die es aus Sicht eines neuen Leitmediums in einer freiheitlichen Gesellschaft ebenso wie aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher unmöglich machen, dem Gesetz zuzustimmen.
Ich frage die Abgeordneten: Gibt es noch Wortmeldungen in der zweiten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Beermann, Sie möchten das Wort ergreifen. Dazu haben Sie jetzt Gelegenheit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Die Staatsregierung möchte auch in diesem Hohen Hause dafür werben, dem vorliegenden Gesetzentwurf und damit der Billigung der beiden Staatsverträge zuzustimmen.
Ich möchte zunächst im Namen der Staatsregierung dem gesamten Haus Dank dafür sagen, dass das Verfahren bei all den Diskussionen, die jetzt noch einmal aufkamen, so zügig durchgeführt wurde und damit auch rechtzeitig zum 1. Juli beendet werden kann; denn es handelt sich gerade beim Glücksspielstaatsvertag um ein Gesetzeswerk, das einen langen Vorlauf hat, das sehr austariert ist und zu dem es nach meiner festen Überzeugung keine Alternative gibt.
Im Übrigen möchte ich zu einer Sache – das kam so daher – doch Stellung nehmen, weil ich glaube, dass das der Politik insgesamt abträglich ist: Wer glaubt, dass die Sächsische Staatsregierung für 12 000 Euro ein solches Gesetzeswerk macht, der irrt.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU und bei der FDP – Stefan Brangs, SPD: Das ist wohl zu wenig! – Zurufe von den LINKEN)
Herr Brangs, was heißt „zu wenig“? Das sind für die alte Tante SPD, die die reichste Partei Europas ist, natürlich überhaupt keine Maßstäbe, das ist schon richtig. – Ich denke, das sollten wir uns gegenseitig nicht antun, dass wir dies da unterstellen. Es waren gerade in diesem Gesetzesverfahren aus allen Bereichen sehr viele und sehr starke Lobbyisten unterwegs – was nichts daran geändert hat, dass die Eckdaten so sind, wie sie sind.
Teilen Sie gerade vor diesem Hintergrund die Auffassung unserer Fraktion, dass eine Zeit von nicht einmal drei Wochen von der Anhörung zum Gesetz bis zur abschließenden Beratung im Ausschuss zu kurz ist – ich rede vom Ausführungsgesetz –, und wird die Staatsregierung uns in Zukunft mehr Zeit zur Beratung solcher Gesetzentwürfe geben?
verträgen üblich ist, haben wir Ihnen vor Unterzeichnung – also vor dem 15.12. des vergangenen Jahres – die Unterzeichnung angekündigt und haben auch dem Hohen Hause hier den Gesetzentwurf, sprich: den Staatsvertrag, übersandt.
Darüber hinaus ist es schlicht und ergreifend auch so, dass wir diese Diskussion nicht erst seit März, sondern seit mehreren Jahren führen. Es war ein intensiver Diskussionsprozess, und ich denke, dass gerade das, was Sie dann gemacht haben, vom März bis zum Juli das Verfahren zum Abschluss zu bringen, in einem sehr zügigen Verfahren geschah, wobei man aber die entsprechenden Argumente, die schon seit Jahren diskutiert wurden, kurz und intensiv ausgetauscht hat. Ich habe mir erlaubt, Ihnen für diese Mehrarbeit, für diese intensive Vorarbeit zu danken, ohne die der Staatsvertrag ansonsten – zumindest nicht von unserer Seite – am 1. Juli nicht in Kraft treten könnte.
Wie hätte ich denn Ihre internen Diskussionen kennen können, wenn Sie das Ausführungsgesetz erst am 28.03. einreichen und für dieses heute noch einmal ein umfassender Änderungsantrag vorgelegt wird, den ich gar nicht mehr prüfen kann?
Frau Abgeordnete, da haben Sie recht. Aber auch da haben Sie schnell reagiert und haben es ja auch intensiv diskutiert und sind zu einem Ergebnis gelangt. Die Frage der Intensität der Argumente, und ich glaube, auch das Ergebnis, das ich für gut halte, ist keine Frage des Zeitdrucks.
Im Übrigen erlaube ich mir die Bemerkung, dass der Bund bis heute, wie Sie wissen, das Rennwett- und Lotteriegesetz nicht verabschiedet hat, sondern dass wir dort immer noch in der Diskussion eines Gesetzes sind, das wir relativ dringend auch für das Gesamtwerk benötigen, und wir insofern ein Verfahren hatten, das mit sehr heißer Nadel gestrickt wurde, was aber nicht an der Sächsischen Staatsregierung oder an den hier handelnden Regierungsfraktionen lag, sondern schlicht und ergreifend der Tatsache geschuldet war, dass wir ein Verfahren, das über Jahre hinweg auf den verschiedensten Ebenen sehr intensiv und unterschiedlich diskutiert wurde, zu einem Abschluss geführt haben, und der Abschluss musste sein. Und, meine Damen und Herren, dazu gibt es noch keine Alternativen.
Es ist doch nicht so, dass sich der Europäische Gerichtshof irgendwo exakt mit Dingen beschäftigt hat, die im Grunde genommen keinen Niederschlag gefunden haben, sondern wir hatten doch Urteile von Verwaltungsgerichten, die gesagt haben: Ihr stellt bitte im Fernsehen die Werbung für Wohltätigkeitslotterien ein! – Das war doch die Realität. Wir hatten doch gar keine Alternative, als uns
mit dieser Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Das, was der Europäische Gerichtshof getan hat, ist auch nicht dem deutschen Föderalismus anzulasten, der im Grunde genommen wie auch hier bestens funktionierte. Deswegen habe ich auch die Einwürfe, warum man hier keine einheitliche Aufsicht habe, nicht verstanden. Liest man § 9a des Gesetzes, so stellt man fest, dass alles einheitlich geregelt ist, dass wir uns insofern zusammengerauft haben und dieser Staatsvertrag gerade ein Beispiel dafür ist, wie gut Föderalismus funktioniert.
Aber noch einmal zurück zu einem kohärenten System, das geschaffen wurde, denn: Zwischen dem Bereich des Monopols – den haben der Europäische Gerichtshof und auch die nationalen Gerichte aufgemacht, einem reinen Monopol, was in Zeiten des Internets ein blanker Hohn ist, denn es wird über Internet legal und illegal gespielt, jetzt illegal, und wir werden dort in einem Bereich, in dem es erforderlich ist, der übrigens nur 6 % der Einnahmen betrifft, das Spiel aus der Illegalität herausholen –, eines total Monopols, was wir ohnehin nicht mehr durchhalten können und der Tatsache, dass wir versuchen müssen, die verschiedenen Aspekte, die natürlich in einem föderal aufgebauten Staat wie bei uns zusammenspielen müssen, haben wir die beste Lösung gefunden.
Selbstverständlich haben wir das; denn – um noch einmal das vorhin schon von Herrn Gauselmann Zitierte ins Feld zu führen: Bis zum Europäischen Gerichtshof hatte niemand die entsprechenden Automaten im Visier. Erst der Europäische Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass wir eben nicht kohärent sind, indem wir sagen: Das Lotteriespiel, das zugegebenermaßen das geringste Suchtpotenzial hat, steht im stärksten Monopol, und die Tatsache, dass die Spielautomaten, die das höchste Suchtpotenzial haben, weitestgehend frei aufgestellt werden können, führt nicht zu einer Kohärenz, wenn man sie unter dem Aspekt auch der Spielsucht betrachtet. Das war doch der Ausgangspunkt. Deswegen musste man sich damit auseinandersetzen. Das, was jetzt passiert, glaube ich, ist auch der Kompromiss, wie ihn vorhin die Abgeordneten Biesok und Bandmann dargestellt haben, der auch trägt und hält. Wir kommen an dieser Stelle – davon bin ich fest überzeugt – nur zu einem endgültigen Spielfrieden, wenn wir versuchen, diesen Staatsvertrag mit Leben zu erfüllen und genau auszutarieren, wo Interessen bestehen, die auch anderweitig bedient werden können: nämlich über 20 Lizenzen, die übrigens auch in staatlicher Aufsicht erfolgen, einen entsprechend schmalen Bereich in einem Spielwettbetrieb auch einmal außerhalb des Staates zu organisieren.