Das kann ich Ihnen gegenwärtig nicht beantworten, sondern auch dies müsste gegebenenfalls nachgereicht werden.
Meine Damen und Herren! Ich habe für Sie eine positive Nachricht. Die Fragestunde ist abgearbeitet. Alle Fragen konnten gestellt werden. Die Fragen, die nicht gestellt worden sind, werden durch die Staatsregierung natürlich schriftlich beantwortet.
Auf der 193. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 08./09.12.2011 wurde die Einführung eines Resettlementprogramms in Deutschland beschlossen. Die IMK spricht sich darin im Interesse einer Fortentwicklung und Verbesserung des Flüchtlingsschutzes für eine permanente Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Aufnahme und Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Drittstaaten (Resettlement) aus. Die Implementierung des Resettlements soll in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und unter finanzieller Beteiligung der EUKommission erfolgen. Die Länder sollen dabei eine angemessene Erstattung ihrer Kosten erhalten. In diesem Rahmen empfiehlt die IMK, in den nächsten Jahren jeweils 300 Flüchtlinge aufzunehmen.
1. Wie wird sich die Aufnahme der besonders schutzwürdigen Flüchtlinge in Sachsen gestalten – wie viele Menschen werden voraussichtlich wann nach Sachsen kommen und wie sollen diese verteilt werden?
2. Ist es vorgesehen, den Aufzunehmenden angesichts dessen, dass es sich bei ihnen um vom UNHCR anerkannte Flüchtlinge handelt, die aufgrund individueller und grundsätzlicher Defizite der Schutzsysteme in ihren Erstzufluchtsstaaten zur Verwirklichung ihrer Rechte auf die Neuansiedlung in einem aufnahmebereiten Drittstaat angewiesen sind, den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu gewähren, und welchen Aufenthaltstitel werden die Betroffenen voraussichtlich erhalten?
Zu Frage 1: Auf der Grundlage des IMK-Beschlusses vom 9. Dezember 2011 wird Deutschland in den Jahren 2012 bis 2014 jährlich jeweils bis zu 300 Flüchtlinge aufnehmen.
Im IV. Quartal 2012 ist die Aufnahme von bis zu 200 Personen vorgesehen, die aufgrund der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Libyen im Jahr 2011 nach Tunesien geflüchtet sind und sich dort an der tunesischlibyschen Grenze aufhalten. Die Erstaufnahme wird zentral über die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Standort Grenzdurchgangslager Friedland für die Dauer von 14 Tagen durchgeführt. Die anschließende Verteilung auf die Länder erfolgt anteilmäßig gemäß Königsteiner Schlüssel. Unbegleitete Minderjährige und Schwerstkranke werden unmittelbar nach Ankunft vom Zielflughafen von einem Vertreter des aufzunehmenden Landes zum Zielort begleitet.
Die durch den Freistaat Sachsen voraussichtlich aufzunehmenden 10 Personen werden von der Landes-direktion Sachsen vorrangig auf die Landeshauptstadt Dresden auf deren eigenen Wunsch hin (Save-me-Kampagne) verteilt. Grundsätzlich findet bei der Verteilung auf die Landkreise
Informationen zum konkreten Ankunftstermin sowie Einzelheiten zu den aufzunehmenden Personen liegen derzeit noch nicht vor.
Zu Frage 2: Die Gewährung des Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist nicht vorgesehen. Personen, denen zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Aufnahmezusage erteilt wurde, wird der Aufenthalt nach Maßgabe des § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes gewährt. Sie erhalten auf dessen Grundlage eine Aufenthaltserlaubnis oder bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis.
Der Autobahnzubringer B 96n von Hoyerswerda zur A 13 findet sich sowohl im Vordringlichen Bedarf des aktuellen Bundesverkehrswegeplanes als auch im Entwurf des Landesentwicklungsplanes des Freistaates Sachsen. Bei der Planung der Maßnahme gab es laut Medienberichten zwischenzeitlich Verstimmungen zwischen den beteiligten Straßenbauverwaltungen der Bundesländer Brandenburg und Sachsen. In Hoyerswerda besteht die Erwartung, dass die Planung ungeachtet von Befindlichkeiten so fortgeführt wird, dass mittelfristig endlich die Baureife für das Vorhaben hergestellt wird.
1. In welcher Planungsphase befindet sich der Neubau des Autobahnzubringers B 96n Hoyerswerda–A 13 in den jeweiligen Bundesländern?
Zu Frage 1: Die Maßnahme B 96n ist ein länderübergreifendes Vorhaben. Mit dem Land Brandenburg wurde im Jahr 2001 vereinbart, dass die Planungen federführend durch Sachsen erfolgen.
Derzeit werden nach Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren überarbeitet. Um die aktuellen Randbedingungen berücksichtigen zu können, muss hier insbesondere die Verkehrsprognose auf den Prognosehorizont 2025 fortgeschrieben werden.
Zu Frage 2: Aufgrund des noch sehr frühen Planungsstadiums ist zum erwarteten Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses keine seriöse Prognose möglich. Angaben zum Planungsfortschritt können voraussichtlich nach erfolgter Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes durch den Bund präzisiert werden.
Zur Sanierung des Eisstadions Niesky erhofft die Stadt Niesky eine Förderung in Höhe von 3,2 Millionen Euro vom Freistaat Sachsen. Oberbürgermeister Wolfgang Rückert rechnet im Mai mit einer Information der Sächsischen Aufbaubank zu einer möglichen Förderung.
Zu Frage 1: Das Eisstadion Niesky liegt bereits im Fördergebiet des Bund-Länder-Programms der Städtebauförderung „Kleinere Städte und Gemeinden“. In diesem Programm werden städtebauliche Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge in kleineren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum gefördert. Als Sportstätte, die nicht nur vom ansässigen Eislaufverein, sondern auch von Einwohnern der Stadt Niesky und des Umlandes genutzt wird, hat das Eisstadion eine regionale Bedeutung und ist daher als Einrichtung der Daseinsvorsorge des Mittelzentrums Niesky zur Förderung im Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ geeignet.
Zu Frage 2: Der Bescheid ergeht in der Städtebauförderung grundsätzlich für das gesamte Gebiet, das in der Regel mehrere geplante Maßnahmen umfasst. Niesky wurde bereits im Jahr 2010 in das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen.
Die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen der Förderrichtlinie Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV StBauE) in Verbindung mit der jährlichen Programmausschreibung müssen für die Gesamt
Programmspezifisch für das Programm „Kleinere Städte und Gemeinde“ ist, dass mindestens eine Abstimmung
mit den Gemeinden des Umlands zu den geplanten Einzelmaßnahmen in diesem Programm stattfinden muss und nachzuweisen ist. Die Einrichtungen, die der Daseinsvorsorge dienen, sollen dauerhaft gemeinsam genutzt bzw. als erforderlich erachtet werden. Eine weitere wesentliche Fördervoraussetzung ist unter anderem die gesicherte Gesamtfinanzierung der jeweiligen Maßnahme.
Da die Gewährung der Zuwendungen der Städtebauförderung im Wettbewerb verschiedener Antragsteller erfolgt, sind neben der Höhe der zur Verfügung stehenden Bund-Länder-Mittel auch die Anzahl der Antrag stellenden Kommunen und die Qualität der Anträge Faktoren, die die Höhe der Zuwendung beeinflussen.
Für die Programmaufstellung 2012 erarbeitet die SAB derzeit einen Vorschlag für die Verteilung der dem Freistaat Sachsen zur Verfügung stehenden 6,5 Millionen Euro. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine Aussage über die Höhe der im Programmjahr 2012 für Niesky zur Verfügung stehenden Fördermittel im Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ möglich, da die Antragsbewertung gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Tagesordnung der 56. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 57. Sitzung auf Mittwoch, den 13. Juni 2012, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu.